Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
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Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
Hallo zusammen,
schon vor einigen Jahren bin ich mehr oder weniger durch Zufall auf diese Seite gestossen und lese ich hier über Eure Schicksale und bin schon so manches Mal sprachlos gwesen, was so alles möglich ist. Manche Eurer Schicksal haben mich auch tagelang beschäftigt und mir war es bisher unbegreifliche, wie mit den Gefühlen andere Menschen gespielt wird- widerlich!
Zu der Zeit war unsere Tochter (28) schon mit Ihrem Mann (41) zusammen und oft hab ich gedacht, wie gut dieser Mann doch ist, und was wir alle für ein Glück mit ihm haben, und dass so eine binationale Beziehung doch auch gut gehen kann....
Tja, inzwischen hat sich das Blatt gewendet, er hat sein wahres Gesicht gezeigt und das ist nicht mehr wohlgestaltet mit schönen braunen Dackelaugen und seidigen schwarzen Locken, denn unter dieser Maske steckte ein Schwein mit einer ganz hässlichen Fratze und völlig ohne Gewissen und mit Null Charakter!
Nun brauche ich ganz dringend Eure Hilfe und Euren Rat und hoffe, dass ich hier an der richtigen Adresse bin.
Unsere Tochter ist, wie gesagt, (noch) mit einem Ägypter verheiratet, von dem sie seit Oktober 2008 getrennt lebt, die Scheidung ist eingereicht. Der Mann unserer Tochter bekam mit der Heirat die deutsche Staatsbürgerschaft, hat sich aber auch in Ägypten wieder einen neuen ägyptischen Pass besorgt, weil er den bisherigen bei der Einbürgerung abgeben musste.
Die beiden haben einen gemeinsamen 3 jährigen Sohn.
Heute nun hat das Familiengericht nach einem Eilantrag unseres Schwiegersohnes seinem Antrag stattgegeben, dass er Anfang September und auch zukünftig mit dem Kind nach Ägypten reisen darf, so oft er will. Das Kind habe ein Recht darauf, seine ägyptischen Wurzeln kennen zu lernen.
Die Kindsmutter muss dafür den Pass des Kindes herausgeben.
Als einziges Zugeständnis verfügte die Familienrichterin, dass meine Tochter mitreisen könne und sich ein Hotelzimmer nehmen solle, um das Kind nachts bei sich zu haben. Sie muss aber das Kind morgens beim Kindsvater abgeben und könne ihn abends wieder abholen (die genauen Uhrzeiten wurden von der Richterin festgelegt).
Wie sie das alles bezahlen und organisieren soll (sie ist selbstständige Ergotherapeutin) ist völlig unwichtig.
Es blieb unserer Tochter nichts anderes übrig, als sich auf das Angebot der Richterin einzulassen und zwar musste sie sich ohne Bedenkzeit sofort entscheiden, sonst hätte ihr Mann auch ohne sie das Kind mit nach Ägypten nehmen können (Gerichtsurteil).
Noch sind die beiden verheiratet und wir raten unserer Tochter dringend davon ab, mitzureisen. Wenn der Vater das Kind nicht herausgibt bzw. während dieser Zeit an einen unbekannten Ort verbringt, hat sie keinerlei Rechte bzw. der Ehemann kann ja unseres Wissens auch bestimmen, dass unsere Tochter ebenfalls in Ägypten bleibt, da sie noch nicht geschieden sind.
Wobei die Scheidung in Ägypten auch nicht relevant ist, wenn es mehr als einen Zeugen gibt, der bestätigen kann, dass die beiden verheiratet sind. Und da gibt es ca. 100 Zeugen, die bei der Hochzeitsfeier dabei waren. Amtlich bzw. officiell sind sie in Ä. nicht verheiratet, nur vor einem Imam. Ob das nun wichtig ist, ich weiss es nicht.
Lt. der Familienrichterin konnte sie nicht anders entscheiden, da so das deutsches Recht sei, und unsere Tochter sich ja schon bei der Heirat darüber klar sein musste, was das für Konsequenzen hat, wenn sie einen Mann aus diesem Kulturkreis heirate! ( O-Ton der Richterin!!!)
Unserer Meinung nach ist unsere Tochter dieser Situation nun völlig hilflos ausgeliefert, da sie weder die Landersprache spricht, noch die Ägypter unserer Erfahrung nach kein oder nur sehr schlecht Englisch sprechen. Mein Schwiegersohn hat dort als "Ägypter" alle Rechte und sie keine!
Habt Ihr schon mal von so einem Gerichtsurteil gehört? Ist dies das deutsche Recht? Eine Berufung ist auch in diesem Falle wertlos, da das Urteil gilt bis etwas anderes entschieden wird. Und vor dem geplante Reisetermin am 9.9. erreichen wir sowieso nichts mehr!
Muss sich unsere Tochter fügen und hoffen, das alles gut geht? Und was ist, wenn alles gut geht, das Kind wieder zurück kommt, aber unser Schwiegersohn bei der nächsten, vom Gericht jetzt schon genehmigten, Reise den Entschluss fasst das Kind in Ägypten zu lassen?
Dies hat unsere Schwiegersohn unserer Tochter schon mehrfach angedroht, aber natürlich nicht vor Zeugen und somit für die Richterin völlig unrellevant.
Diese verlässt sich einzig und allein auf das Versprechen des Kindsvaters, das Kind zurückzubringen.
Unser Schwiegersohn besitzt (illegal?) einen ägyptischen Pass und gilt somit in seinem Heimatland als ägyptischer Staatsbürger. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass es in diesem Land überhaupt kein Problem darstellt für ein paar Euro Schmiergeld alle Dokumente zu bekommen, die man will, z.B. auch einen ägyptischen Pass für unseren Enkelsohn.
Unser Schwiegersohn besitzt in Ägypten 2 Eigentumswohnungen und ein Sparkonto mit einem Geldbetrag in unbekannter Höhe.
Hier in Deutschland hat er nur Schulden, eine schlecht laufende Ergotherapiepraxis und eine lockere Beziehung zu einer Deutschen. All das ist aber nach Meinung der Richterin eine Garantie dafür, dass unser Schwiegersohn seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und er auf jeden Fall mit dem Kind wieder nach Deutschland zurückkehrt!
Unsere Frage: was können wir jetzt noch tun und können wir verhindern, dass diese Urteil rechtskräftig wird/bleibt?
Es kann doch nicht sein, dass eine Familienrichterin ein Urteil solcher Tragweite fällt und man hilflos zusehen muss, wie das Unglück seinen Lauf nimmt!
Ägypten hat das Haagener Abkommen nicht unterschrieben d.h., sollte das Kind in Ägypten bleiben hilft uns keiner mehr!
Sollte eine Familienrichterin nicht zum Wohle des Kindes entscheiden? Ist es zum Wohle eines dreijährigen Kleinkindes, ohne Mutter 10 Tage in einem Land zu bleiben, wo es nur laut und dreckig ist und die katastophalsten hygienischen Verhältnisse herrschen?
Wohlgemerkt, der Heimatort unseres Schwiegersohnes ist nicht Touristenort und mit solch einem auch in keinster Weise zu vergleichen. Dort laufen am hellen Tag die Ratten im Haus herum!
Vielleicht hat schon mal jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht und evtl. eine schnelle Lösung für uns, wir wären sehr dankbar!
schon vor einigen Jahren bin ich mehr oder weniger durch Zufall auf diese Seite gestossen und lese ich hier über Eure Schicksale und bin schon so manches Mal sprachlos gwesen, was so alles möglich ist. Manche Eurer Schicksal haben mich auch tagelang beschäftigt und mir war es bisher unbegreifliche, wie mit den Gefühlen andere Menschen gespielt wird- widerlich!
Zu der Zeit war unsere Tochter (28) schon mit Ihrem Mann (41) zusammen und oft hab ich gedacht, wie gut dieser Mann doch ist, und was wir alle für ein Glück mit ihm haben, und dass so eine binationale Beziehung doch auch gut gehen kann....
Tja, inzwischen hat sich das Blatt gewendet, er hat sein wahres Gesicht gezeigt und das ist nicht mehr wohlgestaltet mit schönen braunen Dackelaugen und seidigen schwarzen Locken, denn unter dieser Maske steckte ein Schwein mit einer ganz hässlichen Fratze und völlig ohne Gewissen und mit Null Charakter!
Nun brauche ich ganz dringend Eure Hilfe und Euren Rat und hoffe, dass ich hier an der richtigen Adresse bin.
Unsere Tochter ist, wie gesagt, (noch) mit einem Ägypter verheiratet, von dem sie seit Oktober 2008 getrennt lebt, die Scheidung ist eingereicht. Der Mann unserer Tochter bekam mit der Heirat die deutsche Staatsbürgerschaft, hat sich aber auch in Ägypten wieder einen neuen ägyptischen Pass besorgt, weil er den bisherigen bei der Einbürgerung abgeben musste.
Die beiden haben einen gemeinsamen 3 jährigen Sohn.
Heute nun hat das Familiengericht nach einem Eilantrag unseres Schwiegersohnes seinem Antrag stattgegeben, dass er Anfang September und auch zukünftig mit dem Kind nach Ägypten reisen darf, so oft er will. Das Kind habe ein Recht darauf, seine ägyptischen Wurzeln kennen zu lernen.
Die Kindsmutter muss dafür den Pass des Kindes herausgeben.
Als einziges Zugeständnis verfügte die Familienrichterin, dass meine Tochter mitreisen könne und sich ein Hotelzimmer nehmen solle, um das Kind nachts bei sich zu haben. Sie muss aber das Kind morgens beim Kindsvater abgeben und könne ihn abends wieder abholen (die genauen Uhrzeiten wurden von der Richterin festgelegt).
Wie sie das alles bezahlen und organisieren soll (sie ist selbstständige Ergotherapeutin) ist völlig unwichtig.
Es blieb unserer Tochter nichts anderes übrig, als sich auf das Angebot der Richterin einzulassen und zwar musste sie sich ohne Bedenkzeit sofort entscheiden, sonst hätte ihr Mann auch ohne sie das Kind mit nach Ägypten nehmen können (Gerichtsurteil).
Noch sind die beiden verheiratet und wir raten unserer Tochter dringend davon ab, mitzureisen. Wenn der Vater das Kind nicht herausgibt bzw. während dieser Zeit an einen unbekannten Ort verbringt, hat sie keinerlei Rechte bzw. der Ehemann kann ja unseres Wissens auch bestimmen, dass unsere Tochter ebenfalls in Ägypten bleibt, da sie noch nicht geschieden sind.
Wobei die Scheidung in Ägypten auch nicht relevant ist, wenn es mehr als einen Zeugen gibt, der bestätigen kann, dass die beiden verheiratet sind. Und da gibt es ca. 100 Zeugen, die bei der Hochzeitsfeier dabei waren. Amtlich bzw. officiell sind sie in Ä. nicht verheiratet, nur vor einem Imam. Ob das nun wichtig ist, ich weiss es nicht.
Lt. der Familienrichterin konnte sie nicht anders entscheiden, da so das deutsches Recht sei, und unsere Tochter sich ja schon bei der Heirat darüber klar sein musste, was das für Konsequenzen hat, wenn sie einen Mann aus diesem Kulturkreis heirate! ( O-Ton der Richterin!!!)
Unserer Meinung nach ist unsere Tochter dieser Situation nun völlig hilflos ausgeliefert, da sie weder die Landersprache spricht, noch die Ägypter unserer Erfahrung nach kein oder nur sehr schlecht Englisch sprechen. Mein Schwiegersohn hat dort als "Ägypter" alle Rechte und sie keine!
Habt Ihr schon mal von so einem Gerichtsurteil gehört? Ist dies das deutsche Recht? Eine Berufung ist auch in diesem Falle wertlos, da das Urteil gilt bis etwas anderes entschieden wird. Und vor dem geplante Reisetermin am 9.9. erreichen wir sowieso nichts mehr!
Muss sich unsere Tochter fügen und hoffen, das alles gut geht? Und was ist, wenn alles gut geht, das Kind wieder zurück kommt, aber unser Schwiegersohn bei der nächsten, vom Gericht jetzt schon genehmigten, Reise den Entschluss fasst das Kind in Ägypten zu lassen?
Dies hat unsere Schwiegersohn unserer Tochter schon mehrfach angedroht, aber natürlich nicht vor Zeugen und somit für die Richterin völlig unrellevant.
Diese verlässt sich einzig und allein auf das Versprechen des Kindsvaters, das Kind zurückzubringen.
Unser Schwiegersohn besitzt (illegal?) einen ägyptischen Pass und gilt somit in seinem Heimatland als ägyptischer Staatsbürger. Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass es in diesem Land überhaupt kein Problem darstellt für ein paar Euro Schmiergeld alle Dokumente zu bekommen, die man will, z.B. auch einen ägyptischen Pass für unseren Enkelsohn.
Unser Schwiegersohn besitzt in Ägypten 2 Eigentumswohnungen und ein Sparkonto mit einem Geldbetrag in unbekannter Höhe.
Hier in Deutschland hat er nur Schulden, eine schlecht laufende Ergotherapiepraxis und eine lockere Beziehung zu einer Deutschen. All das ist aber nach Meinung der Richterin eine Garantie dafür, dass unser Schwiegersohn seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat und er auf jeden Fall mit dem Kind wieder nach Deutschland zurückkehrt!
Unsere Frage: was können wir jetzt noch tun und können wir verhindern, dass diese Urteil rechtskräftig wird/bleibt?
Es kann doch nicht sein, dass eine Familienrichterin ein Urteil solcher Tragweite fällt und man hilflos zusehen muss, wie das Unglück seinen Lauf nimmt!
Ägypten hat das Haagener Abkommen nicht unterschrieben d.h., sollte das Kind in Ägypten bleiben hilft uns keiner mehr!
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Wohlgemerkt, der Heimatort unseres Schwiegersohnes ist nicht Touristenort und mit solch einem auch in keinster Weise zu vergleichen. Dort laufen am hellen Tag die Ratten im Haus herum!
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Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
Hallo Cranberry,
Bitte schreibe mir eine email oder PN.
Wenn Du möchtest dann kannst du mich sofort anrufen.
Gruß
Arche
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Arche
Gemeinsam sind wir stark!
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Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
Liebe Cranberry
ich habe Dir eine PN geschickt.
LG
Arche
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Arche
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Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
Dieser höhnische Kommentar der Richterin ist sachlich falsch, denn von staatlicher Seite wird Multikulti in den höchsten Tönen gelobt, und es wird keine Aufklärung betrieben über das, was eine Frau im schlimmsten Fall von einer binationalen Beziehung zu erwarten hat.cranberry hat geschrieben:
Lt. der Familienrichterin konnte sie nicht anders entscheiden, da so das deutsches Recht sei, und unsere Tochter sich ja schon bei der Heirat darüber klar sein musste, was das für Konsequenzen hat, wenn sie einen Mann aus diesem Kulturkreis heirate! ( O-Ton der Richterin!!!)
Liebe Grüße, Micky
"Lass uns angeln gehen", sagte der Haken zum Wurm.
Isaiah Berlin: Die Freiheit der Wölfe ist der Tod der Lämmer.
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Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
Hallo cranberry,
kann gegen dieses Urteil nicht ein sofortiger Wiederspruch eingelegt werden?
Ich würde dies sofort tun, mir einen anderen Anwalt suchen, der sich in der Sache auskennt und nochmals vor Gericht ziehen mit Antrag zum alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind.
Die Richterin hat die Mutter sogar unter Druck gesetzt, ihr 2 Möglichkeiten gelassen die beide nicht für die Mutter in Frage kommen. Der Richterin scheint nicht klar zu sein, dass sie hier offiziell zu einer möglichen kompletten Entziehung des Kindes zur Mutter zugestimmt hat. In Ägypten ist das Kind dem Vater zugehörig soviel ich weiss.
Auf alle Fälle das so nicht stehen lassen, dem Gericht muss klar werden, dass hiemit das Wohl des Kindes nicht gefördert wird.
Ich wünsche euch, dass ihr einen Weg findet und Arche kann euch sicherlich kompetent weiter helfen!
Viel Kraft!
LG Arabella
kann gegen dieses Urteil nicht ein sofortiger Wiederspruch eingelegt werden?
Ich würde dies sofort tun, mir einen anderen Anwalt suchen, der sich in der Sache auskennt und nochmals vor Gericht ziehen mit Antrag zum alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind.
Die Richterin hat die Mutter sogar unter Druck gesetzt, ihr 2 Möglichkeiten gelassen die beide nicht für die Mutter in Frage kommen. Der Richterin scheint nicht klar zu sein, dass sie hier offiziell zu einer möglichen kompletten Entziehung des Kindes zur Mutter zugestimmt hat. In Ägypten ist das Kind dem Vater zugehörig soviel ich weiss.
Auf alle Fälle das so nicht stehen lassen, dem Gericht muss klar werden, dass hiemit das Wohl des Kindes nicht gefördert wird.
Ich wünsche euch, dass ihr einen Weg findet und Arche kann euch sicherlich kompetent weiter helfen!
Viel Kraft!
LG Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !
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Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
Hallo Blume,
sollte hier nicht schon ausreichen, dass sobald das Kind ägyptischen Boden betreten hat, nur noch der Vater Rechte über das Kind hat, die Mutter in dem Land nicht weit kommen wird mit ihren Rechten?
Was für Beweise sollte man denn erbringen? Woher Beweise nehmen, wenn der Vater nur mündlich und ohne Zeugen ausspricht, dass er das Kind dort lassen wird evtl. Woher um Gottes Willen soll man hier Beweise erbringen?
Mich entrüstet hier unsere Gesetzlage immer wieder!
Allein die Befürchtung, dass der Vater das Kind dort behalten wird sollte doch ausreichen!!!
Ist das Kind dort ist es zu spät!
LG Arabella
sollte hier nicht schon ausreichen, dass sobald das Kind ägyptischen Boden betreten hat, nur noch der Vater Rechte über das Kind hat, die Mutter in dem Land nicht weit kommen wird mit ihren Rechten?
Was für Beweise sollte man denn erbringen? Woher Beweise nehmen, wenn der Vater nur mündlich und ohne Zeugen ausspricht, dass er das Kind dort lassen wird evtl. Woher um Gottes Willen soll man hier Beweise erbringen?
Mich entrüstet hier unsere Gesetzlage immer wieder!
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Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
Ich frage mich wieviele dieser Urteile "zum Kindeswohl" schon dazu geführt haben, dass Kinder von ihren Müttern getrennt wurden... Wieviele Dramen haben sich da wohl schon ereignet?
Man sollte diese Art von Urteilen zusammen mit den Konsequenzen (entführte, traumatisierte Kinder und gebrochene Mütter) sammeln, und gemeinsam mit einer Petition zur Gesetzesänderung an den Bundestag schicken!
Abgesehen davon, nimmt die Richterin in diesem Fall in Kauf, dass am Ende weder die Mutter noch das Kind wieder ausreisen dürfen!
Und hier ist das Kind erst 3!!! Jahre alt!
Man sollte diese Art von Urteilen zusammen mit den Konsequenzen (entführte, traumatisierte Kinder und gebrochene Mütter) sammeln, und gemeinsam mit einer Petition zur Gesetzesänderung an den Bundestag schicken!
Damit ist alles gesagt!Arabella hat geschrieben:Allein die Befürchtung, dass der Vater das Kind dort behalten wird sollte doch ausreichen!!!
Abgesehen davon, nimmt die Richterin in diesem Fall in Kauf, dass am Ende weder die Mutter noch das Kind wieder ausreisen dürfen!
Ich kann das wirklich nicht nachvollziehen!cranberry hat geschrieben:Noch sind die beiden verheiratet und wir raten unserer Tochter dringend davon ab, mitzureisen. Wenn der Vater das Kind nicht herausgibt bzw. während dieser Zeit an einen unbekannten Ort verbringt, hat sie keinerlei Rechte bzw. der Ehemann kann ja unseres Wissens auch bestimmen, dass unsere Tochter ebenfalls in Ägypten bleibt, da sie noch nicht geschieden sind.
Und hier ist das Kind erst 3!!! Jahre alt!

Gruß
Pamela
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Ich fürchte nicht die Stärke des Islam, sondern die Schwäche des Abendlandes.
(P. Scholl-Latour)
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Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
@ Blume
ich habe das eben eine befreundete Anwältin gefragt, die zufällig hier war.
Sie sagt das selbe wie Du. Würde man im Vorfeld schon Reisen von Vätern in ihre Heimatländer untersagen, weil in diesem Heimatland andere Gesetze zum Aufenthaltsbestimmungsrecht / Sorgerecht herrschen, so wäre das eine Vorverurteilung, die sich mit unseren Grundrechten nicht vereinbaren ließe.
Aber sie meinte auch, dass doch sicher ein Rechtsbeistand vorhanden ist, der diese Fragen klären kann ?
Als Beweise, dass eine Kindsentführung tatsächlich zu befürchten ist, gelten wohl nur wirklich handfeste Belege, aber nicht Vermutungen und Drohungen, die ohne Zeugen getätigt wurden.
Das ist wirklich für Betroffene sehr schwer akzeptierbar, aber dennoch schlüssig.
Ich habe noch eine Frage, die ich vorhin vergessen habe zu stellen. Vor der Gesetzesänderung konnte die Mutter doch noch das alleinige Sorgerecht beantragen. Wenn sie dies nun hat, hätte sie doch so eine Reise unterbinden können, oder ?
Da ja nun diese Möglichkeit des alleinigen Sorgerechts nicht mehr gegeben ist, nach neuester Gesetzeslage, ist wohl auch das hinfällig oder ? Wird damit so eine Gefahr in binationalen Ehen nicht noch größer ?
Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken ?
LG nanik
ich habe das eben eine befreundete Anwältin gefragt, die zufällig hier war.
Sie sagt das selbe wie Du. Würde man im Vorfeld schon Reisen von Vätern in ihre Heimatländer untersagen, weil in diesem Heimatland andere Gesetze zum Aufenthaltsbestimmungsrecht / Sorgerecht herrschen, so wäre das eine Vorverurteilung, die sich mit unseren Grundrechten nicht vereinbaren ließe.
Aber sie meinte auch, dass doch sicher ein Rechtsbeistand vorhanden ist, der diese Fragen klären kann ?
Als Beweise, dass eine Kindsentführung tatsächlich zu befürchten ist, gelten wohl nur wirklich handfeste Belege, aber nicht Vermutungen und Drohungen, die ohne Zeugen getätigt wurden.
Das ist wirklich für Betroffene sehr schwer akzeptierbar, aber dennoch schlüssig.
Ich habe noch eine Frage, die ich vorhin vergessen habe zu stellen. Vor der Gesetzesänderung konnte die Mutter doch noch das alleinige Sorgerecht beantragen. Wenn sie dies nun hat, hätte sie doch so eine Reise unterbinden können, oder ?
Da ja nun diese Möglichkeit des alleinigen Sorgerechts nicht mehr gegeben ist, nach neuester Gesetzeslage, ist wohl auch das hinfällig oder ? Wird damit so eine Gefahr in binationalen Ehen nicht noch größer ?
Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken ?

LG nanik
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Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
Gut Blume,
das ist wieder so eine Gesetzfalle, die schwer zu verstehen ist.
Hier wäre eventuell eine Chance dazu es abzuweisen mit einem Gesundheitszeugnis für das Kind????
Sprich vielleicht hat es eine labile Gesundheit und oder eine labile Psyche. Nur eine Idee, die bei eventuellem Vorhanden sein noch zu überlegen wäre.
Dem Vater ist doch tatsächlich erst etwas nachzuweissen wenn es zu spät ist.
LG Arabella
das ist wieder so eine Gesetzfalle, die schwer zu verstehen ist.
Hier wäre eventuell eine Chance dazu es abzuweisen mit einem Gesundheitszeugnis für das Kind????
Sprich vielleicht hat es eine labile Gesundheit und oder eine labile Psyche. Nur eine Idee, die bei eventuellem Vorhanden sein noch zu überlegen wäre.
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Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
Hallo cranberry,
vielleicht sollte das Kind einfach kurz vor der Abreise krank werden...
Mal kurz vorher bei den Nachbarskindern gucken, wer grade 3-Tage-Fieber oder ne schwere Erkältung hat...
Ein krankes Kind kann doch sicher nicht fliegen, oder??
Ist vielleicht ein blöder Rat... Aber ich überleg mir grad, was ICH in so einer Lage tun würde...
vielleicht sollte das Kind einfach kurz vor der Abreise krank werden...
Mal kurz vorher bei den Nachbarskindern gucken, wer grade 3-Tage-Fieber oder ne schwere Erkältung hat...

Ein krankes Kind kann doch sicher nicht fliegen, oder??
Ist vielleicht ein blöder Rat... Aber ich überleg mir grad, was ICH in so einer Lage tun würde...

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Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
@ Blume
in der Haut der Mutter will ich wahrlich nicht stecken.
Es ist schon schlimm, aber auch verständlich, dass man nicht zur Prävention jemanden vorverurteilen kann.
Für alle Betroffenen erschwert es zwar die Lage enorm, aber es geht leider nicht anders.
LG nanik
in der Haut der Mutter will ich wahrlich nicht stecken.
Es ist schon schlimm, aber auch verständlich, dass man nicht zur Prävention jemanden vorverurteilen kann.
Für alle Betroffenen erschwert es zwar die Lage enorm, aber es geht leider nicht anders.
LG nanik
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- Registriert: 16.08.2010, 17:51
Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
Hallo Ihr Lieben,
vielen herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten und Tipps.
Werde versuchen Euch einige Fragen, die noch aufgetaucht sind in der Kürze meiner Mittagspause zu beantworten, ansonsten heute Abend mehr.
Erst einmal möchte ich noch erwähnen, dass meine Tochter nichts von dieser Website weiss und ich ihr auch vorerst nichts davon sagen möchte, einfach um sie psychisch nicht noch mehr zu belasten. Das hat selbstverständlich nichts mit Euren Antworten und lieben mails zu tun, sondern damit, dass ich weiss, wenn sie sich hier festliest mit all diesen dramatischen Geschichten und Schicksalen wird sie mir noch völlig "durchdrehen". Sie braucht ihre Kraft für den kleinen Junis und für ihr Geschäft. Und leider wohnen wir 600km entfernt und ich kann ihr oft nur telefonisch zur Seite stehen.
Ja, wir waren gestern alle ziemlich geschockt von diesem Urteil! Auch bei Freunden und Kollegen hat keiner Verständnis für so eine Entscheidung. Allgemein scheint es aber so zu sein, dass sich wohl kein Richter/in Ausländerfeindlichkeit bzw. Islamfeindlichkeit nachsagen lassen will und deshalb im Zweifel für den "Ausländer" entscheidet.
Und weil wir ja alle so tolerant sind finden wir es auch gut, dass jetzt am Ground Zero in New York eine prächtige Moschee errichtet wird- wie krank ist das denn?!
So, das musste ich mal loswerden, ich die immer so für Multikulti war und so was von tolerant- alles vorbei und nur noch ein Hassgefühl bleibt zurück- schade!
Zurück zu unserem Problem:
Die Idee mit der Krankheit des Kindes am Abflugtag ist nicht schlecht, aber die Richterin hat schon von vornherein angeordnet, dass eine Krankheit kein Hinderungsgrund ist und das Kind auch mit 40°C Fieber an den Vater übergeben werden muss, da dieser sich genauso gut um das Kind kümmern könne, wie die Mutter.
Überhaupt lehnt meine Tochter alle Massnahmen ab, die die Richterin gegen sie aufbringen könnten.
Dieselbe wird nämlich auch im Rahmen der Scheidung über das Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheiden,
Uns sind somit die Hände gebunden.
Ich weiss auch nicht, ob es möglich ist, die Richterin im nächsten Verfahren abzulehnen? An diesem Familiengericht gibt es nur 2 Richter, und diese ist nun mal für meine Tochter zuständig.
Die Anwältin wechseln, daran haben wir auch schon gedacht. Sie ist m.E. gut, hat aber nicht genug Biss im Gegensatz zum Anwalt meines Schwiegersohnes, der jeden Schwachsinn seines Mandanten auch noch unterstützt und schmalzige Stellungnahmen und massenhaft falsche eidesstattliche Erklärungen ans Gericht schickt.
Aber wo findet man eine neue Anwältin, die sich damit auskennt und wie oft soll sie die Anwältin noch wechseln, es ist schon die Zweite, und woher weiss ich welche gut ist und was kann die dann erreichen, wenn denn nun mal das deutsche Gesetz so ist???
cranberry
vielen herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten und Tipps.
Werde versuchen Euch einige Fragen, die noch aufgetaucht sind in der Kürze meiner Mittagspause zu beantworten, ansonsten heute Abend mehr.
Erst einmal möchte ich noch erwähnen, dass meine Tochter nichts von dieser Website weiss und ich ihr auch vorerst nichts davon sagen möchte, einfach um sie psychisch nicht noch mehr zu belasten. Das hat selbstverständlich nichts mit Euren Antworten und lieben mails zu tun, sondern damit, dass ich weiss, wenn sie sich hier festliest mit all diesen dramatischen Geschichten und Schicksalen wird sie mir noch völlig "durchdrehen". Sie braucht ihre Kraft für den kleinen Junis und für ihr Geschäft. Und leider wohnen wir 600km entfernt und ich kann ihr oft nur telefonisch zur Seite stehen.
Ja, wir waren gestern alle ziemlich geschockt von diesem Urteil! Auch bei Freunden und Kollegen hat keiner Verständnis für so eine Entscheidung. Allgemein scheint es aber so zu sein, dass sich wohl kein Richter/in Ausländerfeindlichkeit bzw. Islamfeindlichkeit nachsagen lassen will und deshalb im Zweifel für den "Ausländer" entscheidet.
Und weil wir ja alle so tolerant sind finden wir es auch gut, dass jetzt am Ground Zero in New York eine prächtige Moschee errichtet wird- wie krank ist das denn?!
So, das musste ich mal loswerden, ich die immer so für Multikulti war und so was von tolerant- alles vorbei und nur noch ein Hassgefühl bleibt zurück- schade!
Zurück zu unserem Problem:
Die Idee mit der Krankheit des Kindes am Abflugtag ist nicht schlecht, aber die Richterin hat schon von vornherein angeordnet, dass eine Krankheit kein Hinderungsgrund ist und das Kind auch mit 40°C Fieber an den Vater übergeben werden muss, da dieser sich genauso gut um das Kind kümmern könne, wie die Mutter.
Überhaupt lehnt meine Tochter alle Massnahmen ab, die die Richterin gegen sie aufbringen könnten.
Dieselbe wird nämlich auch im Rahmen der Scheidung über das Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht entscheiden,
Uns sind somit die Hände gebunden.
Ich weiss auch nicht, ob es möglich ist, die Richterin im nächsten Verfahren abzulehnen? An diesem Familiengericht gibt es nur 2 Richter, und diese ist nun mal für meine Tochter zuständig.
Die Anwältin wechseln, daran haben wir auch schon gedacht. Sie ist m.E. gut, hat aber nicht genug Biss im Gegensatz zum Anwalt meines Schwiegersohnes, der jeden Schwachsinn seines Mandanten auch noch unterstützt und schmalzige Stellungnahmen und massenhaft falsche eidesstattliche Erklärungen ans Gericht schickt.
Aber wo findet man eine neue Anwältin, die sich damit auskennt und wie oft soll sie die Anwältin noch wechseln, es ist schon die Zweite, und woher weiss ich welche gut ist und was kann die dann erreichen, wenn denn nun mal das deutsche Gesetz so ist???
cranberry
Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
Liebe cranberry
aus dem alten Forum fiel mir eben spontan ein Verein ein : "vermisste Kinder". Bitte googele dort mal.
Dort müsstest Du hilfreiche Informationen und Unterstützung erhalten.
Liebe Grüße
Brighterstar
P.S. Ich glaube, ich hätte mir eine Mutter, so wie Du es bist, gewünscht. Leider war mir dies nicht vergönnt.
aus dem alten Forum fiel mir eben spontan ein Verein ein : "vermisste Kinder". Bitte googele dort mal.
Dort müsstest Du hilfreiche Informationen und Unterstützung erhalten.
Liebe Grüße
Brighterstar
P.S. Ich glaube, ich hätte mir eine Mutter, so wie Du es bist, gewünscht. Leider war mir dies nicht vergönnt.
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- Registriert: 29.03.2008, 11:59
Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
Hallo Claraq,
ich verstehe da was nicht ganz. Also mir wurde schon gesagt, dass bei gemeinsamen Sorgerecht, ein Elternteil nur mit Genehmigung des zweiten verreisen kann mit dem Kind.
Ich weiss, dass das manchmal wie von Annette beschrieben, gehandhabt wird, aber in dem ganzen liegt ein Widerspruch, denn wenn ich als Mutter - wenn auch nur gemeinsam - das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, dann ist es eigentlich nichts wert.
Konsequenterweise könnte jetzt die Mutter das Kind nehmen und an irgendeinen Ort reisen. Oder ?
Zu beweisen, dass er das Kind dort behalten will, kann man ja wahrscheinlich nicht.
Uns - d.h. mir als Oma und dem Vater meines Enkels - hat der Richter damals gesagt, Ägypten ist ein modernes Land, und wenn etwas wäre, könnte der Kleine (3 Jahre) jederzeit zur deutschen Botschaft.
Das war schon sehr sarkastisch.
Arabella, bei den meisten Entscheidungen, und ich kenne hier viele Fälle, spielt das Kindeswohl keinerlei Rolle.
Da werden Kinder, um die sich die Mutter 10 Jahre lang nicht gekümmert, gezwungen, zur Mutter zu gehen. Da werden auch noch Gutachten erstellt. Und die Kinder leiden. Das Resulat von diesen Handlungen ist, dass die Kinder zum Schluss diesen Elternteil nie mehr sehen wollen, weil sie Angst haben.
Also liebe cranberry, Deine Tochter sollte alles tun um zu vermeiden, dass der Mann mit dem Kind nach Ägypten fährt, vielleicht kann ein Arzt sie ins Krankenhaus überweisen ????
Liebe Grüsse
Elisa
ich verstehe da was nicht ganz. Also mir wurde schon gesagt, dass bei gemeinsamen Sorgerecht, ein Elternteil nur mit Genehmigung des zweiten verreisen kann mit dem Kind.
Ich weiss, dass das manchmal wie von Annette beschrieben, gehandhabt wird, aber in dem ganzen liegt ein Widerspruch, denn wenn ich als Mutter - wenn auch nur gemeinsam - das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, dann ist es eigentlich nichts wert.
Konsequenterweise könnte jetzt die Mutter das Kind nehmen und an irgendeinen Ort reisen. Oder ?
Zu beweisen, dass er das Kind dort behalten will, kann man ja wahrscheinlich nicht.
Uns - d.h. mir als Oma und dem Vater meines Enkels - hat der Richter damals gesagt, Ägypten ist ein modernes Land, und wenn etwas wäre, könnte der Kleine (3 Jahre) jederzeit zur deutschen Botschaft.
Das war schon sehr sarkastisch.
Arabella, bei den meisten Entscheidungen, und ich kenne hier viele Fälle, spielt das Kindeswohl keinerlei Rolle.
Da werden Kinder, um die sich die Mutter 10 Jahre lang nicht gekümmert, gezwungen, zur Mutter zu gehen. Da werden auch noch Gutachten erstellt. Und die Kinder leiden. Das Resulat von diesen Handlungen ist, dass die Kinder zum Schluss diesen Elternteil nie mehr sehen wollen, weil sie Angst haben.
Also liebe cranberry, Deine Tochter sollte alles tun um zu vermeiden, dass der Mann mit dem Kind nach Ägypten fährt, vielleicht kann ein Arzt sie ins Krankenhaus überweisen ????
Liebe Grüsse
Elisa
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Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
Liebe Elisa,
mir ging es vor ein paar Jahren nicht viel anders.
Da wollte der Vater unseren Sohn im Urlaub mit nach England nehmen und ich habe nein gesagt, aus Angst heraus er würde ihn von dort aus nach Nigeria bringen.
Der Vater ging vor Gericht und der Richter empfand meine Angst vollkommen unbegründet, meinte ein Vater der aus so einem Land kommt und es hierher geschafft hat, würde sein eigenes Kind nicht mehr in sein Heimatland entführen.( Dann gäbe es nie Kindsentführungen ins Ausland)
Er bekräftigte den Urlaub , ich hatte nichts mehr zu sagen und musste meinem Sohn reisen lassen.
Ich hatte nun das Glück, dass der Vater meinen Sohn wieder brachte, er ihn Jahre zuvor bei noch intakter Ehe auch aus einem Nigeria-Urlaub wieder brachte.
Aber du siehst nach einem gerichtlichem Entschluss hat da Mutter nichts mehr zu melden, obwohl sie das gemeinsame Sorgerecht hat.
Da sind wir machtlos.
Allerdings sprachlos macht mich, dass die Richterin schon in ihren Entschluss eingefügt hat, dass eine Erkrankung kein Hindernisgrund sei.
Ein Kind mit 40 Grad Fieber auf den Flughafen schleppen, ihm einen Flug zuzumuten und dann ein Klima welches das Kind nicht gewohnt ist, das hat für mich nichts mehr mit Wohle des Kindes zu tun. Das ist Missbrauch!
LG Arabella
mir ging es vor ein paar Jahren nicht viel anders.
Da wollte der Vater unseren Sohn im Urlaub mit nach England nehmen und ich habe nein gesagt, aus Angst heraus er würde ihn von dort aus nach Nigeria bringen.
Der Vater ging vor Gericht und der Richter empfand meine Angst vollkommen unbegründet, meinte ein Vater der aus so einem Land kommt und es hierher geschafft hat, würde sein eigenes Kind nicht mehr in sein Heimatland entführen.( Dann gäbe es nie Kindsentführungen ins Ausland)
Er bekräftigte den Urlaub , ich hatte nichts mehr zu sagen und musste meinem Sohn reisen lassen.
Ich hatte nun das Glück, dass der Vater meinen Sohn wieder brachte, er ihn Jahre zuvor bei noch intakter Ehe auch aus einem Nigeria-Urlaub wieder brachte.
Aber du siehst nach einem gerichtlichem Entschluss hat da Mutter nichts mehr zu melden, obwohl sie das gemeinsame Sorgerecht hat.
Da sind wir machtlos.
Allerdings sprachlos macht mich, dass die Richterin schon in ihren Entschluss eingefügt hat, dass eine Erkrankung kein Hindernisgrund sei.
Ein Kind mit 40 Grad Fieber auf den Flughafen schleppen, ihm einen Flug zuzumuten und dann ein Klima welches das Kind nicht gewohnt ist, das hat für mich nichts mehr mit Wohle des Kindes zu tun. Das ist Missbrauch!
LG Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !
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Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
GrußUnd vor dem geplante Reisetermin am 9.9. erreichen wir sowieso nichts mehr!
Arche
Gemeinsam sind wir stark!
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Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
Ein Beispiel, auch hier hat das Gericht entschieden .....Amely hat geschrieben:Also gut 2 Wochen noch.
Hilft vielleicht eine Eingabe ans Gericht mit der Auflistung von
Präzidenzfällen - wo ähnlich entschieden wurde und der Vater das Kind nicht mehr herausgegeben
bzw. im Heimatland belassen hat. Davon gibt es doch genügend Beispiele.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,415994,00.html
Arche
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Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei Euch allen für die vielen konstruktiven und auch mitfühlenden Beiträge bedanken! Hier in diesem forum fühlt man sich sehr gut aufgehoben und verstanden, ich danke Euch dafür!
Wie Blume und andere ja schon so schlüssig erläutert haben, kann man gegen dieses Urteil kaum etwas machen, wenn man keine konkreten Anhaltspunkte hat, dass der KV tatsächlich eine Entführung plant. Eine Drohung ohne Zeugen reicht eben nicht aus- und drohen tun diese Männer ja viel. Dies hat mir auch jetzt eine m.E. sehr kompetente Anwältin für Familien-, Ausländer- und Asylrecht bestätigt.
Sie konnte uns auch dahingehend beruhigen, dass in ihrer 10jährigen Praxis "erst" 2 Entführungsfälle vorgekommen sind. Sicherlich sind das 2 zuviel, gibt uns aber wieder etwas Zuversicht. Diese Anwältin hätte für meine Tochter auch keine andere Entscheidung erwirken können.
Wir wollen natürlich die "Pferde nicht scheu" machen, aber zuviel Blauäugigkeit und Vertrauen hat sich für uns in der Vergangenheit nicht ausgezahlt. Ich hätte auch niemals gedacht, zu welchen Aktionen unser Schwiegersohn fähig ist, trotz aller Warnungen und Bedenken von Freuneden und Verwandten! Und auch Ihr alle kennt sicher die Sprüche, wenn es zu einer Bindung mit einem Mann aus dem islamischen Kulturkreis kommt. Man hat halt immer Hoffnung, dass so eine Beziehung auch mal gut gehen kann. Das gibt es ja auch sicherlich, allerdings, wenn ich drüber nachdenke, kenne ich keine...
Meine Tochter hat sich nun dazu entschlossen, nicht mit nach Ägypten zu reisen. Es ist einfach nicht möglich, jetzt noch einen bezahlbaren Flug und erst recht ein gescheites und bezahlbares Hotel im Heimatort meines Schwiegersohnes zu finden.
Die Richterin hatte meiner Tochter allen Ernstes vorgeschlagen, sie solle sich in Kairo ein Hotel nehmen. Das hätte dann so ausgesehen, dass meine Tochter mit Kind morgens zwei Stunden nach Ismailia durch die Wüste gefahren wäre, zwei Stunden zurück nach Kairo, denn was soll sie in Ismailia den ganzen Tag, wo man als (blonde) Frau allein unterwegs angestarrt wird wie ein Exot. Und abends die ganze Tour in umgekehrter Reihenfolge. Als meine Tochter kurz ansprach, dass sie als Frau allein wohl kaum ein Taxi bekommt, dass sie 2x täglich diese Strecke hin und her fährt, meinte die Richterin, man könne sich doch einen Leihwagen nehmen.
Das zeigt mir mal wieder, wie weltfremd doch manche sind. Das wahre Leben in Ägypten jenseits des Tourismus hat bestimmt nichts mit der Ägyptenwerbung von tausend und einer Nacht zu tun! Und wer einmal in Ägypten auf den Strassen unterwegs war, weiss wovon ich spreche: der Nürburgring ist eine verkehrsberuhigte Zone dagegen.Dieser Gefahr kann man doch ein Kind nicht täglich mehrere Stunden aussetzen! Um das Kind nicht zu gefährden verzichtet meine Tochter nun darauf.
Gott sei Dank macht sich meine Tochter nicht verrückt, sie trägt das alles sehr tapfer und ich bin sehr stolz auf sie!
Ich weiss, die schlimme Zeit kommt noch, wenn er mit dem Kind abgereist ist! Um ihr die ganze Sache etwas zu erleichtern und sie abzulenken, habe ich ihr jetzt vorgeschlagen, dass nur wir beide in dieser Zeit eine Woche nach Griechenland fliegen. Sie freut sich schon darauf und ist durch unsere Reiseplanung etwas abgelenkt
Ändern können wir nichts an der Situation, auch wenn man dieses Gefühl der Hilflosigkeit und des Ausgeliefertsein so sehr hasst- da müssen wir jetzt durch!
Wir hoffen und beten, dass alles gut geht, dass der Kleine gesund und munter zurückkehrt. Alles andere liegt nicht in unserer Hand!
Ich werde Euch berichten, wie es weiter geht. Bis dahin alles Liebe Euch und nochmals 1001 Dank!!!
Wie Blume und andere ja schon so schlüssig erläutert haben, kann man gegen dieses Urteil kaum etwas machen, wenn man keine konkreten Anhaltspunkte hat, dass der KV tatsächlich eine Entführung plant. Eine Drohung ohne Zeugen reicht eben nicht aus- und drohen tun diese Männer ja viel. Dies hat mir auch jetzt eine m.E. sehr kompetente Anwältin für Familien-, Ausländer- und Asylrecht bestätigt.
Sie konnte uns auch dahingehend beruhigen, dass in ihrer 10jährigen Praxis "erst" 2 Entführungsfälle vorgekommen sind. Sicherlich sind das 2 zuviel, gibt uns aber wieder etwas Zuversicht. Diese Anwältin hätte für meine Tochter auch keine andere Entscheidung erwirken können.
Wir wollen natürlich die "Pferde nicht scheu" machen, aber zuviel Blauäugigkeit und Vertrauen hat sich für uns in der Vergangenheit nicht ausgezahlt. Ich hätte auch niemals gedacht, zu welchen Aktionen unser Schwiegersohn fähig ist, trotz aller Warnungen und Bedenken von Freuneden und Verwandten! Und auch Ihr alle kennt sicher die Sprüche, wenn es zu einer Bindung mit einem Mann aus dem islamischen Kulturkreis kommt. Man hat halt immer Hoffnung, dass so eine Beziehung auch mal gut gehen kann. Das gibt es ja auch sicherlich, allerdings, wenn ich drüber nachdenke, kenne ich keine...
Meine Tochter hat sich nun dazu entschlossen, nicht mit nach Ägypten zu reisen. Es ist einfach nicht möglich, jetzt noch einen bezahlbaren Flug und erst recht ein gescheites und bezahlbares Hotel im Heimatort meines Schwiegersohnes zu finden.
Die Richterin hatte meiner Tochter allen Ernstes vorgeschlagen, sie solle sich in Kairo ein Hotel nehmen. Das hätte dann so ausgesehen, dass meine Tochter mit Kind morgens zwei Stunden nach Ismailia durch die Wüste gefahren wäre, zwei Stunden zurück nach Kairo, denn was soll sie in Ismailia den ganzen Tag, wo man als (blonde) Frau allein unterwegs angestarrt wird wie ein Exot. Und abends die ganze Tour in umgekehrter Reihenfolge. Als meine Tochter kurz ansprach, dass sie als Frau allein wohl kaum ein Taxi bekommt, dass sie 2x täglich diese Strecke hin und her fährt, meinte die Richterin, man könne sich doch einen Leihwagen nehmen.
Das zeigt mir mal wieder, wie weltfremd doch manche sind. Das wahre Leben in Ägypten jenseits des Tourismus hat bestimmt nichts mit der Ägyptenwerbung von tausend und einer Nacht zu tun! Und wer einmal in Ägypten auf den Strassen unterwegs war, weiss wovon ich spreche: der Nürburgring ist eine verkehrsberuhigte Zone dagegen.Dieser Gefahr kann man doch ein Kind nicht täglich mehrere Stunden aussetzen! Um das Kind nicht zu gefährden verzichtet meine Tochter nun darauf.
Gott sei Dank macht sich meine Tochter nicht verrückt, sie trägt das alles sehr tapfer und ich bin sehr stolz auf sie!
Ich weiss, die schlimme Zeit kommt noch, wenn er mit dem Kind abgereist ist! Um ihr die ganze Sache etwas zu erleichtern und sie abzulenken, habe ich ihr jetzt vorgeschlagen, dass nur wir beide in dieser Zeit eine Woche nach Griechenland fliegen. Sie freut sich schon darauf und ist durch unsere Reiseplanung etwas abgelenkt
Ändern können wir nichts an der Situation, auch wenn man dieses Gefühl der Hilflosigkeit und des Ausgeliefertsein so sehr hasst- da müssen wir jetzt durch!
Wir hoffen und beten, dass alles gut geht, dass der Kleine gesund und munter zurückkehrt. Alles andere liegt nicht in unserer Hand!
Ich werde Euch berichten, wie es weiter geht. Bis dahin alles Liebe Euch und nochmals 1001 Dank!!!
Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
Liebe cranberry
vielen Dank für Deinen Bericht. Ich halte Euch alle Daumen ganz fest, damit alles gut geht.
Euch Beiden einen erholsamen Urlaub.
Und bitte melde Dich wieder.
vielen Dank für Deinen Bericht. Ich halte Euch alle Daumen ganz fest, damit alles gut geht.
Euch Beiden einen erholsamen Urlaub.
Und bitte melde Dich wieder.
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- Registriert: 12.03.2008, 16:36
Re: Richterin entscheidet Vater darf Kind mitnehmen
Liebe cranberry,Wir hoffen und beten, dass alles gut geht, dass der Kleine gesund und munter zurückkehrt. Alles andere liegt nicht in unserer Hand!
es ist leider so das ihr ihn nun mit dem Kleinen fahren lassen müßt.
Deine Idee mit deiner Tochter ein paar Tage weg zu fahren ist gut.
Trotz allem wünsche ich euch schöne Tage.
Ein Gedanke kommmt mir noch.
Dein Schwiegersohn ist inzwischen Deutscher und hat hier seine Existenz.
Er würde sicher nicht in Ägypten bleiben wollen.
Wenn er sein Kind da lassen würde und allein kommt erwarten ihn hier große Probleme. Polizei, Anzeige und Gericht.
Denkst du er würde das auf sich nehmen nur um sein Kind dort bei seiner Familie zu lassen ?
Vorstellen kann ich mir das nicht.
Aber wer kann schon in diese Menschen sehen ?
Ich wünsche euch alles Gute, vor allem das euer Kleiner gesund zurückkommt.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942