Beurkundung Vaterschaft bei deutscher Botschaft?
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Beurkundung Vaterschaft bei deutscher Botschaft?
Hallo,
ich habe mich zwar erst registriert, lese aber schon seit einigen Jahren mit. Ich habe jetzt mal eine Frage.
Ich habe letztes Jahr eine Tochter bekommen. Der KV ist indischer Staatsbürger und lebt in seinem Land. Wegen der Elternzeit habe ich Unterhaltsvorschuß beantragt und auch bekommen. Dafür musste ich natürlich den Vater angeben. Was ich auch getan habe, da ich mir gedacht hab, dass er ja eh im Ausland ist und die nicht an ihn rankommen.
Denkste! Der nette Sachgebietsleiter vom Jugendamt hat mir erklärt, dass der KV nur zur nächsten deutschen Botschaft mit der Geburtsurkunde des Kindes gehen müsse, um die Vaterschaft beurkunden zu lassen. Da war ich erstmal baff.
Der KV hat nun das Anschreiben vom JA bekommen und sich an die Botschaft gewandt. Die forderte noch zusätzliche Unterlagen vom JA ab. Welche, weiß ich nicht. Sie prüfen das jetzt und er bekommt gegebenenfalls eine Einladung.
So einfach ist das anscheinend. Aber sonst sind doch Behörden so mißtrauisch??? Und eigentlich ist doch die Rechtslage jetzt so, dass bei Zweifeln, sogar ein Bluttest angeordnet werden kann?
Hat jemand von euch schon mal etwas davon gehört oder selbst Erfahrung gesammelt?
Ich habe mir bisher keine ernsthaften um Umgang gemacht, da er ja so weit weg ist. Er hat den ausdrücklichen Wunsch, das Kind kennen zu lernen. Bekommt er da so einfach Visum?
Versteht mich nicht falsch! Er hat sich nichts zu Schulden kommen lassen und es würde mich eigentlich nicht stören, wenn er sie sieht. Ich bin nur irgendwie überrumpelt...wie soll das gehen?
eine verwirrte nikku.
Nachtrag: Überrumpelt weil die Anerkennung anscheinend so reibungslos funktioniert und mir vom JA vorher gesagt wurde, es könne Jahre dauern.
ich habe mich zwar erst registriert, lese aber schon seit einigen Jahren mit. Ich habe jetzt mal eine Frage.
Ich habe letztes Jahr eine Tochter bekommen. Der KV ist indischer Staatsbürger und lebt in seinem Land. Wegen der Elternzeit habe ich Unterhaltsvorschuß beantragt und auch bekommen. Dafür musste ich natürlich den Vater angeben. Was ich auch getan habe, da ich mir gedacht hab, dass er ja eh im Ausland ist und die nicht an ihn rankommen.
Denkste! Der nette Sachgebietsleiter vom Jugendamt hat mir erklärt, dass der KV nur zur nächsten deutschen Botschaft mit der Geburtsurkunde des Kindes gehen müsse, um die Vaterschaft beurkunden zu lassen. Da war ich erstmal baff.
Der KV hat nun das Anschreiben vom JA bekommen und sich an die Botschaft gewandt. Die forderte noch zusätzliche Unterlagen vom JA ab. Welche, weiß ich nicht. Sie prüfen das jetzt und er bekommt gegebenenfalls eine Einladung.
So einfach ist das anscheinend. Aber sonst sind doch Behörden so mißtrauisch??? Und eigentlich ist doch die Rechtslage jetzt so, dass bei Zweifeln, sogar ein Bluttest angeordnet werden kann?
Hat jemand von euch schon mal etwas davon gehört oder selbst Erfahrung gesammelt?
Ich habe mir bisher keine ernsthaften um Umgang gemacht, da er ja so weit weg ist. Er hat den ausdrücklichen Wunsch, das Kind kennen zu lernen. Bekommt er da so einfach Visum?
Versteht mich nicht falsch! Er hat sich nichts zu Schulden kommen lassen und es würde mich eigentlich nicht stören, wenn er sie sieht. Ich bin nur irgendwie überrumpelt...wie soll das gehen?
eine verwirrte nikku.
Nachtrag: Überrumpelt weil die Anerkennung anscheinend so reibungslos funktioniert und mir vom JA vorher gesagt wurde, es könne Jahre dauern.
Liebe allein ist nicht genug....
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liebe nikku,
du musst bis morgen warten um eine Antwort zu bekommen.
Vor einiger Zeit kam diese Frage schon einmal und Arche hatte dazu etwas ins Forum gestellt.
Leider kann ich es nicht finden.
Hab bitte bis morgen Geduld.
du musst bis morgen warten um eine Antwort zu bekommen.
Vor einiger Zeit kam diese Frage schon einmal und Arche hatte dazu etwas ins Forum gestellt.
Leider kann ich es nicht finden.
Hab bitte bis morgen Geduld.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Wer sollte ihm denn eine Einladung schicken ?
Das Jugendamt ?
Die Ausländerbehörde ?
Wenn er ein Familienzusammenführungsvisum beantragt, dann müßtes Du es unterschreiben.
Wenn er tatsächlich von den Behörden eingeladen wird , dann denke ich , bekommt er nur einen Aufenthalt für höchstens drei Monate.
Melde Dich doch mal bei der deutschen Botschaft in seinem Herkunftsland.
Für einen Visumsantrag müssen Sie voraussichtlich einige oder alle der folgenden Dokumente vorweisen (kontaktieren Sie Ihre deutsche Botschaft oder ein Konsulat für genauere Informationen):
einen Reisepass, der mindesten drei Monate über den Ablauf des Visums hinaus gültig ist, mit einer leeren Seite für die Einfügung des Visums.
Antragsformular(e) für Ihr Visum; die Anzahl hängt von der Nationalität des Antragstellers ab
2 Passfotos
einen Nachweis Ihrer finanziellen Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten während Ihres Aufenthalts
einen Nachweis Ihrer Krankenversicherung
einen Nachweis Ihres Aufenthaltsgrunds und/oder eine Hotelreservierung sowie ein Rückflugticket
ein Schreiben Ihres Arbeitsgebers oder Ihrer Bildungsinstitution. Für Selbständige ein Schreiben Ihres Steuerberaters, Bankberater oder Ihrer lokalen Handelskammer
Aufenthalt vor Eheschließung
Hat das bi-nationale Paar bereits ein gemeinsames minderjähriges Kind, für das die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt worden ist, so hat der ausländische Elternteil unter Umständen die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis vor beziehungsweise unabhängig von einer Heirat (im Hinblick auf das deutsche Kind) zu erhalten. Voraussetzung ist, dass der ausländische Elternteil das Personensorgerecht innehat und dieses im Rahmen einer familiären Lebensgemeinschaft mit dem Kind ausübt oder, wenn er nicht sorgeberechtigt ist, eine Beistands- und Betreuungsgemeinschaft in Deutschland schon besteht.
http://www.justlanded.com/deutsch/Deuts ... /Ehefragen
Gruß
Arche
Das Jugendamt ?
Die Ausländerbehörde ?
Wenn er ein Familienzusammenführungsvisum beantragt, dann müßtes Du es unterschreiben.
Wenn er tatsächlich von den Behörden eingeladen wird , dann denke ich , bekommt er nur einen Aufenthalt für höchstens drei Monate.
Melde Dich doch mal bei der deutschen Botschaft in seinem Herkunftsland.
Für einen Visumsantrag müssen Sie voraussichtlich einige oder alle der folgenden Dokumente vorweisen (kontaktieren Sie Ihre deutsche Botschaft oder ein Konsulat für genauere Informationen):
einen Reisepass, der mindesten drei Monate über den Ablauf des Visums hinaus gültig ist, mit einer leeren Seite für die Einfügung des Visums.
Antragsformular(e) für Ihr Visum; die Anzahl hängt von der Nationalität des Antragstellers ab
2 Passfotos
einen Nachweis Ihrer finanziellen Mittel zur Deckung der Lebenshaltungskosten während Ihres Aufenthalts
einen Nachweis Ihrer Krankenversicherung
einen Nachweis Ihres Aufenthaltsgrunds und/oder eine Hotelreservierung sowie ein Rückflugticket
ein Schreiben Ihres Arbeitsgebers oder Ihrer Bildungsinstitution. Für Selbständige ein Schreiben Ihres Steuerberaters, Bankberater oder Ihrer lokalen Handelskammer
Aufenthalt vor Eheschließung
Hat das bi-nationale Paar bereits ein gemeinsames minderjähriges Kind, für das die Vaterschaft anerkannt oder festgestellt worden ist, so hat der ausländische Elternteil unter Umständen die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis vor beziehungsweise unabhängig von einer Heirat (im Hinblick auf das deutsche Kind) zu erhalten. Voraussetzung ist, dass der ausländische Elternteil das Personensorgerecht innehat und dieses im Rahmen einer familiären Lebensgemeinschaft mit dem Kind ausübt oder, wenn er nicht sorgeberechtigt ist, eine Beistands- und Betreuungsgemeinschaft in Deutschland schon besteht.
http://www.justlanded.com/deutsch/Deuts ... /Ehefragen
Gruß
Arche
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Danke für deine ausführliche Antwort!
Anscheinend kann ich dann erstmal durchatmen...
Wir sind kein Paar. Also kann Familienzusammenführung nicht der Grund sein. Er hat sein Kind logischerweise bisher auch nicht gesehen. Und ich werde ihn bestimmt nicht einladen.
Letzter Stand der Dinge ist eben, dass die Botschaft noch Unterlagen vom Jugendamt angefordert hatte. Welche weiß ich nicht und ich halte mich in der ganzen Sache auch bedeckt. Was ich machen muß, das mache ich wegen der Mitwirkungspflicht.
Im Interesse des Kindes ist es ja schon, dass der Vater drin steht. Meine Befürchtung war/ist, dass er irgendwie versuchen könnte, ein Besuchsrecht in DTL zu erwirken.
Wenn sie ihn mal kennenlernen sollte, würde ich lieber mit ihr runterfliegen. Irgendwann....
Das Problem ist halt, dass mein Telefon abgehört worden ist wegen meines Ex-Mannes. Da macht das Leugnen keinen Sinn.
Aber schickt die Kripe Erkenntnisse über Vaterschaft und ähnliches überhaupt an das Jugendamt???
Ich will für meine Tochter kein Desaster anrichten..
lg nikku
Anscheinend kann ich dann erstmal durchatmen...
Wir sind kein Paar. Also kann Familienzusammenführung nicht der Grund sein. Er hat sein Kind logischerweise bisher auch nicht gesehen. Und ich werde ihn bestimmt nicht einladen.
Letzter Stand der Dinge ist eben, dass die Botschaft noch Unterlagen vom Jugendamt angefordert hatte. Welche weiß ich nicht und ich halte mich in der ganzen Sache auch bedeckt. Was ich machen muß, das mache ich wegen der Mitwirkungspflicht.
Im Interesse des Kindes ist es ja schon, dass der Vater drin steht. Meine Befürchtung war/ist, dass er irgendwie versuchen könnte, ein Besuchsrecht in DTL zu erwirken.
Wenn sie ihn mal kennenlernen sollte, würde ich lieber mit ihr runterfliegen. Irgendwann....
Das Problem ist halt, dass mein Telefon abgehört worden ist wegen meines Ex-Mannes. Da macht das Leugnen keinen Sinn.
Aber schickt die Kripe Erkenntnisse über Vaterschaft und ähnliches überhaupt an das Jugendamt???
Ich will für meine Tochter kein Desaster anrichten..
lg nikku
Liebe allein ist nicht genug....
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Hallo Nikku,
wenn ich ehrlich sein soll: ich verstehe dein Problem nicht! Er ist der Vater von dem Kind. Und auch wenn er die Vaterschaft anerkannt hat hat er (ohne dass du es willst) kein Umgangs- und kein Sorgerecht. Wie soll er dann also einfach mal so hier nach Deutschland kommen?
Klar kann er versuchen ein Besuchsrecht zu bekommen, aber ich wage zu bezweifeln dass das einfach für ihn wird. Die Hürde ist ja nicht nur ein Besuchsrecht hier in Deutschland einzuklagen (sofern du es ihm nicht freiwillig einräumst...) sondern auch aus Indien überhaupt raus zu kommen und hier rein. Dazu würde er ein Visum benötigen und das wird ihm die Botschaft vermutlich nur dann erteilen, wenn sie sicher sind, dass er nach einem Besuchsaufenthalt hier auch wieder in sein Land zurückkommt....
Was mich irgendwie stutzig macht: wieso sollte die Kripo Erkenntnisse vom Telefonabhören ans Jugendamt geben? Und was wäre daran so schlimm? Ist es schlimm dass er (der Inder) der Vater ist? Oder ist er gar nicht der Vater und du willst ihm nur das Kind unterjubeln damit in der Geburtsurkunde ein Name steht? Oder geht es dir nur darum UVG zu bekommen und zu verhüten, dass er dafür belangt wird?
Was den Bluttest angeht: der kann von Behörden dann angeordnet werden, wenn vermutet wird, dass sich so der Aufenthalt hier erschlichen werden soll. Z. B. ausländische Frau ohne Aufenthaltserlaubnis hier erwartet ein Kind, behauptet ein Deutscher sei der Vater. Wäre dem so, wäre das Kind deutsch und sie selber würde eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bestünde in diesem Fall ein konkreter Verdacht (z. B. weil die Frau kurz vor der Geburt noch mit einem ebenfalls ausländischen ohne AE zusammengelegt hat) kann die Behörde einen entsprechenden Test anordnen. So wie ich dich verstehe liegt so etwas aber nicht in deinem Interesse. Lediglich wenn du ihn unbedingt über das Kind hierher holen wolltest, dann würden die Behörden vielleicht sowas verlangen...
Gruß
eine ratlose Susanne
wenn ich ehrlich sein soll: ich verstehe dein Problem nicht! Er ist der Vater von dem Kind. Und auch wenn er die Vaterschaft anerkannt hat hat er (ohne dass du es willst) kein Umgangs- und kein Sorgerecht. Wie soll er dann also einfach mal so hier nach Deutschland kommen?
Klar kann er versuchen ein Besuchsrecht zu bekommen, aber ich wage zu bezweifeln dass das einfach für ihn wird. Die Hürde ist ja nicht nur ein Besuchsrecht hier in Deutschland einzuklagen (sofern du es ihm nicht freiwillig einräumst...) sondern auch aus Indien überhaupt raus zu kommen und hier rein. Dazu würde er ein Visum benötigen und das wird ihm die Botschaft vermutlich nur dann erteilen, wenn sie sicher sind, dass er nach einem Besuchsaufenthalt hier auch wieder in sein Land zurückkommt....
Was mich irgendwie stutzig macht: wieso sollte die Kripo Erkenntnisse vom Telefonabhören ans Jugendamt geben? Und was wäre daran so schlimm? Ist es schlimm dass er (der Inder) der Vater ist? Oder ist er gar nicht der Vater und du willst ihm nur das Kind unterjubeln damit in der Geburtsurkunde ein Name steht? Oder geht es dir nur darum UVG zu bekommen und zu verhüten, dass er dafür belangt wird?
Was den Bluttest angeht: der kann von Behörden dann angeordnet werden, wenn vermutet wird, dass sich so der Aufenthalt hier erschlichen werden soll. Z. B. ausländische Frau ohne Aufenthaltserlaubnis hier erwartet ein Kind, behauptet ein Deutscher sei der Vater. Wäre dem so, wäre das Kind deutsch und sie selber würde eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bestünde in diesem Fall ein konkreter Verdacht (z. B. weil die Frau kurz vor der Geburt noch mit einem ebenfalls ausländischen ohne AE zusammengelegt hat) kann die Behörde einen entsprechenden Test anordnen. So wie ich dich verstehe liegt so etwas aber nicht in deinem Interesse. Lediglich wenn du ihn unbedingt über das Kind hierher holen wolltest, dann würden die Behörden vielleicht sowas verlangen...
Gruß
eine ratlose Susanne
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"schöner" Schlamassell
@susanne
Mein Ex-Mann ist nicht der Vater. Dem will ich es auch nicht unterjubeln.
Für mich ist das ganze vielleicht auch eher ein menschliches Problem und weniger ein rechtliches`?
@Arche Noah
Soll ich zur Fragestellung des menschlichen "Problems" einen neuen Thread aufmachen und wenn ja, wo?
Ich traue meiner Menschenkenntniss in diesen Belangen keine 5 Schritt mehr.
Er hatte ja bereits ein Visum und wurde von einem Verwandten eingeladen. Zwischenzeitlich hat er wohl auch schon ein Visum für Großbritannien erhalten.
Wie groß ist da wohl die Wahrscheinlichkeit, dass er auch noch mal eins für Dtl. bekommt? Nach seinen Angaben hat er nicht vor seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlagern. Was heißt das schon!
Ich hatte gehofft, dass er kein Interessen zeigen würde, wenn es "nur" ein Mädchen ist. Dem ist aber offensichtlich nicht so.
@Susanne
Mein "Problem" mit der Kripo und dem Ex-Mann ist wahrscheinlich irrationale Angst. Mein Ex war/ist noch auf Bewährung aus einer Strafsache von GB wegen Schleusen und Menschenhandel. Anscheinend wurden alle seine Kontaktpersonen überwacht. Da wir wegen unserer Ältesten Tochter in Kontakt standen, auch ich und alle Telefonate zwischen MIR und dem KV meines Baby wurden abgehört.
Kaum war sie geboren, wurde ich vorgeladen und befragt. Dabei wurde mir deutlich die Warnung ausgesprochen, dass ich besser darauf achten müssen, dass ich nicht ausgenützt würde usw.
Ich hatte dann Angst, dass die mir unterstellen würde, der angegebene Vater sei gar nicht der Vater, nur damit er einreisen könne.
Ist vielleicht etwas weit hergeholt. Aber bei dem, was ich schon erlebt habe, würde mich das auch nicht weiter wundern....
Von daher wäre mir die Anordnung des Bluttestes fast lieber.
Es ist schon wirklich peinlich, was die alles wussten. Am liebsten hätte ich gar keinen Vater angegeben, um mit der Sache gar nichts mehr zu tun zu haben. Das ging natürlich nicht.
Ich hab Angst. Ich bin hin- und hergerissen. Ich fühle mich schuldig und schäme mich unendlich.
Bisher habe ich die Entscheidung - wieviel Vater sein soll - immer vor mir hergeschoben. Falls das jetzt tatsächlich gehen sollte, muß ich mir aber was überlegen.
Der Sachgebietsleiter vom Jugendamt hat selber gesagt, der KV kann ein Besuchsvisum bekommen. Aber nicht unter welchen Umständen.
tut mir leid, dass es so lang ist.

Mein Ex-Mann ist nicht der Vater. Dem will ich es auch nicht unterjubeln.
Für mich ist das ganze vielleicht auch eher ein menschliches Problem und weniger ein rechtliches`?
@Arche Noah
Soll ich zur Fragestellung des menschlichen "Problems" einen neuen Thread aufmachen und wenn ja, wo?
Ich traue meiner Menschenkenntniss in diesen Belangen keine 5 Schritt mehr.
Er hatte ja bereits ein Visum und wurde von einem Verwandten eingeladen. Zwischenzeitlich hat er wohl auch schon ein Visum für Großbritannien erhalten.
Wie groß ist da wohl die Wahrscheinlichkeit, dass er auch noch mal eins für Dtl. bekommt? Nach seinen Angaben hat er nicht vor seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlagern. Was heißt das schon!
Ich hatte gehofft, dass er kein Interessen zeigen würde, wenn es "nur" ein Mädchen ist. Dem ist aber offensichtlich nicht so.
@Susanne
Mein "Problem" mit der Kripo und dem Ex-Mann ist wahrscheinlich irrationale Angst. Mein Ex war/ist noch auf Bewährung aus einer Strafsache von GB wegen Schleusen und Menschenhandel. Anscheinend wurden alle seine Kontaktpersonen überwacht. Da wir wegen unserer Ältesten Tochter in Kontakt standen, auch ich und alle Telefonate zwischen MIR und dem KV meines Baby wurden abgehört.
Kaum war sie geboren, wurde ich vorgeladen und befragt. Dabei wurde mir deutlich die Warnung ausgesprochen, dass ich besser darauf achten müssen, dass ich nicht ausgenützt würde usw.
Ich hatte dann Angst, dass die mir unterstellen würde, der angegebene Vater sei gar nicht der Vater, nur damit er einreisen könne.
Ist vielleicht etwas weit hergeholt. Aber bei dem, was ich schon erlebt habe, würde mich das auch nicht weiter wundern....
Von daher wäre mir die Anordnung des Bluttestes fast lieber.
Es ist schon wirklich peinlich, was die alles wussten. Am liebsten hätte ich gar keinen Vater angegeben, um mit der Sache gar nichts mehr zu tun zu haben. Das ging natürlich nicht.
Ich hab Angst. Ich bin hin- und hergerissen. Ich fühle mich schuldig und schäme mich unendlich.
Bisher habe ich die Entscheidung - wieviel Vater sein soll - immer vor mir hergeschoben. Falls das jetzt tatsächlich gehen sollte, muß ich mir aber was überlegen.
Der Sachgebietsleiter vom Jugendamt hat selber gesagt, der KV kann ein Besuchsvisum bekommen. Aber nicht unter welchen Umständen.
tut mir leid, dass es so lang ist.

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Liebe Nikku;
ich perssönlich , würde ja schnellstens mal bei den Ausländerbehörden nachfragen, um mir ganz sicher zu sein , ob er nun kommen darf - für wie lange - und ob er hier überhaupt bleiben darf.
Welche Konsequenzen das alles mitsich führt und ob Du Dir evtl Gedanken um sein Aufenthalt hier machen mußt,ect......
Einen neuen Thread brauchst Du für Das/Dein "menschliche/s Problem" nicht eröffnen
Gruß
Arche
ich perssönlich , würde ja schnellstens mal bei den Ausländerbehörden nachfragen, um mir ganz sicher zu sein , ob er nun kommen darf - für wie lange - und ob er hier überhaupt bleiben darf.
Welche Konsequenzen das alles mitsich führt und ob Du Dir evtl Gedanken um sein Aufenthalt hier machen mußt,ect......
Einen neuen Thread brauchst Du für Das/Dein "menschliche/s Problem" nicht eröffnen

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Arche
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- Registriert: 27.06.2008, 04:04
Hallo,
also eine fundierte Antwort habe ich leider nicht-aber es ist doch gang und gäbe das wenn einer nach D will und erstmal europäischen Boden unter sich hat nicht mehr einfach geht.
Egal ob er muss oder nicht.
Wenn er es dann schafft sein Umgangsrecht einzuklagen ist er da.
Er kann sich immer aufs Kind berufen.
Aber wie gesagt-so habe ich das jetzt verstanden?
Gruss deluxy
also eine fundierte Antwort habe ich leider nicht-aber es ist doch gang und gäbe das wenn einer nach D will und erstmal europäischen Boden unter sich hat nicht mehr einfach geht.
Egal ob er muss oder nicht.
Wenn er es dann schafft sein Umgangsrecht einzuklagen ist er da.
Er kann sich immer aufs Kind berufen.
Aber wie gesagt-so habe ich das jetzt verstanden?
Gruss deluxy
frauennetz@gmx.net
Netzwerk zur Vermittlung praktischer Hilfe-im Aufbau
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Vielen Dank für eure Antworten! Ihr seid wirklich lieb
.
Tja, ich sollte wohl wirklich mal, die ABH anrufen. Bzw. wollte ich das Jugendamt anrufen, habs aber heut nicht geschafft.
Ich hab mit ihm mal telefoniert. Ob er nicht einverstanden wäre, wenn die Kleine 3 oder 4 und sie dann mal zu Besuch kommt. Nee, das gefällt ihm nicht, weil es ja noch so lange hin ist.
Ich hab ihm gesagt, dass er evtl. damit rechnen muß, eine Unterhaltserklärung zu unterschreiben. Wollte dann mal wissen, wieviel Unterstützung sie denn kriegt. Er war dann erstmal sprachlos. Die Hälfte könnte er als Unterhalt aufbringen.
Er hat in dem Sinne ja kein eigenes Einkommen, da er im Vatergeschäft arbeitet und alle Einnahmen wohl in einen Topf wandern.
Man wird sehen.
Es ist wohl besser, wenn ich ihn regelmäßig informier als ihn zu ignorieren.
Ich meld mich, wenn ich was neues weiß.
Und mir wärs lieb der Kontakt läuft da unten ab.
lg nikku

Tja, ich sollte wohl wirklich mal, die ABH anrufen. Bzw. wollte ich das Jugendamt anrufen, habs aber heut nicht geschafft.
Ich hab mit ihm mal telefoniert. Ob er nicht einverstanden wäre, wenn die Kleine 3 oder 4 und sie dann mal zu Besuch kommt. Nee, das gefällt ihm nicht, weil es ja noch so lange hin ist.
Ich hab ihm gesagt, dass er evtl. damit rechnen muß, eine Unterhaltserklärung zu unterschreiben. Wollte dann mal wissen, wieviel Unterstützung sie denn kriegt. Er war dann erstmal sprachlos. Die Hälfte könnte er als Unterhalt aufbringen.
Er hat in dem Sinne ja kein eigenes Einkommen, da er im Vatergeschäft arbeitet und alle Einnahmen wohl in einen Topf wandern.
Man wird sehen.
Es ist wohl besser, wenn ich ihn regelmäßig informier als ihn zu ignorieren.
Ich meld mich, wenn ich was neues weiß.
Und mir wärs lieb der Kontakt läuft da unten ab.
lg nikku
Liebe allein ist nicht genug....
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Hallo Nikku, ich könnte mir vorstelle, dass ein auslänischer Vater, der in seinem Heimatland arbeitet und nur sehr wenig verdient, nicht viel Unterhalt an das Kind zahlen muß.
Die niedrigste Summe hier in Deutschland liegt, soweit ich weiß bei ca. 180 Euro und das ist für einen armen Inder schon sehr viel Geld.
Es ist auch eher die Ausnahme dass im Ausland lebende Väter Unterhalt zahlen.
Hätte er denn das Geld für ein Flugticket?
LG Tabiba
Die niedrigste Summe hier in Deutschland liegt, soweit ich weiß bei ca. 180 Euro und das ist für einen armen Inder schon sehr viel Geld.
Es ist auch eher die Ausnahme dass im Ausland lebende Väter Unterhalt zahlen.
Hätte er denn das Geld für ein Flugticket?
LG Tabiba
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- Beiträge: 12
- Registriert: 11.07.2009, 11:26
Hallo Tabiba,
Ja, er hat ziemlich geschluckt bei der Summe. In indischen Verhätnissen gedacht, sind sie nicht arm. Aber was heißt das hier schon?
Letzten Januar hatte er das Geld dafür. Allerdings angespart, da der Dtl-Besuch ja schon lange geplant war. Wenn er die Möglichkeit hätte, würde er wohl sparen, um sie zu sehen. Schätz ihn schon so ehrlich ein. Aber ich hab mich auch schon öfter getäuscht.
lg nikku
Ja, er hat ziemlich geschluckt bei der Summe. In indischen Verhätnissen gedacht, sind sie nicht arm. Aber was heißt das hier schon?
Letzten Januar hatte er das Geld dafür. Allerdings angespart, da der Dtl-Besuch ja schon lange geplant war. Wenn er die Möglichkeit hätte, würde er wohl sparen, um sie zu sehen. Schätz ihn schon so ehrlich ein. Aber ich hab mich auch schon öfter getäuscht.
lg nikku
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Neuigkeiten- Vaterschaftstest erforderlich
Hallo,
da bin ich mal wieder! Es gibt endlich Neuigkeiten von der Dt. Botschaft in Dehli. Nachdem in den letzten Wochen einige Unterlagen hin und her geschickt wurden, hab ich jetzt vom Jugendamt erfahren, dass die Botschaft vor der Anerkennung ein DNA-Gutachten verlangt.
Ein privates Gutachten würde sicherlich nicht anerkannt werden. Also wird das Jugendamt als Stellvertreter meiner Tochter ein Gutachten beim zuständigen Familiengericht beantragen. Das wird er noch im August machen, weil sich im September die Rechtslage schon wieder ändert????
Baby und ich müssten dann also hier zur Blutabnahme. Der KV zum Botschaftsarzt. Der würde das dann wohl machen. Ist ein Angebot der Botschaft.
Eigentlich finde ich es gut, dass ein Gutachten abgefordert wird. Dann könnten die das doch gleich in allen Fällen so festschreiben und basta und es würde viel weniger Mißbrauch geben. Aber wahrscheinlich wieder eine Kostenfrage und damit zu teuer???
Nur der Grund schmeckt mir nicht: KV hat einen Cousin in Dtl. und der könnte ja der KV sein und seinen Cousin über die Brücke nur herholen wollen
. Da fühl ich mich doch etwas gedemütigt.
Jugendamt meinte auch, dass er das nicht so sieht wie die Botschaft. Aber naja, machen wir halt das Gutachten.
biba
da bin ich mal wieder! Es gibt endlich Neuigkeiten von der Dt. Botschaft in Dehli. Nachdem in den letzten Wochen einige Unterlagen hin und her geschickt wurden, hab ich jetzt vom Jugendamt erfahren, dass die Botschaft vor der Anerkennung ein DNA-Gutachten verlangt.
Ein privates Gutachten würde sicherlich nicht anerkannt werden. Also wird das Jugendamt als Stellvertreter meiner Tochter ein Gutachten beim zuständigen Familiengericht beantragen. Das wird er noch im August machen, weil sich im September die Rechtslage schon wieder ändert????
Baby und ich müssten dann also hier zur Blutabnahme. Der KV zum Botschaftsarzt. Der würde das dann wohl machen. Ist ein Angebot der Botschaft.
Eigentlich finde ich es gut, dass ein Gutachten abgefordert wird. Dann könnten die das doch gleich in allen Fällen so festschreiben und basta und es würde viel weniger Mißbrauch geben. Aber wahrscheinlich wieder eine Kostenfrage und damit zu teuer???
Nur der Grund schmeckt mir nicht: KV hat einen Cousin in Dtl. und der könnte ja der KV sein und seinen Cousin über die Brücke nur herholen wollen


Jugendamt meinte auch, dass er das nicht so sieht wie die Botschaft. Aber naja, machen wir halt das Gutachten.
biba
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Re: Beurkundung Vaterschaft bei deutscher Botschaft?
Hallo,
so beim stöbern bin ich hier über diesen älteren thread gestossen.
Wenn Du noch da bist-wie geht es denn jetzt?
Apropo Unterhalt.Habe für ein Kind von mir über Jahre den Unterhalt von 29,00 Euro erhalten.Geht schon auch in D.
Gruss neue deluxy
so beim stöbern bin ich hier über diesen älteren thread gestossen.
Wenn Du noch da bist-wie geht es denn jetzt?
Apropo Unterhalt.Habe für ein Kind von mir über Jahre den Unterhalt von 29,00 Euro erhalten.Geht schon auch in D.
Gruss neue deluxy
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Re: Beurkundung Vaterschaft bei deutscher Botschaft?
Hi,
ja ich bin noch da...ab und zu - eher als stille Mitleserin. Ich hatte ein paar Tage vor Weihnachten Post vom Jugendamt bekommen. Das Amtsgericht hat einen Beschluß vorgelegt, wonach ein Vaterschaftstest bzw. DNA-Gutachten erstellt werden soll. Per Blutabnahme
.
Ich darfs beim örtlichen Gesundheitsamt machen lassen, muß aber auf eine Aufforderungskarte warten. Bis dato ist diese nicht gekommen.
Der Papa in Indien hat bisher weder eine Benachrichtigung noch ein Schreiben des Jugendamtes oder den Beschluß des Amtsgerichts erhalten.
Das Gericht wird also das Gutachten erstellen lassen. Danach "soll" die Botschaft die Vaterschaft beurkunden. Das hört sich für mich so an, als ob die dann immer noch nicht dazu verpflichtet werden können
. Wozu dann das Gutachten?
Übrigens werden mir die Kosten für das Gutachten und dem Verfahren durchs Jugendamt/Amtsgericht bisher nicht auferlegt. Für mein Kind wurde PKH bewilligt. Das macht mich sauer. Wenn die Amtspersonen auf einem Gutachten bestehen, sollten die auch die Kosten tragen.
Wie gesagt, machen wir halt das Gutachten. Ich find es nur verwunderlich, dass eine teure Testung per Blutabnahme erfolgen soll, wo es genauso sichere Ergebnisse mit einer Speichelprobe gibt und die für das Kind sicher schmerzfrei ist
.
schonmal Guten Rutsch
ja ich bin noch da...ab und zu - eher als stille Mitleserin. Ich hatte ein paar Tage vor Weihnachten Post vom Jugendamt bekommen. Das Amtsgericht hat einen Beschluß vorgelegt, wonach ein Vaterschaftstest bzw. DNA-Gutachten erstellt werden soll. Per Blutabnahme

Ich darfs beim örtlichen Gesundheitsamt machen lassen, muß aber auf eine Aufforderungskarte warten. Bis dato ist diese nicht gekommen.
Der Papa in Indien hat bisher weder eine Benachrichtigung noch ein Schreiben des Jugendamtes oder den Beschluß des Amtsgerichts erhalten.
Das Gericht wird also das Gutachten erstellen lassen. Danach "soll" die Botschaft die Vaterschaft beurkunden. Das hört sich für mich so an, als ob die dann immer noch nicht dazu verpflichtet werden können

Übrigens werden mir die Kosten für das Gutachten und dem Verfahren durchs Jugendamt/Amtsgericht bisher nicht auferlegt. Für mein Kind wurde PKH bewilligt. Das macht mich sauer. Wenn die Amtspersonen auf einem Gutachten bestehen, sollten die auch die Kosten tragen.

Wie gesagt, machen wir halt das Gutachten. Ich find es nur verwunderlich, dass eine teure Testung per Blutabnahme erfolgen soll, wo es genauso sichere Ergebnisse mit einer Speichelprobe gibt und die für das Kind sicher schmerzfrei ist

schonmal Guten Rutsch

Liebe allein ist nicht genug....
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Re: Beurkundung Vaterschaft bei deutscher Botschaft?
Hallo nikku,
Du bist Dir hoffentlich darüber im Klaren, daß der Kindsvater nach der amtlichen Feststellung seiner Vaterschaft auch Rechte an Deinem Kind hat.
Politisch korrekt keißt das nicht "Rechte des Vaters an seinem Kind", sondern Rechte des Kindes an seinem Vater (= es nicht versorgenden Elterteil).
D.h. Du hast die Sorge um Dein Kind und der Kindsvater bekommt das Recht sein Kind (ohne dafür zu sorgen) zu sehen. Ein Inder braucht natürlich ein Visum, um sein Kind in Deutschland zu sehen. Und wenn er dann erst mal hier ist, muß er sein Umgangsrecht regelmäßig wahrnehmen, um seine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland nicht zu verlieren. Für Dich bedeutet das eine Doppelbelastung: 1. Dein Kind für das Du sorgen mußt - 2. der Kindsvater nach dem Du Dein Leben einrichten mußt, z.B. bezgl. des Wohnortes wegen Umgangsrecht etc.) u.a..
Bitte überlege Dir, ob es für Eueren Seelenfrieden nicht vielleicht besser ist, auf den Unterhaltsvorschuß zu verzichten und diese ganze Vaterschaftsannerkennungsgeschichte zu stoppen.
Liebe Grüße
Luna2000
Du bist Dir hoffentlich darüber im Klaren, daß der Kindsvater nach der amtlichen Feststellung seiner Vaterschaft auch Rechte an Deinem Kind hat.
Politisch korrekt keißt das nicht "Rechte des Vaters an seinem Kind", sondern Rechte des Kindes an seinem Vater (= es nicht versorgenden Elterteil).
D.h. Du hast die Sorge um Dein Kind und der Kindsvater bekommt das Recht sein Kind (ohne dafür zu sorgen) zu sehen. Ein Inder braucht natürlich ein Visum, um sein Kind in Deutschland zu sehen. Und wenn er dann erst mal hier ist, muß er sein Umgangsrecht regelmäßig wahrnehmen, um seine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland nicht zu verlieren. Für Dich bedeutet das eine Doppelbelastung: 1. Dein Kind für das Du sorgen mußt - 2. der Kindsvater nach dem Du Dein Leben einrichten mußt, z.B. bezgl. des Wohnortes wegen Umgangsrecht etc.) u.a..
Bitte überlege Dir, ob es für Eueren Seelenfrieden nicht vielleicht besser ist, auf den Unterhaltsvorschuß zu verzichten und diese ganze Vaterschaftsannerkennungsgeschichte zu stoppen.
Liebe Grüße
Luna2000
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- Registriert: 11.07.2009, 11:26
Re: Beurkundung Vaterschaft bei deutscher Botschaft?
Hallo,
natürlich bin ich mir darüber im Klaren. Mir geht's allerdings darum, dass mein(/unser) Kind auch Rechte an seinem Vater hat. Sie sollen sich schon sehen dürfen. Das dürfte allerdings sehr selten der Falls ein. Wie bereits mehrfach betont, geht es dem KV nicht um ein Aufenthaltsrecht für Dtl. o.ä. Er hat nicht vor auszuwandern.
Nein, auf den Unterhaltsvorschuß kann ich beim besten Willen nicht verzichten. Die Kleine ist ja nicht mein einziges Kind. Ich gehe auch erstmal Teilzeit arbeiten.
Und - sorry -, aber ich glaube definitiv nicht, dass ich meinen Wohnort nach dem des Kindsvaters ausrichten muß
. Das wäre doch nur der Fall, wenn der KV in Dtl. wohnte. Und ich habe nicht vor, umzuziehen.
Also Guten Rutsch ins Neue Jahr!
natürlich bin ich mir darüber im Klaren. Mir geht's allerdings darum, dass mein(/unser) Kind auch Rechte an seinem Vater hat. Sie sollen sich schon sehen dürfen. Das dürfte allerdings sehr selten der Falls ein. Wie bereits mehrfach betont, geht es dem KV nicht um ein Aufenthaltsrecht für Dtl. o.ä. Er hat nicht vor auszuwandern.
Nein, auf den Unterhaltsvorschuß kann ich beim besten Willen nicht verzichten. Die Kleine ist ja nicht mein einziges Kind. Ich gehe auch erstmal Teilzeit arbeiten.
Und - sorry -, aber ich glaube definitiv nicht, dass ich meinen Wohnort nach dem des Kindsvaters ausrichten muß

Also Guten Rutsch ins Neue Jahr!
Liebe allein ist nicht genug....