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Gruss
Rene
Scheidungen bei Binationalen Ehen
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Re: Scheidungen bei Binationalen Ehen
Hallo
Frankreich strebt eine sogenannte "Mittelmeerunion" an, so das es nicht ausgeschlossen ist das diese Staaten (Tunesien, Marokko, Algerien würden dazugehören) langfristig davon profitieren würden.
In meinen Augen wird hier ein Grundstein gelegt.
Gruss
Rene
Ich wäre da vorsichtig.Blume hat geschrieben:Die EU-Richtlinie gilt in aller erste Linie für EU-Bürger. Greift daher nicht, solange der Partner noch eine Nicht-EU-Staatsangehörigkeit hat.
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Frankreich strebt eine sogenannte "Mittelmeerunion" an, so das es nicht ausgeschlossen ist das diese Staaten (Tunesien, Marokko, Algerien würden dazugehören) langfristig davon profitieren würden.
In meinen Augen wird hier ein Grundstein gelegt.
Gruss
Rene
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Re: Scheidungen bei Binationalen Ehen
Die Union für das Mittelmeer ist keinesfalls mit den Rechten und Pflichten von EU-Bürgern und dem Schengen-Abkommen gleichzusetzen. In diesem Abkommen geht es nicht um Reise- und Niederlassungsfreiheit für deren Bürger, sondern um engere wirtschaftliche und ökologische Zusammenarbeit der Anrainerstaaten, als Fortführung des Rahmen des EUROMED-Programms, dass die engere wirtschaftliche Zusammenarbeit bereits seit Mitte der 90er-Jahre gefördert hat.
"Dass so viel Ungezogenheit gut durch die Welt kommt, daran ist die Wohlerzogenheit schuld "
Marie v. Ebner-Eschenbach
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