alleiniges Sorgerecht Beschluss

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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jippie
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Re: alleiniges Sorgerecht Beschluss

Beitrag von jippie » 06.07.2011, 18:53

Also dann, nach Rücksprache:

OLG Bremen - BGB § 1687 I S. 2, 1687 I S. 3
(5. ZS - FamS -, Beschluss v. 8.8.2007 - 5 UF 34/06)

Bei der Beantragung eines Kinderausweises handelt es sich um eine Angelegenheit
der Alltagssorge i. S. des § 1687 I S. 2 und 3 BGB. Einer Zustimmung des anderen -
ebenfalls sorgeberechtigten - Elternteils bedarf es daher nicht.

Gründe:
Die Mutter begehrt die Ersetzung der Zustimmung des Vaters für die Beantragung eines
Kinderreisepasses für S.
Der gemäß §§ 621e, 621a ZPO i. V. mit § 24 III FGG statthafte Antrag ist unzulässig, weil der Mutter
das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Bei der Beantragung eines Kinderausweises handelt es
sich um eine Angelegenheit der Alltagssorge i. S. des § 1687 I S. 2 und 3 BGB. Hierfür hat die Mutter
vorliegend die alleinige Entscheidungskompetenz und damit auch "das gesetzliche
Alleinvertretungsrecht.
1. Nach § 1687 I S. 2 BGB hat derjenige Elternteil, bei dem das Kind rechtmäßig seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, hier also die Mutter, die Befugnis zur alleinigen Ent.~cheidung in Angelegenheiten des
täglichen Lebens. Dies sind gemäß § 1687 I S. 3 BGB in der Regel solche, die häufig vorkommen und
die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben.
Hierzu gehört nach Auffassung des Senats auch die Beantragung von Ausweispapieren. Zwar dürfte
der Besitz eines Ausweises für das Kind selbst von erheblicher Bedeutung sein. Das ändert aber
nichts an dem Umstand, dass die Beantragung eines solchen Ausweises - jedenfalls in der Regel -
eine Selbstverständlichkeit und demzufolge eine bloße Formalie darstellt. Eines
Entscheidungsprozesses, an dessen Ende wegen der Bedeutung der Sache ein gegenseitiges
Einvernehmen der Eltern i. S. des § 1687 I S. 1 BGB erzielt werden müsste, bedarf es insoweit nicht.
(im Ergebnis ebenso Koritz, FPR 2000, 243; Veit, in: Bamberger/Roth, BGB, § 1687 Rz. 12;
Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1687 Rz. 11; a. A. OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 1187).
2. Eine andere, hiervon zu trennende und vorliegend nicht zur Entscheidung gestellte Frage ist, ob der
Entscheidung über den - mit der Beantragung des Ausweises zusammenhängenden -
Auslandsaufenthalt des Kindes eine erhebliche Bedeutung zukommt (vgl. OLG Köln, FamRZ 2005,
644, für den Fall einer Reise der Kinder nach Katar). Dass eine von dem Kinderhort organisierte Reise
nach Dänemark für das achtjährige Kind S. von erheblicher Bedeutung ist, ist im Übrigen weder
dargetan noch sonst ersichtlich.
(Mitgeteilt von Richter am OLG R. Schilling, Bremen)
= FamRZ 2008, 810

Quelle: jurathek.de

Danke Clara!
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Arabella
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Re: alleiniges Sorgerecht Beschluss

Beitrag von Arabella » 18.09.2011, 21:12

Hallo Blume,
und wie ist das dann wenn geteiltes Sorgerecht besteht, der Vater aber unbekannt ins Ausland gezogen ist? Man ihn nicht mehr erreicht?
Wie entscheidet dann das Passamt?
Denn eine väterliche Unterschrift ist somit ja unmöglich.
LG Arabella
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Arabella
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Re: alleiniges Sorgerecht Beschluss

Beitrag von Arabella » 04.10.2011, 08:13

Hallo Fabinha
und was musstest du zahlen?
Da mir mein Anwalt sagte das kostet für beide Kinder wieder Geld, habe ich das bis jetzt noch nicht beantragt, denn manchmal überlasten mich alle Ausgaben.
Deshalb hätte ich gerne gewusst wie es ohne das geht oder was dich das gekostet hat.
LG Arabella
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brighterstar007

Re: alleiniges Sorgerecht Beschluss

Beitrag von brighterstar007 » 04.10.2011, 11:05

Hallo Arabella,

ich könnte mir vorstellen, dass du eine eidesstattliche Erklärung , dass du Telefonnummer/Adresse/ Aufenthalt deines
Ex nicht kennst, unterzeichnen und das alleineige Sorgerecht beantragen musst. Mitanderen Worten : es führt kein Weg am Familiengericht/Amtsgericht vorbei...

Liebe Grüße

Brighterstar

Arabella
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Re: alleiniges Sorgerecht Beschluss

Beitrag von Arabella » 04.10.2011, 12:13

Hallo,
zur allgemeinen Info, ich war mich heute erkundigen!
Mein Sohn wird 16 und benötigt ab 16 keine Unterschrift der Eltern mehr für einen Personalausweis, allerdings für einen Reisepass schon. . . . meine Tochter 14 benötigt noch von beiden Sorgeberechtigten eine Unterschrift, allerdings meinte die Dame es würde eine Bestätigung vom Anwalt reichen dass der Vater nicht mehr zu erreichen ist.
Mal sehen ob das klappt, ich werde kein Geld ausgeben wo es nicht unbedingt notwendig ist.
Ausser beim Pass hatte ich ansonsten noch nie Schwierigkeiten, meine Unterschrift war immer vollkommen ausreichend, ob es nun Schulwechsel oder andere Entscheidungen betraf.
Da der Vater ohne Schwierigkeiten nicht mehr einreissen kann, brauche ich auch keine Ängste auszustehen, dass er irgendwann mal wieder auftaucht.
LG Arabella
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Arabella
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Re: alleiniges Sorgerecht Beschluss

Beitrag von Arabella » 05.10.2011, 12:05

Hallo fabinha,
da hattest du aber auserordentlich Glück!
Denn normalerweise läuft das so, dass die Kinder dann erstmal durchs Gericht bei dem Jugendamt vorsprechen müssen und aussagen machen müssen.Sozusagende bestätigenden Aussagen, dass der Vater weg sei, kein Kontakt mehr besteht usw.
Danach gehts erst vor Gericht und auch dort müssen ältere Kinder evtl nochmals aussagen. Erstens ist dies belastend für die Kinder und zweitens gehts dann eben in eine höheren Kostenbereich! Ich würde das auch ohne Anwalt machen, habe diese Kosten noch nicht einmal einberechnet.
Da ich den zuständigen Familienrichter von vorher kenne und weiss wie gründlich er ist, es also auf mehr Kosten hinauslaufen wird spare ich mir das erstmal. . .sollte es nicht anders gehen werde ich es wohl beantragen müssen.
Vielen Dank für deine Hilfe!
LG Arabella
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brighterstar007

Re: alleiniges Sorgerecht Beschluss

Beitrag von brighterstar007 » 05.10.2011, 12:57

Hallo Arabella,

da hast du klug gehandelt - auch ich mache lieber alles selbst, allerdings kannst du vielleicht durch eine Beistandschaft
übers Jugendamt beraten werden, obwohl auch hier große Vorsicht geboten ist und deine kids schon relativ "alt"
sind.
Ich habe schlechte Erfahrungen gemacht: obwohl mein Ex keinen Unterhalt (oder in grauer Vergangenheit nur spärlich)
Kindesunterhalt zahlte, wurde ich bei einer Gerichtsverhandlung mit Ex von deren Seite - wenn es denn wirklich Vertreter
des JA waren...- wie eine Kriminelle behandelt, die die Adresse des Kindsvaters nicht wissen dürfe (OT).
Jahre bekam ich fingierte??? Briefe mit kopiertem??? Briefkopf des Amtes sowie Anrufe, dass ich ein Original
einreichen solle...
Ich war wirklich geschockt.
ICH habe die Beistandschaft auf anraten einer Behörde immerhin seinerzeit in die Wege geleitet!!!
Sie sind quasi gesetzteswidrig dafür verantwortlich, dass unser kid ohne Kontakt zum Vater/ohne männliche Bezugspersonen aufwachsen muss, da ich viel zu erschöpft bin, um noch irgendwelchen Menschen zu vertrauen.
Hoffentlich wird dies irgendwann einmal anders - theoretisch will ich lieben und geliebt werden...
Ob es Wirklichkeit wird ???

Liebe Grüße

Brighterstar

Anaba
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Re: alleiniges Sorgerecht Beschluss

Beitrag von Anaba » 05.10.2011, 14:03

ICH habe die Beistandschaft auf anraten einer Behörde immerhin seinerzeit in die Wege geleitet!!!
Sie sind quasi gesetzteswidrig dafür verantwortlich, dass unser kid ohne Kontakt zum Vater/ohne männliche Bezugspersonen aufwachsen muss, da ich viel zu erschöpft bin, um noch irgendwelchen Menschen zu vertrauen.
Liebe brighterstar,

ich verstehe nicht wieso die Behörde (das Jungendamt ?) die Schuld hat, dass dein Kind ohne Kontakt zum Vater aufgewachsen ist.
Warum hat denn der Vater von sich aus keinen Kontakt zu seinem Kind aufgenommen ?
Das könnte er doch jederzeit immer noch tun.
Dazu braucht es doch keine Behörde.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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Arabella
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Re: alleiniges Sorgerecht Beschluss

Beitrag von Arabella » 06.10.2011, 07:34

Hallo,
das verstehe ich auch nicht so ganz, denn wo der Wille des Vaters fehlt wird kein Jugendamt der Welt etwas bewegen können.
Es ist zwar klar dass ein in Deutschland lebender Vater auf Unterhalt belangt werden kann und wenn dies gerichtlich verfolgt wird kann bei Nichteinhaltung der Vater sogar in den Knast wandern.
Aber es gibt noch keine Strafe bei Nichteinhaltung des Kontaktes zum Kind. Zwar sollte sich das Jugendamt bemühen den Vater umzustimmen, aber rechtliche Folgen . . . .
Evtl ist es besser bei so einem Vater wenn kein Kontakt besteht. . .liebe Brighterstar hast du schon einmal darüber nachgedacht, dass der Vater mit einhaltendem Kontakt vielleicht mehr Schaden anrichten hätte können.

Ein Kind kann auch gross werden ohne männliche Bezugsperson, ganz sicherlich ists netter mit einem sich kümmerndem Vater, aber auch netter ohne Ar...lo..vater.
Ob du nochmals Vertrauen in Menschen schenken kannst, liegt ganz allein an dir. Was kann ein Versuch schaden, wenn du dich doch nach Liebe sehnst? Nur solltest du gründlich sein beim Überdenken wem du diese Liebe schenkst. Das Leben ist ganz allgemein immer ein Risiko und Stagnation aus Selbstmitleid heraus bringt einen meist nur in psychische und physische Vereinsamung.
LG Arabella
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
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brighterstar007

Re: alleiniges Sorgerecht Beschluss

Beitrag von brighterstar007 » 06.10.2011, 14:53

Ihr Lieben,

natürlich habt ihr (Anaba/Anabella) recht mit eurer Behauptung, dass der Kindsvater sich auch selber melden konnte.
Dies hat er auch sporadisch getan - teilweise mit sehr großen unvorhersehbaren Abständen.
Da er jedoch unterhaltspflichtig war/ist, hat es mich dennoch gewundert, dass die Bürokraten mir seine aktuelle
Adresse vorenthalten haben...Hätte ich mir selbst nochmal einen weiteren Anwalt genommen, hätte ich ja auch das Recht gehabt, seinen (Ex`) Aufenthaltsort zu erfahren.
Ich fand es amtsanmaßend - es sei denn, er war im Zeugenschutzprogramm, sorry für die
Ironie. Dort gehöre ich wohl eher hin...wenn mir denn jemand glauben würde...

Angeblich steht doch die Familie unter besonderm staatlichen Schutz.

Liebe Grüße

Brighterstar

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