Mehrstaatigkeit

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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gringa
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Beitrag von gringa » 24.02.2009, 23:58

karol hat geschrieben:"Dans Kinderausweis wurde gestohlen, mein Ex-Mann ließ für ihn illegal die peruanische Staatsbürgerschaft eintragen."

:?:


Hi Karol,

wenn der Vater auf die peruanische Botschaft/Konsulat geht
und beantragt für sein Kind die peruanische Staatsürgerschaft
dann bekommt er sie auch, wenn es sein Kind ist, er das
beweisen kann durch Geburtsurkunde und eventuell noch
Sorgerecht.

Der gestohlene Kinderpass interessiert da niemand und das
ist dann noch nicht mal illegal.

" es un orgulo de ser peruano "

Ich kenne mich mit den arabischen Gegenbenheiten nicht so
aus, mit den peruanischen leider viel zu gut.


LG Gringa

gringa
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Beitrag von gringa » 25.02.2009, 15:15

Hi Karol,

kann ich nicht genau sagen, ich kenne es so, dass es
innerhalb der binat.Ehe gemacht wurde.

Vater hat das geregelt und das Kind hatte dann
halt beide Staatsangehörigkeiten, war ganz einfach.



LG Gringa

Anaba
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Beitrag von Anaba » 25.02.2009, 20:43

ist doch super, zwei staatsangehörigkeiten zu besitzen!
in deutschland geht das seit über einem jahrzehnt nicht mehr, soviel ich weiß!
Das stimmt nicht.
Meine Kinder z.B. haben beide Staatsangehörigkeiten.

Binationale Kinder haben in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit neben der des ausländischen Elternteils.
Liebe Grüße
Anaba

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Arabella
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Beitrag von Arabella » 25.02.2009, 22:06

Hallo,
soweit ich das weiss,kann der ausländische Ehepartner für die Kinder die 2.Staatsbürgerschaft beantragen.Dies ist erlaubt .Doch sobald die Kinder 18 werden,also erwachsen, müssen sie sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden.
So kenne ich das,ist aber evtl auch nicht mehr up to date!
LG Arabella
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Anaba
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Beitrag von Anaba » 25.02.2009, 22:10

Die Kinder haben automatisch beide Staatsbürgerschaften.
Beantragen braucht der ausländische Partner das nicht.
Sie müssen sich auch bei Volljährigkeit nicht für eine entscheiden.
Liebe Grüße
Anaba

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Arabella
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Beitrag von Arabella » 25.02.2009, 22:34

Hallo Anaba,
ist zwar nicht Thema,aber doch gut zu wissen.Kannst Du darüber eine Quellenangabe machen?
Ist doch auch wichtig zu wissen ob dann vom Land der 2.Staatsbürgerschaft eine Wehrpflichtigkeit besteht.
Ich finde es eher erschreckend,dass die Kinder automatisch beide Staatsbürgerschaften haben.Zumal in den Geburtsurkunden/Pässen meiner Kinder nur deutsch steht.
LG Arabella
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gringa
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Beitrag von gringa » 25.02.2009, 22:40

Anaba hat geschrieben:Die Kinder haben automatisch beide Staatsbürgerschaften.
Beantragen braucht der ausländische Partner das nicht.
Sie müssen sich auch bei Volljährigkeit nicht für eine entscheiden.




ja, genau so war es.......

Er muss mit der Geburtsurkunde und seinem Pass, im Fall
Peru, zum Konsulat gehen und sein in D geborenes Kind dort
registrieren lassen.

Das wars dann schon, hab das wohl falsch rübergebracht.


LG Gringa

Anaba
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Beitrag von Anaba » 25.02.2009, 22:42

st doch auch wichtig zu wissen ob dann vom Land der 2.Staatsbürgerschaft eine Wehrpflichtigkeit besteht.
Es besteht auch in der Heimat des ausl. Partners Wehrpflicht.
Auf Antrag wird man von der Wehrpflicht befreit.
Sonst wäre es allerdings gefährlich in das betreffende Land zu reisen.
Es kann durchaus passieren das die Ausreise verweigert wird.

Ich suche dir morgen die genaue Quelle raus.
Gib mir ein bisschen Zeit. :wink:
Liebe Grüße
Anaba

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Arabella
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Beitrag von Arabella » 25.02.2009, 22:46

mit dieser Registrierung hat das Kind dann sen Leben lang 2 Staatsbürgerschaften?Finde das reichlich merkwürdig.
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Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 25.02.2009, 22:50

Zuletzt geändert von Arche Noah am 25.02.2009, 22:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Arabella
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Beitrag von Arabella » 25.02.2009, 22:52

Danke Anaba!
Ich bin jetzt doch ziemlich platt,registriert sind meine Kinder beide im Konsulat von Nigeria,hat der Vater vor Jahren schon getan.Im Pass steht dennoch nur deutsch.Von einer Wehrpflicht in Nigeria wäre ich ja ganz und gar nicht begeistert...... :x
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Arabella
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Beitrag von Arabella » 25.02.2009, 22:58

Danke Arche Noah,
da fällt mir eben ein,mein Exmann wurde ja kurz vor unsrer Trennung Deutscher,dadurch haben dann unsere Kinder sicherlich die doppelte Staatsbürgerschaft verloren? Sorry will den Thread nicht kaputt machen,aber das lässt mich jetzt nicht mehr los.
LG Arabella
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Anaba
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Beitrag von Anaba » 25.02.2009, 23:04

http://www.apidya.com/nur/contents/05-staatsvolk.html


Hier findest du etwas über Wehrpflicht von Doppelstaatlern.
Liebe Grüße
Anaba

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Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 25.02.2009, 23:10

:arrow: Einbürgerung - Verlust der Staatsbürgerschafft

Beibehaltung der ausländischen Staatsangehörigkeit
Allerdings gibt es Ausnahmen. Der deutsche Staat nimmt Mehrstaatigkeit in einigen Fällen hin.

Sieht der ausländische Staat zum Beispiel keine Möglichkeit vor, seinen Bürger aus der Staatsangehörigkeit zu entlassen, ist eine Einbürgerung dennoch möglich.

Das ist bei bestimmten asiatischen oder nordafrikanischen Staaten der Fall, wie Afghanistan, Algerien, Eritrea, Iran, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien sowie Kuba.
Zuweilen gelingt die Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit nicht, etwa weil -
der Antrag nicht vom ausländischen Staat entgegengenommen wurde,
der ausländische Staat verweigert die Aushändigung der erforderlichen Formulare,
eine Entscheidung ergeht auch nicht nach angemessener Zeit (mehr als 2 Jahre).

Auch in diesen Fällen ist die Einbürgerung in Deutschland möglich.

Die ausländische Staatsangehörigkeit muss auch dann nicht aufgegeben werden, wenn der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nur unter unzumutbaren Bedingungen vornehmen würde. Das wäre der Fall, wenn der Staat für die Entlassung Gebühren von mehr als dem brutto Monatsgehalts des Antragsteller (mindestens 1.280 €) fordert.
Zuletzt geändert von Arche Noah am 25.02.2009, 23:13, insgesamt 1-mal geändert.
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gringa
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Beitrag von gringa » 25.02.2009, 23:10

Arabella hat geschrieben:mit dieser Registrierung hat das Kind dann sen Leben lang 2 Staatsbürgerschaften?Finde das reichlich merkwürdig.



Hi Arabella,

ich kann dir nur sagen wie Peru das abwickelt.

Es ging in diesem Strang um einen peruanischen Ehemann, der
illegal für seinen Sohn die peruan.Staatsbürgerschaft beantragt haben
soll und um einen gestohlen Kinderpass.

Ob sich da in den letzten Jahren etwas geändert hat
entzieht sich meiner Kenntnis.
Was arabische/afrikanische Staaten machen kann ich nicht sagen,
meine peruanischen Erfahrungen reichen fürs Leben (':evil:')


Liebe Grüsse

Gringa

Arabella
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Beitrag von Arabella » 25.02.2009, 23:47

Ich danke euch !!!
Gute Nacht Arabella
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Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 01.03.2009, 13:10

Hallo, noch mal zur Doppelstaatsbürgerschaft. Natürlich steht im deutschen Pass nicht, dass noch eine andere Staatsbürgerschaft vorliegt.
Da muß schon bei der entsprechenden Botschaft/Konsulat ein entsprechender ausländischer Pass beantragt werden.
Ich weiß, dass meine Tochter eine ägyptische Geburtsurkunde hat. Konnte ihr Vater ganz ohne meine Unterschrift bekommen.
Ob sie auch einen ägyptischen Pass hat, weiss ich überhaupt nicht.
Für Reisen nach Ägypten hat sie immer den deutschen Pass gebraucht. Vater ist ja auch Deutscher :evil: obwohl ich glaube, dass er sich für Ägypten wieder einen ägyptischen Pass besorgt hat. Für Ägypter ist ja dort mit ägyptischem Pass vieles viel billiger und einfacher.
Was mich sehr ärgert, ich möchte für meine Tochter ein Sparbuch und Taschengeldkonto, evt. auch Sparkonto für Führerschein einrichten lassen. Das wird allein von MEINEM Geld finanziert.
Und was brauche ich dafür??? Die Unterschrift des Vaters :evil:
Dann mache ich es eben auf meinen Namen, nicht das der Vater mal auf die Idee kommt, die Konten abzuräumen.
Finde ich so ärgerlich, zahlt keinen Cent Unterhalt oder Taschengeld aber ohne seine Unterschrift geht es nicht. Und das bei einer Bank, der er noch Tausende Euro schuldet :roll: :?:

Tabiba

Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 10.03.2009, 22:33

Kinder mit einem deutschen und einem ausländischen Elternteil oder einem oder beiden Elternteilen mit doppelter Staatsangehörigkeit erhalten in der Regel bereits mit der Geburt nach dem Abstammungsprinzip die Staatsangehörigkeiten beider Eltern.

Frage ...


So nehmen wir mal an , Arche bekommt hier ein Kind von einem Ägypter, der im Ausland lebt.
Ich gebe aber als Vater hier in D einen Tunesier an, der auch die
Vaterschaftsanerkennung unterschreibt!

.....welche zweite Staatsangehörigkeit bekommt nun mein Kind ?

Arche
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Beitrag von Anaba » 10.03.2009, 22:37

Solange der Ägypter das nicht reklamiert, ist das Kind natürlich hier erstmal deutsch/tunesisch. :lol:
Von dem Ägypter weiß ja keiner.
Aber eigentlich ist das Kind ägyptisch, denn du hast ja gelogen. :twisted:
Liebe Grüße
Anaba

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barbara
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Beitrag von barbara » 10.03.2009, 22:50

Hi,

ist doch klar,
die tunesische.
Auch wenn dem TN Staat damit ein kuckuckskind ins Nest gelegt wurde.

Er hat die Anerkennung unterschrieben und fertig.

Barbara

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