
Arche
Moderator: Moderatoren
Meiner Meinung nach muß sie sich ihren Möglichkeiten entsprechend am Unterhalt beteiligen.Dann muß sie doch keinen Unterhalt für die Kinder zahlen, wenn sie einen gering bezahlten Beruf ausübt. Oder ?
Der Vater allein ist verpflichtet, den Barunterhalt des Kindes sicherzustellen.Blume hat geschrieben:Liebe Tabiba,Tabiba hat geschrieben:Hallo, ich hab mal eine Frage.
Hat eigentlich jede Mutter (bzw. das Kind) Anrecht auf Unterhalt, auch wenn der Vater zu wenig verdient, bzw. von Hartz IV lebt und die Mutter nicht unbedingt von Unterhaltszahlungen abhängig ist?
Zählt als Unterhalt auch, wenn der Vater Umgang mit dem Kind hat und er dann Kosten hat (Essen, Fahrgeld ,Unterbringung in der Wohnung des Vater, d.H. eigenes Zimmer, Urlaubsreisen) ?
Ich habe nicht vor, den Vater meiner Tochter noch auf Unterhalt zu verklagen, es interessiert mich nur.
LG Tabiba
natürlich ist auch in diesem Fall Unterhalt zu zahlen.
Seine Ausgaben im Zusammenhang mit dem Unterhalt kann er nicht so ohne weiteres geltend machen. Das ist immer ein beliebte Spiel der Unterhaltsverpflichteten.
Welchen Grund gibt es (wenn ich fragen darf), daß der Kindesvater Deiner Meinung nach nicht zum Unterhalt heran gezogen wird?
Wendet er tatsächlich soviele Geldmittel im Rahmen des Umgangs auf?
LG
clara
ja, wir sind noch verheiratet. wenn das so weitergeht, wahrscheinlich noch 100 jahreTabiba hat geschrieben:Hallo Leah, heißt das, dass dein Mann keinen Unterhalt mehr zahlt?
Ich bin nicht so auf dem Laufenden bei deiner Geschichte, aber ihr seid doch noch verheiratet?
Hast Du die Scheidung eingereicht?
Warum zahlt er keinen Unterhalt? Geht es immer noch um diese Unterschrift?? Unterschrift gegen Unterhalt? Verklag ihn oder lass Dir Unterhaltsvorschuss geben, dann holen die sich das Geld schon von ihm zurück. Er will doch den deutschen Pass haben, so wird er das nicht schaffen. Oder hat er zur Zeit mal wieder keinen Job?
Nur als Antwort auf Claras Frage : Ich habe "freiwillig" auf Unterhalt verzichtet, weil er mir gedroht hat, mich auf Unterhalt für ihn zu verklagen. Und da hätte ich mit Sicherheit mehr bezahlt als er Unterhalt für meine Tochter. Und er hätte mit Sicherheit Unterhalt von mir verlangen können.
LG Tabiba