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von chavah » 02.04.2017, 08:40
Mir bleibt bei dieser Zerrüttetheit auch die Spucke weg, da bin ich ganz bei @ Anaba. Hier häufelt jemand ein Problem auf dem anderen auf. Glaubt das, das sie der derzeitigen Befindlichkeit entsprechend glauben will ("das ist ein Ungeheuer, das lügt und gewalttätig ist" oder "er hat sich total gewandelt..., ist soooo lieb und hat mir neulich 50 € für die Anwältin gegeben").
Ich weiss nicht, woher die Gewissheit kommt, dass er seinen Aufenthalt hier legalisieren kann. Ich sehe das durchaus nicht so. Ein Kind ist eben nicht mehr das Sesam-Öffne-Dich für Deutschland. Den Automatismus gibt es nicht mehr. Wir haben hier das Problem, dass er ein krimineller Junkie ist, der nicht mal eine Duldung für Deutschland hat. Ich glaube, ich hab das Beispiel hier schon mal gebracht. Afrikaner aus einem wesentlich unsicherem Land als Ghana kommt nach Deutschland, zeugt hier ein Kind, lebt im Untergrund, wird kriminell, geht in den Knast, wird aus dem Knast heraus abgeschoben, kommt wieder nach Deutschland, muss zunächst seine Reststrafe absitzen, wird aus dem Knast heraus abgeschoben. Das Kind hat ihn weder vor der ersten noch vor der zweiten Abschiebung bewahrt. Und das war zu einer Zeit, als die Deutschen noch wesentlich liberaler mit so Vätern umgingen. Oder, ein anderer Fall. Afrikaner darf zwar beim Kind hier in Deutschland bleiben, darf aber nicht arbeiten, und bekommt kein ALG II. Das bedeutet, die Mutter bringt jetzt Vater und Kind durch. Auch der Typ war sooooo liiiiiiieb, am Anfang. Im Augenblick klagt sie ihn aus der Wohnung raus. Er droht, alles zu zertrümmern, wenn er da raus muss. Sie und Kind im Frauenhaus, der Schuldenberg steigt, obwohl sie berufstätig ist.
So, die Auskunft, die @Kung gegeben hat, ist nicht nur mißverständlich, sondern für diesen Fall auch definitiv falsch. Gemeinsames Sorgerecht ist NICHT der Regelfall, sonst müsste es ja nicht beantragt werden. EU-Entscheidungen im Familienrecht haben lediglich empfehlenden Charakter, um so nach und nach eine Egalisierung des Familienrechts in den Mitgliedsstaaten zu erreichen. Sie entfalten keine direkte Bindung/Verpflichtung im Einzelfall. Wenn die Mutter kein gemeinsames Sorgerecht möchte, dann bekommt er es nicht automatisch, sondern muss klagen. Und Voraussetzung für die Einreichung einer Klage ist nun mal ein Wohnsitz. Die Angabe "irgendwo in Deutschland, mal hier, mal da" langt nicht für ein Rubrum, so eine Klage kann schon deshalb keinen Erfolg haben. Außerdem muss der Sorgeberechtigte auch erreichbar sein. Und ein Illegaler krimineller Junkie ist das nun mal nicht. Aber abgesehen davon, es gibt auch relativ frische Entscheidungen von deutschen Familiengerichten, die in so Fällen auch bei festem Wohnsitz des Vaters ein gemeinsames Sorgerecht ablehnen, weil es schon wegen der unterschiedlichen Lebensauffassungen, der Unzuverlässigkeit des Vaters nicht dem Kindeswohl entspsricht. Also führ doch bitte die Mutter, die schon so zerrüttet genug ist, doch nicht in die Irre.
@ Kirschtorte: ein Notar darf alles beurkunden, was er will. Nur, ob diese Beurkundung dann vor den deutschen Behörden Bestand hat, das ist doch eine ganz andere Frage. Ob so eine Urkunde das Papier wert ist, auf welchem es geschrieben ist, ich hab da so meine Zweifel. Aber, als verantwortungsvolle Mutter tust du das ja ohnehin nicht, so dass sich diese Frage gar nicht stellt.
Chavah