Mit dem Baby nach Ägypten?
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Hi,Annemarie hat geschrieben:. Ein Besuchsvisum für ihn wurde abgelehnt.
dieses Besuchervisum ist doch auch nicht ohne Grund abgelehnt worden.
Wird es die Botschaft nicht etwas argwöhnisch sehen,
wenn jetzt auf einmal eine Vaterschaftsanerkennung seinerseits gefordert wird und er mit dieser dann in der Botschaft stehen würde um evt ein Visum zu ergattern?
Vielleicht sehe ich das zu blauäugig, aber ich kann mir nicht vorstellen,
das er nur aufgrund der Tatsache, das er Vater eines D-Kindes ist,einfach hier nach D gelassen wird.
Zudem die Mutter des Kindes hier keine Beziehung mit ihm eingeht und wohl auch die Anerkennung,wenn sie dem JA vorliegt, nicht bestätigen muss.
Barbara
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Hallo an alle!
Die Unterlagen für die Vaterschaftsanerkkennung hat er schon vor der Beantragung des Besuchsvisums bei der Botschaft eingereicht. Möglicherweise ist es ja jetzt mein Glück, dass die Botschaft bis heute keinen Termin vergeben hat. Das verschafft mir etwas Zeit.
Ich weiß nicht, ob das Jugendamt helfen kann. Ich wollte die Vaterschaft nämlich schon vor der Geburt anerkennen lassen. Unser Jugendamt verfügte aber nicht über die nötige Urkunde. Gut so, sage ich heute. Nur wenn ich jetzt komme und sage, dass ich die Zustimmung nicht unterschreibe, dann denken sie sicher, ich habe völlig den Verstand verloren. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es ohne Vaterschaftanerkennung Unterhaltskostenvorschuss gibt. Das Geld wäre mir aber egal.
Ich denke darüber nach, mich bei einem Anwalt zu informieren.
Wie ich ihm beibringe, dass ich nicht komme, weiß ich auch noch nicht so genau. Das mit Exfreund nimmt er mir nicht ab und auch den zweiten Liebhaber nicht.
Annemarie
Die Unterlagen für die Vaterschaftsanerkkennung hat er schon vor der Beantragung des Besuchsvisums bei der Botschaft eingereicht. Möglicherweise ist es ja jetzt mein Glück, dass die Botschaft bis heute keinen Termin vergeben hat. Das verschafft mir etwas Zeit.
Ich weiß nicht, ob das Jugendamt helfen kann. Ich wollte die Vaterschaft nämlich schon vor der Geburt anerkennen lassen. Unser Jugendamt verfügte aber nicht über die nötige Urkunde. Gut so, sage ich heute. Nur wenn ich jetzt komme und sage, dass ich die Zustimmung nicht unterschreibe, dann denken sie sicher, ich habe völlig den Verstand verloren. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es ohne Vaterschaftanerkennung Unterhaltskostenvorschuss gibt. Das Geld wäre mir aber egal.
Ich denke darüber nach, mich bei einem Anwalt zu informieren.
Wie ich ihm beibringe, dass ich nicht komme, weiß ich auch noch nicht so genau. Das mit Exfreund nimmt er mir nicht ab und auch den zweiten Liebhaber nicht.
Annemarie
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Annemarie, ganz einfach, du gehst zum Jugendamt und sagst, wie es ist, du hast nicht vor, mit diesem Mann eine Beziehung einzugehen, du hast nicht vor, ihn als Vater anzugeben und wenn er eine Vaterschaftsfeststellung in seinem Land machen will, soll er. Den Unterhaltsvorschuss bekommt man in der Regel nur, wenn man den Vater angibt, damit das JA ggf. dort den Vorschuss zurückfordert. Bei ausl. Vätern machen sie sich aber diese Mühe eh nicht und ich habe hier neulich gelesen, dass es wohl auch JÄmter gibt, die ohne Angabe des Vaters den Vorschuss zahlen.
Und wenn du das Geld eh nicht benötigst, dann verzichte darauf, sind sowieso nur max. ca. 160 Euro und das auch nur für 6 Jahre.
Unterschreibe die Zustimmung einfach nicht und wenn er was will, soll er klagen.
Wenn es eine Frau am JA ist, dann gib ihr mal den Bezness-Flyer, sag ihr, dass dein Typ genauso einer war und ich denke, dann wird sich alles andere da schnell erledigen.
Gruß
Canim
Und wenn du das Geld eh nicht benötigst, dann verzichte darauf, sind sowieso nur max. ca. 160 Euro und das auch nur für 6 Jahre.
Unterschreibe die Zustimmung einfach nicht und wenn er was will, soll er klagen.
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liebe annemarie,
ich würde in jedem fall, bevor ich irgendwas mit dem jugendamt bespreche oder mit jemand anderem, einen anwalt konsultieren
er wird die sagen was du machen kannst, so viele bekommen den unterhaltsvorschuss auch und sie wissen nicht mal wer der vater ist.
wenns sein muss, verzichte auf das geld, ich habe kein geld aber ich wäre sogar bereit meinem ex den kindesunterhalt zu zahlen wenn er verschwinden würde für immer aus unserem leben, du weisst nicht was du dir da für kummer und sorgen ersparst wenn du die annerkennung nicht machst
ich würde trotzdem behaupten, wenn er das gegenteil nachweisen will, muss er es beantragen.
sage ihm die ausländerbehörde hat einen vaterschaftstest gemacht und es ist von deinem ex sudanese, marrokaner alles hier zu bekommen.
ob er es glaubt oder nicht, sein problem, irgendwann gibt er auf und du brauchst dann keine angst mehr zu haben, glaube mir, diese angst lähmt einen richtig, das ist das schlimmste an allem und man muss aufpassen dies nicht dem kind zu übertragen.
ich würde in jedem fall, bevor ich irgendwas mit dem jugendamt bespreche oder mit jemand anderem, einen anwalt konsultieren

er wird die sagen was du machen kannst, so viele bekommen den unterhaltsvorschuss auch und sie wissen nicht mal wer der vater ist.
wenns sein muss, verzichte auf das geld, ich habe kein geld aber ich wäre sogar bereit meinem ex den kindesunterhalt zu zahlen wenn er verschwinden würde für immer aus unserem leben, du weisst nicht was du dir da für kummer und sorgen ersparst wenn du die annerkennung nicht machst

ich würde trotzdem behaupten, wenn er das gegenteil nachweisen will, muss er es beantragen.
sage ihm die ausländerbehörde hat einen vaterschaftstest gemacht und es ist von deinem ex sudanese, marrokaner alles hier zu bekommen.
ob er es glaubt oder nicht, sein problem, irgendwann gibt er auf und du brauchst dann keine angst mehr zu haben, glaube mir, diese angst lähmt einen richtig, das ist das schlimmste an allem und man muss aufpassen dies nicht dem kind zu übertragen.
Liebe grüße Desertrose
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Hallo,
Ich werde auf jeden Fall versuchen, die Eintragung in die Geburtsurkunde zu verhindern. Ich denke mir, dass es sicher nichts schadet einen Anwalt zu fragen. Ich habe ja jetzt Geld vom Flug übrig.
Ich kann den Unterhaltskostenvorschuss schon ganz gut gebrauchen, aber notfalls wird es auch ohne gehen.
Ich weiß nicht, wie er reagiert, wenn er erfährt, dass ich nicht mehr komme und ihn auch nicht heiraten werde. Ich habe ehrlich Angst davor. Notfalls kann ich ihm die Story mit dem EXfreund oder einem one-night-stand aufbinden. Vielleicht habe ich es ja gleich nach meiner Rückkehr letztes Jahr aus Frust getan? Wie will er es beweisen?
Aber was ist, wenn der Kleine mal nach seinem Vater fragt? Früher oder später will doch jedes Kind wissen, woher es kommt.
Annemarie
Ich werde auf jeden Fall versuchen, die Eintragung in die Geburtsurkunde zu verhindern. Ich denke mir, dass es sicher nichts schadet einen Anwalt zu fragen. Ich habe ja jetzt Geld vom Flug übrig.
Ich kann den Unterhaltskostenvorschuss schon ganz gut gebrauchen, aber notfalls wird es auch ohne gehen.
Ich weiß nicht, wie er reagiert, wenn er erfährt, dass ich nicht mehr komme und ihn auch nicht heiraten werde. Ich habe ehrlich Angst davor. Notfalls kann ich ihm die Story mit dem EXfreund oder einem one-night-stand aufbinden. Vielleicht habe ich es ja gleich nach meiner Rückkehr letztes Jahr aus Frust getan? Wie will er es beweisen?
Aber was ist, wenn der Kleine mal nach seinem Vater fragt? Früher oder später will doch jedes Kind wissen, woher es kommt.
Annemarie
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Meine Tochter hat erst zweimal in ihrem elfjährigen Leben gefragt, einmal nach dem Namen und beim zweiten Mal, ob er auch wirklich nie käme, um sie zu entführen (aufgrund einer Kindesmitnahmeandrohung).
Sie hat durchaus männliche Vorbilder, den Großvater, den Ersatzvater, den 11 jahre jüngeren Bruder. Einen Vater wie ihren Erzeuger braucht sie sicher nicht.
Bis dein Sohn fragt, wer sein Vater ist, hast du vielleicht längst einen neuen Lebensgefährten, der kann dann, wie bei uns, der Ersatzpapa sein. Und du kannst deinem Sohn doch die Wahrheit erzählen, dass man eben auch ein Baby bekommen kann, ohne mit dem Vater zusammen zu leben. Bis dahin kann in eurem Leben noch so viel passieren.....
Und wovor hast du Angst, du bekommst das schon hin und wenn deine Beziehung zu deinem Kleinen stimmt, dann klappt das...
Und Angst vor dem Erzeuger mußt du erstmal auch keine haben, er braucht ein Visum, um nach D zu gelangen und wenn du die Vaterschaft hier nicht anerkennen läßt, dann muß er das von EG aus machen Meinst du, er hat die Mittel, sich hier einen Korrespondenzanwalt zu nehmen?
Und ja, ich halte die "Notlügenvariante" in dem Fall auch nicht für verkehrt, onenightstand, Mißgeschick etc. und er wäre gar nicht der Vater... Und wenn doch, du kannst dich doch irren, siehe oben ,erstmal müßte er ja anleiern, dass eine Anerkennung stattfindet.
Alles immer noch besser, als zu heiraten, ihn herzuholen und vielleicht die Hölle auf Erden zu erleben und ihn nicht mehr loszuwerden.....
Berate dich bzgl. der Vaterschaftsanerkennung mit einem Anwalt, wenn du ein geringes Einkommen hast, steht dir auch für anwaltliche Beratung eine Beihilfe zu.
Du schaffst das schon...
Gruß
Canim
Sie hat durchaus männliche Vorbilder, den Großvater, den Ersatzvater, den 11 jahre jüngeren Bruder. Einen Vater wie ihren Erzeuger braucht sie sicher nicht.
Bis dein Sohn fragt, wer sein Vater ist, hast du vielleicht längst einen neuen Lebensgefährten, der kann dann, wie bei uns, der Ersatzpapa sein. Und du kannst deinem Sohn doch die Wahrheit erzählen, dass man eben auch ein Baby bekommen kann, ohne mit dem Vater zusammen zu leben. Bis dahin kann in eurem Leben noch so viel passieren.....
Und wovor hast du Angst, du bekommst das schon hin und wenn deine Beziehung zu deinem Kleinen stimmt, dann klappt das...
Und Angst vor dem Erzeuger mußt du erstmal auch keine haben, er braucht ein Visum, um nach D zu gelangen und wenn du die Vaterschaft hier nicht anerkennen läßt, dann muß er das von EG aus machen Meinst du, er hat die Mittel, sich hier einen Korrespondenzanwalt zu nehmen?
Und ja, ich halte die "Notlügenvariante" in dem Fall auch nicht für verkehrt, onenightstand, Mißgeschick etc. und er wäre gar nicht der Vater... Und wenn doch, du kannst dich doch irren, siehe oben ,erstmal müßte er ja anleiern, dass eine Anerkennung stattfindet.
Alles immer noch besser, als zu heiraten, ihn herzuholen und vielleicht die Hölle auf Erden zu erleben und ihn nicht mehr loszuwerden.....
Berate dich bzgl. der Vaterschaftsanerkennung mit einem Anwalt, wenn du ein geringes Einkommen hast, steht dir auch für anwaltliche Beratung eine Beihilfe zu.
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Hi Annemarie,Annemarie hat geschrieben:Hallo an alle!
Die Unterlagen für die Vaterschaftsanerkkennung hat er schon vor der Nur wenn ich jetzt komme und sage, dass ich die Zustimmung nicht unterschreibe, dann denken sie sicher, ich habe völlig den Verstand verloren. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es ohne Vaterschaftanerkennung Unterhaltskostenvorschuss gibt. Das Geld wäre mir aber egal.
Ich denke darüber nach, mich bei einem Anwalt zu informieren.
Annemarie
teile dem JA doch mit,warum Du letztenendes die Anerkennung nicht bestätigen wirst.
Das Du dich von ihm getrennt hast,welche Ängste,Bedenken du hast,
das er z. Bsp. das Kind als Fahrkarte nach D sieht.
Denn, glaubst du allen Ernstes,das er es darauf nicht abgesehen hat?
Für ihn doch die beste Chance.
Aber lass dich auf jeden Fall von einem Anwalt berate, der sich in diesen Sachen wirklich auskennt.
Barbara
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Hi Annemarie,
ich finde die Tipps für das JA auch sehr gut! Der Unterhaltsvorschuss ist nett, wenn es aber ohne gehen muss, dann geht das im Ernstfall auch, denke ich. Spiel mit offenen Karten, sonst sagst Du eben, dass Du den jetzt nicht brauchst, sondern evtl. später nehmen willst und den Vater dann ggf. angeben wirst; was bis dahin geschieht, weiß eh niemand. Ich sehe das wie desertrose, ich würde dem Erzeuger Geld geben, wenn er sich dafür endgültig verp... und alle Rechte abtreten würde. Lass ihn klagen und prozessieren, wenn er will, gib ihm keinen Meter mehr als nötig, vielleicht hast Du Glück und er gibt irgendwann auf.
Bei uns ist's nicht wie bei canim; ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen: Ja, die Fragen werden kommen, wir stecken mittendrin und die Situation in Kombination mit der ständigen Angst fordern alles und manchmal mehr von mir. Ich kann das aber schaffen, weil ich weiß wofür und für wen und Du kannst das dann auch! Ich kann das nicht kindgerecht erklären, kann das alles selbst noch kaum fassen und deshalb habe ich jetzt die Hilfe eines Psychologen gesucht. Bis jetzt läuft es ganz gut, müssen eben abwarten. Natürlich übeträgt sich meine Angst auf's Kind und das ist das Schlimme daran. Kinder sind in der Regel sehr rücksichtsvoll mit ihren Fragen, sagte unser Psychologe. Die Fragen sind auch nicht das Schlimme, sondern vielleicht eher die übertragenen Ängste. Bei uns sind es eben die Umstände, die viel zu offensichtlich sind/ waren, als dass ICH sie so gut verbergen kann, wie ich es möchte. Das packt aber bestimmt jeder anders.
Die Angst bleibt aber bei dir hoffentlich so gering, dass der Kleine nicht all zu viel mitbekommt. Ich will eigentlich nur sagen, dass es auch dann eine Lösung und Hilfe gibt. Bis dahin vergeht noch viel Zeit!
Der erste und wichtigste Schritt ist meiner Meinung nach ganz klar: eure Sicherheit!
Ich drücke dir weiterhin die Daumen!
LG KaRa
ich finde die Tipps für das JA auch sehr gut! Der Unterhaltsvorschuss ist nett, wenn es aber ohne gehen muss, dann geht das im Ernstfall auch, denke ich. Spiel mit offenen Karten, sonst sagst Du eben, dass Du den jetzt nicht brauchst, sondern evtl. später nehmen willst und den Vater dann ggf. angeben wirst; was bis dahin geschieht, weiß eh niemand. Ich sehe das wie desertrose, ich würde dem Erzeuger Geld geben, wenn er sich dafür endgültig verp... und alle Rechte abtreten würde. Lass ihn klagen und prozessieren, wenn er will, gib ihm keinen Meter mehr als nötig, vielleicht hast Du Glück und er gibt irgendwann auf.
Bei uns ist's nicht wie bei canim; ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen: Ja, die Fragen werden kommen, wir stecken mittendrin und die Situation in Kombination mit der ständigen Angst fordern alles und manchmal mehr von mir. Ich kann das aber schaffen, weil ich weiß wofür und für wen und Du kannst das dann auch! Ich kann das nicht kindgerecht erklären, kann das alles selbst noch kaum fassen und deshalb habe ich jetzt die Hilfe eines Psychologen gesucht. Bis jetzt läuft es ganz gut, müssen eben abwarten. Natürlich übeträgt sich meine Angst auf's Kind und das ist das Schlimme daran. Kinder sind in der Regel sehr rücksichtsvoll mit ihren Fragen, sagte unser Psychologe. Die Fragen sind auch nicht das Schlimme, sondern vielleicht eher die übertragenen Ängste. Bei uns sind es eben die Umstände, die viel zu offensichtlich sind/ waren, als dass ICH sie so gut verbergen kann, wie ich es möchte. Das packt aber bestimmt jeder anders.
Die Angst bleibt aber bei dir hoffentlich so gering, dass der Kleine nicht all zu viel mitbekommt. Ich will eigentlich nur sagen, dass es auch dann eine Lösung und Hilfe gibt. Bis dahin vergeht noch viel Zeit!
Der erste und wichtigste Schritt ist meiner Meinung nach ganz klar: eure Sicherheit!
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LG KaRa
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- Registriert: 23.10.2008, 23:20
Danke für eure Tipps. Ich finde die Idee gut, dem Jugendamt zu sagen, dass ich die Zustimmung gegebenenfalls später geben werde. Ich werde die jetzige Situation erklären und vielleicht wird der nette Herr vom Jugendamt Verständnis haben.
Ich versuche, mir erst einmal über Zukunft nicht den Kopf zu zerbrechen. Zuerst muss ich die jetzige Situation klar kriegen. Ich wollte die Beziehung auch wegen des Kindes aufrecht erhalten. Nach dem ich eure Erfahrungen gelesen habe, bin ich froh noch gerade rechtzeitig die Notbremse gezogen zu haben. Ich glaube tief im Inneren habe ich auch nicht an eine dauerhafte, glückliche Beziehung geglaubt. Doch je mehr Leute auf mich eingeredet haben, desto sturer habe ich daran fest gehalten.
Meinem Kind wünsche ich ein unbeschwertes, glückliches Leben.
LG Annemarie
Ich versuche, mir erst einmal über Zukunft nicht den Kopf zu zerbrechen. Zuerst muss ich die jetzige Situation klar kriegen. Ich wollte die Beziehung auch wegen des Kindes aufrecht erhalten. Nach dem ich eure Erfahrungen gelesen habe, bin ich froh noch gerade rechtzeitig die Notbremse gezogen zu haben. Ich glaube tief im Inneren habe ich auch nicht an eine dauerhafte, glückliche Beziehung geglaubt. Doch je mehr Leute auf mich eingeredet haben, desto sturer habe ich daran fest gehalten.
Meinem Kind wünsche ich ein unbeschwertes, glückliches Leben.
LG Annemarie
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liebe annemarie,Annemarie hat geschrieben:Danke für eure Tipps. Ich finde die Idee gut, dem Jugendamt zu sagen, dass ich die Zustimmung gegebenenfalls später geben werde. Ich werde die jetzige Situation erklären und vielleicht wird der nette Herr vom Jugendamt Verständnis haben.
LG Annemarie
ich muss dich dringend warnen vor dem JA, mit denen ein offenes speil zu spielen kann nach hinten los gehen.
du, wir drüfen nicht vergessen, dem JA interessieren deine ängste nicht, ihnen geht es ums wohl der kinder, das du ihm den vater verwähren willst, werden sie nicht akzeptieren, die sehen die gefahr nicht, das kann arche noa und andere die mit dem JA erfahrung haben ein lied von singen.
JA ist nicht auf unserer seite sondern an deren seite

deshalb mein dringender tip, mit dem JA kein gemeinsames spiel machen, das mit dem frust und one night stand kannst du denen auch erzählen, du hast nachgerechnet und er kann nicht der vater sein, es liegen monate dazwischen, sollen sie mal das gegenteil beweisen.
es geht hier echt um deine und des kindes sicherheit, dein und des kindes glücks, es kann dir so schei... egal sein was das JA und die anderen ämter von dir denken, wenn du selbst nicht weisst wie der one night stand vater heist und wohnt, kannst du ihn auch nichts annerkennen lassen, dann bekommst du auch unterhalsvorschuss.
las am besten einen anwalt alles regeln, das kostet dich auch nichts den es geht ja alles ums kind, das kind verdient kein geld


Liebe grüße Desertrose
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Liebe Desertrose,
so extrem wie du sehe ich das nur, wenn der Kindsvater in D lebt. Bei Annemarie ist das aber nicht der Fall. Letztlich will das JA das verauslagte Geld wieder zurück und daher muss man normalerweise beim JA den Vater angeben. Länderübergreifend treibt das JA das Geld aber beim Kindsvater nicht ein, nur wenn er in D lebt.
Also würde ich hier ganz klipp und klar sagen, dass diese Verbindung für mich nach einiger Zeit nicht mehr gegeben ist, da es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass der Kindsvater ohne Heirat nach D kommen kann und ich die Beziehung auch nicht mehr aufrecht erhalten möchte.
Unterhaltsvorschuss kann man wie gesagt in den ersten 12 Lebensjahren für 6 Jahre bekommen. Dann beantragt sie das eben erst, wenn das Kind in die Schule kommt, da wird's eh teurer und nach so langer Zeit weiß sie nicht mehr, wo der Kindsvater sich aufhält, weil keine Beziehung existiert.....
Gruß
Canim
so extrem wie du sehe ich das nur, wenn der Kindsvater in D lebt. Bei Annemarie ist das aber nicht der Fall. Letztlich will das JA das verauslagte Geld wieder zurück und daher muss man normalerweise beim JA den Vater angeben. Länderübergreifend treibt das JA das Geld aber beim Kindsvater nicht ein, nur wenn er in D lebt.
Also würde ich hier ganz klipp und klar sagen, dass diese Verbindung für mich nach einiger Zeit nicht mehr gegeben ist, da es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass der Kindsvater ohne Heirat nach D kommen kann und ich die Beziehung auch nicht mehr aufrecht erhalten möchte.
Unterhaltsvorschuss kann man wie gesagt in den ersten 12 Lebensjahren für 6 Jahre bekommen. Dann beantragt sie das eben erst, wenn das Kind in die Schule kommt, da wird's eh teurer und nach so langer Zeit weiß sie nicht mehr, wo der Kindsvater sich aufhält, weil keine Beziehung existiert.....
Gruß
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liebe canim,Canim hat geschrieben:Liebe Desertrose,
so extrem wie du sehe ich das nur, wenn der Kindsvater in D lebt. Bei Annemarie ist das aber nicht der Fall. Letztlich will das JA das verauslagte Geld wieder zurück und daher muss man normalerweise beim JA den Vater angeben. Länderübergreifend treibt das JA das Geld aber beim Kindsvater nicht ein, nur wenn er in D lebt.
Also würde ich hier ganz klipp und klar sagen, dass diese Verbindung für mich nach einiger Zeit nicht mehr gegeben ist, da es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass der Kindsvater ohne Heirat nach D kommen kann und ich die Beziehung auch nicht mehr aufrecht erhalten möchte.
Gruß
Canim
da ist das problem, er könnte über das kind nach D kommen dannhat sie die angegebenen probleme. das JA hat mir der unterhaltsvorschusskasse nichts zu tun, dennen gehts immer nur um das kindeswohl, wie hier oft schon erlebt haben sie ganz andere ansichten als wir, ich jedenfalls traue ihnen nicht, das meinte ich.
Liebe grüße Desertrose
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Dann muss das bei euch anders sein als bei uns. Ich habe damals den Vater beim JA angegeben, da wir ja verheiratet waren. Später habe ich die Beziehung gecancelt und als meine Tochter vier war, habe ich Vorschuss beim JA beantragt. Aufenthaltsort des Vaters unbekannt, damit hatte es sich. Jetzt kann ich mir einen Titel wegen fehlender Unterhaltszahlungen besorgen, damit der, falls er jemals auf die Idee kommen sollte, hier einzureisen, gleich am Wickel genommen wird.
Bei uns ging überhaupt nichts um Kindeswohl. Ich hatte die Scheidung eingereicht, habe binnen 10 Minuten Scheidung, alleiniges sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen und das war's.....
Und ich war verheiratet. Annemarie ist nicht mal verheiratet, also wer will mich zwingen, den Vater anzugeben. Und wenn ich dann keinen Vorschuss bekomme, was soll's, das kriegt man irgendwie auch ohne die mageren paar Euro hin. Immer noch besser als ständig stress mit dem Kindsvater.
Und wenn der aus EG die Vaterschaft anerkannt haben will in D, dann soll er klagen. Wenn ich Annemarie wäre, ich würde überhaupt nichts unterschreiben.....
Gruß
Canim
Bei uns ging überhaupt nichts um Kindeswohl. Ich hatte die Scheidung eingereicht, habe binnen 10 Minuten Scheidung, alleiniges sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen und das war's.....
Und ich war verheiratet. Annemarie ist nicht mal verheiratet, also wer will mich zwingen, den Vater anzugeben. Und wenn ich dann keinen Vorschuss bekomme, was soll's, das kriegt man irgendwie auch ohne die mageren paar Euro hin. Immer noch besser als ständig stress mit dem Kindsvater.
Und wenn der aus EG die Vaterschaft anerkannt haben will in D, dann soll er klagen. Wenn ich Annemarie wäre, ich würde überhaupt nichts unterschreiben.....
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P.S.
Und um über das Kind nach D zu kommen, müßte er erstmal die Vaterschaft hier anerkannt bekommen und außerdem entsprechende Visa-Anträge usw.. stellen. Glaubst du, das Geld könnte der aufbringen? Und selbst wenn, das zieht sich ziemlich lange hin, das bekommt man nicht mal eben aus dem Ausland in einem halben Jahr alles hin......
LG
Canim
Und um über das Kind nach D zu kommen, müßte er erstmal die Vaterschaft hier anerkannt bekommen und außerdem entsprechende Visa-Anträge usw.. stellen. Glaubst du, das Geld könnte der aufbringen? Und selbst wenn, das zieht sich ziemlich lange hin, das bekommt man nicht mal eben aus dem Ausland in einem halben Jahr alles hin......
LG
Canim
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Bevor ich dem Jugendamt irgendetwas erzähle, werde ich den Anwalt fragen. Habe heute schon einen ausfindig gemacht.
Sicher ist das Jugendamt daran interessiert,dass Kinder Kontakt mit dem Vater haben. Aber ich glaube kaum,dass sie die Kosten für Flug, Aufenthalt, Visum, Krankenversicherung und Unterkunft hier übernehmen, nur damit der Vater sein Kind besuchen kann. Und ich werde es auch nicht tun. Da wir ein relativ kleiner Ort sind, glaube ich sowieso, dass dies der 1.Fall dieser Art ist.
LG Annemarie
Sicher ist das Jugendamt daran interessiert,dass Kinder Kontakt mit dem Vater haben. Aber ich glaube kaum,dass sie die Kosten für Flug, Aufenthalt, Visum, Krankenversicherung und Unterkunft hier übernehmen, nur damit der Vater sein Kind besuchen kann. Und ich werde es auch nicht tun. Da wir ein relativ kleiner Ort sind, glaube ich sowieso, dass dies der 1.Fall dieser Art ist.
LG Annemarie
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Ein deutsches Kind hat er erst, wenn eine wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt, welcher auch die Mutter zustimmen muß.KaRa hat geschrieben: Warum wurde das Visum abgelehnt, wo er doch ein deutsches Kind hat?
Ohne Vorlage dieser Vaterschaftsanerkennung erfolgt auch kein Eintrag des Vaters in die Geburtsurkunde des Kindes.
Somit kann er auch kein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, da er (zumindest juristisch) kein Vater eines deutschen Kindes ist.
Wie das allerdings in Ägypten gesehen wird, wage ich nicht zu bewerten, denn dort ticken die Uhren bekannterweise in manchen Dingen etwas anders, deshalb sollte man gewisse Überraschungen mit ins Kalkül ziehen.
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