Hallo erstmal.
Ich bräuchte eine Auskunft.
Meine Freundin hat einen Sohn von einem Ägypter bekommen. Sie lebt in Deutschland, er in Ägypten. Er möchte, dass sein Sohn auf seinen Namen angemeldet wird, und hat auch schon entsprechende Papiere zur Anmeldung geschickt. Sie soll ihn in ein paar Monaten mit dem Kind in Ägypten besuchen. Ich habe sie jetzt gewarnt das Kind auf seinen Namen anzumelden, denn ich habe gehört, wenn das Kind auf seinen Namen gemeldet ist und sie ihn mit dem Kind in Ägypten besucht, dass das Kind dann ohne seine Unterschrift bzw. seine Erlaubnis Ägypten nicht mehr verlassen kann, sprich, wenn er seine Unterschrift nicht gibt, das Kind nicht nach Deutschland zurück kehren kann.
Kann mir jemand sagen, ob das so zutrifft, oder wie das geregelt ist. Wer kann mir so schnell wie möglich eine Auskunft darüber geben.
Vielen Dank.
LG Blackwoman
Anmeldung eines Kindes
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 2164
- Registriert: 12.03.2008, 16:41
Re: Anmeldung eines Kindes
Ich kann nur eindringlich davor warnen, dass sie das macht. Sind die beiden verheiratet oder nicht? Wenn nicht, hat sie hier das alleinige Sorgerecht, wenn sie allerdings das Kind mit seinem Namen registrieren läßt ,sieht das in EG schon ganz anders aus. Gab es eine Vaterschaftsanerkennung? WEnn nicht, rate ich auch davon dringend ab. Wie ist die Beziehung der beiden? Urlaubsliebe? Will sie mit ihm überhaupt noch zusammen sein? Sehr viele Fragen, die beantwortet werden müßten, damit sie sich klar darüber sein kann, was im schlimmsten Fall passieren wird. Es gibt auch keine Garantie, wenn sie das Kind nicht auf ihn anmeldet, dass er sie bzw. das Kind ausreisen läßt, sobald er in EG die Vaterschaftsanerkennung vorlegt, kann er dort auch das Kind eintragen lassen. Ich wäre da sehr vorsichtig. Und was macht sie, wenn er das Kind entführt? Man kann dazu ja nicht wirklich viel sagen, weil man weder ihn noch sie kennt, aber nach unseren langjährigen Erfahrungen bin ich nicht die Einzige, die das niemals wieder tun würde. Vielleicht erzählst du mal ein wenig mehr von der Beziehung bzw. der ganzen Situation, damit man sich ein besseres Bild machen kann.
Gruß
Canim
Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!
-
- Beiträge: 18969
- Registriert: 12.03.2008, 16:36
Re: Anmeldung eines Kindes
Das Kind ist mit ägyptischem Vater Ägypter, also gilt folgender Hinweis.
Deine Freundin sollte ihn gut lesen und überlegen ob sie ihr Kind der Gefahr aussetzen will.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Deine Freundin sollte ihn gut lesen und überlegen ob sie ihr Kind der Gefahr aussetzen will.
Quelle; Reisehinweise AA für ÄgyptenHinweise für Doppelstaater
Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen). Nach ägyptischem Recht dürfen minderjährige Kinder (unter 21 Jahren) ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nicht möglich.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
-
- Beiträge: 1959
- Registriert: 12.06.2009, 13:12
Re: Anmeldung eines Kindes
Hallo
@ Blackwoman
Deine Freundin soll sich den Reisehinweis des AA den Anaba gepostet hat, sehr zu Herzen nehmen. Denn die Wahrscheinlichkeit das das Kind in Ägypten auf Nimmerwiedersehen verschwindet ist recht hoch.
Bemerkung von mir.
Des weiteren hoffe ich das Deine Freundin später den Mut hat
a) dem dann erwachsenen/grösseren Kleine/n die Herkunft zu erklären
und
b) später auch zu ermöglichen den Vater kennen zu lernen.
Denn nichts ist widerlicher wenn ein Elternteil (egal ob Vater oder Mutter) dem Kleinen den anderen vorenthält. Denn wer vö***t muss auch die Konsequenzen tragen können.
Gruss
Rene
@ Blackwoman
Deine Freundin soll sich den Reisehinweis des AA den Anaba gepostet hat, sehr zu Herzen nehmen. Denn die Wahrscheinlichkeit das das Kind in Ägypten auf Nimmerwiedersehen verschwindet ist recht hoch.
Bemerkung von mir.
Des weiteren hoffe ich das Deine Freundin später den Mut hat
a) dem dann erwachsenen/grösseren Kleine/n die Herkunft zu erklären
und
b) später auch zu ermöglichen den Vater kennen zu lernen.
Denn nichts ist widerlicher wenn ein Elternteil (egal ob Vater oder Mutter) dem Kleinen den anderen vorenthält. Denn wer vö***t muss auch die Konsequenzen tragen können.
Gruss
Rene
-
- Beiträge: 31
- Registriert: 22.08.2009, 23:48
Re: Anmeldung eines Kindes
Zunächst mal Danke für die schnellen Anworten.
zu den Fragen : Nein, es ist keine Urlaubsliebe, jedoch waren beide kurz getrennt. Sie sind nicht verheiratet. Soweit ich informiert bin, will er sie heiraten, wenn sie mit dem Baby nach Ägypten kommt. Sie will auch mit ihm in Ägypten zusammen leben, und er erkennt auch due Vaterschaft an. Trotzdem habe ich meine Bedenken diesbezüglich und ihr gesagt sie soll den Kleinen auf ihren Namen anmelden und auch im Falle der Heirat auf ihren Namen gemeldet lassen. In Deutschland ist das möglich, leider weiss ich nicht, wie es in Ägypten geregelt ist.
LG Blackwoman
zu den Fragen : Nein, es ist keine Urlaubsliebe, jedoch waren beide kurz getrennt. Sie sind nicht verheiratet. Soweit ich informiert bin, will er sie heiraten, wenn sie mit dem Baby nach Ägypten kommt. Sie will auch mit ihm in Ägypten zusammen leben, und er erkennt auch due Vaterschaft an. Trotzdem habe ich meine Bedenken diesbezüglich und ihr gesagt sie soll den Kleinen auf ihren Namen anmelden und auch im Falle der Heirat auf ihren Namen gemeldet lassen. In Deutschland ist das möglich, leider weiss ich nicht, wie es in Ägypten geregelt ist.
LG Blackwoman
-
- Beiträge: 2164
- Registriert: 12.03.2008, 16:41
Re: Anmeldung eines Kindes
Das beste wäre in diesem Fall, sie meldet den Kleinen ur auf ihren Namen an, läßt ihn nur in ihren Paß eintragen (wenn das noch geht, das weiß ich nicht so genau, früher war das möglich) und sie soll den Vater erstmal nicht heiraten, sondern schauen, wie sich das Zusammenleben in EG gestaltet. Und auch einen Eintrag als Vater bei den ägyptischen Behörden würde ich erst einmal nicht machen lassen, also auf jeden Fall die Geb.-Urkunde in Deutschland lassen.....
Sonst kann es böse enden.
Gruß
Canim
Sonst kann es böse enden.
Gruß
Canim
Gemeinsam sind wir stark!