namensänderung

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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tamara
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Beitrag von tamara » 21.10.2008, 23:25

[quote="leah_neu"

gleichzeitig kann ich meine beruflichen pläne übern haufen schmeißen.

toll :evil:[/quote]

Liebe leah_neu, darf ich dichl fragen, was du beruflich im Libanon machen möchtest? Willst du mit deinem Sohn dort leben, arbeiten?

lg. tamara

Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 21.10.2008, 23:52

Anaba hat geschrieben:
ei der Einreise minderjähriger Doppelstaater oder von Kindern, bei denen aufgrund ihres Namens oder Aussehens auf eine algerische Staatsangehörigkeit oder Abstammung geschlossen werden könnte, sollte bedacht werden, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach dem von islamischen Grundsätzen geprägten algerischen Familienrecht ausschließlich dem Vater zusteht. Sofern der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammt, muss er daher der Ausreise seiner Kinder aus Algerien, sofern er diese nicht persönlich begleitet, unbedingt schriftlich auf einem bestimmten Formblatt zustimmen. Gegebenenfalls müssten Urkunden auch in französischer Sprache mitgeführt werden, aus denen sich die Staatsangehörigkeit des Vaters ergibt, bzw. eine Erklärung des Vaters über dessen Zustimmung zur Ausreise („Autorisation Paternelle de Voyage“, zu
Das sind die Reisewarnungen vom Auswärtigen Amt.
Da geht eindeutig hervor, dass auch Kinder von Vätern anderer mosl. Staaten Probleme bei der Ausreise bekommen können. (aus Algerien)

Danke für die Info anaba :!:

Arche
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barbara
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Beitrag von barbara » 22.10.2008, 00:09

tamara hat geschrieben:[
Aber mich würde es doch mal sehr interessieren, dieses Abkommen der arabischen Liga (oder so?)ich habe noch nie davon gehört und hätte gern Informationen darüber. Wo stammen diese Informationen her? Gibt es eine Quellenangaben darüber?

lg. tamara
Hi Tamara,
wie schon geschrieben,
sagte mir dieses ein Mann in TN der am Gericht dort tätig war.
Ich kann dir auch nicht sagen,ob es für alle Länder dort gilt oder ob es irgendwo zu lesen ist.
Ich war damals frisch verheiratet,lebte in Tunesien,
wusste viel über dieses Land, seine Kultur,ect. durch eine TN mit der damals bereits 13 J. eng befreundet war.
Wusste, das wenn ein Kind da ist, dieses nur mit Erlaubnis des Vaters ausreisen darf.
Zu meiner Schande muss ich gestehen, das es mich damals auch nicht sehr interessiert hat, bin ich davon ausgegangen, das die Ehe der Bund fürs Leben ist.
Das ich nicht in die Lage komme, über Kindesentführung durch den Vater verrückt zu werden.
Ich weiss nur, das dieser Mann mir damals sagte, das , sollte ein Mann eine Verfügung in TN besitzen,welche besagt, das das Kind von der Mutter entführt (in deren Augen)wurde,das das ABR in TN bei ihm liegt, es gerichtlich möglich zu machen wäre, das Kind an jeder "arabischen"? Grenze festzuhalten und dem Vater zuzuführen.
Ausprobieren möchte ich es jedenfalls nicht.


Barbara

Canim
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Beitrag von Canim » 22.10.2008, 08:08

Meine Tochter hat den Nachnamen ihres Vaters nicht mehr und trotzdem würde ich niemals mit ihr in die Türkei fliegen. Weiß ich, was der bei den Behörden dort in der Zwischenzeit alles verzapft hat. Weiß ich, ob der nicht auch meinen Namen angegeben hat als Entzieherin seines Kindes? Ne, im Leben setze ich da mit Kind keinen Fuß rein.

Und dass die Gesetzeslage in den arabischen LÄndern so "gebogen" wird, wie es gebraucht wird (manchmal), ist ja auch nicht unbekannt.

Ich glaube schon, dass andere arabische Staaten Streß machen würden, wenn ich mit meinem Kind ägyptischer Herkunft evtl. in TN Urlaub mache, es einen arabischen ägyptischen Nachnamen hat und ich in TN ausreisen will, kann doch gut sein, dass die behaupten, ich habe das Kind aus Ägypten nach TN verbracht. Das wäre mir alles zu unsicher.
Fahrt lieber mit den Kids nach Bayern oder an die Nordsee, da kräht da kein Hahn nach.

LG
Canim
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desertrose
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Beitrag von desertrose » 22.10.2008, 08:59

guten morgen,

ihr lieben, mal ganz logisch gesehen.

mein ex erfährt in bin in tunesien im urlaub, hmmmm das ist ein islamisches land, dort gelten die islamischen gesetze auch, das heist, vater hat automatisch das sorgerecht, egal im welchem land, fügt er dann noch dazu das wir die kinder nicht rausrücken und was wir schlimmmes hier mit ihnen anstellen, was würde dann wohl passieren????? da braucht man doch kein arabisches abkommen, dort gelten die selben gesetze das reicht aus, egal woher der vater stammt, in diesem fall ist er moslem, das gilt :wink:

anders sieht es in der türkei aus, die haben unser abkommen unterschrieben, ich glaube marroko auch, bin mir nicht sicher, aaaaaaber, wir sehen doch täglich wie die türken in den fällen von marco oder anderer immer entscheiden und wie lange sie brauchen bis einer entscheidet. recht oder unrecht, dort spielt imme geld das größte recht.

wer will so ein risiko eingehen? ich als mutter werde nichts, nicht das geringste risiko eingehen damit die großeltern das kind sehen oder ich in ein arabischem land urlaub oder arbeiten kann.

mal ehrlich gesagt, nach all dem was ich weiss, werde ich nicht einmal mit dem finger auf der landkarte so ein land betretten. mein kind ist mir wichtiger. wenn die großeltern das kind sehen wollen, sollen sie hierher kommen, selbst dann nur mit betreutem ungang würden sie mein kind sehen.

kein jugendamt kann einem das alleinige aufenthaltsrecht, weder geben noch nehmen, das macht ein gericht.

mit diesem aufenthalt kann ich auch gegen dem willen des vaters nach spanien für immer, selbst dann kann er einen antrag stellen beim gericht, das er dagegen ist, mir würden sie es vielleicht gewähren weil ich spanierin bin oder im krassen fall von tamara aber im normal fall denke ich wird man nochmal kämpfen müssen, den arbeiten kann man auch hier, es ist nicht zum wohl des kindes, es vom vater zu trennen :wink:

wenn man sich überlgt was man für ein schei... geheiratet hat und wie man durch diese kinder für immer und ewig gebunden ist dann könnte ich glatt kot....... hoffentlich erreichen wir dadurch wenigsten anderen die augen zu öffnen, wenn wir schon blind waren.

ich denke für das was wir hier alle mitgemacht habe oder noch mitmachen müssen, sind wir noch ganz schön zahm und gerecht :twisted:
Liebe grüße Desertrose
_________________
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leah_neu
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Beitrag von leah_neu » 22.10.2008, 11:16

tamara hat geschrieben:[quote="leah_neu"

gleichzeitig kann ich meine beruflichen pläne übern haufen schmeißen.

toll :evil:
Liebe leah_neu, darf ich dichl fragen, was du beruflich im Libanon machen möchtest? Willst du mit deinem Sohn dort leben, arbeiten?

lg. tamara[/quote]

liebe tamara, bitte hab verständnis dafür, dass ich das hier nicht publizieren möchte.
ja, ich hatte vor, dort zu leben und zu arbeiten, mit dem neuen erfahrungsschatz hierher zurückzukommen und darauf aufbauend weiterzuarbeiten. war schon alles so gut wie genehmigt :-(
jetzt werde ich das natürlich nicht machen können.
es sei denn, mein fastex fliegt zum mond :evil:

tamara
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Beitrag von tamara » 22.10.2008, 18:41

Liebe leah_neu,

no Problem. War ja auch sehr persönlich, meine Frage.

leah, manchmal ist es besser mit den Kidis im Lande zu bleiben.

lg. tamara

Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 22.10.2008, 20:57

Hallo, auch ich habe das Problem mit dem arabischen Familiennamen.
Ich habe bei der Heirat meinen Namen behalten, wollte auch nie wie mein Ex heissen.
Leider habe ich den großen Fehler gemacht und ihm vor mehr als 10 Jahren
erlaubt, dass unsere Tochter seinen Familiennamen trägt :(
Ihr Vorname ist nicht arabisch sondern hebäisch.
Im Moment leidet meine Tochter nicht unter dem Namen, eher ich.
Es ist immer sehr unangenehm, wenn ich als Frau ... angesprochen werde, wenn ich mit meiner Tochter zum Arzt gehe. Und oft werde ich auch gefragt, ob ich überhaupt die richtige Mutter bin.
Eine Namensänderung werde ich wahrscheinlich für meine Tochter nicht
bekommen, da ihr Vater niemals die Erlaubnis dazu geben würde :evil:
Ich hoffe nur, dass ihr exotischer Name keine Schwierigkeiten im späteren
Leben und im Beruf machen wird.
Ob eine Namensänderung vor Entführung schützt, glaube ich nicht.
Mein Ex hat zum Beispiel eine ägyptische Geburtsurkunde für unsere
Tochter (vom ägyptischen Konsulat) und vieleicht auch einen
ägyptischen Pass. Dafür braucht er mich ja nicht.

LG Tabiba

Bontella
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Beitrag von Bontella » 26.12.2008, 11:51

Arabella hat geschrieben:Als ich meinen Mädchennamen wieder angenommen habe,hat mir der Standesbeamte erklärt ich würde nun meinen Namen unwiderruflich ändern(nur durch Wiederheirat änderbar) und meine Kinder könnten ,laut Gesetz ,meinen Mädchennamen unter keinen Umständen bekommen.
Das stimmt einfach nicht. Eine Namensänderung (nicht die Annahme eines Geburtsnamen) läuft i.d.R. auch nicht über das Standesamt sondern über eine andere Stelle des Rathauses.
Es kostet nichts sich dort zu informieren und "was wäre wenn"-Fragen zu stellen. Durch eine ungeschickte Frage schiesst man sich bei einer Information auch kein Eigentor.
Ab einem gewissen Alter haben die Kinder Mitspracherecht. Bzw. kann man dann den Antrag auf Namensänderung ja auch "geschickt" im Namen des Kindes stellen.
Ich bekomme täglich Namensänderungen auf den Tisch - also kann es nicht unmöglich sein :wink:
Anaba hat geschrieben: Also in Algerien z.B. ist es so, dass Kinder die auf Grund ihres Aussehens oder Namens einen mosl. Vater vermuten lassen, das Land nicht ohne Erlaubnis des Vaters verlassen können.
Egal ob der Vater Algerier ist oder aus einem anderen mosl. Staat kommt.
Heißt, auch mit dem Kind eines Ägypters könntest du Algerien z.B. ohne Erlaubnis des Vaters nicht verlassen.
ich "schütze" mich in den arabischen Ländern mit dem "Heimatpass" des Kindes. Reisen wir z.B. nach Marokko oder Ägypten, zeigen wir den deutschen und den tunesischen Reisepass.
Die Reaktion darauf war bisher immer "ach so, ja dann....".
Aber eine Garantie ist das auch nicht!!!

Gruss Bontella

Bontella
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Beitrag von Bontella » 26.12.2008, 11:54

Tabiba hat geschrieben: Mein Ex hat zum Beispiel eine ägyptische Geburtsurkunde für unsere
Tochter (vom ägyptischen Konsulat) und vieleicht auch einen
ägyptischen Pass. Dafür braucht er mich ja nicht.
Stimmt. Meine Geburtsurkunde in Tunesien hat auch die tunesische Namensführung. Obwohl ich in Deutschland geboren bin und hier nachweislich ganz anders heisse.

Ich denke es ist der falsche Weg/Sinn durch eine Namensänderung versuchen unterzutauchen.
Gruss Bontella

(Kleiner Hinweis.....Auskunftsperren kann man auch auf das KFZ machen!)

Anaba
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Beitrag von Anaba » 26.12.2008, 12:12

Stimmt. Meine Geburtsurkunde in Tunesien hat auch die tunesische Namensführung. Obwohl ich in Deutschland geboren bin und hier nachweislich ganz anders heisse.
Eine Frage hätte ich zu diesem Thema. Bekommt man/frau die Geburtsurkunde nicht nur in seinem/ihrem Heimatstandesamt ?
Wie kommst du dann zu einer tunesischen Geburtsurkunde ?????
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
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Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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Bontella
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Beitrag von Bontella » 26.12.2008, 13:11

Tja, das denken alle.
Geburtsurkunden sind nur am Geburtsstandesamt erhältlich in Deutschland.

Ich habe jedoch in Tunesien geheiratet, bin dort somit eingetragen und bekomme daher unglaublicherweise eine tunesische Geburtsurkunde mit dem schönen deutschen Geburtsort!!! auf Wunsch enteweder in arabisch oder auf französisch.

Das Kind ist in Deutschland geboren. Beim tunesischen Konsulat gemeldet (wie fast alle binationalen Kinder) und erhält somit auch in TUNESIEN eine Geburtsurkunde!

Wissen leider die wenigsten.
Gruss Bontella

Anaba
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Beitrag von Anaba » 26.12.2008, 13:21

Das ist z.B. bei Algeriern anders.
Da bekommt man vom Konsulat ein Familienbuch.
Dort wird alles von den vorhandenen Urkunden abgeschrieben.
Geburtsurkunden der Kinder, die hier geboren sind, sind sowieso international.
Liebe Grüße
Anaba

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Bontella
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Beitrag von Bontella » 26.12.2008, 13:33

Hallo Anaba,
was aber nicht heisst, dass man in Algerien keine Geburtsurkunden von Personen welche in Deutschland geboren sind erhält, oder?

Viele meine, wenn sie die Geburtsurkunde der Kinder verstecken ist die Gefahr erstickt. Dem ist aber nicht so......denn Geburtsurkunden kann der eigetragene Vater so viel haben wie er will - und wie ich nun weiss, selbst in Tunesien.

Gewusst, dass ein Vater, der seiner Unterhaltspflicht nachgeht eine steuerliche Lebensbescheinigung vom Kind benötigt? (Für die Eintragung des halben Kinderfreibetrages auf der Lohnsteuerklasse). Fordert er diese also auf dem zuständigen Einwohnermeldeamt an, der Sachbearbeiter aber verpennt, dass das Kind eine Auskunftssperre hat - ist auch da die Adresse draussen.
Gruss Bontella

Anaba
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Beitrag von Anaba » 26.12.2008, 14:51

Hallo Anaba,
was aber nicht heisst, dass man in Algerien keine Geburtsurkunden von Personen welche in Deutschland geboren sind erhält, oder?
Ehrlich ?
Ich weiß es nicht. Wäre mir aber ganz neu. Das würde ja heißen ich könnte dort eine Geburtsurkunde bekommen ??
Für die Kinder vielleicht, aber die Ehefrau ?
Das interessiert mich schon und ich mache mich da mal schlau.
Nur welche Gemeinde sollte die ausstellen ? Dort ist es ja auch so, dass man in der Gemeinde, in der man geboren ist, diese Urkunde holen muss.
Liebe Grüße
Anaba

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Beitrag von Bontella » 26.12.2008, 14:58

Mmhh, leider keine Ahnung.
Bei uns wars so, dass der Geburtstort, Wohnort, Eheschliessungsort vom Ehegatten alles in der gleichen Stadt lag.
Gruss Bontella

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