Hat den Tunesien das zuvor in der CH ausgesprochene Sorgerecht anerkannt?
Solange die CH aber dem Kindsvater alles bezahlt wird der weiter machen. Im Falle einer Niederlage hat er schon angekündigt vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen, anstatt sich mal zu überlegen ob er nicht doch etwas falsch gemacht hat. Seine Eltern sind aber aus dem gleichen Holz geschnitzt.
Auch die Ausführung dass das "locken" und die daraufhin durch Marokko durchgeführte Auslieferung gegen Völkerrecht verstößt, kann ja nicht sein ernst sein. Der Vater flog freiwillig nach Marokko und wurde nicht dazu gezwungen. Er hat sogar sein Ticket selbst gekauft und bezahlt. Außerdem war die Reise nach Marokko eine Abmachung zwischen ihm und seiner Frau. Die Schweizer Behörden hatten da nicht im geringsten etwas damit zu tun. Ich suche daher noch immer den Verstoß gegen das Völkerrecht.

Gruß
Oli