Horst E. hat geschrieben:
Hallo Mariola,
"Es bedarf einer großen inneren Kraft und auch einer finanziellen Kraft"
Die Täter in meinem Fall nehmen für sich dreisst das "Armenrecht" in Anspruch, obwohl sie vermutlich genug Geld hatten/haben, jedenfalls mal der Ehemann, nun Ex-Ehemann.
Auch ich tue das nun ohne Scham, denn mir steht Prozesskostenhilfe zu, nachdem ich durch eine Straftat in wirtschaftliche Not geraten bin. Dabei ist nach StGB das Strafmass für Täter übrigens doppelt so hoch ( StGB § 263 (3) 3. ) und der Täter muss auch meine Kosten ersetzen.
Ansonsten trägt diese Kosten die Allgemeinheit, also der Steuerzahler.
Demnach Folgekosten aus BEZNESS, die die Allgemeinheit ebenso belasten, wie Heilbehandlungskosten etc.
Ich werde dem Gericht in der Verhandlung der CIB-Flyer überreichen, der Staatsanwaltschaft hatte ich bereits einen zur Akte gereicht.
Nochmal dazu:
"Auch ich tue das nun ohne Scham, denn mir steht Prozesskostenhilfe zu, nachdem ich durch eine Straftat in wirtschaftliche Not geraten bin. Dabei ist nach StGB das Strafmass für Täter übrigens doppelt so hoch ( StGB § 263 (3) 3. ) und der Täter muss auch meine Kosten ersetzen."
Horst, ist denn die Strafanzeige der erste Schritt in die richtige Richtung?