Böse ArcheAnaba hat geschrieben: Aber eigentlich ist das Kind ägyptisch, denn du hast ja gelogen.
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Moderator: Moderatoren
Meine Mutter hat damals für ihre Einbürgerung nach Deutschland die französische Staatsbürgerschaft, die sie neben der algerischen auch besaß, aufgeben müssen. Das war nach meiner Geburt und so habe ich im Gegensatz zu meiner Mutter heute drei Staatsbürgerschaften.Arabella hat geschrieben:Danke Arche Noah,
da fällt mir eben ein,mein Exmann wurde ja kurz vor unsrer Trennung Deutscher,dadurch haben dann unsere Kinder sicherlich die doppelte Staatsbürgerschaft verloren? Sorry will den Thread nicht kaputt machen,aber das lässt mich jetzt nicht mehr los.
LG Arabella
Imene hat geschrieben:Meine Mutter hat damals für ihre Einbürgerung nach Deutschland die französische Staatsbürgerschaft, die sie neben der algerischen auch besaß, aufgeben müssen. Das war nach meiner Geburt und so habe ich im Gegensatz zu meiner Mutter heute drei Staatsbürgerschaften.Arabella hat geschrieben:Danke Arche Noah,
da fällt mir eben ein,mein Exmann wurde ja kurz vor unsrer Trennung Deutscher,dadurch haben dann unsere Kinder sicherlich die doppelte Staatsbürgerschaft verloren? Sorry will den Thread nicht kaputt machen,aber das lässt mich jetzt nicht mehr los.
LG Arabella
Das stimmt so nicht ganz. Bestand oder besteht eine Mehrstaatigkeit durch Geburt, also als Kind eines deutschen und eines ausländischen Staatsangehörigen, musste sich betreffendes Kind noch nie für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Dort war die Mehrstaatigkeit schon immer möglich. Nur bei Einbürgerung soll die Mehrstaatigkeit vermieden werden. Kinder ausländischer Eltern, die seit neuestem auch die deutsche Staatsbürgerschaft ab Geburt erhalten können, müssen sich dann mit 18. Jahren entscheiden. Dort wird die Mehrstaatigkeit in der Regel nicht geduldet, es sei denn, es liegen die in diesem Text genannten Ausnahmefälle vor:Strauss hat geschrieben:Nahmen wir an, sie entscheiden sich für die deutsche und legen damit gegenüber dem deutschen Staat die andere Staatsbürgerschaft ab (durch Rückgabe des Passes).Anaba hat geschrieben:Die Kinder haben automatisch beide Staatsbürgerschaften.
Beantragen braucht der ausländische Partner das nicht.
Sie müssen sich auch bei Volljährigkeit nicht für eine entscheiden.
ABER wenn dieser andere Staat seine Bürger nicht aus der Staatsbürgerschaft entläßt, dann gehen sie danach einfach wieder zum Konsulat und erhalten sofort wieder einen neuen Paß dieses Landes.
Daß Deutschland mittlerweile keine Probleme mehr bei doppelten Staatsangehörigkeiten macht, ist ein Ergebnis dieses Verhaltens - denn speziell bei Türken war es so, daß bei dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft die türkische aufgeben mußten, die Türkei dies jedoch nicht zuläßt und eine entsprechende Willenserklärung als unwirksam ansieht. Da dies aber nicht die "Schuld" des Türken ist, und er auch nichts dagegen tun kann, Deutschland aber aus Gründen der Integration speziell der Kinder der in Deutschland lebenden Türken daran interessiert war, diese in die deutsche Staatsbürgerschaft aufzunehmen, mußte sich Deutschland schließlich gezwungenermaßen dazu bereiterkären, doppelte Staatsbürgerschaften auch offiziell zu erlauben.
Hi Imene,Imene hat geschrieben:[Das stimmt so nicht ganz. Bestand oder besteht eine Mehrstaatigkeit durch Geburt, also als Kind eines deutschen und eines ausländischen Staatsangehörigen, musste sich betreffendes Kind noch nie für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Dort war die Mehrstaatigkeit schon immer möglich. .
Imene hat geschrieben: Und meines Erachtens war bereits vor 1974 ein Kind mit deutschem Vater und ausländischer Mutter im Besitz zweier Staatsangehörigkeiten, wenn der ausländische Staat auch über die Mutter die Abstammung vererbte.
Da soll es bist heute noch ca. 800.000 offene Fälle von Kindern deutscher Mütter geben, die niemals die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt haben. Im Spiegel gab es neulich mal einen Bericht über den iranischen Sohn einer deutschen Mutter, der kein Aufenthaltsrecht für Deutschland bekommt, obwohl er sehr gut deutsch spricht, Akademiker ist und so weiter...er muss nun weiterhin im Iran leben, während seine Mutter und der Vater in Deutschland sind.gringa hat geschrieben:Imene hat geschrieben: Und meines Erachtens war bereits vor 1974 ein Kind mit deutschem Vater und ausländischer Mutter im Besitz zweier Staatsangehörigkeiten, wenn der ausländische Staat auch über die Mutter die Abstammung vererbte.
... genau so war es bis 1974
Kinder eines deutschen Vaters und einer ausl.Mutter waren deutsche Staatsbürger,
wenn der ausl. Staat auch über die Mutter die Abstammung vererbte hatte das
Kind zwei Staatsangehörigkeiten.
Kinder einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters bekamen grundsätzlich
die Nationalität des Vaters.
Selbst wenn der Vater staatenlos war, war auch das in Deutschland geborene Kind einer
deutschen Mutter staatenlos !
LG Gringa
Imene hat geschrieben:
Da soll es bist heute noch ca. 800.000 offene Fälle von Kindern deutscher Mütter geben, die niemals die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt haben. Im Spiegel gab es neulich mal einen Bericht über den iranischen Sohn einer deutschen Mutter, der kein Aufenthaltsrecht für Deutschland bekommt, obwohl er sehr gut deutsch spricht, Akademiker ist und so weiter...er muss nun weiterhin im Iran leben, während seine Mutter und der Vater in Deutschland sind.
Tabiba hat geschrieben:Hallo, noch mal zur Doppelstaatsbürgerschaft. Natürlich steht im deutschen Pass nicht, dass noch eine andere Staatsbürgerschaft vorliegt.
Da muß schon bei der entsprechenden Botschaft/Konsulat ein entsprechender ausländischer Pass beantragt werden.
Ich weiß, dass meine Tochter eine ägyptische Geburtsurkunde hat. Konnte ihr Vater ganz ohne meine Unterschrift bekommen.
Ob sie auch einen ägyptischen Pass hat, weiss ich überhaupt nicht.
Für Reisen nach Ägypten hat sie immer den deutschen Pass gebraucht. Vater ist ja auch Deutscherobwohl ich glaube, dass er sich für Ägypten wieder einen ägyptischen Pass besorgt hat. Für Ägypter ist ja dort mit ägyptischem Pass vieles viel billiger und einfacher.
Was mich sehr ärgert, ich möchte für meine Tochter ein Sparbuch und Taschengeldkonto, evt. auch Sparkonto für Führerschein einrichten lassen. Das wird allein von MEINEM Geld finanziert.
Und was brauche ich dafür??? Die Unterschrift des Vaters![]()
Dann mache ich es eben auf meinen Namen, nicht das der Vater mal auf die Idee kommt, die Konten abzuräumen.
Finde ich so ärgerlich, zahlt keinen Cent Unterhalt oder Taschengeld aber ohne seine Unterschrift geht es nicht. Und das bei einer Bank, der er noch Tausende Euro schuldet![]()
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Tabiba