Grenzsperre-Sorgerecht uvm. anfechtbar?

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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dieEine
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Grenzsperre-Sorgerecht uvm. anfechtbar?

Beitrag von dieEine » 22.08.2009, 07:57

Erst mal Hallo an alle!

Durch euer Forum habe ich nun schon einiges in Erfahrung bringen können, jedoch sind einige Fragen unbeantwortet geblieben...


Erst Mal soviel zur Situation:

* ich war mit meinen Ex (Jordanier) weder muslimisch, noch staatlich verheiratet - somit besitze ich das alleinige Sorgerecht! Jedoch habe ich kein entsprechendes Dokument (brauche ich das?)

*Er besitzt die doppelte Staatsbürgerschaft - laut Forum wäre er dazu in der Lage sich jordanische Pässe ausstellen zu lassen, bzw. die Kinder miteintragen zu lassen.

* Mein Ex hat sich mit dem Urteil vom 19.06.07 ein Umgangsbestimmungsrecht erkämpft, welches so geregelt ist : alle 14 Tage von Fr-So und hälftig in den Ferien- jedoch ist in dieser Umgangsregelung diese Klausel enthalten:
"... Der Vater verpflichtet sich, mit den Kindern nicht ins Ausland zu reisen und er erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit einem entsprechenden Grenzsperrbeschluss. ..."


Grenzsperrbeschluss - habe ich mitaufgeschrieben, da ich gelesen habe das es kleine aber feine Unterschiede gibt :wink:

Mein Titel : vom 19.6.2007

Beschluss
In der Familiensache betreffend die Kinder , … hat das Amtsgericht XY – Familiengericht – am XX durch den Richter YZ beschlossen dem Vater wird unter Anordnung eines Zwangsgeldes bis zu 25.000,00 EUR verboten, die Kinder außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu bringen. Die Grenzpolizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland werden ersucht, im Rahmen der Grenzfahndung jede Ausreise der Kinder aus der Bundesrepublik Deutschland, jedenfalls aber aus dem Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten des Übereinkommens von Schengen zu verhindern, sofern die Begleitperson nicht durch einen Gerichtsbeschluss späteren Datums nachweisen kann, das sie Inhaberin der elterlichen Sorge oder der Personensorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Kinder ist.

Ein Weiterer Titel 2008 bzw. Verlängerung
Familienangelegenheiten
1 Bezug Beschluss AG XY vom 19.06.07
2 Bundespolizeidirektion AZ: xyz
3 Beschluss Verlängerung AG XY vom 17.06.08

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grundlage Ihres o.a. Beschlusses vom 17.06.08 bzgl. Der Verlängerung der Ausschreibungen habe ich veranlasst, den Kindsvater gem. § 30 III Bundespolizeigesetz (BPoLG) zeitlich befristet für ein weiteres Jahr zu grenzpolizeilichen Kontrolle im geschützten Grenzfahndungsbestand (GGFB) zum Zwecke der Verhinderung der Ausreise den unter den 2) und 3) benannten Kindern auszuschreiben.

Weiterhin habe ich veranlasst, die unter 2) und 3) benannten Kinder gem. § 30 V und § 39 II BPOLG i.Vm. Art.97 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) im Schengener Informationssystems (SIS) weiterhin zur Ingewahrsamnahme zu notieren.

Die Fahndungsmaßnahmen richten sich an die mit grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten Dienststellen der BRD und die Polizei- und Grenzpolizeibehörden der übrigen Schengener Vertragsstaaten.

Das Bundespolizeipräsidium (BPOLP) empfiehlt zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen, die durch das Sorge-/Aufenthaltsbestimmungsrecht begünstigte Partei vor dringend notwendigen Auslandsreisen mit einer „ gerichtlichen Zustimmung“ auszustatten, die in schriftlicher Form mitzuführen wäre.
Andersfalls müssten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in Kauf genommen werden, die durch zwingend erforderliche Rückfragen zwecks Aufklärung der gültigen Sach- und Rechtslage verursacht würden.
…“
Eine Verlängerung wurde von mir für das Jahr 2009 beantragt und dem wurde zugestimmt, somit ist sie vorerst bis Juli 2010 gültig.


Der Umgang verlief einigermaaßen normal, auch wenn er immer wieder unpünktlich war und sich telefonisch nur sporadisch meldete. Leider droht er mir immer wieder, dass er die Kinder *wenn er wolle* auch mit diesen Grenzsperrbeschluss ausser Landes bringen kann und laut Forum scheint es wirklich möglich. Immer wieder fragt er mich ob sie nicht doch nach Jordanien dürften, wegen Urlaub-kranker Mutter uvm. Belegt auch die Kinder damit und erzählt ihnen wie schön es doch dort ist und wieviele Freunde sie dort hätten...
Inzwischen ist er verheiratet mit einer Jordanierin, sie würde gerne wieder nach Jordanien zurück und laut seiner Aussage halten ihn nur die Kinder noch hier in Deutschland; zudem ist er arbeitslos und sieht beruflich hier keine Perspektiven mehr. Hinzu kommt nun auch noch, dass er als Muslim immer strenger geworden ist und mit meiner deutschen atheistischen Erziehungsweise nicht einverstanden.
Die Situation scheint sich wieder zuzuspitzen und er war ziemlich sauer als er von der Verlängerung erfahren hat. So sauer dass er mir vor den Kindern eine geknallt hat, zwar aus einen anderen belanglosen Grund aber ich bin mir sicher, dass sich das bei ihm aufgestaut hat!!! Die hat zwar nicht weh getan - aber geschlagen hat er mich noch nie!


:?: 1)Ist es ihm möglich die Grenzsperre anzufechten? Er meinte das er mit seinen Anwalt gesprochen habe und da wohl eine Möglichkeit sähe :(
Und wenn, würde das nicht das Urteil des Umgangsrechts damit anfechtbar machen, bzw. somit nichtig sein immerhin hat er sich damit einverstanden erklärt?

:?: 2) Ich habe zwar die alleinige Sorge, aber was genau hat es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich? Ich habe gelesen das man das beantragen kann auch wenn man nicht das Sorgerecht hat. Denn nachdem mir mein Sohn im Jahr 2006 schon von ihm entzogen wurde, habe ich die Kinder nicht mehr nach Jordanien fliegen lassen. Nun meinte mein Ex einmal das es möglich wäre ein Recht einzuklagen, dass die Kinder auch mal ihre Oma bzw. Familie in Jordanien besuchen könnten? Geht das oder waren das nur leere Phrasen seinerseits?

:?: 3)Wäre es dem Kindsvater möglich anhand eines jordanischen Passes, wo die Kinder eingetragen sind auszureisen trotz Grenzsperre? Bzw.Gilt dieses auch für den Fall, wenn die Kinder jordanische Pässe hätten aber die deutschen Namen eingetragen sind?

:?: 4)Wie sieht so ein Eintrag bei der SIS aus? Inwiefern kann ich da und wo Auskunft erhalten?

:?: 5)Ich weiß dass seine Familie einen neuen (alten bzw. vorherigen) Namen angenommen hat (Sind während des Krieges Irak/Kuwait wohl nach Jordanien geflohen und haben einen neuen Namen angenommen). Anstatt XY heißen sie nun wieder ZX also komplett anders. Der KV hat sich bis dato verwehrt diesen Namen anzunehmen, da er ja hier in Deutschland die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt hatte und dafür die jordanische abgeben musste.
Danach hat er sich aber einen neuen Pass auf XY ausstellen lassen. Jedoch laut seiner und der Aussage mehrerer Familienmitglieder weiß ich, dass die Familie in Jordanien nun alle ZX heißen.
Kann ich was tun um die Grenzsperre auch auf dem Namen ZX laufen zu lassen? Oder wohin kann ich mich wenden um präventiv dahingehend eine Auskunft zu erhalten ob er den ZX-Namen angenommen hat?!

:?: 6) Er drohte mir, dass er das gemeinsame Sorgerecht einklagen wolle, wenn ich diese Grenzsperre verlängere. Das hab ich ja nun getan, jedoch inwieweit wäre das möglich? Ich habe nur für meinen Sohn eine Mutterschaftsanerkennung- für meine Tochter leider nicht! Inwieweit spielt diese eine Rolle?

Irgendwie werde ich immer unruhiger und tendiere dazu den Umgang einzustellen, jedoch fehlen mir die Argumente und ich habe die Angst, dass ich mich falsch verhalte und mein Sorgerecht auf den Spiel steht.
:?: Auch überlege ich, ob es nicht sinnvoll wäre eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen, aber würde die auch Umgangsrecht-Sorgerecht usw. einschliessen?

Wäre echt für jede Idee/ Rat dankbar!
dieEine
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende :/

Hülya

Re: Grenzsperre-Sorgerecht uvm. anfechtbar?

Beitrag von Hülya » 22.08.2009, 12:18

Hallo dieEine,

herzlich Willkommen im Namen des gesamten Teams von 1001 Geschichte.


Wir wünschen Dir einen guten und informativen Austausch.

Anaba
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Registriert: 12.03.2008, 16:36

Re: Grenzsperre-Sorgerecht uvm. anfechtbar?

Beitrag von Anaba » 22.08.2009, 13:37

Hallo die Eine,

willkommen auch von mir.

Zu deine Fragen können dir clara oder Arche etwas sagen.
Bitte hab ein wenig Geduld bis sie im Forum sind.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Moppel
Beiträge: 1964
Registriert: 12.06.2009, 13:12

Re: Grenzsperre-Sorgerecht uvm. anfechtbar?

Beitrag von Moppel » 23.08.2009, 00:54

Hallo
@ DieEine
Zitat gekürzt, habe Bereiche ausgelassen wo ich nix beitragen kann)
Erst Mal soviel zur Situation:

* ich war mit meinen Ex (Jordanier) weder muslimisch, noch staatlich verheiratet - somit besitze ich das alleinige Sorgerecht! Jedoch habe ich kein entsprechendes Dokument (brauche ich das?)
IMHO (Mein letzter Stand ist folgender, Irrtum ausdrücklich vorbehalten!)
Das gemeinsame Sorgerecht haben in Deutschland nur verheiratete, bei unehelichen Kindern liegt es allein im Ermessen der Mutter dem Vater das Sorgerecht zu gewähren.


....
* Mein Ex hat sich mit dem Urteil vom 19.06.07 ein Umgangsbestimmungsrecht erkämpft, welches so geregelt ist : alle 14 Tage von Fr-So und hälftig in den Ferien- jedoch ist in dieser Umgangsregelung diese Klausel enthalten:
"... Der Vater verpflichtet sich, mit den Kindern nicht ins Ausland zu reisen und er erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit einem entsprechenden Grenzsperrbeschluss. ..."
Das ist kein Umgangsbestimmungsrecht, sondern lediglich die Umgangszeiten die da festgelegt wurden. Die Verpflichtung das Kleine nicht ausser Landes zu bringen ist das Papier nicht wert auf dem sie steht, denn wenn er sich nicht daran hält, kannst Du nichts dagegen tun.
Grenzsperrbeschluss - habe ich mitaufgeschrieben, da ich gelesen habe das es kleine aber feine Unterschiede gibt :wink:
Die Grenzen innerhalb Europas sind weitgehend offen und für die Aussengrenzen gibt es immer ein Möglichkeit und die finden sie wenn nötig.


.....
Der Umgang verlief einigermaaßen normal, auch wenn er immer wieder unpünktlich war und sich telefonisch nur sporadisch meldete. Leider droht er mir immer wieder, dass er die Kinder *wenn er wolle* auch mit diesen Grenzsperrbeschluss ausser Landes bringen kann und laut Forum scheint es wirklich möglich. Immer wieder fragt er mich ob sie nicht doch nach Jordanien dürften, wegen Urlaub-kranker Mutter uvm. Belegt auch die Kinder damit und erzählt ihnen wie schön es doch dort ist und wieviele Freunde sie dort hätten...
Diese Drohung würde ich ernst nehmen. Sind die Kleinen erst mal in Jordanien, dann siehst Du sie sehr wahrscheinlich nie wieder.
Inzwischen ist er verheiratet mit einer Jordanierin, sie würde gerne wieder nach Jordanien zurück und laut seiner Aussage halten ihn nur die Kinder noch hier in Deutschland; zudem ist er arbeitslos und sieht beruflich hier keine Perspektiven mehr. Hinzu kommt nun auch noch, dass er als Muslim immer strenger geworden ist und mit meiner deutschen atheistischen Erziehungsweise nicht einverstanden.
Sarkasmus on. Zum Kinder machen warst du ihm aber gut genug. Ich liebe diese Heuchelei der "Rechtgläubigen" . Sarkasmus off.
Die Situation scheint sich wieder zuzuspitzen und er war ziemlich sauer als er von der Verlängerung erfahren hat. So sauer dass er mir vor den Kindern eine geknallt hat, zwar aus einen anderen belanglosen Grund aber ich bin mir sicher, dass sich das bei ihm aufgestaut hat!!! Die hat zwar nicht weh getan - aber geschlagen hat er mich noch nie!
Seine Absichten hat er dir schon verraten. Kein Wunder das er "begeistert" war.


:?: 1)Ist es ihm möglich die Grenzsperre anzufechten? Er meinte das er mit seinen Anwalt gesprochen habe und da wohl eine Möglichkeit sähe :(
Und wenn, würde das nicht das Urteil des Umgangsrechts damit anfechtbar machen, bzw. somit nichtig sein immerhin hat er sich damit einverstanden erklärt?
Anwälte sehen immer "Möglichkeiten", denn an denen verdienen sie. Entscheiden tut allerdings das Gericht.
:?: 2) Ich habe zwar die alleinige Sorge, aber was genau hat es mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auf sich? Ich habe gelesen das man das beantragen kann auch wenn man nicht das Sorgerecht hat. Denn nachdem mir mein Sohn im Jahr 2006 schon von ihm entzogen wurde, habe ich die Kinder nicht mehr nach Jordanien fliegen lassen. Nun meinte mein Ex einmal das es möglich wäre ein Recht einzuklagen, dass die Kinder auch mal ihre Oma bzw. Familie in Jordanien besuchen könnten? Geht das oder waren das nur leere Phrasen seinerseits?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt in Deutschland bei Unverheirateten in der Regel die Mutter. Näheres erklärt Dir im Zweifel das Jugendamt.

....

......

....
Irgendwie werde ich immer unruhiger und tendiere dazu den Umgang einzustellen, jedoch fehlen mir die Argumente und ich habe die Angst, dass ich mich falsch verhalte und mein Sorgerecht auf den Spiel steht.
Bevor Frau in Deutschland das Sorgerecht entzogen wird, da muss schon sehr viel passieren.

....
Gruss
Rene

dieEine
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Registriert: 06.07.2009, 02:07

Re: Grenzsperre-Sorgerecht uvm. anfechtbar?

Beitrag von dieEine » 23.08.2009, 17:40

@ Hüyla und Anaba - HI :) jo danke - bin echt froh das es dieses Forum gibt...

@ Moppel - danke für deine ausführliche Anwort :D
IMHO (Mein letzter Stand ist folgender, Irrtum ausdrücklich vorbehalten!)
Das gemeinsame Sorgerecht haben in Deutschland nur verheiratete, bei unehelichen Kindern liegt es allein im Ermessen der Mutter dem Vater das Sorgerecht zu gewähren.
Hmm - aber wie sieht es aus - gibt es eine Möglichkeit aufs GEMEINSAME Sorgerecht zu klagen? Z.B. indem er mich unmöglich macht? Zumindest redet er immer davon...
Das ist kein Umgangsbestimmungsrecht, sondern lediglich die Umgangszeiten die da festgelegt wurden. Die Verpflichtung das Kleine nicht ausser Landes zu bringen ist das Papier nicht wert auf dem sie steht, denn wenn er sich nicht daran hält, kannst Du nichts dagegen tun.
Naja anzeigen kann ich ihn schon :twisted: auch wenns mir dann nicht viel nützt :oops:
Die Grenzen innerhalb Europas sind weitgehend offen und für die Aussengrenzen gibt es immer ein Möglichkeit und die finden sie wenn nötig.
Das habe ich auch schon befürchtet - dass er am Ende sich kundig macht welche Länder sich nicht ans Schengener oder Haagener Abkommen halten und bis dahin frei durchfährt.
Diese Drohung würde ich ernst nehmen. Sind die Kleinen erst mal in Jordanien, dann siehst Du sie sehr wahrscheinlich nie wieder.
:oops: :oops: :oops: 2006 habe ich mein Sohn ein halbes Jahr nicht gesehen - seinen 5. Geburtstag nicht miterlebt :oops: :oops: :oops: Abgesprochen war 1 Monat länger dableiben - aber mein Ex hatte es sich anders überlegt und entschied er solle da bleiben und in den Kindergarten gehen... Meine Anwältin hatte mich damals dahingehend schon aufgeklärt - für mich ein Schock - wenn sie da sind kann ich NICHTS mehr tun.
Vor Gericht würde sich das ewig hinziehen - zudem ist mein Sohn inzwischen 9 und meine Tochter 7 Jahre alt - ab 7 Jahren würde dem Vater das Sorgerecht zustehen- also no Chance! :cry:
Sarkasmus on. Zum Kinder machen warst du ihm aber gut genug. Ich liebe diese Heuchelei der "Rechtgläubigen" . Sarkasmus off.
:wink: Schön gesagt ... Nur leider traurige Wahrheit!
Seine Absichten hat er dir schon verraten. Kein Wunder das er "begeistert" war.
Diese Widersprüchlichkeit seinerseits stinkt zum Himmel - zum einen sagt er die Grenzsperre wäre kein Problem für ihn, zum anderen macht er mir deswegen die Hölle heiß... Aber wahrscheinlich will er ein Standbein in Deutschland behalten und sich nicht strafbar machen oder ähnliches ... Oder es ist einfach allein deswegen das ich gegen ihn was unternommen habe!
Anwälte sehen immer "Möglichkeiten", denn an denen verdienen sie. Entscheiden tut allerdings das Gericht.
Bevor Frau in Deutschland das Sorgerecht entzogen wird, da muss schon sehr viel passieren.
Das hoffe ich ganz stark das es so ist-ohne diese Grenzsperre würde ich alles daran legen das er sie nicht mehr bekommt... Hmm inwieweit habe ich denn da Spielraum ? Mein Anwalt meinte nur das wenn ich ihm die Kinder entziehe das Sorgerecht auf dem Spiel steht ! Andersrum diese Talkshows wo sich im allgemeinen die Männer beschweren das die Kindsmutter ihnen die Kinder entzieht und sie nichts dagegen tun können...

Hab einfach Angst das ich ihm damit die Vorlage gebe zum klagen, bzw. gegen die Grenzsperre vorzugehen... Oder er dann erst recht die Drohung umsetzt, sie zu entführen - weil er sie dann ja nicht mehr sieht! Weiß einfach nicht was ich machen soll :roll:
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende :/

Arche Noah
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Re: Grenzsperre-Sorgerecht uvm. anfechtbar?

Beitrag von Arche Noah » 26.08.2009, 20:50

Das Bundespolizeipräsidium kann dann die Ausschreibung des entführenden Elternteils wie der Kinder im Schengener Informationssystem (SIS) veranlassen und Fahndungsmaßnahmen einleiten.

Die Grenzsperren sind ok,auch die Beschlüsse und das Schreiben von der BPO.

Das gleiche habe ich auch.

Gruß
Arche
Gemeinsam sind wir stark!

anyu
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Re: Grenzsperre-Sorgerecht uvm. anfechtbar?

Beitrag von anyu » 27.08.2009, 12:13

Irgendwo weiter oben habe ich gelesen, dass es dem KV auf jeden Fall möglich ist einen jordanischen Pass ausstellen zu lassen auch ohne Einwilligung der Mutter. Woher stammen diese Infos? Ist es schon passiert? Grund meiner Frage: Ich habe mal im jordanischen Konsulat angerufen und folgende Info bekommen: Wenn die Eltern nicht verheiratet waren unmöglich. Es gibt wohl in Jordanien ein " Familienbuch ", anscheinend ähnlich unserem Stammbuch der Familie. Ohne dieses Buch kein Pass. Ohne Heirat aber kein Buch.
Meine Frage also ist, ist es tatsächlich schon mal einem Vater gelungen, ohne diese Unterlagen einen Pass ausstellen zu lassen?

SINA
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Re: Grenzsperre-Sorgerecht uvm. anfechtbar?

Beitrag von SINA » 27.08.2009, 14:12

Hallo Anju,
es gibt in einigen Ländern mit islamischer Gesetzgebung einen Passus, das ledig geborene Kinder nicht existent sind.
D.h. sie bekommen keine Geburtsurkunde, können nicht für die Schule angemeldet werden u.ä.
Ob das auch auf Jordanien zutrifft, kann ich Dir aber nicht sagen.
Viel Glück
SINA

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