Im internationalen Recht ist es so vorgeschrieben, dass man als Doppel-brighterstar007 hat geschrieben: ↑17.04.2019, 15:14Du hattest vorher in Bezug auf binationale Kinder geschrieben, dass es eine
Straftat sei, wenn der doppelstaatliche Nachwuchs, in diesem Fall AU/ Mexiko,
einfach mit der anderen Staatsangehörigkeit in sein Land ( KV) einreist..Ist das
nur in afrikanischen/ muslimischen Territorien so * Anscheinend sind Mutter
( und Kind ) diesbezüglich unbehelligt geblieben....
oder Mehrstaater immer den entsprechenden Pass benutzen muss, wenn
man die Staatsangehörigkeit des Landes besitzt in das man ein- oder ausreist.
Das mag in Einzelfällen durchaus möglich sein, dass man einen anderen Pass
nutzt und es nicht weiter auffällt nund unentdeckt bleiben, könnte aber durchaus
auch zu unangenehmeren Konsequenzen führen, wenn es festgestellt wird.
Manche Länder reagieren da ziemlich rigide.
Beim Aufenthalt in einem Land, dessen Staatsangehörigkeit man, neben
einer anderen ebenfalls besitzt, tritt diese andere voll und ganz in den
Hintergrund und bleibt außer Belang.
Man wird so wie jeder andere Inländer behandelt und kann sich nicht auf
den Besitz dieser anderen Staatsangehörigkeit berufen oder konsularische
Hilfe oder Beistand des anderen Staates in Anspruch nehmen.
Das trifft im besonderen auf die Kinder ausländischer Väter zu, die auf der
Grundlage des Abstammungsprinzips immer auch die Staatsangehörigkeit
ihres Erzeugers innehaben. Bedauerlicherweise wird dieses Faktum von den
Müttern dieser Kinder sehr häufig nicht wahrgenommen oder beharrlich ignoriert.
Schon allein die Einreise in des Land ihres Vaters mit dem deutschen Pass ist
eine Straftat und kann gegebenenfalls unangenehme Folgen nach sich ziehen.
Man kann die Mütter dieser Kinder nur immer wieder darauf hinweisen, dieser
Tatsache die dafür notwendige Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und ihr
bei ihren Reisen akkurat nachzukommen.