Durch euer Forum habe ich nun schon einiges in Erfahrung bringen können, jedoch sind einige Fragen unbeantwortet geblieben...
Erst Mal soviel zur Situation:
* ich war mit meinen Ex (Jordanier) weder muslimisch, noch staatlich verheiratet - somit besitze ich das alleinige Sorgerecht! Jedoch habe ich kein entsprechendes Dokument (brauche ich das?)
*Er besitzt die doppelte Staatsbürgerschaft - laut Forum wäre er dazu in der Lage sich jordanische Pässe ausstellen zu lassen, bzw. die Kinder miteintragen zu lassen.
* Mein Ex hat sich mit dem Urteil vom 19.06.07 ein Umgangsbestimmungsrecht erkämpft, welches so geregelt ist : alle 14 Tage von Fr-So und hälftig in den Ferien- jedoch ist in dieser Umgangsregelung diese Klausel enthalten:
"... Der Vater verpflichtet sich, mit den Kindern nicht ins Ausland zu reisen und er erklärt ausdrücklich sein Einverständnis mit einem entsprechenden Grenzsperrbeschluss. ..."
Grenzsperrbeschluss - habe ich mitaufgeschrieben, da ich gelesen habe das es kleine aber feine Unterschiede gibt

Mein Titel : vom 19.6.2007
Beschluss
In der Familiensache betreffend die Kinder , … hat das Amtsgericht XY – Familiengericht – am XX durch den Richter YZ beschlossen dem Vater wird unter Anordnung eines Zwangsgeldes bis zu 25.000,00 EUR verboten, die Kinder außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu bringen. Die Grenzpolizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland werden ersucht, im Rahmen der Grenzfahndung jede Ausreise der Kinder aus der Bundesrepublik Deutschland, jedenfalls aber aus dem Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten des Übereinkommens von Schengen zu verhindern, sofern die Begleitperson nicht durch einen Gerichtsbeschluss späteren Datums nachweisen kann, das sie Inhaberin der elterlichen Sorge oder der Personensorge oder des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die Kinder ist.
Ein Weiterer Titel 2008 bzw. Verlängerung
Familienangelegenheiten
1 Bezug Beschluss AG XY vom 19.06.07
2 Bundespolizeidirektion AZ: xyz
3 Beschluss Verlängerung AG XY vom 17.06.08
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grundlage Ihres o.a. Beschlusses vom 17.06.08 bzgl. Der Verlängerung der Ausschreibungen habe ich veranlasst, den Kindsvater gem. § 30 III Bundespolizeigesetz (BPoLG) zeitlich befristet für ein weiteres Jahr zu grenzpolizeilichen Kontrolle im geschützten Grenzfahndungsbestand (GGFB) zum Zwecke der Verhinderung der Ausreise den unter den 2) und 3) benannten Kindern auszuschreiben.
Weiterhin habe ich veranlasst, die unter 2) und 3) benannten Kinder gem. § 30 V und § 39 II BPOLG i.Vm. Art.97 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) im Schengener Informationssystems (SIS) weiterhin zur Ingewahrsamnahme zu notieren.
Die Fahndungsmaßnahmen richten sich an die mit grenzpolizeilichen Aufgaben betrauten Dienststellen der BRD und die Polizei- und Grenzpolizeibehörden der übrigen Schengener Vertragsstaaten.
Das Bundespolizeipräsidium (BPOLP) empfiehlt zur Vermeidung möglicher Beeinträchtigungen, die durch das Sorge-/Aufenthaltsbestimmungsrecht begünstigte Partei vor dringend notwendigen Auslandsreisen mit einer „ gerichtlichen Zustimmung“ auszustatten, die in schriftlicher Form mitzuführen wäre.
Andersfalls müssten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in Kauf genommen werden, die durch zwingend erforderliche Rückfragen zwecks Aufklärung der gültigen Sach- und Rechtslage verursacht würden.
…“
Eine Verlängerung wurde von mir für das Jahr 2009 beantragt und dem wurde zugestimmt, somit ist sie vorerst bis Juli 2010 gültig.
Der Umgang verlief einigermaaßen normal, auch wenn er immer wieder unpünktlich war und sich telefonisch nur sporadisch meldete. Leider droht er mir immer wieder, dass er die Kinder *wenn er wolle* auch mit diesen Grenzsperrbeschluss ausser Landes bringen kann und laut Forum scheint es wirklich möglich. Immer wieder fragt er mich ob sie nicht doch nach Jordanien dürften, wegen Urlaub-kranker Mutter uvm. Belegt auch die Kinder damit und erzählt ihnen wie schön es doch dort ist und wieviele Freunde sie dort hätten...
Inzwischen ist er verheiratet mit einer Jordanierin, sie würde gerne wieder nach Jordanien zurück und laut seiner Aussage halten ihn nur die Kinder noch hier in Deutschland; zudem ist er arbeitslos und sieht beruflich hier keine Perspektiven mehr. Hinzu kommt nun auch noch, dass er als Muslim immer strenger geworden ist und mit meiner deutschen atheistischen Erziehungsweise nicht einverstanden.
Die Situation scheint sich wieder zuzuspitzen und er war ziemlich sauer als er von der Verlängerung erfahren hat. So sauer dass er mir vor den Kindern eine geknallt hat, zwar aus einen anderen belanglosen Grund aber ich bin mir sicher, dass sich das bei ihm aufgestaut hat!!! Die hat zwar nicht weh getan - aber geschlagen hat er mich noch nie!


Und wenn, würde das nicht das Urteil des Umgangsrechts damit anfechtbar machen, bzw. somit nichtig sein immerhin hat er sich damit einverstanden erklärt?




Danach hat er sich aber einen neuen Pass auf XY ausstellen lassen. Jedoch laut seiner und der Aussage mehrerer Familienmitglieder weiß ich, dass die Familie in Jordanien nun alle ZX heißen.
Kann ich was tun um die Grenzsperre auch auf dem Namen ZX laufen zu lassen? Oder wohin kann ich mich wenden um präventiv dahingehend eine Auskunft zu erhalten ob er den ZX-Namen angenommen hat?!

Irgendwie werde ich immer unruhiger und tendiere dazu den Umgang einzustellen, jedoch fehlen mir die Argumente und ich habe die Angst, dass ich mich falsch verhalte und mein Sorgerecht auf den Spiel steht.

Wäre echt für jede Idee/ Rat dankbar!
dieEine