Mein Ex Mann ist Marokkaner.
Ich habe das alleinige Aufendhaltsbestimmungsrechts, aber wir haben LEIDER

Er drohte mir in der Vergangenheit immer wieder, das Kind mit nach Marokko zu nehmen und dann dort unten zu bleiben
für immer ( das glaube ich auch, dass er das vor hat über kurz oder lang ).
Muss ich Ihm das Kind ( 5 Jahre alt ) wirklich mit in den Urlaub nach Marokko geben,oder gibt es irgendwelche Möglichkeiten ( ohne Ihn zu verärgern, da er mir permanent droht ) dies zu verhindern, denn ich befüchte stark das er das Kind
unten lasssen wird. Ich muss das ganze aber schon so gestalten das das deutsche Recht auch auf meiner Seite ist,
denn er hat auch einen guten Anwalt hier .
Die Behörden ( auch Jugendamt ) nehmen meine Befüchtungen überhaupt nicht erst, da er ja nur droht und vor den Behörden rumschleimt und lügt.....ein begnadeter Schauspieler .....
Das ist wirklich schlimm ,dass mir als Exfrau, die ja diesen Typen genau kennt, nicht geglaubt wird.
Welche Rechte als deutsche Mutter habe ich den überhaupt noch ,mein Kind zu beschützen ?????
Ihm wird permanent der rote Teppich ausgerollt, da er ja soooooooooooooooo ein toller Typ ist !!!!!!!!!!!!!!



Selbt das Jugendamt ist der Ansicht, das Kind hat ja auch marokkanische Wurzeln und die Familie dort unten hätte ja auch
das Recht das Kind zu sehen,so sehr hat er dort geschleimt und geweint.
P.S. Seit das Kind geboren ist hat er sich nicht um das Kind gekümmert und ich habe das Kind alleine groß gezogen.
Nur wenn das Kind dann für immer unten festgehalten wird, hat es leider dann recht schnell keine DEUTSCHEN WURZELN mehr und wir auch keinen Kontakt mehr zu Deutschland und ihrer Mutter haben dürfen !!!!!!!
Und ich weiß wirklich nicht mehr , wie ich mein Kind vor diesen Marokkourlauben schützen kann !!!!!!!!!
Und wenn das Kind mal unten ist, das wisst ihr alle ,dann ist es schon zu spät und sehr sehr schwierig, das Kind wieder zurückzuholen, da ja Marokko das HAKAÜ auch nicht unterschrieben hat.
Ich würde mich sehr über sachliche und informative Antworten freuen.