Heiratseintrag bei der Ausländerbehörde
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Heiratseintrag bei der Ausländerbehörde
Hallo,
ich war vor ca. 20 Jahren mit einem Türken verheiratet. Dei Ehe wurde 1998 geschieden.
Ich bin jetzt mit einem Tunesier verheiratet, wir stehen gerade davor das VISA zu beantragen.
Mein Mann hat jetzt Angst, dass er wegen dieser ersten Ehe mit dem Türken das VISA nicht
bekommt... Ich sagte ihm, dass ich nicht weiß, wie lange das bei der Ausländer behörde gespeichert
bleibt... weiß das jemand von Euch?
LG Blackwoman
ich war vor ca. 20 Jahren mit einem Türken verheiratet. Dei Ehe wurde 1998 geschieden.
Ich bin jetzt mit einem Tunesier verheiratet, wir stehen gerade davor das VISA zu beantragen.
Mein Mann hat jetzt Angst, dass er wegen dieser ersten Ehe mit dem Türken das VISA nicht
bekommt... Ich sagte ihm, dass ich nicht weiß, wie lange das bei der Ausländer behörde gespeichert
bleibt... weiß das jemand von Euch?
LG Blackwoman
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Re: Heiratseintrag bei der Ausländerbehörde
Soweit mir bekannt ist, muß man doch bei einer Neuverheiratung seine Vorehen angeben ?
Im Übrigen betrifft das aber kaum die Ausländerbehörde, sondern eher das Standesamt.
Über die Vergabe des Visums zur Familienzusammenführung nach Deutschland an Deinen Ehemann, entscheidet die deutsche Auslandsvertretung in dem Land wo er seinen Antrag gestellt hat in behördeninterne Absprache mit der Ausländerbehörde an Deinem Wohnsitz.
Selbst wenn die Ausländerbehörde von Deiner Vorehe Kenntnis hat oder bekommt, wird es so eine große Überraschung für sie nicht sein, denn auch sie werden, ebenso wie ich, schon davon gehört haben, daß es gelegentlich Ehescheidungen und später erneute Eheschließungen geben soll.
Solange man Dir/Euch keine gewerbsmäßige Scheinehe zur Erlangung des Aufenthaltsrechts unterstellt bzw. nachweisen kann, solltest Du da keine unnötigen Gedanken daran verschwenden.
Im Übrigen betrifft das aber kaum die Ausländerbehörde, sondern eher das Standesamt.
Über die Vergabe des Visums zur Familienzusammenführung nach Deutschland an Deinen Ehemann, entscheidet die deutsche Auslandsvertretung in dem Land wo er seinen Antrag gestellt hat in behördeninterne Absprache mit der Ausländerbehörde an Deinem Wohnsitz.
Selbst wenn die Ausländerbehörde von Deiner Vorehe Kenntnis hat oder bekommt, wird es so eine große Überraschung für sie nicht sein, denn auch sie werden, ebenso wie ich, schon davon gehört haben, daß es gelegentlich Ehescheidungen und später erneute Eheschließungen geben soll.
Solange man Dir/Euch keine gewerbsmäßige Scheinehe zur Erlangung des Aufenthaltsrechts unterstellt bzw. nachweisen kann, solltest Du da keine unnötigen Gedanken daran verschwenden.
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Re: Heiratseintrag bei der Ausländerbehörde
habe halt gehört, dass bei der Ausländerbehörde nach 10 Jahren alles gelöscht wird... Sie haben bisher
auch nur nach der letzten Ehe ( Mit einem Deutschen ) gefragt..Auch das Standesamt
hier in DE hat nicht nach der 1. Ehe gefragt. Ich soll halt nur die Scheidungspapiere der
letzten Ehe einreichen...
auch nur nach der letzten Ehe ( Mit einem Deutschen ) gefragt..Auch das Standesamt
hier in DE hat nicht nach der 1. Ehe gefragt. Ich soll halt nur die Scheidungspapiere der
letzten Ehe einreichen...
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Re: Heiratseintrag bei der Ausländerbehörde
Wenn du deine Scheidungspapiere einreichen musstest, dann weiß das Standesamt doch Bescheid.blackwoman hat geschrieben:habe halt gehört, dass bei der Ausländerbehörde nach 10 Jahren alles gelöscht wird... Sie haben bisher
auch nur nach der letzten Ehe ( Mit einem Deutschen ) gefragt..Auch das Standesamt
hier in DE hat nicht nach der 1. Ehe gefragt. Ich soll halt nur die Scheidungspapiere der
letzten Ehe einreichen...
Liebe Grüße
Anaba
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anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
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Re: Heiratseintrag bei der Ausländerbehörde
Das fände ich vernünftig, denn (normalerweise?) ist dort auch angeführt, "geborene XX", "geschiedene XY". Hätte es keine rechtsgültige vorherige Scheidung gegeben, wäre es auch nicht zur letzten Ehe und letztlich zu dieser Scheidung gekommen.blackwoman hat geschrieben:(...) Ich soll halt nur die Scheidungspapiere der letzten Ehe einreichen...
Du kannst ja, wenn das Amt alle deine bisherigen Heirats- und Scheidungsurkunden (rechtskraftbestätigt!) sehen will, noch nachbringen.
LG, Jakobs_Weg
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Re: Heiratseintrag bei der Ausländerbehörde
Leider ist das in TN nicht so... da bekommt man nach der Heirat die Heiratsurkunde mit dem Mädchennamen
ausgehändigt... den eigentlichen Ehenamenn bekommt man erst, wenn der Ehemann hier in DE ist,, und seine
Unterschrift dazu gibt... was wiederum bedeutet, dass mann alle Papiere nochmal erneuern muss, ..
Und jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze.
ausgehändigt... den eigentlichen Ehenamenn bekommt man erst, wenn der Ehemann hier in DE ist,, und seine
Unterschrift dazu gibt... was wiederum bedeutet, dass mann alle Papiere nochmal erneuern muss, ..
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Re: Heiratseintrag bei der Ausländerbehörde
blackwoman hat geschrieben:Leider ist das in TN nicht so... da bekommt man nach der Heirat die Heiratsurkunde mit dem Mädchennamen
ausgehändigt... den eigentlichen Ehenamenn bekommt man erst, wenn der Ehemann hier in DE ist,, und seine
Unterschrift dazu gibt... was wiederum bedeutet, dass mann alle Papiere nochmal erneuern muss, ..
Und jedes Bundesland hat seine eigenen Gesetze.
Musst du nicht bereits beim Antrag auf Eheschließung alles vorlegen ?
Das heißt doch auch die Papiere deiner Scheidung.
Also wissen sie doch schon Bescheid wenn du heiratest. Anders geht s doch nicht.
Liebe Grüße
Anaba
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Re: Heiratseintrag bei der Ausländerbehörde
ja klar, es geht um die 1. Ehe, .. Ich will nur wissen, wie lange diese 1. Ehe bei der Ausländerländerbehörde vermerkt
ist Habe gehört, dasss das nach 10 Jahren gelöscht wird...und ob diese Ehe Einfluss hat auf seinen VISA- Antrag hat...
ist Habe gehört, dasss das nach 10 Jahren gelöscht wird...und ob diese Ehe Einfluss hat auf seinen VISA- Antrag hat...
Re: Heiratseintrag bei der Ausländerbehörde
Ihr Lieben,
wenn es rechtmäßige Eheschließungen ( damals: Standesamt) in D. gegeben hat, wissen dies die Behörden mit
Sicherheit- auch was mehr als 10 Jahre zurückliegt- im Zweifelsfall haben sie es irgendwo im Archiv. Wie die
Fristen sind (Löschung) sind und OB dies beim Personenstand überhaupt geschieht, weiß ich allerdings nicht.
Wahrscheinlich ist dies auch für etwaige Kinder aus vorherigen Ehen sehr wichtig, dass diese - so die Situation
besteht - auch die Möglichkeiten haben, ihre Wurzeln ( nach Papa oder Mama) zurück zu verfolgen.
Liebe Grüße
Brighterstar
wenn es rechtmäßige Eheschließungen ( damals: Standesamt) in D. gegeben hat, wissen dies die Behörden mit
Sicherheit- auch was mehr als 10 Jahre zurückliegt- im Zweifelsfall haben sie es irgendwo im Archiv. Wie die
Fristen sind (Löschung) sind und OB dies beim Personenstand überhaupt geschieht, weiß ich allerdings nicht.
Wahrscheinlich ist dies auch für etwaige Kinder aus vorherigen Ehen sehr wichtig, dass diese - so die Situation
besteht - auch die Möglichkeiten haben, ihre Wurzeln ( nach Papa oder Mama) zurück zu verfolgen.
Liebe Grüße
Brighterstar
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Re: Heiratseintrag bei der Ausländerbehörde
Wo hast Du das gehört ?blackwoman hat geschrieben:ja klar, es geht um die 1. Ehe, .. Ich will nur wissen, wie lange diese 1. Ehe bei der Ausländerländerbehörde vermerkt ist Habe gehört, dasss das nach 10 Jahren gelöscht wird...
Wenn es Dich so brennend interessiert, dann frage doch einfach nach.
Was ändert sich denn für Dich nun ob es gelöscht ist oder nicht ?
Weshalb sollte das der Fall sein ?und ob diese Ehe Einfluss hat auf seinen VISA- Antrag hat...
Normalerweise interessiert sich die ABH für den Ehestand ihrer Klientel nur soweit, wie es für den Aufenthaltsstatus von Belang ist.
So ganz kann ich den Gründen für Deine Überlegungen nicht folgen.
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Re: Heiratseintrag bei der Ausländerbehörde
Blackwoman interessiert sich deshalb dafür:
Ich nehme mal an ihr Mann kennt entsprechende "Horrorgeschichten" über die Prüfung bzgl. Scheinehe, woher auch immer ...blackwoman hat geschrieben:
...Mein Mann hat jetzt Angst, dass er wegen dieser ersten Ehe mit dem Türken das VISA nicht bekommt...
...
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Re: Heiratseintrag bei der Ausländerbehörde
Dann soll er bei der Auslandsvertretung nachfragen, wenn es ihn so brennend interessiert.furiosa hat geschrieben:Ich nehme mal an ihr Mann kennt entsprechende "Horrorgeschichten" über die Prüfung bzgl. Scheinehe, woher auch immer ...
Manche Leute sehen auch schon dort Probleme, wo überhaupt keine sind. Warum lassen sie die Sache nicht erst einmal auf sich zukommen, bevor die sich verrückt machen ?Efendi II hat geschrieben:Wo hast Du das gehört ?
Wenn es Dich so brennend interessiert, dann frage doch einfach nach.
Was ändert sich denn für Dich nun ob es gelöscht ist oder nicht ?
Andere Leute erzählen viel, wenn der Tag lang ist, aber wenn Euch das so wichtig erscheint, dann fragt doch einfach bei der Ausländerbehörde oder beim Konsulat nach.
Die beißen nicht, denn das ist ihnen verboten und würde zur fristlosen Entlassung und zum Verlust der Pensionsansprüche der Beamten führen.
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