Umgangsrecht - wenn mein Kind nicht schwimmen kann

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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ohne_Hoffnung
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Umgangsrecht - wenn mein Kind nicht schwimmen kann

Beitrag von ohne_Hoffnung » 01.08.2009, 18:40

Ein liebes Hallo an Alle,

zur Zeit habe ich Grenzsperre für mein Kind beantragt - aber der Antrag wird höchstwahrscheinlich abgelehnt... unser deutsches Rechtssystem schlägt auch hier wieder mit aller Logik zu. Abgesehen davon tröste ich mich damit, dass die Grenzsperre sowieso jedes Jahr neu beantragt werden müsste, also - was aufregen, wenn ein Ende nie abzusehen wäre....

Aber mal eine andere Frage, im Internet finde ich nix, mein Anwalt ist in Urlaub...

Mein Ex labert die ganze Zeit schon rum, dass er mit meinem Kind bei einem der Umgangsrechte ins Schwimmbad gehen will. Mein Anwalt hat mich kurz informiert, dass ich als KM das verbieten kann, wenn mein Kind nicht schwimmen kann, aber kein Hinweis auf einen §....

Bevor jetzt jemand etwas in den falschen Hals kriegt.... der Idiot kann nicht schwimmen. Der Umgangspfleger ist natürlich auf der Seite des armen, armen Afrikaners.... und glaubt dessen Versicherungen, dass der Depp schwimmen könnte (und im übrigen hätte ich überhaupt nix zu verbieten...). Ich würde seine Schwimmfähigkeit zu gerne demonstrieren, indem ich ihn in ein tiefes Gewässer schubse... :evil: WENN er rauskäme, hätte ich kein Problem, wenn er mit meinem Kind ins Schwimmbad ginge.

Heute kam nämlich mein Kind heim und informierte mich, dass er beim nächsten Umgang mit ihr ins Schwimmbad geht - er würde mit dem Bademeister reden, dass der auf IHN und auf mein Kind aufpasst - HÄ??? Doch nix mit schwimmen können????

Weiß irgendjemand von Euch, WO ich einen Gesetzestext oder Urteil finde, das beinhaltet, dass ich das Schwimmen verbieten kann, wenn mein Kind nicht schwimmen kann????

Ganz liebe Grüße an euch alle!

Arabella
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Re: Umgangsrecht - wenn mein Kind nicht schwimmen kann

Beitrag von Arabella » 01.08.2009, 19:02

Hallo ohne Hoffnung,
ob es dafür nun ein richtiges Gesetz gibt kann ich dir nicht sagen, jedoch bist du Erziehungsberechtigt und kannst selbstverständlich ein Verbot für diese Art von Umgang machen.
Wenn der Kindsvater zum Kind abholen kommt, würde ich selbstbewusst und mit eindeutig sicherer Miene zu ihm sagen, dass du ihm nicht erlaubst mit eurem Kind zum schwimmen zu gehen, aus vorher genannten Gründen. Er solle sich hüten ohne dein Wissen mit dem Kind dergleichen zu unternehmen sonst bekäme er wahnsinnige Schwierigkeiten und wenn irgendwas mit dem Kind passiere zeigst du ihn wegen fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht an!!!
Dies musst du sehr überzeugend sagen und ich nehme mal an es wird seine Wirkung nicht verfehlen. Wenn der Vater selbst nicht schwimmen kann, welchen Sinn sollte dann ein Schwimmbadbesuch machen. Er macht dies um dich zu ärgern und es ist nun an dir ihm zu zeigen, dass dich das nicht ärgert, sondern er ganz ganz ganz allein dabei die Verantwortung übernimmt. Meist sind sie Hasenfüße und es liegt an dir ihm seine Situation klar zu machen.
Geht er nun dennoch ins Schwimmbad mit dem Kind kannst du es wohl nicht verhindern und nur hoffen es passiert nichts. Doch glaube mir, das macht er nur einmal, denn dort wird er schnell merken wie sehr er auf das Kind aufpassen muss und es im Streß ausartet................
Alles Liebe und ein Stück Gelassenheit wünscht Arabella
Zuletzt geändert von Arabella am 01.08.2009, 19:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Arabella
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Re: Umgangsrecht - wenn mein Kind nicht schwimmen kann

Beitrag von Arabella » 01.08.2009, 19:04

ach ja und lass ihm am Besten ein Schreiben unterschreiben, dass er diese Aktion absolut alleine verantwortet, weil Du es nicht erlaubt hast , es für fahrlässig hälst.
Auf keinen Fall Schwimmsachen mitgeben!!!
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Arabella
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Re: Umgangsrecht - wenn mein Kind nicht schwimmen kann

Beitrag von Arabella » 01.08.2009, 20:33

Nochmals ich :wink:
ich habe noch eine andere Idee:
wie alt ist denn dein Kind? Könnte es bei einem Schwimmkurs mitmachen?
Sage doch dem Kindsvater er könne dein Kind gerne immer zu einem Schwimmkurs begleiten, du würdest wenn möglich auch die Hälfte bezahlen. Und wenn das Kind richtig Schwimmfest ist, könne er es gerne mit ins Schwimmbad nehmen. Am Besten er macht auch noch einen Kurs. :D
Der Umgangspfleger hat nicht die Erziehungsberechtigung über dein Kind sondern du und der Kindsvater. Also gegen den Vorschlag kann eigentlich niemand etwas einwenden, außer dein Kind will keinen Schwimmkurs machen.
Das ist ein Vorschlag der dein Verantwortungsbewusstsein beweisst und dein Ex wird sich in den AR...Popo beissen vor Ärger 8)
LG Arabella
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ohne_Hoffnung
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Re: Umgangsrecht - wenn mein Kind nicht schwimmen kann

Beitrag von ohne_Hoffnung » 02.08.2009, 09:36

Hallo Arabella,

herzlichen Dank für deine guten Vorschläge!!!

Bezahlen werde ICH gar nichts, wenn er den Schwimmkurs machen wollte, denn mein Kind ist 4 Jahre alt und bezahlt hat ER bis heute noch nicht 1 Cent! Aber den Vorschlag werde ich ihm machen, wenn ich etwas entsprechendes gefunden habe. :lol: Mal sehen, wie ernst es ihm dann immer noch ist. - Du bist klasse, Arabella.

Aber das Schreiben werde ich sofort aufsetzen - echt super die Idee und die Formulierungsvorschläge!

Er will mit meinem Kind nicht alleine ins Bad gehen, sondern hat seine Tussi dabei - aber das interessiert mich als Erziehungsberechtigte nicht, denn er ist mit ihr nicht verheiratet und UR hat nur er. Auch schaltet sich der Umgangspfleger wie bereits schon erwähnt immer gegen mich ein und meinte letztens, ER wäre schließlich dabei - was nicht stimmt - er holt ab und bringt.

Lieben Dank

Arabella
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Re: Umgangsrecht - wenn mein Kind nicht schwimmen kann

Beitrag von Arabella » 02.08.2009, 16:27

Liebe ohne_ hoffnung,
oh danke für deine Komplimente, aber manchmal fällt es leichter die Dinge bei fremdem Problemen zu übersehen als bei den Eigenen.
Ich würde den Schwimmkurs suchen deinem Ex selbst überlassen. Er ist ja Erwachsen und kann das. Sobald er dir Adresse nennt lass dir die Anmeldebescheinigung geben und dann kannst du nachforschen ob du mit dem Institut zufrieden bist. Je mehr er selbst machen muss umso mehr zeugt er seine Willigkeit, dass er ernsthaft mit seinem Kind ins Bad will. Und zwar nicht zu seinem Vergnügen, oder dich zu ärgern, sondern weil ihm sein Kind wichtig ist.
Ob da nun sein neues Herzblatt dabei ist spielt keine Rolle, die hat dabei gar nichts zu melden und keinerlei Aufsichtspflicht. Der Bademeister würde sich auch bedanken wenn er sich neben dein Kind und Ex stellen müsste, der hat schließlich mehr zu tun. Der Umgangspfleger kann dir diese Einwände alle nennen, die Entscheidung bleibt dennoch deine!
Das Jugendamt hat mir mal selber gesagt, sie stehen in der Verantwortung zum Wohle ihres Kindes zu entscheiden und wenn sie etwas für nicht richtig halten, dann lassen sie das ihren Ex wissen und dass sie es aus den und den Gründen verbieten. Oder eben Alternativen finden, die dem Wohle des Kindes entsprechen.
Bitte lass uns wissen wie alles ausgeht, denn ich denke mal er wird seinen Plan ganz schnell fallen lassen. Vorallem wenn dein Kind gar keine Badesachen hat, denn die müsste ER ja dann kaufen! 8)
Ich wünsche dir, dass du deinen nick bald in -Hoffnungsvoll- umändern kannst, alles Liebe wünscht Arabella
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brighterstar007

Re: Umgangsrecht - wenn mein Kind nicht schwimmen kann

Beitrag von brighterstar007 » 03.08.2009, 15:11

Denkt doch mal eine Sekunde an das Kind:
wenn es nicht schwimmen kann und trotzdem dazu gezwungen wird, ist das Missbrauch.
Es ist erst vier Jahre alt und wird in Panik geraten.

Liebe Grüße

Brighterstar
Zuletzt geändert von brighterstar007 am 04.08.2009, 17:35, insgesamt 1-mal geändert.

Micky1244
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Re: Umgangsrecht - wenn mein Kind nicht schwimmen kann

Beitrag von Micky1244 » 03.08.2009, 15:54

Vielleicht versteht er unter "Schwimmen gehen", dass er mit der Tochter im flachen Wasser im Kinderbecken rumplanscht.
Frag ihn doch mal, er soll dir genau erklären, wie er sich das vorstellt.
Sei froh, wenn er nicht einen Fluss oder See als Schwimm-Möglichkeit anpeilt.
Die meisten kleinen Kinder haben Schwimmflügelchen, auch wenn das keine absolute Sicherheit ist.
Ein Schwimmkurs wäre aus vielen Gründen sinnvoll, in der Schule wird sie es nicht lernen, selbst wenn da Schwimmen angeboten wird.
Wieso darf er sie überhaupt allein sehen, wenn er nix zahlt, wahrscheinlich möchte deine Tochter ihn auch gern sehen, oder?

Der Umgangspfleger könnte doch auch mit zum Schwimmen gehn, das wäre doch nett...Und schwimmen wird der wenigstens können, auch wenn er ansonsten eher kontraproduktiv für dich ist.

LG Micky
Liebe Grüße, Micky


"Lass uns angeln gehen", sagte der Haken zum Wurm.
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Arabella
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Re: Umgangsrecht - wenn mein Kind nicht schwimmen kann

Beitrag von Arabella » 03.08.2009, 23:50

Hallo Brighterstar,
hier wird ausschließlich ans Kind gedacht!!!
Ansonsten wäre hier die Diskussion ohne Sinn und Zweck. Man bemüht sich nach einer Lösung ,die sinnvoll für das Kind ist.
Von Anfang an habe ich geschrieben :wenn das Kind überhaupt dazu Lust hat!!!
Hier denkt nur der Vater und der Umgangspfleger nicht ans Kind, jedenfalls scheinbar!
Glaube du hast da irgendwas falsch verstanden, dass du nun so entrüstet bist!
LG Arabella
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ohne_Hoffnung
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Re: Umgangsrecht - wenn mein Kind nicht schwimmen kann

Beitrag von ohne_Hoffnung » 12.08.2009, 21:52

Hallo Brighterstar,
Hallo Mickey1244,
liebe Arabella,

also..... ich habe alleiniges Sorgerecht. Der Dämlack kann nicht schwimmen, will mir aber unbedingt eins auswischen, weil er rachsüchtig ist und mich bei jeder Gelegenheit terrorisiert. Da ich explizit den Umgangspfleger darauf hingewiesen habe, dass der Depp nicht schwimmen kann, ebensowenig wie mein Kind und es von vornherein verboten habe, besteht der Erzeuger aus purer Bosheit darauf. Er will mir zeigen, wo der Hammer hängt, weil schon das gemeinsame SR auf mich allein übertragen wurde.

Der Umgangspfleger kann weder die Situation noch den KV einschätzen, weil er mit dessen Kultur überhaupt keine Erfahrungen hat.

Mein Kind geht gern ins Schwimmbad, hält sich aber selten im Babyplanschbecken auf; da ist die große Rutschbahn viel interessanter - im tiefen Becken.... es ist sehr aufgeweckt.

Mein Kind will selten zu dem KV, es besteht keine emotionale Bindung. Das interessiert aber niemanden. Hauptsache der KV kann über das UR seine AE begründen - mehr steckt von seiner Seite auch nicht dahinter. Wenn ich dem JA oder Gericht das sage, wird mir mit SR-Entzug gedroht, da ich nach § 6 GG dazu verpflichtet bin, das Kind zu überzeugen, dass es gerne zum KV geht.

No Chance bis mein Kind ca. 12 Jahre alt ist, wenn er es nicht bis dahin verschleppt hat.

Lieben Dank für Euer Interesse!

Arabella
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Re: Umgangsrecht - wenn mein Kind nicht schwimmen kann

Beitrag von Arabella » 12.08.2009, 22:00

Ach ohne_Hoffnung,
es ist doch immer wieder das Gleiche und uns Frauen, die mal geliebt haben und den Kindern wird das Leben versauert.
Dein Ex will nicht Deutscher werden ? Das wäre für euch eigentlich die Lösung wenn es mal soweit ist, denn dann will er sicherlich auch keinen Umgang mehr......
Dein Kind hat ja offenbar keine Sehnsucht nach ihm.
Herzlich Arabella
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Re: Umgangsrecht - wenn mein Kind nicht schwimmen kann

Beitrag von ohne_Hoffnung » 12.08.2009, 22:26

Hallo Arabella,

ich habe ihn nie geliebt - und das ist das Schlimme - weil ich einzig die Entscheidung FÜR das Kind getroffen habe - ich wollte meinem Kind ersparen, ohne Vater aufzuwachsen - was meinem Kind nicht erspart blieb, denn der KV setzte sich sofort nach Geburt und Erhalt des Visums nach UK ab. Und jetzt habe mein Kind die A-Karte.... und ich Panik vor Entführung, bis es alt genug ist.... Er musste nach D zurück, als ich die Scheidung einreichte - kein Visumsgrund mehr. Das zahlt er mir jetzt heim.

Also bleibt es noch ein paar Jahre bei meinem Pseudonym - ohne Hoffnung -

LG

Valerian
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Re: Umgangsrecht - wenn mein Kind nicht schwimmen kann

Beitrag von Valerian » 13.08.2009, 03:14

@ohne_Hoffnung
Ich habe einige Zeit überlegt, was ich Dir schreiben kann. Du hast von diesem Afrikaner ein Kind bekommen, obwohl Du ihn nie geliebt hast.
Jetzt ist Euer Kind da und Du hast Angst, wenn der Vater Umgang mit dem Kind hat. Sei sicher, dass der Typ, auch wenn er das Kind nur zur Erlangung eines Visums gezeugt hat oder es vielleicht ein "Unfall" war, ihm nichts schlechtes antun wird - das gilt auch fürs Schwimmen. Und für Euer Kind ist Schwimmen etwas Positives. Warum sollte der sich mehr Probleme machen, als notwendig - das ist keine afrikanische Denkweise. Wenn er etwas macht, dann zum eigenen Vorteil.
Allerdings würde ich aufpassen, dass er mit Eurem Kind nicht nach Afrika fliegen will. Ich weiss, wie mulmig mir ist, wenn meine noch Frau mit unserer kleinen Tochter nach Nigeria fliegt. Bisher ist jedesmal etwas passiert. Und man weiss nie, in welchen gesellschaftlichen Kreisen die sich aufhalten. Dass er Eurer Kind entführt, halte ich für ausgeschlossen, dann würde er nämlich per Haftbefehl gesucht - und das weltweit.
Ich wünsche Dir und Deinem Kleinem alles Gute..
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Wer dreckige Wäsche wäscht, macht sich die Hände schmutzig.

Arabella
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Re: Umgangsrecht - wenn mein Kind nicht schwimmen kann

Beitrag von Arabella » 13.08.2009, 11:38

Hallo Valerian,
der Erzeuger meiner Kinder hat mit meinen Kindern lange Zeit systematisch Gehirnwäsche betrieben um mir zu schaden.
Den meisten Schaden hat er dabei seinen eigenen Kindern zugefügt.
Meiner Ansicht nach gibt es kein generalisiertes afrikanisches Denken.
Der Vater von ohne_ Hoffnung s Kind will scheinbar auch nur der Mutter eins auswischen und vergisst hierbei die Gefühle des Kindes.
Das Kind mag Spaß haben im Schwimmbad mit der Mutter, die Sicherheit gibt, es strebt in das tiefe Wasser und nicht ins Planschi.
Der Vater kann dort keine Sicherheit geben, weil er selbst nicht schwimmen kann laut ohne_Hoffnung. Das wird das Kind sicherlich noch nicht ganz begreifen und laut ohne_Hoffnung hat das Kind gar nicht den Willen mit dem Vater etwas zu unternehmen. Das alles sind Gesichtspunkte, die mitbedacht werden sollten.
Wenn alle Väter immer nur an die Gefühle ihrer Kinder denken würden, dann gäbe es keine Entführungen und keinen Missbrauch.
Es ist gefährlich Verallgemeinerungen zu raten, auch wenn ich spüre du liebst deine Tochter und du würdest sie immer beschützen.
LG Arabella
Hallo ohne_Hoffnung,
deine Geschichte soweit ich sie kenne, habe ich noch gut im Kopf.
Vielleicht geschieht doch mal etwas Unvorhergesehenes, wie Heirat oder noch ein Kind bekommen bei deinem Ex, das alles für dich leichter machen wird.
Vertraue darauf, dass Unrecht immer irgendwie gesühnt wird.
Alles Liebe Arabella
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