Das ist mir durchaus bewusst, dass es um ein Besuchsvisum geht und auch, dass die Voraussetzungen dafür anders sind als für ein FZF.Pamela hat geschrieben:Liebe Franconia,Franconia hat geschrieben: Außerdem, wenn dieses Instrument - Info an die Visaabteilung - so gut funktionieren würde, dann wären sicher nicht so viele Habibis hier gelandet. Dann würden sich viel mehr Familien, Freunde, Kollegen dieses Instruments (mit Erfolg) bedienen um eine Einreise zu vereiteln.
bitte nichts durcheinanderbringen, es ging im Fall der Schwiegermutter hier um ein BESUCHSvisum. Wie ich weiter oben schrieb liegt eine positive oder negative Entscheidung im Ermessen des Sachbearbeiters.
Bitte nicht durcheinanderwürfeln mit FZF-Visa, denn hier hat die Entscheidung ganz klare gesetzliche Vorraussetzungen.
Aber, wenn ich mit diesem Instrument einen Besuch vereiteln könnte, dann würden auch weniger nur "mal zu Besuch" kommen, dann der "Liebsten" nach dem Besuch die Ohren voll jammern wie toll es doch ist und wie gern man wieder kommen und bleiben würde. Man konnte sich ja beim Besuch davon überzeugen, dass eine Wohnung vorhanden ist, das Einkommen passt, wirklich kein Freund/kein Kind im Hintergrund ist, etc. Und zeigen, dass man hier gut zurecht kommt und sich anpassen kann, kann man bei einem Besuch hier auch ganz gut, was sich dann auch dazu eignet mögliche Restzweifel auszuräumen.
Zudem, könnte man damit schon einen Besuch vereiteln, dann müsste es bei einem geplanten Daueraufenthalt (FZF) doch noch wesentlich besser klappen. Stichwort Scheinehe.
Klar steht beim FZF das Recht und der Schutz der ehelichen Gemeinschaft oder Vater/Kind ganz oben, und der Ermessensspielraum der Entscheider ist ein ganz anderer.
Aber wenn beim Besuchsvisum alles passt, die Rückkehrbereitschaft belegt ist, eine VE vorliegt, KV abgeschlossen ist, etc., dann wird man das Visum sicher nicht als Außenstehender mit einem Verdacht verhindern können.
Klar wird derjenige der die Entscheidung trifft mal einen Blick in die Akte werfen und schauen was war und warum. Aber wenn er einen neuen Antrag alleine deswegen ablehnt, weil schon mal einer versagt wurde, dann hat der Antragsteller gute Chancen sein Visum im Klageweg zu bekommen, sofern die Voraussetzungen sich geändert haben. Ist da alles wie beim vorherigen Mal, dann ist klar, dass auch das 2. Visum keine Chance hat und die Begründung wird genauso oder so ähnlich ausfallen wie beim ersten Mal. Es kann da z. B. schon einen Unterschied machen, wenn man beim 2. Versuch nur ein Visum für 2 oder 3 Wochen beantragt statt für 90 Tage oder jetzt eine Festanstellung hat statt nur einen Aushilfsjob.Anaba hat geschrieben:Da wär ich mir aber nicht so sicher.Pamela hat geschrieben:Eine weitere Antragstellung landet in derselben Akte, so dass alles Vorangegangene immer ersichtlich ist.
Richtig, aber jeder neue Antrag muss auch als solches, nämlich als neuer Antrag, betrachtet und bearbeitet werden. Versagensgründe aus vorherigen Ablehnungen dürfen da nicht mit einfließen.