Mehrstaatigkeit

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Feuerfisch
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Re: Mehrstaatigkeit

Beitrag von Feuerfisch » 17.12.2009, 08:50

Also, wie das alles rechtlich aussieht, weiss ich nicht.

In meiner weiteren Bekanntschaft gab es den Fall eines Nigerianers, der noch nicht mal wusste, der er auch die nigerianische Staatsangehörigkeit besitzt.

Er ist Kind einer deutschen Mutter, nigerianischen Vaters. In Deutschland geboren, seit Geburt an deutsche Staatsangehörigkeit.
Eltern sind seit langem getrennt, der Vater hat ihn wohl irgendwann in Nigeria registrieren lassen.

Vor einiger Zeit, kam er im Alter von ca 25 auf die Idee mal nach Nigeria zu fliegen um sich die Heimat seines Vaters anzugucken.

Er wurde bereits bei Einreise in Nigeria verhaftet, da dort ein Haftbefehl gegen ihn vorlag,angeblich weil er sich der dortigen Wehrpflicht (die es in Nigeria wohl gar nicht so gibt) entzogen hat.

Wie gesagt, bis zu dem Zeitpunkt war ihm noch nicht mal bewusst, und der Mutter auch nicht, das er eine zweite Staatsangehörigkeit besitzt.

Wie das ganze ausgegangen ist, weiss ich leider nicht, die Mutter ist damals hier Amok gelaufen.

Warum er wirklich verhaftet wurde konnte sie auch nicht herausfinden, er kann dort aber gar nichts verbrochen haben, weil es sein erster Besuch in dem Land war.

Ist auch egal, was ich nur mitteilen wollte ist, das es scheinbar tatsächlich die Möglichkeit gibt, zwei Staatsangehörigkeiten zu besitzen von denen man selber nichts weiss. Lediglich durch irgendeine Registrierung die der Vater mal vorgenommen hat.

adli
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Re:

Beitrag von adli » 17.12.2009, 16:18

@ Tabiba: weshalb benötigst du die unterschrift des vateres, wenn du für deine tochter ein sparkonto einrichten willst? hast du es mal bei einer anderen bank versucht?
Tabiba hat geschrieben:Hallo, noch mal zur Doppelstaatsbürgerschaft. Natürlich steht im deutschen Pass nicht, dass noch eine andere Staatsbürgerschaft vorliegt.
Da muß schon bei der entsprechenden Botschaft/Konsulat ein entsprechender ausländischer Pass beantragt werden.
Ich weiß, dass meine Tochter eine ägyptische Geburtsurkunde hat. Konnte ihr Vater ganz ohne meine Unterschrift bekommen.
Ob sie auch einen ägyptischen Pass hat, weiss ich überhaupt nicht.
Für Reisen nach Ägypten hat sie immer den deutschen Pass gebraucht. Vater ist ja auch Deutscher :evil: obwohl ich glaube, dass er sich für Ägypten wieder einen ägyptischen Pass besorgt hat. Für Ägypter ist ja dort mit ägyptischem Pass vieles viel billiger und einfacher.
Was mich sehr ärgert, ich möchte für meine Tochter ein Sparbuch und Taschengeldkonto, evt. auch Sparkonto für Führerschein einrichten lassen. Das wird allein von MEINEM Geld finanziert.
Und was brauche ich dafür??? Die Unterschrift des Vaters :evil:
Dann mache ich es eben auf meinen Namen, nicht das der Vater mal auf die Idee kommt, die Konten abzuräumen.
Finde ich so ärgerlich, zahlt keinen Cent Unterhalt oder Taschengeld aber ohne seine Unterschrift geht es nicht. Und das bei einer Bank, der er noch Tausende Euro schuldet :roll: :?:

Tabiba

adli
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Re: Mehrstaatigkeit

Beitrag von adli » 17.12.2009, 16:27

in unserem fall (deutsch und israelisch) hatte unser sohn ebenfalls beide staatsangehörigkeiten. die beantragung des isr. passes war aus meiner sicht recht einfach, wobei mein mann natürlich jedes i-tüpfelchen, das er setzen musste, als schickane "der juden" an den palästinensern empfand, aber das ist ein anderes thema. wir mussten nach berlin in die botschaft fahren, das war auch schon das einzig umständliche.

ich habe mich vorher natürlich informiert und mir wurde von allen seiten bestätigt, dass unser sohn seine doppelte SB für immer und ewig hat und sich auch nicht entscheiden müssen wird.

mit der wehrpflicht ist es in IL ja nun etwas speziell, aber auch da gibt es zivilisierte regelungen, wie von anaba erläutert.

lalala
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Re: Mehrstaatigkeit

Beitrag von lalala » 23.12.2009, 21:01

mach doch dein konto in der schweiz auf, da brauchst du für gar nichts eine unterschrift von niemandem. das konto läuft dann auf den namen deines kindes, das geld gehört aber immer noch dir (damit du es auch versteuern kannst...).
soviel ich weiss, ist auch kenya ein land, wo man sich bei volljährigkeit für eine der nationalitäten entscheiden muss.
so oder so, bei eltern unterschiedlicher herkunft empfiehlt es sich immer, vor einer auslandreise und speziell in die eine heimat, sich bei der botschaft und ev. anderen stellen danach zu erkundigen, ob mann/frau der wehrpflicht unterliegt (türkei zum beispiel!), oder was einen sonst erwarten könnte. ob man auskunft zu allfälligen haftbefehlen bekommt, weiss ich allerdings nicht. aber ob man die staatsangehörigkeit hat, sollte die botschaft einem doch sagen können?
es gibt auch staaten, die mit anderen ländern abkommen betreffs des militärdienstes haben, da kann man dann auswählen, in welchen der beiden länder der dienst geleistet wird, auch wenn man eigentlich dazu verpflichtet wäre, dies in beiden zu tun. ob dies überhaupt möglich ist (in mehreren ländern militärdienst zu leisten), weiss ich nicht sicher. denn welche (westliche) armee möchte unter ihren soldaten einen angehörigen einer ausländischen armee wissen?

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