Muss ich mein Kind mit nach Marokko in den Urlaub geben ????

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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anna
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Muss ich mein Kind mit nach Marokko in den Urlaub geben ????

Beitrag von anna » 07.01.2011, 20:12

Hallo an alle, kann mir jemand eine gute Antwort genem oder einen rechtlichen Hinweis?????

Mein Ex Mann ist Marokkaner.
Ich habe das alleinige Aufendhaltsbestimmungsrechts, aber wir haben LEIDER :? das gemeinsame Sorgerecht.

Er drohte mir in der Vergangenheit immer wieder, das Kind mit nach Marokko zu nehmen und dann dort unten zu bleiben
für immer ( das glaube ich auch, dass er das vor hat über kurz oder lang ).


Muss ich Ihm das Kind ( 5 Jahre alt ) wirklich mit in den Urlaub nach Marokko geben,oder gibt es irgendwelche Möglichkeiten ( ohne Ihn zu verärgern, da er mir permanent droht ) dies zu verhindern, denn ich befüchte stark das er das Kind
unten lasssen wird. Ich muss das ganze aber schon so gestalten das das deutsche Recht auch auf meiner Seite ist,
denn er hat auch einen guten Anwalt hier .

Die Behörden ( auch Jugendamt ) nehmen meine Befüchtungen überhaupt nicht erst, da er ja nur droht und vor den Behörden rumschleimt und lügt.....ein begnadeter Schauspieler .....
Das ist wirklich schlimm ,dass mir als Exfrau, die ja diesen Typen genau kennt, nicht geglaubt wird.

Welche Rechte als deutsche Mutter habe ich den überhaupt noch ,mein Kind zu beschützen ?????

Ihm wird permanent der rote Teppich ausgerollt, da er ja soooooooooooooooo ein toller Typ ist !!!!!!!!!!!!!! :twisted: :P :twisted:
Selbt das Jugendamt ist der Ansicht, das Kind hat ja auch marokkanische Wurzeln und die Familie dort unten hätte ja auch
das Recht das Kind zu sehen,so sehr hat er dort geschleimt und geweint.
P.S. Seit das Kind geboren ist hat er sich nicht um das Kind gekümmert und ich habe das Kind alleine groß gezogen.

Nur wenn das Kind dann für immer unten festgehalten wird, hat es leider dann recht schnell keine DEUTSCHEN WURZELN mehr und wir auch keinen Kontakt mehr zu Deutschland und ihrer Mutter haben dürfen !!!!!!!

Und ich weiß wirklich nicht mehr , wie ich mein Kind vor diesen Marokkourlauben schützen kann !!!!!!!!!
Und wenn das Kind mal unten ist, das wisst ihr alle ,dann ist es schon zu spät und sehr sehr schwierig, das Kind wieder zurückzuholen, da ja Marokko das HAKAÜ auch nicht unterschrieben hat.

Ich würde mich sehr über sachliche und informative Antworten freuen.

Arche Noah
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Re: Muss ich mein Kind mit nach Marokko in den Urlaub geben ????

Beitrag von Arche Noah » 07.01.2011, 20:21

Hallo anna

Marokko hat schon unterschrieben , bloß wie die Durchsetzung dann in Wirklichkeit aussieht ....na ja

Auswärtiges Amt

Stand: Oktober 2010


Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ)

Zur raschen Beendigung einer grenzüberschreitenden Kindesentziehung wurde zwischen einer Anzahl von Staaten das "Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung" vom 25.10.1980 geschlossen. Ziel dieses Übereinkommens ist die schnellstmögliche Rückführung widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachter oder dort zurückgehaltener Kinder. Die Rückführung entzogener Kinder soll die Beachtung des geltenden (Mit-) Sorgerechts oder Umgangsrechts sicherstellen. Sie stellt keine Regelung der elterlichen Sorge dar.

Das HKÜ ist gegenwärtig im Verhältnis zwischen Deutschland und den nachfolgend genannten Staaten in Kraft:

Albanien, Argentinien, Armenien, Australien, Bahamas, Belarus, Belgien, Belize, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Burkina Faso, Chile, Costa Rica, Dänemark (ohne Färöer und Grönland), Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Guatemala, Honduras, Chinesische Sonderverwaltungsregion Hongkong, Irland, Island, Israel, Italien, Kanada, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Macao (zur VR China gehörig), Malta, Marokko, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Moldau, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Seychellen, Simbabwe, Slowakei, Slowenien, Spanien, Sri Lanka, St. Kitts und Nevis, Südafrika, Thailand, Trinidad & Tobago, Tschechische Republik, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Uruguay, Usbekistan, Venezuela, Vereinigtes Königreich (mit Isle of Man, Falkland Inseln, Kaimaninseln, Bermuda und Montserrat), Vereinigte Staaten von Amerika, Zypern. Zum aktuellen Stand der Ratifikation vgl.


Gruß
Arche
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Anaba
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Re: Muss ich mein Kind mit nach Marokko in den Urlaub geben ????

Beitrag von Anaba » 07.01.2011, 20:45

Wenn du alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht hast kann er das Kind nicht so einfach mitnehmen.
Du kannnst das gerichtlich verbieten lassen.
Bitte warte bis Blume im Forum ist.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

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Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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Moppel
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Re: Muss ich mein Kind mit nach Marokko in den Urlaub geben ????

Beitrag von Moppel » 07.01.2011, 23:46

anna hat geschrieben:Hallo an alle, kann mir jemand eine gute Antwort genem oder einen rechtlichen Hinweis?????

Mein Ex Mann ist Marokkaner.
Ich habe das alleinige Aufendhaltsbestimmungsrechts, aber wir haben LEIDER :? das gemeinsame Sorgerecht.
Das gemeinsame Sorgerecht ist in einer Ehe obligatorisch und das ist auch gut so.
Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt die Möglichkeit zu bestimmen wo sich das gemeinsame Kind aufhält, ob es allerdings verhindert das das Kind generell nicht nach Marokko darf, das weiss ich nicht.
Alles weitere was ich jetzt schreibe ist eine rein sachliche Information und sie wird dir nicht gefallen.
Die Angst das trotz aller Vorsichtsmassnahmen das Kleine auf Nimmerwiedersehen nach Marokko verschwindet, ist begründet und diese Angst wird dich auf Jahr und Tag begleiten.
So brutal das jetzt klingt, aber das ist der Preis den du dafür zahlst einen Marokkaner (in deinem Fall) geheiratet zu haben.
Gruss
Rene

berberblut

Re: Muss ich mein Kind mit nach Marokko in den Urlaub geben ????

Beitrag von berberblut » 08.01.2011, 00:36

Lese lieber auch in diesem thread !!

Bitte, gib mir meine Kinder zurück!

Beitragvon Evelyne » 07.01.2011, 16:09

Paula06
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Re: Muss ich mein Kind mit nach Marokko in den Urlaub geben ????

Beitrag von Paula06 » 08.01.2011, 12:32

hallo anna,

wende Dich an den Verband binationaler Partnerschaften, so schnell es geht !

LG
Paula06
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Evelyne
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Re: Muss ich mein Kind mit nach Marokko in den Urlaub geben ????

Beitrag von Evelyne » 08.01.2011, 13:41

Falls du nicht selber nach Marokko kannst, oder nicht willst, oder nicht französisch sprichst, melde dich bei Evelyne, sie kann dich weiterleiten.
Sorry ocean, das kann man doch auf dem Postweg oder über einen Anwalt erledigen. Man muß deshalb nicht dorthin reisen. Einen dort zugelassenen Anwalt mit Sitz in Deutschland können wir bei Bedarf vermitteln, der kann das auf behördlichem Weg regeln.
Solange die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, muß sie es nicht nach Marokko geben. Sie sollte das auch mit allen Mitteln verhindern.
Evelyne
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Re: Muss ich mein Kind mit nach Marokko in den Urlaub geben ????

Beitrag von Anaba » 08.01.2011, 13:48

Das sind die Infos zum gemeinsamen Sorgerecht.
Deine Position ist noch besser da du alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht hast.
Du solltest schnellstens mit einem Anwalt, über ein Verbot das Kind mit ins Ausland zu nehmen, sprechen.



- Gemeinsames Sorgerecht bedeutet automatisch auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.

- Trotz gemeinsamen Sorgerechts und gemeinsamem Aufenthaltsbestimmungsrechts kann ein Elternteil
dem anderen verbieten, das Kind mit ins Ausland zu nehmen.

- will der andere Elternteil das Verbot nicht akzeptieren, kann man das Verbot gerichtlich klären lassen.

- man kann trotz gemeinsamem Sorgerecht bei Gericht einen Antrag auf alleiniges
Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Dies muss man begründen.

- Diese o.g. Regelungen gelten auch für Elternpaare, die nicht verheiratet sind.
Unabhängig davon, ob sie zusammen leben oder getrennt.
Liebe Grüße
Anaba

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Evelyne
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Re: Muss ich mein Kind mit nach Marokko in den Urlaub geben ????

Beitrag von Evelyne » 08.01.2011, 14:05

Liebe Anna, wende Dich bitte an glarag - sie ist unsere Vereinsanwältin und kann Dir sicher helfen. http://www.cibev.de/ansprechpartner/

anna
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Re: Muss ich mein Kind mit nach Marokko in den Urlaub geben ????

Beitrag von anna » 08.01.2011, 22:24

Hallo und vielen Dank
erst einmal an alle die mir schon mal geschrieben haben.

Ich nehme die Sache sehr erst und weiß genau dass er irgendwann zurück gehen WILL !!!!

Ich werde alles tun um ihm das Kind NICHT ins Ausland mitzugeben und auch sonst, nur was sein muss !!!!

Was ich wirklich beim besten Willen NIEMALS verstehen werde, ist die Haltung der Behörden,
die Warnungen jeglicher Art nicht ernst nehmen.

Ich finde es ganz toll das jetzt auch im BILD der FRAU Berichte kommen und unser Verein weiter Aufklärungsarbeit leistet!!!!

Super Super und Danke an alle Beteiligten hier vom Verein !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ich werde Ihm selbstverständich verbieten ins Ausland zu reisen und Gott sei Dank ist Marokko dem HKÜ beigetreten, was aber auch im Ernstfall nicht viel heißen mag, wie ihr ja auch schreibt und ich auch weiß......

Weg ist weg ..... und die Wüste und Gebirge sind groß und niemand findet dort ein kleines Kind....

Jeder neue Fall von Kindesentführung und alles was dazu gehört sollte an alle Richter und Richterinnen in unserem Land verschickt werden , damit dieses Thema wirklich in aller Deutlichkeit angesprochen wird und Hinweise auch
wirklich ernst genommen werden ...... !!!!!!!!!!

Ja leider werden wir , deutschen Mütter und eventuell auch deutsche Vater --- bis zur Volljährigkeit unserer Kinder ---
mit dieser Angst leben müssen ........

Und ich denke wir sind sowieso schon alle genug bestraft ,mit unseren privaten Ehegeschichten und dem ganzen Leid und
Übel der damit zusammenhängt----- aber deshalb müssen unsere Kinder nicht auch noch dafür bestraft werden----
den die sind deutsche Staatsbürgen und können nichts dafür.....

Und alle Kinder die entführt wurden und Ihren Müttern ( in den meisten Fällen )genommen wurden sind
fürs ganze Leben stark traumatisiert ......................... !!!!!!!!!!!!
Das wissen wir alle, aus den Fällen wo die Mütter die Kinder irgendwie wieder zurück geholt haben !!!!!!!

Ich denke wir alle würden uns wünschen das unser Staat die Kinder im Vorfeld mehr BESCHÜTZT und
sollche Situationen gar nicht erst passieren, wenn alle Beteiligte ( Jugendamt - Richter ) die Sache auch wirklich
so betrachten wie es von den Müttern geäußert wird.


Und in meinem Fall hat der gnädige Erzeuger ( den Ausdruck Vater verdient er nicht )
sich damit begnügt, sein Kind 5 Jahre lang alle 8 Wochen mal für ne Stunde zu sehen ( sich aber nicht wirklich mit ihm beschäftigt ) und um dann wieder seinen
Vergnügungen nachzugehen ( Drogen , Alkohol, Discos, Nutten, eben das ganze Repartuar ).

Aber jetzt stellt euch das blos vor---jetzt endlich ---will er einen guten Kontakt zu seinem Kind aufbauen und ein guter Mensch werden ----!!!!!!!! :lol: :lol: :lol: :lol:

Eben damit er wenigstens ein bischen Vertrauen aufgebaut hat, zu dem Kind, wenn er verschwinden will,
endgültig zurück in sein heißgeliebtes Marokko !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Den das Kind hat noch nicht wirklich einen vollen Tag mit iHM ALLEINE verbracht in der Vergangenheit und er
wäre auch gar nicht in der Lage sich um das KIND ZU KÜMMERN; aber das ist ja in den meisten Fällen so,
wenn die Ehe scheitert.

Er kann ja gerne gehen, keiner wird Ihm hier eine Träne nachweinen .

Also ich hoffe sehr das trotzdem noch ein paar Anregungen oder Tipps kommen.
Das mit der Grenzsperre werde ich beantragen.

Nachmals Danke an Alle und eine gute Nacht

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