Julija hat geschrieben: ↑18.09.2019, 11:18
Es ist der Wahnsinn,
wie viel passieren muss bevor es nicht mehr als
zu wenig abgespempelt wird.
Das, was die pädagogische Fachkraft vom Frauenhaus da ausfüllen sollte, ist ganz normal. Das braucht der Kindsvater um seinen weiteren Aufenthalt zu sicher. Er hat ja immer noch eine Duldung. Diese Aufforderung wird immer mal wieder kommen, leider.
Dass sie dir gegenüber sagt, dass sie sich für den KV bei Ausweisung einsetzen würde, ist für mich ein absolutes No-Go. DU bist ihre Klientin!
Sie kann ja solche Gedanken haben, aber dann soll sie diese bei der Supervision oder kollegialen Fallberatung rauslassen. Wenn sie so etwas in der Art noch mal zu dir sagst, würde ich ihr das genauso sagen/empfehlen.
Von Hamburg habe ich schon vieles gehört und gelesen. Aber das alles hier übersteigt jegliche Fantasie.
Zum Attest: Jemand, der entweder dumm oder böse ist, würde vielleicht eine Frage weiter gehen und sich wundern, weshalb du mit dem Vater nicht konfrontiert werden kannst, mit dem gemeinsamen Kind aber schon.
Das Jugendamt könnte ein familienpsychologisches Gutachten anregen... Das ist mit Risiko verbunden. Es könnte für dich die Wende bedeuten, weil sehr intensiv gearbeitet wird, mehrere Testungen, Interviews im Umfeld usw., aber leider könnte es auch für dem Kindsvater einiges erleichtern. Je nachdem wie es ausfällt.
Du musst strategisch wie in einem Krieg vorgehen
Sei dir jede Äußerung bewusst. Alles wir beobachtet und bewertet. In deiner Therapie natürlich nicht. Hoffentlich bekommst du wenigstens hier etwas seelische Unterstützung.
Eigentlich sollte das Frauenhaus da sein, um das alles abzufedern. Die Aussage der Mitarbeiterin krieg ich gar nicht auf die Reihe.
Jaja, das Kindeswohl. Ist ja schön, dass sich alle darum scheren. Wäre besser, sie würden mal begreifen, dass es kein Kindeswohl ohne Mutterwohl gibt. Diese Eingeschränktheit macht mich immer noch fassungslos, wie gestern Abend.