Wehrpflich in Ägypten

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

Moderator: Moderatoren

Antworten
Tamar
Beiträge: 68
Registriert: 07.03.2009, 12:55

Wehrpflich in Ägypten

Beitrag von Tamar » 10.03.2009, 12:32

Liebe Damen,

An dieser Stelle möchte ich jede Mutter, die einen heranwachsenden Sohn von einem ägyptischen (und auch von einem anderen ausländischen) Mann hat, warnen!!! Ihr Sohn ist in Ägypten wehrpflichtig, falls er die ägyptische Staatsangehörigkeit auch besitzt.

Die Staatsangehörigkeit gibt's bereits, wenn der Vater im Besitz der Geburtsurkunde ist und er das Kind in seinem Land anmeldet. Ihr wisst vielleicht gar nichts davon.

Am besten fährt man überhaupt nicht hin. Nur solange ist man geschützt, solange man deren Boden nicht betritt - dort ist man eben nicht Ausländer, sondern Staatsbürger.

Der Staat dürfte momentan bei diesem wahnsinnigen Bevölkerungswachstum in Ägyptem nicht wirklich daran interessiert sein, diese im Ausland lebenden jungen Männer tatsächlich in die Armee einzubeziehen aber sie sind eine gute finanzielle Einnahmequelle.

Diese Armeegeschichte sollte nicht nur die ÄgypterInnen betreffen, sondern alle Binationale. Daher sollte man sich gründlichst über die Rechtslage und über den Status des eigenen Kindes in dem anderen Land erkundigen auch wenn man noch nie da gewesen war.

Diese Sache betrifft nicht nur die 3.Welt. Man(n) meint es sogar gut mit der anderen Staatsangehörigkeit und weiss oft gar nicht, was damit angerichtet wird.

Gruss
Tamar


Hier ist die Regelung für Ägypten aus: War resists' international


Länderbericht und Aktualisierungen: Egypt

21 Jul 1998 — warresisters
21/07/1998
1 Conscription
conscription exists
According to art. 58 of the constitution, "Defence of the homeland and its territory is a sacred duty and conscription is compulsory, in accordance with the law". Military service is regulated by the 1980 Military and National Service Act no. 127. [8]
military service
All men between 18 and 30 are liable for military service, which lasts for 3 years. [13] [14] [3] [6]
Graduated students serve for a period of 18 months. [6]
After serving, conscripts belong to the reserves for 7 years. [3]
postponement and exemption
Postponement is possible for students for the duration of their studies or until they are 28, and for various domestic reasons. Sons of retired men are exempted as long as an older brother is at service. [5] [6] [7]
Exemption from military service is possible for Jews, those with physical or mental disabilities, only sons of a family, and sons of Egyptian military killed during the 1973 war with Israel. [2] [5] [6] [7]
recruitment
If the number of conscripts exceeds the number needed in a given year, the Egyptian authorities may exempt the superfluous conscripts by drawing lots. [6]
According to the Egyptian Organisation for Human Rights, "those suspected of being members of the outlawed Islamic militant groups (...) are excluded from military service." [12]
2 Conscientious objection
There is no legal provision for conscientious objection and no substitute service. [2] [13] [7]
In 1991 at least 20 persons were detained not for conscientious objection, but for speaking out against Egyptian participation in the Gulf War. [4]
3 Draft-evasion and desertion
penalties
Refusal to perform military service is punishable by a year's imprisonment and a fine. [13]
Also they may be punished by a prolongation of their military service for one year in the case of graduated students and for three years in other cases. [7]
Draft evaders and deserters who have fled abroad cannot renew their passports. [7]
practice
Draft evaders and men of conscription age are not allowed to travel abroad. In order to obtain a passport all men must must prove they have completed military service or have been exempted. [9] [11]
The number of draft evaders is not known, but according to Agence France Presse in 1993 more than 4,000 draft evaders were arrested by the security forces. [10]
Those who have acquired double nationality or who are over 30 and have avoided military service may get exempted but must pay a fine. [6]
5 History
National service was introduced in 1955. [3]
During the wars with Israel, many fled abroad to avoid conscription. Two Egyptian conscripts who had refused to participate in the war were not granted asylum in the Netherlands and were expelled in 1972. [1]
6 Annual statistics
The armed forces comprise 450,000 troops, including some 320,000 conscripts (71 percent). They form 0.7 percent of the population. There is a 254,000 strong reserve force. [14]
Every year approximately 585,000 men reach conscription age. [14]
Sources
[1] Krieken, P.J. van 1976. Deserteurs, dienstweigeraars en asielrecht. Van Gorcum, Assen, Netherlands. [2] Eide, A., C. Mubanga-Chipoya 1985. Conscientious objection to military service. United Nations, New York. [3] Société I3C 1987. Military Powers, the league of Arab states, vol 2. Société I3C, Paris, France. [4] 'You can jail the resister but not the resistance', in: Peace News, 1 March 1993. London, UK. [5] DIRB 1991. Telephone interview with a representative of the Embassy of Egypt in Ottawa, 14 May 1991. [6] DIRB 1991. Telephone interview with a representative of the Arab League, Ottawa, 14 May 1991. [7] IRBDC 1992. Telephone interview with a representative of the Embassy of Egypt in Ottawa, 12 and 14 May 1992. [8] UN Commission on Human Rights 1992. Report of the Secretary-General prepared pursuant to Commission resolution 1991/65 (and 3 Addendums). United Nations, Geneva. [9] IRBDC 1993. Telephone interview with a representative of the Embassy of Egypt in Ottawa, 16 November 1993. [10] Agence France Presse (AFP), 27 May 1993. [11] US State Department 1997. Country reports on Human Rights Practices for 1996. Washington DC. [12] IRBDC 1997. Letter from Egyptian Organisation for Human Rights, 5 April 1997. [13] UN Commission on Human Rights 1997. The question of conscientious objection to military service. United Nations, Geneva. [14] Institute for Strategic Studies 1997. Military Balance 1997/98. ISS, London, UK.
Conscientious objection
Egypt

Renate
Beiträge: 1888
Registriert: 12.03.2008, 16:43

Beitrag von Renate » 10.03.2009, 15:26

Vielleicht kann jemand die wichtigsten Passagen aus dem englischen ins deutsche übersetzen.


Ich denke, dass über diesen Aspekt die wenigsten betroffenen Mütter (und Väter) nachgedacht, bzw. davon gewusst haben.


Renate
Nein - ich gebe niemals auf, auch wenn es noch härter kommt!

Renate
Beiträge: 1888
Registriert: 12.03.2008, 16:43

Beitrag von Renate » 10.03.2009, 15:27

karol hat geschrieben:hallo tamar,
dein thread ist sehr wichtig!

meiner meinung nach sollte er einen sticky bekommen!
gruß,
karol
Über einen Sticky entscheidet die Administration.

Renate
Nein - ich gebe niemals auf, auch wenn es noch härter kommt!

Renate
Beiträge: 1888
Registriert: 12.03.2008, 16:43

Beitrag von Renate » 10.03.2009, 16:26

ich weiß, ich bin nur ein klitzekleines rädchen in der gigantischen maschinerie, ein staubkorn im universum...
:wink: :wink: ....aber ein wichtiges

Renate
Nein - ich gebe niemals auf, auch wenn es noch härter kommt!

Arche Noah
Beiträge: 1070
Registriert: 12.03.2008, 16:51

Beitrag von Arche Noah » 10.03.2009, 16:43

Was haben wehrpflichtige Mehrstaater zu beachten?

Deutsche Staatsbürger sind grundsätzlich in Deutschland wehrpflichtig, das ist bei deutschen Mehrstaatern nicht anders. Der in Deutschland geleistete Wehrdienst wird aufgrund einer Vielzahl von internationalen Verträgen und zweiseitigen Abkommen oder aufgrund des jeweiligen nationalen Rechts zumeist anerkannt.


Vor der Einbürgerung bereits in der Armee des Herkunftsstaates geleisteter Wehrdienst kann in Deutschland in der Höhe seiner tatsächlichen Dauer anerkannt werden. Das heißt, ein türkischer Staatsangehöriger, der in der Türkei beispielsweise den auf einen Monat verkürzten Wehrdienst geleistet hat, kann nach der Einbürgerung auch nur diesen einen Monat auf die Dauer seiner Wehrpflicht in Deutschland angerechnet bekommen. Der Rest muss nachgedient werden.


Tritt ein Deutscher freiwillig als Berufssoldat in den Dienst einer fremden Armee, so verliert er die deutsche Staatsangehörigkeit (Verlust durch Eintritt in ausländische Streitkräfte), wenn er bereits die Staatsangehörigkeit des ausländischen Staates besitzt.

Haben Mehrstaater besondere Rechte?

In Deutschland hat jemand, der neben der deutschen noch eine oder mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten besitzt (sog. Mehrstaater) nicht mehr und nicht weniger Rechte als alle anderen deutschen Staatsangehörigen.


Kein deutscher Mehrstaater kann unter Berufung auf die andere Staatsangehörigkeit in Deutschland zusätzliche Rechte geltend machen oder sich seinen Pflichten, zum Beispiel der Wehrpflicht, entziehen.


Darüber hinaus gehende Rechte können sich für deutsche Mehrstaater im Verhältnis zu dem jeweils anderen Staat ergeben, dessen Staatsangehörigkeit sie auch haben. Die Ausübung dieser Rechte (Wahlrecht) hängt zum einen von der Rechtsordnung des anderen Staates ab und bleibt zum anderen ohne Einfluss auf Politik, Gesellschaft oder den Einzelnen in Deutschland.


Deutsche Mehrstaater können sich jedoch bei einem Aufenthalt in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie außerdem besitzen, nicht auf den sonst üblichen konsularischen Schutz der Bundesrepublik Deutschland berufen. Sie werden nach dem Verständnis des anderen Staates vorrangig als dessen Staatsangehörige betrachtet und behandelt. Deshalb sollten Mehrstaater, die ins wehrpflichtige Alter hineinwachsen, sich zuvor über die in dem jeweiligen Staat geltenden Regelungen zur Ableistung von Militärdienst informieren.

Quelle:BMI
Gemeinsam sind wir stark!

Tamar
Beiträge: 68
Registriert: 07.03.2009, 12:55

Beitrag von Tamar » 18.03.2009, 18:07

Liebe Damen!

Nun teile ich die Resultate und Erkenntnisse meiner Recherchen bezüglich von Wehrpflich bzw. Werhdienst in Ägypten mit.

Ich wiederhole noch mal: Man kann sich in Ägypten von der Armee nicht freikaufen!!! Es gibt aber Befreiungsmöglichkeiten für nur Ägypter und für Doppelstaatler.

Die Befreiungsmöglichkeiten für nur Ägypter sind oben im Länderbericht genannt. Trotz des älteren Datums ist es aktualisiert; die Sachen ändern sich dort nicht so schnell. Unter "retired man" versteht man in Ägypten einen Mann, der das 60. Lebensjahr vollendet hatte.

Wichtig für Beznessopfer!!! Die Männer, die nur über die ägyptische Staatsangehörigkeit verfügen und vom Armeedienst nicht befreit waren und trotzdem nicht in der Armee waren (z.B. Abhauen ins Ausland, hinauszögern von Studien) gibt es eine Strafe zu bezahlen. Diese beträgt umgerechnet 580 US Dollar und ist nur nach dem 30. Lebenjahr bezahlbar. Bis dahin ist man wehrpflichtig.

Und nun kommen wir zu den Doppelstaatler. Dieses Thema betrifft unsere männlichen Kinder. Doppelte oder mehrfache Staatsangehörige haben Recht auf Befreiung von der Armee in Ägypten. Eine Sache konnte ich nicht mit Sicherheit herausfinden, dennoch erachte ich sie als sehr wichtig. Ich konnte nicht herausfinden, da die Leute in den Botschaften und Konsulaten grösstenteils nur Unsinn erzählen, ob die Doppelstaatler in Ägypten auch dann vom Armeedienst befreit werden, wenn es in dem anderen Land der Doppelstaatlichkeit keine Wehrpflicht besteht. Daher in diesem Fall absolut Vorsicht! Wie ich es verstanden habe, werden die Doppelstaatler aus Sicherheitsgründen aber nur auf Antrag befreit aber... In Ägypten wird die Wehrpflicht als eine heilige Pflicht für die Verteidigung des Vaterlandes deklariert und ich bin nicht so sicher, dass sie dann mit den Jungs auch so grosszügig umgehen, wenn sie gar nicht zum Militär gehen müssen.

Ich habe mich in 4 Ländern bei den ägyptischen Botschaften und Konsulaten erkundigt und das Ergebnis ist niederschmetternd.

Wenn man die Befreiung beantragen will, soll man ausschliesslich mit dem Konsul verhandeln und alles an Unterlagen und Dokumenten mitbringen, was man hat. Das wichtigste Dokument scheint die Geburtsurkunde des Vaters im Original zu sein. Ausserdem mindestens die Kopie seines Personalausweisses und Passes (selbst wenn abgelaufen) - zur Verifizierung seiner ägyptischen Nationalität. Danach die Geburtsurkunde der Mutter im Original und ihr Pass - wegen der Verifizierung oder Begründung der ausländischen Staatsangehörigkeit aus ägyptischer Sicht. Dann noch solche Dokumente, wie die Geburtsurkunde des Sohnes, auch die "ägyptisierte" Version, wenn man sie hat und Heirats- bzw. Scheidungsurkunden der Eltern und 4 Fotos vom Sohn. Ach ja... sie verstehen nur Arabisch oder höchstens Englisch.

Alles wird nach Kairo geschickt und mann kann dann warten, weil der Prozess mehr als ein Jahr, laut einer Dame bis zu zwei Jahren dauern kann, wenn man die entsprechenden Dokumente vorweisen kann. Wenn nicht, dann... Habt ihr denn die Geburtsurkunde vom Habibi im Original? Oder wenigstens in Kopie? Man muss auch Gebühren bezahlen. Deren Höhe konnte ist leider nicht genau herausfinden aber laut einer Dame 200-300 Dollar mindestens. Ich berufe mich vor allem auf Damen, weil die meisten Männer so viel Bullshit erzählt haben, dass ich nicht weiss, wie sie die Positionen da innehaben.

Wenn man einer Mitarbeiterin glauben darf, dann muss man zuerst sogar die doppelte Staatsangehörigkeit beantragen unabhängig davon, dass man sie schon hat und wenn man die Erlaubnis dafür hat, nur danach kann man mit dem Antrag der Befreiung vom Militär anfangen.

Wenn man nicht weiss, ob der Sohn nun die ägyptische Staatsangehörigkeit auch besitzt, dann muss man zuerst das herausfinden.

Wenn man alles erledigt und durchgestanden hat, kann der Sohn ruhig einen (neuen) ägyptischen Pass beantragen. Wer weiss wofür es noch gut wird?

Hier sind noch einige Warnungen westlicher Staaten bzw. Institutionen, die wohl mit der Materie negative Erfahrungen gemacht haben. Im allgemeinen habe ich festgestellt, dass die Sache in Europa und von Männer verharmlost wird, daher darf man eher zweifeln.

Laut cbc.ca ignorieren oder verbieten einige Staaten die doppelte Staatsangehörigkeit:

"Numerous countries either ignore or prohibit dual citizenship. These include: Burma, Denmark, Ecuador, Egypt, India, Indonesia, Iran, Japan, Kenya, Malaysia, Norway, Pakistan, Peru, Philippines, Singapore, Syria, Thailand, Vietnam and Zimbabwe."

Andere warnen doppelte Staatsangehörige von ägyptischem Militär. Sie wissen schon warum.

Australian Government:

"Liability for military service
Dual nationals may be liable for military service in the country of their other nationality. Countries where this problem has arisen include Egypt, Greece, Iran, Lebanon, Syria and most countries in central and eastern Europe. Dual nationals who plan to visit a country of which they may be considered a national are advised to check their military service obligations before leaving Australia. They can do this by checking with that country's embassy or consulate in Australia. Dual nationals should seek this advice in writing before leaving Australia.
Some countries allow nationals who have been living abroad to enter and stay for a limited time before incurring obligations for military service. In others, there is no such period and the obligation is imposed immediately upon arrival. In these countries, dual nationals may be 'called up' and, if they haven't reported for duty, they may be regarded as defaulters whether they were aware of the call-up or not. They could then either be imprisoned, or inducted into the military forces when they next arrive or when they attempt to leave the country. Even dual nationals who have passed the age for military service may be considered defaulters for failing to report at the required time. Authorities in other countries may not accept ignorance of obligations as a valid reason for failure to comply."

US Department of State:

In addition to being subject to all Egyptian laws, U.S. citizens of Egyptian origin may also be subject to other laws that impose special obligations on Egyptian citizens. The Government of Egypt considers all children born to Egyptian fathers to be Egyptian citizens even if they were not issued an Egyptian birth certificate or a passport. American women married to Egyptians do not need their spouse's permission to depart Egypt as long as they have a valid Egyptian visa. Dual nationals residing in Egypt for more than six months from the date of arrival require proof of Egyptian citizenship, such as a family I.D. card. Male dual nationals staying in Egypt for more than six months from the date of arrival and who have not completed military service are not generally required to enlist in the armed forces. However, they must obtain an exemption certificate through the Ministry of Defense Draft Office before they can leave Egypt. Individuals who may be affected can inquire at an Egyptian consulate abroad before traveling to Egypt. Dual Egyptian-American nationals may enter and leave Egypt on their U.S. passports. Persons with dual nationality who travel to Egypt on their Egyptian passports are normally treated as Egyptian citizens by the local government. The ability to provide U.S. consular assistance to those traveling on Egyptian passports is extremely limited."

The American University in Cairo:

"The Egyptian government recognizes you as a citizen of Egypt if your father is an Egyptian citizen (blood citizenship). Any prospective male student residing outside of Egypt should contact an Egyptian embassy or consulate to clarify his military obligations before arriving in Egypt."

Gruss
Tamar

Arche Noah
Beiträge: 1070
Registriert: 12.03.2008, 16:51

Beitrag von Arche Noah » 18.03.2009, 19:46

Hallo Tamar

Vielen Dank für deine Mühe .

LG
Arche
Gemeinsam sind wir stark!

leah_neu
Beiträge: 540
Registriert: 29.03.2008, 12:50

Beitrag von leah_neu » 18.03.2009, 20:42

Hallo Tamar,

ist es nicht so, dass Doppelstaatler in Ägypten gar keinen Wehrdienst leisten dürfen?

Ich hatte darüber mal mit einem Verwandten in Ä. gesprochen - da hatten wir noch keinen Sohn - der ein ziemlich hohes Tier bei der Polizei ist. Er sagte, das sei deshalb verboten, weil grundsätzlich potentielle Spionage unterstellt werde :?

Ich weiß aber natürlich nicht, ob das stimmt.

Wenn nicht - noch ein Grund mehr, die Registrierung zu verhindern :shock:

Tamar
Beiträge: 68
Registriert: 07.03.2009, 12:55

Beitrag von Tamar » 18.03.2009, 22:07

leah_neu hat geschrieben:Hallo Tamar,

ist es nicht so, dass Doppelstaatler in Ägypten gar keinen Wehrdienst leisten dürfen?

Ich hatte darüber mal mit einem Verwandten in Ä. gesprochen - da hatten wir noch keinen Sohn - der ein ziemlich hohes Tier bei der Polizei ist. Er sagte, das sei deshalb verboten, weil grundsätzlich potentielle Spionage unterstellt werde :?

Ich weiß aber natürlich nicht, ob das stimmt.

Wenn nicht - noch ein Grund mehr, die Registrierung zu verhindern :shock:
Liebe leah_neu,

Jeder weiss etwas und dennoch kennt nur halbe Wahrheiten. Es ist leider etwa so, wie ich es beschrieben habe. Lese bitte aufmerksam die englischen Texte. Ich habe schon bei der Eröffnung des Themas erwähnt, es ist eher eine gute Einnahmequelle aber die können das Leben zeitweise versauen und den Sohn nicht aus dem Land herauslassen bis die Sache geregelt ist. Es kann ja lange Zeit dauern und viel Ärger und vor allem Baqshish kosten. Ich habe jedes Mal nachgefragt, ob die Befreiung für die Doppelstaatler automatisch sei und jedes mal wurde ein bestimmtes Nein gesagt.

Die Doppelstaatlichkeit hat nicht nur Vorteile - jedes Land kann den gleichen Anspruch erheben. Daher gibt es Abkommen z.B. gegen Doppelbesteuerung oder doppelte Wehrpflicht mit "normalen" Ländern. Diese Länder über die hier die Rede ist, sind eben nicht "ganz normal". In den amerikanischen Dokumenten steht immer die Warnung, dass die ägyptische Regierung jedes Kind, das einen ägyptischen Vater hat, als Ägypter betrachtet. Aber bis vor kurzem war es so, dass die Kinder einer ägyptischen Mutter, die einen ausländischen Mann hat, nicht die ägyptische Staatsbürgerschaft erhalten haben. Seit 2004 gibt es ein neues Gesetz, dass die Kinder aller ägyptischsen Staatsbürger die ägyptsische Staatsangehörigkeit erhalten dürfen.

Ein Botschaftsangestellter sagte, er habe auf die ägyptische Staatsangehörigkeit des Sohnes verzichtet. Die Dame die mit den 200-300 Dollar Kosten herausrückte, sagte, soviel habe sie für die Befreiung des eigenen Sohnes bezahlt aber sie könne sich nicht mehr an die genaue Summe erinnern.

Die ägyptische Registrierung deines Sohnes kannst du leider nicht verhindern, wenn dein Mann diese tut. Niemand fragt die Mütter.

Gruss
Tamar

leah_neu
Beiträge: 540
Registriert: 29.03.2008, 12:50

Beitrag von leah_neu » 19.03.2009, 00:06

Tamar, ich danke dir nochmals ganz herzlich für diese überaus wichtige Information.

Ich weiß, dass ich rechtlich gesehen eine Registrierung nicht verhindern kann, aber ich tue mein Bestes - immer einen Schritt voraus denken :twisted:

LG
Leah

Arabella
Beiträge: 1391
Registriert: 07.04.2008, 10:58

Beitrag von Arabella » 19.03.2009, 09:17

Hallo,
eine Frage :mein Exmann war früher Nigerianer und ist heute Deutscher.Als er noch Nigerianer war,hat er unsere Kinder in seinem Land angemeldet.Doch hat er ja seine eigene Staatsangehörigkeit als er Deutscher wurde verloren.Wie ist das nun mit meinen Kindern,haben sie die doppelte Staatsbürgerschaft dennoch weiterhin oder nicht?
Habe dies nun oft versucht herauszufinden über das Internet,aber keine klaren Antworten erhalten.
Wäre für Tipps dankbar!
Liebe Grüsse Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

Pamela
Beiträge: 1465
Registriert: 27.07.2008, 22:23

Beitrag von Pamela » 19.03.2009, 12:00

Liebe Arabella,

ich kann Dir dazu nicht 100%ig sagen was Sache ist.

Nur so viel: In Ghana gibt es KEINE zentrale Datei, in der Staatsbürger registriert sind. Ich denke das ist in Nigeria auch so. Staatsbürger ist nur, wer einen Pass oder eine Wählerkarte besitzt. Jeder, der sich eine (unter Umständen gefakte) ghanaische Geburtsurkunde besorgen kann, kann ghanaischer Staatsbürger werden.
Daher ist es ja auch so einfach für Nigerianer sich z.B. mit einem gefakten Pass als Ghanaer auszugeben und umgekehrt.

Besitzen Deine Kinder einen nigerianischen Pass?
Ich denke nicht, dass Du Dir Sorgen machen musst!

LG
Gruß
Pamela
_____________________________________________________________
Ich fürchte nicht die Stärke des Islam, sondern die Schwäche des Abendlandes.
(P. Scholl-Latour)

Arabella
Beiträge: 1391
Registriert: 07.04.2008, 10:58

Beitrag von Arabella » 19.03.2009, 12:10

hallo Pamela,vielen Dank für deine Antwort!
Nein sie besitzen selbst keinen nigerianischen Pass,also ob Vater einen für sie hat weiss ich nicht.Früher waren sie mit beim Vater im Nigeria-Pass mit eingetragen.
Es macht mir schon Sorge,was ist wenn meine Kinder erwachsen sind und evtl Einladungen von der Familie nach Nigeria bekommen.Ich könnte gut verstehen wenn sie das Land besuchen möchten,da sie es nur von Aufenthalten als kleine Kinder dort kennen.
Insbesondere mein Sohn,der jetzt schon davon spricht einmal seine Wurzeln finden zu wollen.Denn ist er einmal dort im Land,kann sicherlich eine Wehrpflicht aktuell werden.
Vielen Dank für deine, für mich immer sehr wertvollen Antworten!
Liebe Grüsse Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

Tamar
Beiträge: 68
Registriert: 07.03.2009, 12:55

Beitrag von Tamar » 19.03.2009, 12:35

Arabella hat geschrieben:Hallo,
eine Frage :mein Exmann war früher Nigerianer und ist heute Deutscher.Als er noch Nigerianer war,hat er unsere Kinder in seinem Land angemeldet.Doch hat er ja seine eigene Staatsangehörigkeit als er Deutscher wurde verloren.Wie ist das nun mit meinen Kindern,haben sie die doppelte Staatsbürgerschaft dennoch weiterhin oder nicht?
Habe dies nun oft versucht herauszufinden über das Internet,aber keine klaren Antworten erhalten.
Wäre für Tipps dankbar!
Liebe Grüsse Arabella
Liebe Arabella,

Ich schicke voraus, dass ich kein Rechtsanwalt für Internationales Recht bin. Ich bin ins Thema richtig eingestiegen, weil ich hier von den vielerfahrenen und vielgeschädigten UserInnen öfters gelesen habe, der Freikauf von der Armee existiere nicht und Habibi nur lügt. So habe ich festgestellt, dass hier ein Automatismus betrieben wird, weil Habibi gewöhnlich lügt und nur Böses will (was ich nicht bestreite) ohne die Fakten in diesem Punkt tatsächlich zu kennen.

Nun konkret zu deiner Frage:

Ich nehme eher an, dass deine Kinder die nigerianische Staatsangehörigkeit besitzen, weil ihr Vater zum Zeitpunkt deren Geburt nigerianischer Staatsangehöriger war. In Nigeria ist die Doppelstaatlichkeit nur nach dem ius sanguinis (Recht des Blutes) möglich. Die nigerianische Botschaft in den USA schreibt:

Dual citizenship is only recognized for Nigerian citizens by descent.

Dein Ex-Mann hat seine nigerianische Staatsangehörigkeit verloren, weil er die Deutsche angenommen hat und diese er nicht nach dem ius sanguinis haben kann.

Ich verstehe, du möchtest jetzt konkret wissen, ob dein Mann auf die nigerianische Staatsbürgerschaft der Kinder vezichtet hat oder er hat darauf verzichten müssen bei seiner Einbürgerung in Deutschland. Ich weiss es natürlich nicht. Von der Verfassung kann ich die Ausbürgerung oder automatischen Verlust nicht herauslesen. Da die Staaten meistens vernünftiger als manche Eltern sind oder wie es auch immer sei, erlauben sie nicht die Ausbürgerung Minderjähriger durch die Eltern aber dies dürfte nicht für alle so sein.

Da unsere Angelegenheiten in diesen Gebieten allzu einschneidend und unsere Männer zu schlau und listig gegenüber uns sind, gehe ich eher von etwas Krummes und Problematisches aus, solange das Gegenteil nicht bewiesen ist.

Deine Kinder können nach ihren 18. Lebensjahr auf die nigerianische Staatsbürgerschaft verzichten, wenn sie wollen. Ich persönlich bin der Meinung, dass man es nicht tun sollte sondern sich gut gegen Probleme wie z.B. Militärdienst, ev. Ausreisverbot ohne Genehmigung des Vaters, etc. im voraus wappnen sollte.

Am besten kann man sich wappnen, wenn man in kritischen Zeiten mit dem Vater und in kritischem Alter der Kinder gar nicht hinfährt und alles mit der Botschaft im voraus schriftlich regelt. Man sollte sich keinesweg auf eine telefonische Auskunft bei der Botschaft verlassen!!! Was ich in meinem Bericht oben "niederschmetternd" gemeint habe, ist, was für Auskünfte man in den offiziellen Auslandsvertretungen dieser Länder in ernsthaften Fragen erhält und nicht der Antrag auf Befreiung von der Armee selbst. Es ist vielleicht missverständlich aber ich wollte nicht meine ganzen Abenteur mit denen schildern.

Ausserdem sollte man alle Dokumente vom Vater, die man irgendwie haben/auftreiben/beschaffen/ergattern kann, mindestens in Kopie bewahren. Man wird sie wahrscheinlich erst in 10-15 Jahren benötigen und dann ist er schon längst über alle Berge und wenn nicht, wer weiss wie er gestimmt oder wohlwollend ist.

Hier ist die nigerianische Verfassung bezüglich der Staatsangehörigkeit:

http://www.waado.org/NigerDelta/Constit ... Three.html

Eine einfachere Version:

http://www.iomdublin.org/DORAS%20Nigeri ... nship.html

Ich hoffe irgendwie geholfen zu haben.

Gruss
Tamar

Tamar
Beiträge: 68
Registriert: 07.03.2009, 12:55

Beitrag von Tamar » 19.03.2009, 13:44

leah_neu hat geschrieben:Tamar, ich danke dir nochmals ganz herzlich für diese überaus wichtige Information.

Ich weiß, dass ich rechtlich gesehen eine Registrierung nicht verhindern kann, aber ich tue mein Bestes - immer einen Schritt voraus denken :twisted:

LG
Leah
Liebe leah_neu,

Gerne. Genau das ist es, immer einen Schritt voraus denken. Wir können uns von diesen Männer und Situationen nur schützen, wenn wir im voraus denken und uns informieren. Es würde auch für viele nützlich sein, wenn sie wenigstens im nachhinein denken würden.

Mein Ziel mit diesem Thema war keineswegs die Abschreckung oder die Wichtigtuerei. Ich möchte einfach nur Sensibilisieren und auf wichtige Dinge aufmerksam machen um rechtzeitig handeln zu können, wenn man will.

Wie schon erwähnt, wird in diesem Bereich allzu vieles bagatellisiert aber wenn es in den Texten klar ein can und may für die Befreiung geschrieben steht, dann ist es für mich ein Wahrzeichen, Sicherheitsgründe für die Befreiung hin oder her. Und wenn noch westliche Staaten und Institutionen direkt auf das Problem hinweisen, dann kann jeder mir sagen, was er will. Ich agiere amtlich und hoffe nicht auf Zufall, zumal diese Kinder selten schneeweis sind und meistens den Namen des Vaters tragen. In diesen Ländern ist man zunächst dem Willkür des kleinen Beamten ausgeliefert bevor man sein Recht geltend machen lassen kann. Es ist schon bemerkenswert, dass sich die Deutsche Botschaft zu diesem Thema nicht äussert. Es ist wie den Kopf in den Sand stecken um vielleicht die hervorragenden Beziehungen nicht zu betrüben?

LG
Tamar

Pamela
Beiträge: 1465
Registriert: 27.07.2008, 22:23

Beitrag von Pamela » 20.03.2009, 16:07

Hi Arabella,

sie standen im Pass Deines Ex? Und er ist jetzt Deutscher? Dann musste er ja seine nigerianische Staatsbürgerschaft abgeben, nicht wahr? Dann sehe ich für die Kids keine Gefahr.
Selbst falls Dein Ex nigerianische Pässe für sie hätte - sie haben doch jetzt 2 deutsche Elternteile! Desweiteren würden diese Pässe ja auch irgendwann ablaufen... bis Dein Sohn mal nach Nigeria will.

:arrow: Außerdem, da es keine zentrale Datei gibt und auch die allermeisten Nigerianer überhaupt keinen Pass besitzen wird es keine Schwierigkeiten geben.
Das ist wie mit den Steuern in diesen Ländern - jeder MUSS vom Gesetz her Steuern bezahlen, aber ohne Einwohnermeldeamt und ohne registrierte Bürger - wie will man denn diese Steuern eintreiben?

Gesetze haben diese Länder schon - nur nicht die Möglichkeit auf deren Einhaltung zu achten!

Ich war letztens auf der ghanaischen Botschaft. Was da so abläuft ist echt nur crazy! Im "Passportoffice" steht nicht mal ein Computer! Da gibts nur handschriftliche Akten!
Und die Ghanaer brauchen jemanden, der für sie bürgt um einen neuen Pass zu beantragen! Da denken sie sich einfach irgendwelche Namen aus und unterschreiben für diese fiktiven Bürgen auf ihrem Pass- Antragsformular und schwupps - haben sie ihren Pass...
Da fragt niemand nach den Angaben!

LG!
Gruß
Pamela
_____________________________________________________________
Ich fürchte nicht die Stärke des Islam, sondern die Schwäche des Abendlandes.
(P. Scholl-Latour)

Arabella
Beiträge: 1391
Registriert: 07.04.2008, 10:58

Beitrag von Arabella » 21.03.2009, 12:56

Hallo Pamela,
Ja genau so ist es .Ich denke ich werde meine Kinder später auch genauestens aufklären,dass ein Besuch in Nigeria für sie gewisse Risiken hat,die eben streng zu überlegen seien ,ob ein Besuch dorthin nicht besser unterlassen wird.
Die Wehrpflicht können sie meinem Sohn zwar schriftlich zukommen lassen,doch wenn er dort fern bleibt können sie sicherlich nichts weiter unternehmen.Ansonsten ist er eben unbekannt verzogen,dies machem die Nigerianer genauso,wenn irgendwelche Pflichten von ihnen verlangt werden .Unbekannt verzogen,Person nicht mehr erreichbar.
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

Antworten