P.S.: ich trage nicht nur einen "offensichtlichen" Familiennamen sondern auch Vornamen

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Tabiba, eigentlich erfasst das Einwohnermeldeamt nur Konfessionen, die eine öffentlich-rechtliche Körperschaft sind, wo es also um Kirchensteuer geht. Ich habe tatsächlich noch nie gehört, dass Muslimsein dort eingetragen würde - halte das auch für falsch. Insofern könntest du es tatsächlich einfach löschen lassen. In Deutschland hat das eh keine Konsequenzen.Tabiba hat geschrieben:Wo lässt Du denn die Religionszugehörigkeit aus?
Beim Einwohnermeldeamt ist meine Tochter noch als Muslima gemeldet, da
sie das von Anfang an war und es wurde nach jedem Umzug übernommen.
Das kann ich ja nicht so einfach löschen lassen oder doch???
Tabiba
Auf deutscher Seite interessiert es keinen (abgesehen vom Finanzamt wegen eventuell fälliger Kirchensteuer), welcher Konfession man angehört.Tabiba hat geschrieben: Noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung was man tun muss (zum Beispiel welche Behörden zuständig sind),
wenn eine 14jährige nicht mehr Muslima sein möchte )wenn, wird sie ohne Religion sein)?
Ich denke, du solltest Deine Tochter darauf aufmerksam machen, daß sie hier in Deutschland diese Freiheit der Wahl hat und daß dies ihr Vater aber möglicherweise anders sieht.Negative Religionsfreiheit (Freiheit vor Religion) ist die Freiheit eines Menschen, zu keiner oder nicht zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft zu gehören bzw. eine solche verlassen zu können und auch nicht zu einer Teilnahme an kultischen Handlungen, Feierlichkeiten oder sonstigen religiösen Praktiken gezwungen oder genötigt zu werden.
Daraus ergibt sich vermutlich dann die Frage: wie kann sie sich am besten selbst vor eventuellen Versuchen des Vaters sie zu religiösen Praktiken zu zwingen, schützen?n Deutschland ist die Religionsmündigkeit im Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 geregelt. Bereits ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben.
Grad hatte ich die Vorstellung beim durchlesen ein leibhaftiger Zeuge Jehovas steht vor mir.brighterstar007 hat geschrieben:Ihr Lieben,
für strenggläubige Christen gibt es dieses "Gebot" auch im NT : in etwa: "Lasst euch nicht unter ein fremdartiges Joch
mit Ungläubigen (alle Nicht-Christen) spannen, denn welche Verbindung haben Beelzebub und Christus , Schatten und Licht ?"
Dies gilt besonders für die Ehe, da durch widerstreitende Werte andernfalls die Gemeinschaft bedroht/ zerstört wäre.
Leider ist es so, dass es heute nicht viel bedeutet - auch bei Christen gibt es oft mehr Schein als Sein. Ich glaube auch,
dass der Mensch Mensch bleibt, sprich : Fehler macht, unvollkommen ist - daher sind Enttäuschungen vorprogrammiert.
Es ist schön, wenn zwei Menschen im Glauben "eines Sinnes" sind. Dies ist eher eine kostbare seltene Ausnahme.
Liebe Grüße
Brighterstar