Reisedokumente Kinder / Ausreise
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Reisedokumente Kinder / Ausreise
Ich wollte dies heute einfach als Info einstellen.
Gruss, AbIHayat
Feedback an zuständige Stelle Flughafenpolizei - per Mail durch mich
Ich habe folgendes Anliegen bzw. Kommentar zur grenzpolizeilichen Ausweiskontrolle bei der Ein- und Ausreise (Flughafen xxxx).
Als allein erziehende, geschiedene (und neu wieder verheiratete) Mutter reise ich mit den Kindern ab und an ins Ausland. Die Kinder tragen den Namen ihres Vaters. Ich habe meinen ursprünglichen Familiennamen wieder angenommen bzw. zusätzlich den Namen meines jetzigen Ehemannes. Somit sind meine Familiennamen und jene der Kinder unterschiedlich.
Zum ersten Mal (seit der ersten Reise im Jahr 2003) musste ich dieses Jahr bei der Aus- sowie Einreise in die Schweiz auf Verlangen das Familienbuch sowie die Geburtsurkunden vorweisen (die ich Aufgrund meiner Erfahrung in Deutschland aus dem Jahr 2008 in Kopie nun immer mitführe). Soweit so gut.
Der Grenzbeamte kann aber mit diesen Dokumenten nicht wissen, ob ich das Sorgerecht habe oder nicht (auch wenn dies wohl in den meisten Fällen heute noch der Mutter zugesprochen wird, das gemeinsame Sorgerecht in der Zwischenzeit jedoch häufiger anzutreffen ist) und somit, ob ich das Land mit den Kindern überhaupt verlassen darf.
Für meinen Teil trage ich zwar nicht den gleichen Familienname wie meine Kinder, habe jedoch das alleinige Sorgerecht. Für mich lässt diese Vorgehen wie vorbeschrieben nur einen Schluss zu:
Sollte mein Ex-Ehemann jemals in Besitz von Papieren der Kinder gelangen bzw. ihre ID's vorweisen, würden wohl keine weiteren Fragen gestellt werden und er könnte, ohne weitere Probleme mit Kindern das Land verlassen, für die er kein Sorgerecht inne hat. Dies wurde mir aufgrund des Verhaltens der Beamten vermittelt.
Ich gehe davon aus, dass ich mit dieser Problematik nicht alleine betroffen bin und im Zuge der Änderung der Gesellschaft (Patchwork Familien, etc.) sich ev. auch im Reiseverkehr Änderungen aufdrängen. Mir ist schon klar, dass dies mit einigem Aufwand verbunden ist, jedoch erscheint mir - die Vorweisung einer Kopie des Sorgerechtstitels sowie - wenn notwendig bei gemeinsamen Sorgereicht - ergänzend dazu einer Einverständniserklärung - beides notariell beglaubigt - verhältnismässig ein geringer Aufwand zu jenem, wenn es denn darum geht, nach illegal ausgereisten Kindern zu fahnden.
Herzlichen Dank fürs Lesen.
Freundliche Grüsse
Antwort der zuständigen Stelle Flughafenpolizei
Sehr geehrte Frau xxxxx
Wir haben Ihr Mail mit Interesse gelesen und wir sind uns der Problematik der eventuellen Kindsentführung bewusst.
Wir geben Ihnen insofern recht, dass die Vorweisung eines Sorgerechtstitels sowie einer Einverständniserklärung eine eventuelle Kindsentführung ins Ausland verhindern könnte. Leider sieht weder das schweizerische noch das Schengenrecht eine solche Vorzeigepflicht vor. Es ist somit immer noch der Elternteil mit dem Sorgerecht in der Verantwortung, dass die Kinder nicht illegal ausreisen können. Es ist wichtig, das der mit dem Sorgerecht betraute Elternteil den Reisedokumenten der Kinder Sorge trägt. und sie einer anderen Person nur bei einer besprochenen Reise ins Ausland aushändigt.
Wir können Ihnen jedoch versichern, dass unsere Mitarbeitenden an der Grenzkontrolle ein waches Auge auf alleinreisende Jugendliche bzw. auf Kinder in Begleitung eines Erwachsenen haben. Im weiteren werden provisorische Reisepässe nur ausgestellt, wenn beide Elternteile anwesend sind oder bei einem anwesenden Elternteil der andere telefonisch angefragt werden kann.Bei einem mit dem Sorgerecht betrauten Elternteil muss dieser den Originalgerichtsentscheid vorweisen können.
Wir danken Ihnen nochmals für Ihre Anregung. Auch wenn wir leider zur Zeit keine Patentlösung anbieten können um Ihre Sorgen als Mutter aus dem Weg zu räumen werden wir ausreisenden Kindern weiterhin besondere Aufmerksamkeit schenken.
Freundliche Grüsse
Gruss, AbIHayat
Feedback an zuständige Stelle Flughafenpolizei - per Mail durch mich
Ich habe folgendes Anliegen bzw. Kommentar zur grenzpolizeilichen Ausweiskontrolle bei der Ein- und Ausreise (Flughafen xxxx).
Als allein erziehende, geschiedene (und neu wieder verheiratete) Mutter reise ich mit den Kindern ab und an ins Ausland. Die Kinder tragen den Namen ihres Vaters. Ich habe meinen ursprünglichen Familiennamen wieder angenommen bzw. zusätzlich den Namen meines jetzigen Ehemannes. Somit sind meine Familiennamen und jene der Kinder unterschiedlich.
Zum ersten Mal (seit der ersten Reise im Jahr 2003) musste ich dieses Jahr bei der Aus- sowie Einreise in die Schweiz auf Verlangen das Familienbuch sowie die Geburtsurkunden vorweisen (die ich Aufgrund meiner Erfahrung in Deutschland aus dem Jahr 2008 in Kopie nun immer mitführe). Soweit so gut.
Der Grenzbeamte kann aber mit diesen Dokumenten nicht wissen, ob ich das Sorgerecht habe oder nicht (auch wenn dies wohl in den meisten Fällen heute noch der Mutter zugesprochen wird, das gemeinsame Sorgerecht in der Zwischenzeit jedoch häufiger anzutreffen ist) und somit, ob ich das Land mit den Kindern überhaupt verlassen darf.
Für meinen Teil trage ich zwar nicht den gleichen Familienname wie meine Kinder, habe jedoch das alleinige Sorgerecht. Für mich lässt diese Vorgehen wie vorbeschrieben nur einen Schluss zu:
Sollte mein Ex-Ehemann jemals in Besitz von Papieren der Kinder gelangen bzw. ihre ID's vorweisen, würden wohl keine weiteren Fragen gestellt werden und er könnte, ohne weitere Probleme mit Kindern das Land verlassen, für die er kein Sorgerecht inne hat. Dies wurde mir aufgrund des Verhaltens der Beamten vermittelt.
Ich gehe davon aus, dass ich mit dieser Problematik nicht alleine betroffen bin und im Zuge der Änderung der Gesellschaft (Patchwork Familien, etc.) sich ev. auch im Reiseverkehr Änderungen aufdrängen. Mir ist schon klar, dass dies mit einigem Aufwand verbunden ist, jedoch erscheint mir - die Vorweisung einer Kopie des Sorgerechtstitels sowie - wenn notwendig bei gemeinsamen Sorgereicht - ergänzend dazu einer Einverständniserklärung - beides notariell beglaubigt - verhältnismässig ein geringer Aufwand zu jenem, wenn es denn darum geht, nach illegal ausgereisten Kindern zu fahnden.
Herzlichen Dank fürs Lesen.
Freundliche Grüsse
Antwort der zuständigen Stelle Flughafenpolizei
Sehr geehrte Frau xxxxx
Wir haben Ihr Mail mit Interesse gelesen und wir sind uns der Problematik der eventuellen Kindsentführung bewusst.
Wir geben Ihnen insofern recht, dass die Vorweisung eines Sorgerechtstitels sowie einer Einverständniserklärung eine eventuelle Kindsentführung ins Ausland verhindern könnte. Leider sieht weder das schweizerische noch das Schengenrecht eine solche Vorzeigepflicht vor. Es ist somit immer noch der Elternteil mit dem Sorgerecht in der Verantwortung, dass die Kinder nicht illegal ausreisen können. Es ist wichtig, das der mit dem Sorgerecht betraute Elternteil den Reisedokumenten der Kinder Sorge trägt. und sie einer anderen Person nur bei einer besprochenen Reise ins Ausland aushändigt.
Wir können Ihnen jedoch versichern, dass unsere Mitarbeitenden an der Grenzkontrolle ein waches Auge auf alleinreisende Jugendliche bzw. auf Kinder in Begleitung eines Erwachsenen haben. Im weiteren werden provisorische Reisepässe nur ausgestellt, wenn beide Elternteile anwesend sind oder bei einem anwesenden Elternteil der andere telefonisch angefragt werden kann.Bei einem mit dem Sorgerecht betrauten Elternteil muss dieser den Originalgerichtsentscheid vorweisen können.
Wir danken Ihnen nochmals für Ihre Anregung. Auch wenn wir leider zur Zeit keine Patentlösung anbieten können um Ihre Sorgen als Mutter aus dem Weg zu räumen werden wir ausreisenden Kindern weiterhin besondere Aufmerksamkeit schenken.
Freundliche Grüsse
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Re: Reisedokumente Kinder / Ausreise
Da kann man ja nur hoffen, dass die Grenzbeamten trotz "fehlender Patentlösung" immer und überall
wachsam sind und ihre guten Vorsätze zur besonderen Aufmerksamkeit auch befolgen
Larifari sowas...
Aber Kompliment für deinen engagierten Brief.
wachsam sind und ihre guten Vorsätze zur besonderen Aufmerksamkeit auch befolgen
![Evil or Very Mad :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
Larifari sowas...
Aber Kompliment für deinen engagierten Brief.
Liebe Grüße Amely
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Re: Reisedokumente Kinder / Ausreise
Immerhin kann er also keinen provisorischen (Schweizer) Pass einfach so machen lassen. Wenigstens das.
Finde alles auch sehr bedenklich. Anscheinend gibt es noch viele Gesetzeslücken. Hoffe, es gibt Politiker, die sich dafür einsetzen, diese bald zu schliessen.
Finde alles auch sehr bedenklich. Anscheinend gibt es noch viele Gesetzeslücken. Hoffe, es gibt Politiker, die sich dafür einsetzen, diese bald zu schliessen.
"You can't regain your innocence, but you can retain your sweetness."
Von einer Freundin
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Re: Reisedokumente Kinder / Ausreise
.....das wird leider erst dann passieren, wenn all das was mit Bezness zusammenhängt als Betrug anerkannt wird.Anscheinend gibt es noch viele Gesetzeslücken. Hoffe, es gibt Politiker, die sich dafür einsetzen, diese bald zu schliessen.
Renate
Nein - ich gebe niemals auf, auch wenn es noch härter kommt!
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Re: Reisedokumente Kinder / Ausreise
Liebe RenateRenate hat geschrieben:
.....das wird leider erst dann passieren, wenn all das was mit Bezness zusammenhängt als Betrug anerkannt wird.
Renate
Warum eigentlich geht es nicht unter Betrug? Weil Lügen und Seitensprünge nicht strafbar sind? Aber es ist doch arglistige Täuschung dahinter, sehr systematsch das alles mit ganzer Bande die mitmacht. Und die verlorene Summe ist nicht selten 100'000 Euro und mehr. Wenn alles gelogen ist: Nationalität, Geburtsdatum, Zivilstand usw. ist es doch arglistige Täuschung? Und die Kontaktaufnahme / Beziehungsaufnahme hatte auch nur einen von zwei Zwecken: Aufenthalt sichern oder Geld ergattern.
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Re: Reisedokumente Kinder / Ausreise
Also ich lese das anders, wenn der abwesende Elternteil telephonisch kontaktiert werden kann... Da kann man ja irgendjemanden anrufen?!sonnenblume2008 hat geschrieben:Immerhin kann er also keinen provisorischen (Schweizer) Pass einfach so machen lassen. Wenigstens das.
Finde alles auch sehr bedenklich. Anscheinend gibt es noch viele Gesetzeslücken. Hoffe, es gibt Politiker, die sich dafür einsetzen, diese bald zu schliessen.
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Re: Reisedokumente Kinder / Ausreise
sorry sonnenblume,sonnenblume2008 hat geschrieben:Liebe RenateRenate hat geschrieben:
.....das wird leider erst dann passieren, wenn all das was mit Bezness zusammenhängt als Betrug anerkannt wird.
Renate
Warum eigentlich geht es nicht unter Betrug? Weil Lügen und Seitensprünge nicht strafbar sind? Aber es ist doch arglistige Täuschung dahinter, sehr systematsch das alles mit ganzer Bande die mitmacht. Und die verlorene Summe ist nicht selten 100'000 Euro und mehr. Wenn alles gelogen ist: Nationalität, Geburtsdatum, Zivilstand usw. ist es doch arglistige Täuschung? Und die Kontaktaufnahme / Beziehungsaufnahme hatte auch nur einen von zwei Zwecken: Aufenthalt sichern oder Geld ergattern.
ich sehe eben erst, dass Du auf mein Eintrag geschrieben hast.
Wir wissen inzwischen, dass es vorsätzlicher Betrug, bewusste Manipulation, arglistige Täuschung ist.Warum eigentlich geht es nicht unter Betrug?
Die Gerichte sehen es aber (noch) nicht so.
Da ist an breiter Front - nämlich in der Öffentlichkeit - Aufklärung nötig.
Wir sind immer froh, wenn uns bei öffentlichen Instutionen gehör geschenkt wird.
Mit unserer Power-Point-Präsentation (hier auf der Hauptseite abzurufen) geben wir den öffentlichen Stellen schon Einblick in die Machenschaften von Bezness.
Wir bleiben am Ball - aber die Rechtsprechung wird noch eine Weile brauchen um es als vorsätzlichen Straftatbestand gelten zu lassen.
So bleibt uns erst mal nur die Betroffenen aufzuklären und zu warnen.
Und natürlich Hilfe zu leisten wenn es denn nötig ist.
Gruß Renate
Nein - ich gebe niemals auf, auch wenn es noch härter kommt!
Re: Reisedokumente Kinder / Ausreise
Danke AbIHayat für Deinen Beitrag.
Also hat sich seid Jahren nichts geändert, trotz Schengenabkommen. Ich hoffe, das viele Mütter, die eine Binationale Ehe/Partnerschaft führen, dies mal bewußt wird. Natürlich auch alle Mütter, die Kinder von ausl. Väter haben.
Mütter müssen sich und ihre Kinder schützen und soweit es geht Vorsorge treffen.
Meine Kinder wurden 1984 entführt, von den Behörden kam nur ein Achselzucken und "Wieso konnten sie auch einen Ausländer heiraten .
Genau aus diesem Grund versuchen wir hier täglich ehrenamtlich aufzuklären.
Also hat sich seid Jahren nichts geändert, trotz Schengenabkommen. Ich hoffe, das viele Mütter, die eine Binationale Ehe/Partnerschaft führen, dies mal bewußt wird. Natürlich auch alle Mütter, die Kinder von ausl. Väter haben.
Mütter müssen sich und ihre Kinder schützen und soweit es geht Vorsorge treffen.
Meine Kinder wurden 1984 entführt, von den Behörden kam nur ein Achselzucken und "Wieso konnten sie auch einen Ausländer heiraten .
Genau aus diesem Grund versuchen wir hier täglich ehrenamtlich aufzuklären.