ich sterben würde


nichts mehr

Hat der Ex durch das minderjährige Kind seinen Fuß in der Erbschaftstür (leider gemeinsames Sorgerecht)

Ich weiß, dass bei Verfügungen über die Erbmasse (z.B. Sparguthaben, oder Übertragungen von Guthabenkonten) ab einem bestimmten
Betrag das Vormundschaftsgericht zustimmen muss. Ich würde aber gerne komplett verhindern, dass der Ex irgendwie, irgendwann,
eventuell Zugriff auf mein Erbe haben könnte - wie geht das am klügsten



Durch einen von mir ernannten Testamentsvollstrecker und entsprechende Weisungen in meinem Testament

Kann ich es verhindern, dass das Sorgerecht für das minderjährige Kind komplett auf den Ex-Bezzie übergeht? Und wenn ja, wie?
Ich weiß, dass meine Fragen vielleicht schräg klingen. Aber ich würde mich im Grab rumdrehen, wenn sich das Kind und meine bis dato evtl. noch lebenden Eltern mit unnötigen Problemen rumschlagen müssten, nur weil ich nicht weit genug gedacht habe.
Außerdem: wenn man für den Fall der Fälle vorgesorgt hat, dann trifft er nicht ein

Ute