[/quote]Heideroeschen hat geschrieben: Ich wollte das einfach mal loswerden. Mich belastet das Wissen über die, ich nenne Sie mal Straftaten.
Wenn es wirklich so ist, daß der Mann sich die Identität seines nahen Verwandten angeeignet hat und mit seinen Personalpapieren eine Gaststättenkonzession beantragt hat (und auch bekommen hat... ), dann ist es in meinen Augen wirklich eine Straftat, die ein ziemlich kriminelles Gedankengut voraussetzt
Man geht ja nicht so einfach auf ein Amt und sagt "Tag, ich möchte ein Lokal eröffnen" und man bekommt einen Stempel und los geht´s....
Um eine Gaststättenkonzession zu bekommen (und die Konzession ist eine Personalkonzession, jeder der ein Lokal neu übernehmen möchte muss eine neue Konzession beantragen, auch wenn der vorherige Pächter eine hatte...) muss man folgende Voraussetzungen erfüllen:
Polizeiliches Führungszeugnis
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Nachweis über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG (Anmeldung bei der IHK)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Außerdem muss der Antragssteller eine IHK-Bescheinigung über die Kenntnisse der Grundzüge des Lebensmittelrechts vorweisen können
....und wenn man mit der Identität eines nicht in Deutschland ansässigen EU-Bürgers, ein in Deutschland unbeschriebenes Blatt mit "weisser Weste", ein Führungszeugnis und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts beantragt, dann ist doch klar, dass da nur ein positives Ergebnis bei rauskommen kann
Diese EU Freizügigkeit ist ein Freifahrtschein für Kriminelle