Das ist nicht richtig. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Visums, egal unter welchen Umständen. Natürlich müssen die Behörden nach besten Wissen und Gewissen entscheiden. Aber es gibt nun mal keine Marschtabelle, wo die Punkte abgehakt werden und danach wird entschieden, ob ja oder nein. Aber natürlich werden die Behörden immer einen Ablehnungsgrund finden, wenn sie wollen. Aber in diesem Fall kann es schon so sein, dass das Stipdendium nicht ausreichte und die vorgewiesene Summe zum Lebensunterhalt einfach nicht hoch genug war. Wenn er Klatschmohn28 eine schriftliche Vollmacht gibt (diese an die Botschaft vor Ort durchfaxen und dann anrufen), dann kann sie sich bei der Botschaft nach den Gründen der Ablehnung erkundigen. Das wäre vielleicht gar nicht so schlecht. Allerdings ist das Ganze ja wohl auch schon ein Weilchen her oder wie? Dann könnte die Nachfrage natürlich auch "verjährt" sein, das weiß ich nicht.Sharillon hat geschrieben: Wenn kein Ablehnungsgrund vorliegt, besteht aber ein Anspruch auf Erteilung eines Visums.
Gruß naschkatze