- 2 BvR 1895/05 -
Andauernde Kindesentziehung - eine zweite strafrechtliche Verurteilung wegen Kindesentziehung ist nicht ohne weiteres möglich
Verurteilung darf nicht von Zufälligkeiten und der Geschwindigkeit der Strafverfolgung abhängen
Ein einmal wegen Kindesentziehung verurteilter Vater kann nicht ohne weiteres ein zweites Mal wegen noch fortwährender Kindesentziehung verurteilt werden, weil er sich beharrlich weigert, die Voraussetzungen für eine Rückführung des Kindes zur allein sorgeberechtigten Mutter zu schaffen. Im Fall weigerte ein Vater sich, eine Einverständniserklärung zur Ausreise des Kindes aus Algerien abzugeben. Das Strafgericht müsse in diesen Fällen eingehend prüfen, ob der Vater erneut schuldhaft Unrecht verwirklicht habe. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden..

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