BGH Urteil

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

Moderator: Moderatoren

Antworten
jippie
Beiträge: 864
Registriert: 15.03.2010, 19:46

BGH Urteil

Beitrag von jippie » 02.08.2011, 13:49

Ab nun geht es für Mutti Vollzeit in die Arbeit.

http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... itjob.html

Grundsätzlich bin ich nicht dagegen, dass Frauen/Männer mit Kindern Vollzeit arbeiten.
Wenn sie alles gewuppt bekommen und Unterstützung vom Umfeld, warum nicht.
Aber jeder Fall ist individuell.
Das nicht überall bezahlbare Betreuung zur Verfügung steht, brauch ich hier nicht erörtern.
Zum anderen muss man erstmal einen Job finden, der sich mit den starren Betreuungszeiten vereinbaren läßt.
Und das Kind muss in der Schule gut funktionieren, so das kein Förderbedarf besteht.
Die Frau trägt nun die Beweislast, warum ihr kein Vollzeitjob zugemutet werden kann. Gelingt ihr das nicht, muss sie mit Schulkind ebenso viel arbeiten wie ihr Ex-Mann ohne Betreuungspflicht.
Und Frau/Mann trägt auch alleine die Mehrkosten der Alleinerziehung.
Der Kindsunterhalt ist ja oft ein Witz, wenn er überhaupt gezahlt wird.
Jetzt der "kultursensiblen Sprache" verpflichtet.

jippie
Beiträge: 864
Registriert: 15.03.2010, 19:46

Re: BGH Urteil

Beitrag von jippie » 02.08.2011, 15:11

Grundsätzlich ist Selbstverantwortung sehr zu begrüßen.
Reicht den Teilzeit nicht auch erstmal, bis zu einem gewissem Alter???
Die Infrastruktur ist vieler Orts noch gar nicht da, um nicht ganz so gehetzt, den Alltag als Vollzeit arbeitende Alleinerziehende zu meistern.
Hoffentlich tragen die Richter, die darüber zu entscheiden haben, dem Rechnung.
Ich kann nur zu den unmöglichsten Zeiten arbeiten, weil ich mir die Betreuung mit meinem Ex-Mann
teile und wir uns ganz genau absprechen.
Das ist mein Glück, gerade jetzt in den Schulferien.
Aber wieviele Mütter/Väter können das????

Ich habe bis vor kurzem in einem Landstrich gewohnt, da gab es nichts.
Keinen Schulhort, keinen Hort außerhalb der Schule, keinerlei Betreuungsmöglichkeit für Grundschulkinder.
Nichts!
Kindlein stand zu wechselnden Zeiten ab 10:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr vor der Tür.
Wann genau sie aus der Schule kam, wusste man nie so genau.
Stundenplan war nur ein ungefährer Richtwert. :lol:

Das es sowas überhaupt noch gibt, darüber hatte ich mir im Vorfeld, also bevor ich dort hingezogen bin, gar keine Gedanken gemacht. Also wieder Retoure, damit Mutti wieder arbeiten kann. :wink:

Könnte man den anderen Elternteil an den Betreuungskosten beteiligen?
Der Unterhalt geht ja meist dabei komplett weg.
Da sind Mehrkosten für den Alltag gar nicht mit dabei.

Irgendwie ist das doch ein wenig ungerecht verteilt......
Jetzt der "kultursensiblen Sprache" verpflichtet.

Moppel
Beiträge: 1964
Registriert: 12.06.2009, 13:12

Re: BGH Urteil

Beitrag von Moppel » 02.08.2011, 16:23

Hallo
jippie hat geschrieben:Grundsätzlich ist Selbstverantwortung sehr zu begrüßen.
Reicht den Teilzeit nicht auch erstmal, bis zu einem gewissem Alter???
IMHO ja, genaue Altersgrenze habe ich aber nicht im Kopf. Gibt aber auch reichlich Ausnahmen.
Die Infrastruktur ist vieler Orts noch gar nicht da, um nicht ganz so gehetzt, den Alltag als Vollzeit arbeitende Alleinerziehende zu meistern.
Da wird man den Gemeinden mal kräftig ins Kreuz treten müssen, denn die meisten Betreuungszeiten die ich kenne sind realitätsfern.
Btw. Alleinerziehend ist kein unabänderliches Schicksal.
Hoffentlich tragen die Richter, die darüber zu entscheiden haben, dem Rechnung.
Ist nicht deren Aufgabe, nicht umsonst gibt es meistens sinngemäß den Zusatz "Näheres regelt der Gesetzgeber.“.
Ich kann nur zu den unmöglichsten Zeiten arbeiten, weil ich mir die Betreuung mit meinem Ex-Mann
teile und wir uns ganz genau absprechen.
Das ist mein Glück, gerade jetzt in den Schulferien.
Schön wenn es klappt.
Aber wieviele Mütter/Väter können das????
Dann müssen sie es lernen.
Ich habe bis vor kurzem in einem Landstrich gewohnt, da gab es nichts.
Keinen Schulhort, keinen Hort außerhalb der Schule, keinerlei Betreuungsmöglichkeit für Grundschulkinder.
Nichts!
Es gibt Landstriche da gibt es Familien, so das ein derartiges Angebot schlicht nicht gebraucht wird. Für die Ausnahme wird es dann natürlich blöd.
Kindlein stand zu wechselnden Zeiten ab 10:30 Uhr bis ca. 13:00 Uhr vor der Tür.
Wann genau sie aus der Schule kam, wusste man nie so genau.
Stundenplan war nur ein ungefährer Richtwert. :lol:
Überraschungen frei Haus 8) :D .
Das es sowas überhaupt noch gibt, darüber hatte ich mir im Vorfeld, also bevor ich dort hingezogen bin, gar keine Gedanken gemacht. Also wieder Retoure, damit Mutti wieder arbeiten kann. :wink:
Meistens dort wo ländliche/dörfliche Strukturen noch so weit funktionieren und man noch weiss das Kindererziehung Familiensache ist, und auf den Höfen immer jemand im Haus ist.
Wie schon gesagt, für die Ausnahme wird es dann schwierig.
Könnte man den anderen Elternteil an den Betreuungskosten beteiligen?
Der Unterhalt geht ja meist dabei komplett weg.
Da sind Mehrkosten für den Alltag gar nicht mit dabei.
Der andere Elternteil zahlt Unterhalt und das muss reichen. Bitte nicht vergessen das die finanzielle Leistungsfähigkeit des Ex Partners begrenzt ist, denn er muss auch die Chance haben neu zu starten.
Irgendwie ist das doch ein wenig ungerecht verteilt......
Nicht wirklich. Denn der der das Kind hat, hat auch den Spass, während der andere meistens nur Zaungast ist.

Mein Fazit.
Das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn interessierte Kreise alles daransetzen werden es zu verwässern. Eine Scheidung ist eine Scheidung und somit geht jeder seinen Weg und zwar unabhängig vom anderen.

Gruss
Rene

Elisa
Beiträge: 3052
Registriert: 29.03.2008, 11:59

Re: BGH Urteil

Beitrag von Elisa » 02.08.2011, 17:50

Jippie, ganz so schlimm ist es nun auch und Du kannst mir glauben, ich weiss, von was ich rede, denn ich war allein erziehend mit Ganztagsjob und das zu einer Zeit, wo ein Kinderhortplatz noch Mangelware war.

Also hier in dem 1000 Seelendorf gibt es einen Kinderhort und es gibt auch Tagesmütter.

Nur ich sehe den Schwerpunkt irgendwo ganz anders: Es geht einfach nicht, dass Menschen Kinder in die Welt setzen, und dann irgendwann deren Finanzierung den Nachbarn überlassen.

Ich weiss, hört sich schlimm an, aber es ist oft genug Realität. Wenn ich Kinder bekomme bzw. eine Familie gründe, muss dieser Punkt - auch wenn er sehr unromantisch ist - einfach bedacht werden. Kinder kosten halt nun mal Geld.

Ich bin wie Du der Meinung, dass ein Elternteil mehr Zeit haben sollte für Kinder, aber das muss dann auch von den Eltern geregelt werden, und nicht von der Allgemeinheit, die sollte nur im äußersten Notfall in Anspruch genommen werden. Sie gibt ja schon ihren Anteil mit dem Kindergeld und der Steuerklasse, Krankenkassenmitversicherung usw.

Wenn ich mich für ein Kind entscheide, dann muss ich auch über diese Punkte nachdenken.

Ich empfand es nicht mal so stressig, aber es war ein knallharter Verzicht auf ein eigenes Privatleben, aber ich hatte ja diese Entscheidung so getroffen.
Natürlich wäre alles wahrscheinlich einfacher mit einem Vater gewesen, aber dass er nicht anwesend war, war auch nicht geplant.
Es war halt, wie es war.

LG Elisa

P.S. Ich habe mir allerdings eine Wohnung in der Nähe von Kindergarten und Kinderhort und dies wiederum in der Nähe meines Arbeitsplatzes gesucht, was vieles erleichtert hat.

jippie
Beiträge: 864
Registriert: 15.03.2010, 19:46

Re: BGH Urteil

Beitrag von jippie » 02.08.2011, 18:14

Moppel, das Problem bei Vollzeitarbeit ist, du brauchst eine qualitativ hochwertige Betreuung, die auch noch über die vielerorts gebotenen Betreuungzeiten hinausgeht.
Die gibt es im Moment immer noch nur im Osten oder, zu horrenden Preisen, in Großstädten.
Wir haben die nötige Infrastruktur einfach nicht.
Ganz unabhängig ob alleinerziehend oder nicht.
Frauen müssen heute arbeiten, um fürs Alter vorzusorgen.
Das ist politisch ja so gewollt.

Ach ich weiß auch nicht....die, die wollen, können nicht und die, die können wollen nicht.
Aber alle sollen.
Btw. Alleinerziehend ist kein unabänderliches Schicksal.
Hase, Väter für die Kinder sind meist vorhanden.
Echte Partner fehlen. :wink:
Bitte nicht vergessen das die finanzielle Leistungsfähigkeit des Ex Partners begrenzt ist, denn er muss auch die Chance haben neu zu starten.
Auch bei Politikern geht der Trend zur Zweit oder gar Drittfamilie.
Das spiegelt sich ja in dem politischem Willen manchmal allzudeutlich wieder. :lol:
Kinder in die Welt setzen, aber nur fürs Mindeste sorgen.

@Elisa
Ich habe auch immer gearbeitet. Aber es war früher oft ein Kraftakt mit Kindergarten bis 12 Uhr und dann Tagesmüttern.
Bin schon lange der Meinung, Kindergeld sollte in kostenlosen Kinderbetreuung umgewandelt werden.
Wenn das eh das Ziel ist. :wink:
Es nützt niemanden, wenn das Geld auf den Konten der Familien zwischengelagert wird.
Jetzt der "kultursensiblen Sprache" verpflichtet.

Elisa
Beiträge: 3052
Registriert: 29.03.2008, 11:59

Re: BGH Urteil

Beitrag von Elisa » 02.08.2011, 18:31

Da gebe ich Dir 100 % Recht.

Hier die Lösung mit der Tagesmutter, die die Kinder dann vom Kindergarten abholt und betreut, bis die Mutter von der Arbeit kommt, finde ich gut.

Sie sagte mir, dass das Jugendamt sich sogar in manchen Fällen an den Kosten beteiligt.

Jippie, ich weiss, dass es nicht einfach ist.

Clara, hier ist der Kinderhort bis 17.00 h geöffnet, war es schon zu Zeiten meiner Tochter. Bei manchen sogar bis 18.00 Uhr.
Aber selbst, wenn Frau im Geschäft arbeitet, braucht sie dann noch jemanden.

hulla
Beiträge: 1603
Registriert: 01.05.2008, 14:15

Re: BGH Urteil

Beitrag von hulla » 02.08.2011, 19:01

ich verstehe es nicht und will es auch nicht verstehen, warum auf biegen und brechen eine auswärtige kinderbetreuung gezwungen hergezogen wird, wenn ein kind eine mutter und einen vater hat :!:
die familie ist die kleinste zelle des staates und jede mutter und jeder vater versucht doch, das kind zu einem vollwertigen menschen! zu erziehen, oder?

zumindest sollte es so sein. :evil:

ich für meinen teil stelle seit jahren fest, daß genau das systematisch zerstört wird, um schafe herzuziehen, die treu und brav in ihrem trott verharren und für eine bestimmte klientel buckeln.

die einen bekommen es bis zum k...zzen in den poppes geschoben, die andern zappeln bis zum erbrechen, damit aus ihren kindern was wird.

frauen und auch männer gehen arbeiten, um tagesmütter zu bezahlen, was für ein unsinn!!!

ich plädiere dafür, daß endlich die haus- und kindererziehungsarbeit auch als ARBEIT anerkannt wird, und ein grundgehalt dafür bezahlt wird!!!

aber eher friert die hölle zu, bis sich diesbezüglich was ändert, näch? :evil:

jaaa, ich weiß, das funzt nicht, es ist ja politisch so gewollt.

was für blöööde, dummgeborene politiker haben wir eigentlich??

okay, früher hieß es mal, wer nix wird, wird wirt, heute heißt es: wer nix isch ond no nie was war oder gschafft hot, hockt in der regierung, gell?

grrrr, wütende grüßle hulla

a wengerl off, sorry

..... und p., wenn du mitliest, bitte schicke mir eine mail, damit ich deine adresse wieder habe, ich hab dich nicht vergessen, ich habe nur einen neuen lap, der alte gab den geist auf :wink:

Elisa
Beiträge: 3052
Registriert: 29.03.2008, 11:59

Re: BGH Urteil

Beitrag von Elisa » 02.08.2011, 19:11

Hulla, die meisten Männer verdienen aber nicht soviel, dass sie ihrer Frau ein Grundgehalt zahlen können, obwohl das wirklich das Ideale wäre, wenn beide es denn so wollen.

Und Hulla, das Gehalt der meisten Männer reicht auch nicht, um eine Frau und zwei Kinder zu ernähren.
Vielen kommen mit 1700 und weniger netto nachhause. Miete, Nebenkosten, Nahrung und weg ist das.

Da ist nichts mit Ausbildung etc.

So einfach ist das alles eben doch nicht.

Und Hulla, was ist im FAlle einer Scheidung ?

LG Elisa

hulla
Beiträge: 1603
Registriert: 01.05.2008, 14:15

Re: BGH Urteil

Beitrag von hulla » 02.08.2011, 19:23

elisa

das grundgehalt sollte von der regierung bezahlt werden zum erhalt von familie, zusammenhalt und erhaltung des eigenen volkes, sooo meinte ich das.

es sollte der beruf "mutter" anerkannt werden, im anderen fall werden doch auch die "tagesmütter", die gschdudierten "kindergärtnerinnen" und wie sie sich alle schimpfen, auch bezahlt.

warum eine mutter nicht?? die sich zu hause um ihre kinder kümmert und die nächsten steuerzahler versucht, zu erziehen?

verstehst du, was ich meine?

grüßle hulla

jippie
Beiträge: 864
Registriert: 15.03.2010, 19:46

Re: BGH Urteil

Beitrag von jippie » 02.08.2011, 19:41

Weißt du Hulla, meine Oma hat dein Ideal gelebt.
Ein Leben lang Hausfrau und Mutter von 4 Kindern.
Heute bekommt die die Grundsicherung im Alter.

Dein Grundgehalt ist wenig durchdacht.
Wer soll das bezahlen? Der Staat? Der Staat sind wir alle.
Ich will nicht dafür aufkommen, dass sich Nachbarin ihr Mann die Socken bügeln läßt
und die andere Nachbarin zwar Grundgehalt kassiert, aber ihren 5 Kindern nichts kocht und sich nicht um die Hausaufgaben kümmert.
Oder sollte Staat das kontrollieren? :shock:

Was viele vergessen, das reine Hausfrauenmodell gab es nur in den fetten deutschen Jahren und ist in den
50igern idealisiert worden.
Frauen haben Jahrhunderte immer gearbeitet und die Kinder gleich mit.
Kinder haben erst seit wenigen Jahrzehnten das Recht Kind zu sein, was eine rund-um-die-Uhr-Bespaßung mit einschließt.
Und die Reicheren haben schon immer ihre Kinder von Kinderfrauen/Nannys fremdbetreuen lassen.

Ich bin ehrlich, ich bin keine Idealmutter, die es schafft komplett und ausschließlich in der Kinderbetreuung aufzugehen.
Auch kann ich meiner Tochter den Kontakt zu anderen Kindern nicht ersetzen.
Wir unternehmen viel zusammen, aber beide mit Lust und Freude und ohne Zwang.
Jetzt der "kultursensiblen Sprache" verpflichtet.

Tabiba
Beiträge: 1118
Registriert: 04.04.2008, 17:31

Re: BGH Urteil

Beitrag von Tabiba » 02.08.2011, 19:53

Liebe Hulla, es gibt aber viele Mütter, und ich gehöre auch dazu,
die Mutter nicht als Beruf ansehen. Ich würde verrückt werden, wenn
ich nur zu Hause wäre und Mutter wäre.Ich bin auch alleinerziehend.
Und der Vater zahlt keinen Unterhalt trotz gemeinsamen Sorgerecht.
Außerdem gehen doch heute
fast alle Kinder in den Kindergarten, die Kosten richten sich ja auch nach
dem Einkommen. Das 2. Kind ist meist um sonst.
Es gibt doch jetzt schon "Elterngeld" und früher Erziehungsgeld.

Gehalt für Mütter? Wieviel würdest Du denn da vorschlagen? Und das
Geld zahlt nicht der Staat sondern die arbeitende Bevölkerung durch
ihre Steuern.
Ich kann mir vorstellen, dass viele Mütter begeistert wären, Gehalt zu beziehen.
Das wären aber sicher vor allem die Frauen, die sowieso keine Lust zu arbeiten haben
oder nur einen schlecht bezahlten Job haben.
Ich bin auch der Meinung, dass man Kinder nur dann in die Welt setzen sollte, wenn
man genügend Geld für den Lebensunterhalt, Freizeitgestaltung und Ausbildung für
das Kind hat.
Das heisst nicht, dass jedes Kind ein teures Handy,Fernseher, WII, Laptop und
Markenklamotten haben soll.
Aber auch eine alleinerziehende Mutter sollte doch ein Vorbild für das Kind sein.
Wenn es sieht, dass man auch ohne zu arbeiten genug Geld bekommt, wird es
keinen grossen Ergeiz entwickeln, einen gut bezahlten Beruf zu erlernen.

Und zu Vollzeit sind doch nur die Mütter gezwungen, die mit einem Teilzeitberuf
zu wenig verdienen.

Tabiba

Tabiba
Beiträge: 1118
Registriert: 04.04.2008, 17:31

Re: BGH Urteil

Beitrag von Tabiba » 02.08.2011, 20:06

Ich war die ersten 3 Jahre 24 Stunden mit meiner Tochter zusammen.
Dann kam sie in den Kindergarten und sie ist gerne gegangen, von 7 Uhr bis 16 Uhr.
Das gleiche in der Grundschule.
Jedesmal wenn ein Wechsel erfolgte, war sie sehr traurig. Sie hat noch lange ihren Kinder-
garten "besucht" und auch ihre Grundschullehrerin ,mit deren neuer Klasse.
Ich hatte nie das Gefühl, dass sie unglücklich war.
Wenn man den ganzen Tag mit einem Kind zusammen ist, kann man doch nicht immer nur
spielen.
Es kommt nicht darauf an, wieviel Zeit man mit einem Kind verbringt sondern darauf,
was man in der Zeit, die man hat, mit dem Kind unternimmt.
Kinder wollen auch nicht immer mit ihren Eltern zusammensein.
Meine Tochter wurde dadurch sehr früh selbsständig.
Ich habe leider einen Beruf, der wenig Zeit übrig lässt, aber deshalb habe ich
auch nur ein Kind.

jippie
Beiträge: 864
Registriert: 15.03.2010, 19:46

Re: BGH Urteil

Beitrag von jippie » 02.08.2011, 20:07

Entschuldige, aber das ist doch Quatsch.
Die verhaltensauffälligen Kinder sind doch meist die, die daheim vor dem Fernsehen oder PC geparkt werden oder
wo Mutti die ganze Woche mit Flöte/Klavier/Sport/Englisch verplant hat und Kindlein von einen Termin zum anderen hetzt.

Außerdem waren die Tagesmütter nicht Familienersatz, sondern Familienerweiterung, weil ich keine Familie direkt vorort hatte, die mal kurzfristig einspringen oder Ferien überbrücken konnte.
Wenn ich von Tagesmüttern schreibe: meine Tochter hatte eine und mein Sohn damals eine andere. :wink:

Meine Kinder haben sich unter vielen Kindern, mit basteln, malen, singen, spielen, lernen, sehr wohl gefühlt.
Sie sind äußerst sozial und kontaktfreudig.
Mein Sohn ist ja nun fast erwachsen (bald 19) und weder kriminell, noch verhaltensauffällig.
Ganz normaler Werdegang, mit Kindergarten, Schule und jetzt Ausbildung.
Gut, er war schneller selbstständig.

Und auf Grund meiner Herkunft habe ich auch das volle Programm mit Kinderkrippe, Kindergarten, Hort, Ferienlager durch.
Ich habe meine Eltern immer geliebt und wir hatten ein vollkommen normales Eltern-Kind Verhältniss.
Behaupte mal, wir haben die gemeinsame Zeit viel intensiver genutzt, als vielleicht die Hausfrauenfamilie.
Bei uns haben alle im Haushalt geholfen und es blieb nicht alles an Mutti hängen. :wink:

Da ist meines erachtens auch der Denkfehler der Hausfrauenverfechter:
Haushalt ist Familiensache und nicht nur Muttis Ding. :wink:
Jetzt der "kultursensiblen Sprache" verpflichtet.

Ute H.
Beiträge: 388
Registriert: 03.03.2009, 10:19

Re: BGH Urteil

Beitrag von Ute H. » 02.08.2011, 20:47

Tabiba hat geschrieben:Ich bin auch alleinerziehend.
Und der Vater zahlt keinen Unterhalt trotz gemeinsamen Sorgerecht.
Außerdem gehen doch heute fast alle Kinder in den Kindergarten, die Kosten richten sich ja auch nach
dem Einkommen. Das 2. Kind ist meist um sonst.
Ich wollte nur kurz klarstellen, dass das Sorgerecht und der Kindesunterhalt getrennt zu sehen sind.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Wäre schön, denn dann hätten wir Mütter mit Bezzie-Vätern so ziemlich immer ein alleiniges Sorgerecht. Denn diese Väter zahlen i.d.R. keinen Unterhalt...

Die KiGa-Gebühren richten sich nicht nach dem Gehalt, sondern der jeweilige Träger bestimmt die Gebühren.
Ich bin ebenfalls alleinerziehend mit Teilzeitbeschäftigung, der KV zahlt keinen Unterhalt.
Die KiGa-Gebühren über 99,00 € pro Monat (keine Ganztagsbetreuung) muss ich aber voll bezahlen - wie alle anderen Eltern mit 1 Kind bei uns auch.

Tabiba
Beiträge: 1118
Registriert: 04.04.2008, 17:31

Re: BGH Urteil

Beitrag von Tabiba » 02.08.2011, 20:59

Hallo KK, meine Mutter war auch Vollzeitmutter und immer zu Hause.
ich war auch nicht im Kindergarten :oops:

Aber damals war das noch normal, Vati arbeitete und Mutti versorgte den Haushalt
und die Kinder. Das wollte ich aber niemals :shock:

Ich habe noch 2 Schwestern und gebe zu, dass ich die einzige bin, die studiert
hat und ihr Leben von Anfang an selbst finanziert hat. Und das finde ich gut so :D
Die beiden anderen sind
typische Hausfrauen mit höchstens 400 Euro-Jobs und der Mann verdient das Geld.
Diese Abhängigkeit könnte ich nicht ertragen.

Klavier hätte ich aber trotzdem gerne gelernt :wink:

Tabiba

Hallo Ute, es ist mir natürlich bekannt, dass nicht gezahlter Unterhalt ein gemeinsames
Sorgerecht nicht ausschliesst.

Tabiba
Beiträge: 1118
Registriert: 04.04.2008, 17:31

Re: BGH Urteil

Beitrag von Tabiba » 02.08.2011, 21:02

Also in unserem Kindergarten ging es schon nach Gehalt. Da musste ich nachweisen, wieviel ich verdiente.
ich habe über 300 Euro gezahlt.

barbara
Beiträge: 1131
Registriert: 29.03.2008, 21:43

Re: BGH Urteil

Beitrag von barbara » 02.08.2011, 21:08

Hi!

Mein Kind ist jetzt 10,5 J. .
Ging in eine Ganztagsgrundschule und wurde bis 16h betreut.
Nach den Ferien steht der Schulwechsel an .
Auch ne Ganztagstagsschule, allerdings bis 15h und ohne warmes richtiges Mittagsessen.
Zur Zeit arbeite ich halbtags und hab nen Nebenjob.
Hoffe darauf das ich in meiner Arbeitstelle demnächst ganztags,bzw. mehr Stunden arbeiten kann.
Ansonsten werde ich mir ne neue Arbeitsstelle suchen müssen.
Aber auch nur eine, die halbwegs in die Schulzeiten meines Kindes passt.

Denn, ich möchte kein Kind das Mama nur abgehetzt, müde und übellaunig kennt.
Ich möchte bspw. die Hausaufgaben kontrollieren und ggf. den Stoff nochmal durchgehen, falls nötig.
Ich möchte wenigstens eine Mahlzeit mit meinem Kind gemeinsam am Tisch sitzen.
ich möchte zuhören können, wenn mein Kiddy mir was erzählen möchte.
Und das ohne dabei genervt zu sein.
Irgendwann wirds Kiddy eigene Wege gehen, aber mit 10 J. sollte Mum halbwegs präsent sein.

Und sollte das Amt, welches mir jetzt erg. ALG2 gewährt ,in absehbarer Zeit, da dann der UVG entfällt, und der Zuschuss sich damit erhöhen wird,
dann einen Vollzeitjob anbieten der bspw. bis in die späten Abendstunden geht,
werde ich ihn mit Sicherheit nicht annehmen und lieber einer Streichung/Kürzung in Kauf nehmen und mit weniger Geld auskommen und persönlich auf vieles verzichten,
aber für mein KInd z.Z. präsent sein.

Elisa,
"Nur ich sehe den Schwerpunkt irgendwo ganz anders: Es geht einfach nicht, dass Menschen Kinder in die Welt setzen, und dann irgendwann deren Finanzierung den Nachbarn überlassen.

Ich weiss, hört sich schlimm an, aber es ist oft genug Realität. Wenn ich Kinder bekomme bzw. eine Familie gründe, muss dieser Punkt - auch wenn er sehr unromantisch ist - einfach bedacht werden. Kinder kosten halt nun mal Geld."


Diese Aussage finde ich persönlich einfach unmöglich,
und betrifft vor allen Dingen nicht jeden.

Nicht nur ich, sondern viele viele ander Mütter haben bei der Familienplanung mit Sicherheit nicht die Möglichkeit einbezogen, mit Kiddy irgendwann mal alleine dazustehen.
Jede künftige Mum ist als verheiratete Frau wohl von einer dauerhaften Ehe ausgegangen.

Du solltest da wohl etwas differnzieren.



Barbara

jippie
Beiträge: 864
Registriert: 15.03.2010, 19:46

Re: BGH Urteil

Beitrag von jippie » 02.08.2011, 21:40

barbara hat geschrieben: Und sollte das Amt, welches mir jetzt erg. ALG2 gewährt ,in absehbarer Zeit, da dann der UVG entfällt, und der Zuschuss sich damit erhöhen wird......aber für mein KInd z.Z. präsent sein.
Genau damit könnte ICH nicht leben.
Wir sind nicht bei "wünsch dir was" und "ich will dies und ich will das".
Genau dieses Anspruchsdenken kann ich auf den Tod nicht leiden.....
Wenn man sich das "präsent" sein finanziell leisten kann, gerne.
Wenn nicht, dann nicht.
Ich arbeite UND bin präsent.
Mir würde im Traum nicht einfallen, die Allgemeinheit dafür in Anspruch zu nehmen.
Weder beim Geld, nach bei der passenden Jobsuche.
Und sollte das Amt.....dann einen Vollzeitjob anbieten
Neee.... da komm ich nicht mit klar.......

UVG sollte nur noch gezahlt werden, wenn der Vater gerade seine Haftstrafe wegen Unterhaltspflichtverletzung absitzt.

:twisted:
Jetzt der "kultursensiblen Sprache" verpflichtet.

Micky1244
Beiträge: 2930
Registriert: 29.03.2008, 11:55

Re: BGH Urteil

Beitrag von Micky1244 » 02.08.2011, 21:46

Es wundert doch niemanden mehr, dass die Deutschen immer weniger Kinder bekommen.
Bloß unsere Politiker wollen es nicht wahrhaben, wie die Realität aussieht.

In der Klasse, die ich vor meiner Pensionierung unterrichtet habe, waren sehr viele alleinerziehende Mütter. Das ist sowieso der Trend, man sagt wohl heutzutage Mainstream?
Oft haben sie die Kinder krank in die Schule geschickt, weil sie zur Arbeit mussten. Oft waren sie überfordert mit Beruf, Kind, Haushalt, Hausaufgaben nachsehen.

Oft waren sie einfach fix und fertig. Natürlich konnten diese Mütter nicht in der Schule helfen, z.B. bei Ausflügen begleiten, beim Backen helfen, als Lesemutter einspringen usw, und heutzutage wird davon ausgegangen, dass Eltern sich in der Schule oder im Kindergarten usw.engagieren.


Alleinerziehende Mütter, die auch noch dazu sozial vereinsamt leben, haben es doppelt schwer. Die Oma-Generation , Verwandte, Freunde werden oft gebraucht, wenn jemand sich um das Kind kümmern muss und die Mutter es aus beruflichen Gründen nicht kann.
Allzu viele Fehltage, wenn ihr Kind erkrankt ist, stehen ihr nicht zu.

Den Traum ,noch einen neuen Partner zu finden, den können diese Mütter sich selten erfüllen. Das ist für diese jungen Frauen, die derart am Limit belastet sind eine zusätzliche Frustration.
Liebe Grüße, Micky


"Lass uns angeln gehen", sagte der Haken zum Wurm.
Isaiah Berlin: Die Freiheit der Wölfe ist der Tod der Lämmer.

Moppel
Beiträge: 1964
Registriert: 12.06.2009, 13:12

Re: BGH Urteil

Beitrag von Moppel » 02.08.2011, 23:28

Hallo
jippie hat geschrieben:Moppel, das Problem bei Vollzeitarbeit ist, du brauchst eine qualitativ hochwertige Betreuung, die auch noch über die vielerorts gebotenen Betreuungzeiten hinausgeht.
So was gibt es schon, nennt sich Familie :D . Der staatliche "Ersatz" ist prinzipiell nur lückenhaft, wenn er komplett wäre würde ich mir ernsthaft Sorgen machen.....
...
Wir haben die nötige Infrastruktur einfach nicht.
Ganz unabhängig ob alleinerziehend oder nicht.
Normalerweise benötigt man so eine "Infrastruktur" auch nicht. Es kann nicht gesund sein wie in der ex DDR das Kind früh um halb sechs in den KiKa zu bringen, wo die Kleinen beim "abgeben" quasi im stehen wieder eingepennt sind. Ich habe das abgrundtief gehasst.
Frauen müssen heute arbeiten, um fürs Alter vorzusorgen.
Das ist politisch ja so gewollt.
Politik eher weniger, hier ist Ideologie im Spiel.
Ach ich weiß auch nicht....die, die wollen, können nicht und die, die können wollen nicht.
Aber alle sollen.
Das hast du gut erkannt. Nur hat die Dame von Welt die Mittel sich dem zu entziehen und nicht wenige Frauen verweigern sich und werden dafür permanent diffamiert und beleidigt.


Hase,
Hattu Möhre ? :D
Väter für die Kinder sind meist vorhanden.
Echte Partner fehlen. :wink:
Das hat Frau in der Hand. :wink:

...

.....
Gruss
Rene

Antworten