Sind wir tatsächlich machtlos?

Erfahrungsaustausch von Angehörigen, wie Eltern, Kinder und Ehemänner von Betroffenen. Auch Freunde & Bekannte kommen hier zu Wort.

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kamburugamuwa
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von kamburugamuwa » 09.01.2014, 11:37

Liebe Betty,
der Freund Ihrer Schwiegermutter ist Pakistaner und als Gastarbeiter in Dubai als Fahrer tätig.
Soweit ich weiss werden die Pässe der Gastarbeiter von den Arbeitgebern erst mal eingezogen.
Wer zahlt die Kosten für die Beantragung eines Visums?
Wer zahlt die Kosten für das Flugticket (hin und rück)?
Ihre Schwiegermutter muss erstmal eine beträchtliche Summe für das Visum, das Flugticket usw. per Money Order an ihren Freund senden.
Und dann?
Vielleicht - ohne Visum und Flugticket - hat sich der Fall schon erledigt.
LG

Efendi II
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Efendi II » 09.01.2014, 12:25

kamburugamuwa hat geschrieben: Vor Erteilung eines Visums wird sich die Deutsche Botschaft mit den deutschen Behörden in Verbindung setzen, um die Angaben Ihrer Schwiegermutter zu überprüfen (Einkommen, Rente usw.), ob sie nämlich in der Lage ist, für alle entstehenden Kosten während des Aufenthaltes ihres Gastes aufzukommen.
Nein, die deutschen Inlandsbehörden (Ausländerbehörde) werden bei einem Besuchsvisum nicht informiert, darüber entscheiden die Botschaften, Konsulate in eigener Verantwortung.

Dass der Gastgeber in der Lage ist den Unterhalt des Besuchers sicherzustellen, wird - sofern der Besucher nicht selbst über die notwendigen Mittel verfügt - durch die Einladung und die Verpflichtungserklärung des Gastgebers sichergestellt.

Lediglich bei angestrebten Dauer- oder Langzeitaufenthalten (zum Studium, bei Familienzusammenführungen u.ä.) wird die Ausländerbehörde in das Verfahren eingebunden und muss ihre Zustimmung erteilen.

Bei Kurzaufenthalten aus touristischen oder geschäftlichen Gründen sowie zum Besuch bleiben die inländischen Behörden außen vor und haben keinen Einfluss auf die Visumserteilung, weil sie am Visumsverfahren garnicht beteiligt sind.
kamburugamuwa hat geschrieben:Sobald Sie in Erfahrung gebracht haben, dass Ihre Schwiegermutter die VE an den Gast abgeschickt hat, haben Sie auch die Möglichkeit, die Deutsche Botschaft telefonisch oder schriftlich über Ihre Kenntnisse zu informieren, um die Erteilung eines Visums zu verhindern.
Die Botschaft/das Konsulat wird sich bei ihren Entscheidungen wohl kaum von irgendwelchen Anrufen unbekannter bzw. nicht nachgewiesener Herkunft in ihrer Tätigkeit beeinflussen lassen.

Es wäre ja noch schöner, wenn jeder x-beliebige mit einem bloßen Anruf Einfluss auf die Visumserteilung der Auslandsvertretungen nehmen könnte.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Efendi II
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Efendi II » 09.01.2014, 12:49

Efendi II hat geschrieben:
Die Botschaft/das Konsulat wird sich bei ihren Entscheidungen wohl kaum von irgendwelchen Anrufen unbekannter bzw. nicht nachgewiesener Herkunft in ihrer Tätigkeit beeinflussen lassen.

Es wäre ja noch schöner, wenn jeder x-beliebige mit einem bloßen Anruf Einfluss auf die Visumserteilung der Auslandsvertretungen nehmen könnte.
Schließlich handelt es sich bei der potentiellen Gastgeberin um eine erwachsene, selbstbestimmende, in eigner Verantwortung handelnde Person, die nicht unter Vormundschaft steht.

Wo kämen wir denn da hin, wenn man jeden Bürger bei seinen Entscheidungen, und wären sie noch so verquer oder unsinnig, entmündigen könnte, weil sie einem anderen nicht in den Kram passen.

Schließlich wird auch jeder selbst für sein Tun und Lassen, früher oder später die Konsequenzen tragen müssen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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kamburugamuwa
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von kamburugamuwa » 09.01.2014, 13:45

Ich hatte eine Verpflichtungserklärung abgegeben und, nachdem mir zugegebenermassen berechtigte Zweifel gekommen waren, die deutsche Auslandsvertretung angerufen, mit der Bitte, meine Verpflichtungserklärung aus diesen und jenen Gründen für die Erteilung eines Visums nicht mehr zu berücksichtigen.
Dem wurde stattgegeben.
Ein um seine Mutter besorgter Sohn oder eine besorgte Schwiegertochter, die die Auslandsvertretung in Sachen Visumserteilung anrufen oder anschreiben, sind keineswegs ein Hinz und Kunz und für eine Auslandsvertretung nachprüfbar.

Pamela
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Pamela » 09.01.2014, 13:56

Efendi II hat geschrieben:
kamburugamuwa hat geschrieben:Sobald Sie in Erfahrung gebracht haben, dass Ihre Schwiegermutter die VE an den Gast abgeschickt hat, haben Sie auch die Möglichkeit, die Deutsche Botschaft telefonisch oder schriftlich über Ihre Kenntnisse zu informieren, um die Erteilung eines Visums zu verhindern.
Die Botschaft/das Konsulat wird sich bei ihren Entscheidungen wohl kaum von irgendwelchen Anrufen unbekannter bzw. nicht nachgewiesener Herkunft in ihrer Tätigkeit beeinflussen lassen.

Es wäre ja noch schöner, wenn jeder x-beliebige mit einem bloßen Anruf Einfluss auf die Visumserteilung der Auslandsvertretungen nehmen könnte.
Bei den Besuchervisa geht es in der Regel um die "Rückkehrwilligkeit" des Antragstellers. Es wird also überprüft ob es eine ausreichende Verwurzelung (Familie, Arbeitsplatz, Gehalt, etc) des Antragstellers gibt.
Eine Entscheidung für ein Besuchervisum liegt immer im Ermessen des Sachbearbeiters, da es, anders als bei FZF-Visa, KEINE gesetzlichen Vorraussetzungen gibt das Visum zu erteilen oder nicht.
E-Mails in denen von Angehörigen ein Sachverhalt geschildert wird kommen in jedem Fall zur Akte und haben mit Sicherheit Einfluss auf die Entscheidung des Sachbearbeiters!
Gruß
Pamela
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Efendi II » 09.01.2014, 14:48

kamburugamuwa hat geschrieben:Ein um seine Mutter besorgter Sohn oder eine besorgte Schwiegertochter, die die Auslandsvertretung in Sachen Visumserteilung anrufen oder anschreiben, sind keineswegs ein Hinz und Kunz und für eine Auslandsvertretung nachprüfbar.
Aber sie sind nicht der Vormund ihrer Mutter und so lange diese nicht unter Vormundschaft steht, ist sie die Herrin ihrer Entscheidungen.
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Efendi II » 09.01.2014, 15:03

Pamela hat geschrieben: E-Mails in denen von Angehörigen ein Sachverhalt geschildert wird kommen in jedem Fall zur Akte und haben mit Sicherheit Einfluss auf die Entscheidung des Sachbearbeiters!
...und wie stellt man fest wer der Absender einer solchen E-Mail ist. Die kann genau so gut von einem abgewiesenen Rivalen stammen. Auch erwachsene Kinder haben nicht das Recht, über ihre Eltern und deren Tun zu bestimmen.

Solange die Mutter nicht dement oder debil ist trifft sie ihre Entscheidung eigenständig und braucht sich auch von ihren Kindern nicht reinreden lassen.

Wie hätten wohl die nunmehr bezness-geschädigten Damen hier wohl reagiert, wenn man ihnen bei ihren exotischen Höhenflügen und ihren AMIGA-Syndrom von dritter Seite reingeredet hätte, um den Zuzug ihres Habibis zu unterbinden, obwohl für jeden außenstehenden Beobachter das Debakel absehbar war ? Sie hätten es sich höchstwahrscheinlich energisch verbeten, wenn sich Dritte in ihre Angelegenheiten eingemischt hätten.

Wieso gesteht man das einer reiferen Dame nicht zu ?
Ab welchen Alter glaubt man Menschen entmündigen und in ihre Entscheidungen eingreifen zu müssen.
Zuletzt geändert von Efendi II am 09.01.2014, 15:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Franconia » 09.01.2014, 15:06

Selbst wenn eine Mitteilung an die AV ein Visum erfolgreich verhindern würde, die Folgen davon sind nicht absehbar.

Der Antragsteller, in dem Fall der Pakistani in Dubai, hat ein Recht zu erfahren warum sein Visum abgelehnt wurde und wenn da zur Sprache kommt, dass dies aufgrund einer Meldung von Sohn bzw. Schwiegertochter der Fall war, dann hängt bei Betty der Familienfrieden ziemlich schief.
Denn Schwiegermutter wird sehr enttäuscht sein wenn ihr Liebling kein Visum bekommt und sicher bei ihrem Freund nachfragen warum und wieso. Wenn sie dann erfährt, dass so eine Aktion hinter ihrem Rücken gelaufen ist wird sie die Familie künftig nicht mehr ins Vertrauen ziehen - egal worum es geht.

Und man kann ja, auch nach vorheriger Ablehnung, einen weiteren Versuch starten von dem die Familie dann nichts weiß.

Betty2014 hat geschrieben:Überhaupt, kann so ein Mann auch gefährlich sein? Oder es "nur" aufs Geld abgesehen haben?
Was passiert wenn er sie heiraten will und sie sich verweigert? Lässt er sie dann einfach fallen?
Gefährlich kann, wenn du so willst, jeder sein. Auch Hans Müller von nebenan, der immer so nett grüßt, könnte gefährlich sein/werden.
Wenn er heiraten will und sie nicht wäre die einfachste Variante, dass er sie fallen lässt. Es kann auch sein, dass er mit der Mitleidsmasche kommt und so versucht sie herum zu bekommen, es kann sein das er laut und wütend wird. Kurz gesagt, keiner kann vorher sehen was in dem Fall passiert.

Betty2014 hat geschrieben:Bei dem der VE, wird da ihr monatliches Einkommen oder auch ihr gespartes betrachtet? Wenn nur die monatliche Zahlung betrachtet werden würde, wäre es vielleicht sogar knapp. Die Witwenrente ist natürlich nicht sonderlich hoch.
Es wird alles betrachtet. Einkommen, Erspartes, eigene Immobilien.
Du musst es so sehen wie wenn jemand Schulden hat und die nicht zurück zahlt. Der Gläubiger holt sich dann sein Geld über die verschiedenen Kanäle und dies kann dann auch mal zur Zwangsversteigerung vom Eigenheim führen.
Man kann nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde auch ein Sperrkonto für eine VE anlegen. Die Behörde sagt dann wieviel da drauf sein muss. Wenn der Besucher ganz brav wieder ausreist und alles OK ist, dann wird der Sperrvermerk wieder gelöscht und man kann wieder über dieses Geld verfügen - wenn nicht hat als erstes die Behörde Zugriff auf das Sperrkonto.
Betty2014 hat geschrieben:Was mich zusätzlich stutzig macht, woher genau weiß er das so plötzlich? Immerhin hat er erst morgens erfahren dass sie ihn mag. Abends hat er dann schon den Besuch in Deutschland vorgeschlagen.
Der Vorschlag kommt nicht von ungefähr. Oft halten solche Kerle Augen und Ohren offen bis sie eine passende Frau finden die ihnen den Weg nach Europa ebnet. Die Informationen, was für ein Visum nötig ist, die haben diese Kerle längst aus dem Internet, von Freunden oder Bekannten die hier sind oder hier waren, etc. Solche Männer wissen oft besser über die jeweiligen Ausländergesetze bescheid als unsereins, weil für sie diese Infos wichtig sind um ans Ziel zu kommen. Wir befassen uns erst dann mit diesen Regeln und Bestimmungen wenn wir damit konfrontiert werden.
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Efendi II » 09.01.2014, 15:14

Franconia hat geschrieben:Es wird alles betrachtet. Einkommen, Erspartes, eigene Immobilien.
Du musst es so sehen wie wenn jemand Schulden hat und die nicht zurück zahlt. Der Gläubiger holt sich dann sein Geld über die verschiedenen Kanäle und dies kann dann auch mal zur Zwangsversteigerung vom Eigenheim führen.
Es obliegt einzig und allein dem Verpflichtungsgeber, was er gegenüber der Behörde in seiner Verpflichtungserklärung angibt und was nicht.

Der Behördenmitarbeiter welcher die VE erstellt, wird ihm dann schon sagen, ob die erklärte "Vermögens- oder Einkommensmasse" ausreichend ist oder nicht.
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Franconia » 09.01.2014, 17:43

Efendi II hat geschrieben:Der Behördenmitarbeiter welcher die VE erstellt, wird ihm dann schon sagen, ob die erklärte "Vermögens- oder Einkommensmasse" ausreichend ist oder nicht.
sollte man noch nicht alles angegeben haben kann man dann, wenn es heißt "Einkommen bzw. Vermögen nicht ausreichend", allerdings noch aufstocken indem man dann z. B. noch ein Sparbuch oder Wohneigentum zusätzlich angibt, was man vorher zurück gehalten hat.
Wobei die meisten, die ihren Habibi unbedingt hier haben wollen, alles angeben was sie haben, einfach um sicher zugehen, dass das Visum nicht deswegen scheitert.
Betty2014 hat geschrieben: Aber ohne Heirat darf er hier sowieso nicht länger bleiben oder? denke mal nicht, dass er hier einen Job finden würde und daher das Visum bekommen würde.
Eine Aufenthaltserlaubnis bekommt er ohne Heirat entweder mit einem abgeschlossenen Studium oder wenn er eine entsprechende Ausbildung und hier eine Stellenzusage in einem sog. "Mangelberuf" (z. B. Kranken- oder Altenpflege) hat.
Dann natürlich, wenn er eine deutschen schwängert. Dann bekommt er seinen Aufenthalt über das deutsche Kind.
Und zu guter Letzt bleibt die Option Heirat.

Aber, wenn deine Schwiegermutter die "Auserwählte" sein sollte, ist nicht zwangsläufig davon auszugehen, dass er nach der Hochzeit deswegen eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Es kann auch sein das die Ausländerbehörde bei der Konstellation (junger Mann, deutlich ältere Frau), vor allem wenn sie sich nicht lange kennen und nicht so oft gesehen haben, das ganze mit dem Verdacht auf Scheinehe ablehnt. Das würde sich aber erst in der konkreten Situation heraus stellen.
Allerdings hätte er, unabhängig ob er dann hier lebt oder nicht, als Ehemann deiner Schwiegermutter bei deren Tod ein Anrecht auf das Erbe und noch zu ihren Lebzeiten evtl. ein Recht auf finanzielle Unterstützung (Unterhalt) durch deine Schwiegermutter.
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Pamela » 09.01.2014, 20:32

Franconia hat geschrieben:Selbst wenn eine Mitteilung an die AV ein Visum erfolgreich verhindern würde, die Folgen davon sind nicht absehbar.

Der Antragsteller, in dem Fall der Pakistani in Dubai, hat ein Recht zu erfahren warum sein Visum abgelehnt wurde und wenn da zur Sprache kommt, dass dies aufgrund einer Meldung von Sohn bzw. Schwiegertochter der Fall war, dann hängt bei Betty der Familienfrieden ziemlich schief.
Denn Schwiegermutter wird sehr enttäuscht sein wenn ihr Liebling kein Visum bekommt und sicher bei ihrem Freund nachfragen warum und wieso. Wenn sie dann erfährt, dass so eine Aktion hinter ihrem Rücken gelaufen ist wird sie die Familie künftig nicht mehr ins Vertrauen ziehen - egal worum es geht.

Und man kann ja, auch nach vorheriger Ablehnung, einen weiteren Versuch starten von dem die Familie dann nichts weiß.
Die Visaabteilungen sind in aller Regel sehr dankbar für Hinweise! Und wenn man darum bittet, dann wird ein Sachbearbeiter niemals damit herausrücken, dass er gewisse Informationen erhalten hat. Die Ablehnungsgründe werden zwar mitgeteilt, jedoch so allgemein wie möglich gehalten.

Eine weitere Antragstellung landet in derselben Akte, so dass alles Vorangegangene immer ersichtlich ist. :wink:
Erst nach einigen Jahren müssen - per Gesetz - die Akten vernichtet werden.
Gruß
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Efendi II » 09.01.2014, 20:55

Pamela hat geschrieben:Die Visaabteilungen sind in aller Regel sehr dankbar für Hinweise!
Wie hättest Du wohl reagiert, wenn man von Außenstehenden versucht hätte, die Beziehung oder die Einreise Deines Ghanaers durch Denunzierung bei der Botschaft oder der ABH zu torpedieren ?

Die "feine englische Art" sind solche Maßnahmen m.E. nun wirklich nicht, seien sie nun begründet und resultieren aus Sorge um die betroffene Person oder aus der Luft gegriffen, aus welchen Gründen auch immer. Wer sollte darüber befinden, von welchen Motiven so ein Denunziant getrieben wird ?

Es wäre sehr traurig, wenn die Auslandsvertretungen auf solche Mitteilungen angewiesen wäre, sich sie zu eigen machen und sich dadurch in ihren Entscheidungen beeinflussen lassen würde. Glücklicherweise werden bei Visumsablehnungen andere Kriterien berücksichtigt.
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Pamela » 09.01.2014, 21:05

Efendi II hat geschrieben:Wie hättest Du wohl reagiert, wenn man von Außenstehenden versucht hätte, die Beziehung oder die Einreise Deines Ghanaers durch Denunzierung bei der Botschaft oder der ABH zu torpedieren?
"Mein" Ghanaer kam ohne meine Hilfe nach Deutschland. :roll:

Lass es doch einfach mal so stehen dass andere Leute andere Erfahrungen mitbringen!
Gruß
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Efendi II » 09.01.2014, 21:36

Pamela hat geschrieben:Lass es doch einfach mal so stehen dass andere Leute andere Erfahrungen mitbringen!
Du maßt Dir an darüber zu befinden, was gut und richtig ist und machst Dir Dein eigenes Recht. Anscheinend leidest Du unter dem Pippi-Langstrumpf-Syndrom und machst Dir die Welt so wie sie Dir gefällt.

Du selbst unterstützt und beförderst Illegale und findest das völlig in Ordnung.
Andrerseits empfiehlst den Angehörigen einer 60jährigen, die sich mit der Beziehung ihrer Mutter nicht anfreunden können, die Denunziation bei den Behörden.

Sag mal was für ein Rechtsaufassung hast Du Dir da zu eigen gemacht.

Mit anderen Erfahrung hat das wohl weniger zu tun, als eher mit einem schizophrenen Rechtsverständnis.
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Pamela » 09.01.2014, 21:51

Ich lebe seit mehr als drei Jahren in Ghana.
Illegale kenne ich hier nicht.
:wink:
Das "Recht"ist nunmal oft nicht so einfach wie es typische Beamte wie Du sehen möchten.
Aber dass Du Schwierigkeiten mit meinen Beiträgen hast weiss ich sehr gut. Du wirst damit leben müssen dass die Welt nicht schwarz-weiss ist. Aber so ist es natürlich einfacher ... Und ausserdem ists ja auch so schön kuschelig hinter dem Beamtenschreibtisch, nicht wahr?
Gruß
Pamela
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Franconia » 09.01.2014, 21:53

Pamela hat geschrieben:Lass es doch einfach mal so stehen dass andere Leute andere Erfahrungen mitbringen!
Wenn du diese Erfahrung machen konntest, dann freu ich mich für dich - ganz ehrlich.
Pamela hat geschrieben: Die Visaabteilungen sind in aller Regel sehr dankbar für Hinweise!
Der Hinweis wird zur Akte genommen, aber entscheidend für ein Visum oder nicht sind erst mal ganz andere Kriterien.
Denn woher soll die Visabteilung wissen ob der Verdacht begründet ist oder ob sich da nur jemand aus ganz eigennützigen Gründen in des Leben von 2 anderen Menschen einmischt, sei es weil jemand bei einem der Beiden abgeblitzt ist, sei es, dass jemand Angst um sein Erbe hat, oder oder oder.
Wenn du Beweise hast und vorlegen kannst, dass jemand das Visum in betrügerischer Absicht missbrauchen will, dann leg die Beweise vor, aber nur weil Tochter/Sohn nicht wollen das "Der" zur Mutter kommt, das ist sicher kein Grund ein Visum abzulehnen. Und auch das die Mutter eventuell durch ihn viel Geld verlieren könnte ist kein Grund, denn es ist ihr Geld und sie kann damit machen was sie will, solange sie nicht unter Betreuung steht.

Außerdem, was ist denn die Alternative. Wenn er nicht kommen kann, dann fliegt Schwiegermutter eben wieder zu ihm. Wenn es um Geld geht, dann kann sie ihn auch von hier aus "unterstützen" während er dort ist.

Außerdem, wenn dieses Instrument - Info an die Visaabteilung - so gut funktionieren würde, dann wären sicher nicht so viele Habibis hier gelandet. Dann würden sich viel mehr Familien, Freunde, Kollegen dieses Instruments (mit Erfolg) bedienen um eine Einreise zu vereiteln.
Es wird immer eine Einzelfallentscheidung sein in der Für und Wider abgewogen werden und wenn sich das die Waage hält, dann könnte ich mir vorstellen, dass so eine Mitteilung mit in die Bewertung einfließt. Aber normalerweise fällt die Entscheidung ohne diese "hilfreichen" Hinweise.

Pamela hat geschrieben:Eine weitere Antragstellung landet in derselben Akte, so dass alles Vorangegangene immer ersichtlich ist.
Richtig, aber jeder neue Antrag muss auch als solches, nämlich als neuer Antrag, betrachtet und bearbeitet werden. Versagensgründe aus vorherigen Ablehnungen dürfen da nicht mit einfließen.
Es wir immer geschaut wie der Ist-Zustand ist. Liegen Gründe vor, die gegen ein Visum sprechen, dann wird es versagt - wenn der Absagegrund dann wie bei einem vorherigen Antrag lautet, dann bestehen einfach auch beim 2. oder 3. Versuch genau in diesem Punkt Zweifel. (z. B. mangelnde Rückkehrbereitschaft). Aber ein neuer Antrag darf nicht mit Hinweis auf Versagensgründe aus einem alten Antrag abgewiesen werden, denn die Situation beim Antragsteller kann sich ja auch grundlegend geändert haben. Genauso kann man nie sicher sein, dass man problemlos ein 2. oder 3. Mal ein Visum bekommt nur weil man es vorher schon mal bekommen hat. Denn auch da kann sich die Situation vom Antragsteller zwischenzeitlich geändert haben.
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Efendi II » 09.01.2014, 22:17

Pamela hat geschrieben:...typische Beamte wie Du...
....ausserdem ists ja auch so schön kuschelig hinter dem Beamtenschreibtisch, nicht wahr?
Wie kommst Du denn darauf ?
Ist aber letztendlich auch egal, glaub was Du willst.
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Pamela » 09.01.2014, 22:25

Franconia hat geschrieben: Außerdem, wenn dieses Instrument - Info an die Visaabteilung - so gut funktionieren würde, dann wären sicher nicht so viele Habibis hier gelandet. Dann würden sich viel mehr Familien, Freunde, Kollegen dieses Instruments (mit Erfolg) bedienen um eine Einreise zu vereiteln.
Liebe Franconia,
bitte nichts durcheinanderbringen, es ging im Fall der Schwiegermutter hier um ein BESUCHSvisum. Wie ich weiter oben schrieb liegt eine positive oder negative Entscheidung im Ermessen des Sachbearbeiters.
Bitte nicht durcheinanderwürfeln mit FZF-Visa, denn hier hat die Entscheidung ganz klare gesetzliche Vorraussetzungen.
Gruß
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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Anaba » 09.01.2014, 22:32

Pamela hat geschrieben:Eine weitere Antragstellung landet in derselben Akte, so dass alles Vorangegangene immer ersichtlich ist.


Richtig, aber jeder neue Antrag muss auch als solches, nämlich als neuer Antrag, betrachtet und bearbeitet werden. Versagensgründe aus vorherigen Ablehnungen dürfen da nicht mit einfließen.
Da wär ich mir aber nicht so sicher.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Sind wir tatsächlich machtlos?

Beitrag von Pamela » 09.01.2014, 22:51

Anaba hat geschrieben:
Pamela hat geschrieben:Eine weitere Antragstellung landet in derselben Akte, so dass alles Vorangegangene immer ersichtlich ist.


Richtig, aber jeder neue Antrag muss auch als solches, nämlich als neuer Antrag, betrachtet und bearbeitet werden. Versagensgründe aus vorherigen Ablehnungen dürfen da nicht mit einfließen.
Da wär ich mir aber nicht so sicher.
Yep, nach einer Ablehnung folgt in der Regel ein Widerspruch. Der wird (wenn an der Botschaft genügend Personal vorhanden ist) nach dem 4-Augen Prinzip behandelt, d.h. der Kollege vom Schreibtisch nebenan übernimmt den Fall. Der liest sich selbstverständlich die gesamte Akte durch um ein komplettes Bild vom Antragsteller zu bekommen.
Wenn sich an den Gegebenheiten nichts geändert hat, dann bleibt es bei der Ablehnung.
Danach kommt der Klageweg.... Oder ein neuer Antrag.. Usw.

Franconia, du würfelst hier manches durcheinander, gespickt mit Halbwahrheiten....
Gruß
Pamela
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