jippie hat geschrieben:barbara hat geschrieben:
Und sollte das Amt, welches mir jetzt erg. ALG2 gewährt ,in absehbarer Zeit, da dann der UVG entfällt, und der Zuschuss sich damit erhöhen wird......aber für mein KInd z.Z. präsent sein.
Genau damit könnte ICH nicht leben.
Wir sind nicht bei "wünsch dir was" und "ich will dies und ich will das".
Genau dieses Anspruchsdenken kann ich auf den Tod nicht leiden.....
Wenn man sich das "präsent" sein finanziell leisten kann, gerne.
Wenn nicht, dann nicht.
Ich arbeite UND bin präsent.
Mir würde im Traum nicht einfallen, die Allgemeinheit dafür in Anspruch zu nehmen.
Weder beim Geld, nach bei der passenden Jobsuche.
Und sollte das Amt.....dann einen Vollzeitjob anbieten
Neee.... da komm ich nicht mit klar.......
UVG sollte nur noch gezahlt werden, wenn der Vater gerade seine Haftstrafe wegen Unterhaltspflichtverletzung absitzt.
Du könntest damit nicht leben, ich schon.
Wo ist das Problem?
Lies richtig!
Ich arbeite, zahle Steuern, hab nen Nebenjob und trotzdem noch Anspr. auf ALG2.
Ich sitze nicht auf der faulen Haut und seh zu, das ich vom erg. ALG2 wegkomme.
Aber eben nicht um jeden Preis.
Ich würd bspw. im Einzelhandel als Verkäuferin keine Arbeit annehmen, bei der ich teils bis 22h tätig wäre.
Würde dann lieber mit weniger Geld und ohne Zuschuss klarkommen und weiter nacxh nem anderen Job Ausschau halten.
Aber mit Sicherheit nicht auf Deivel komm raus nen Job annehmen, der z.Z. auf Kosten des Kindes gehen würde.
Denn, auf der einen Seite, ssieht/liest man in D immer wieder,das die Kiddys mehr und mehr kein Familienleben erleben, immer öfter sich selber überlassen werden.
"Mein Gott, der/die Arme. Kommt aus der Schule,Essen wird in der Mikrowelle warmgemacht.
Keiner da, der Kiddy evt. bei den Hausaufgaben unterstützt. Kiddy ist bis abends auf der Strasse.usw.usf."
Ich könnte dieses meinem Kind und meinem Gewissen gegenüber nicht vereinbaren.
Das durch meine Arbeitszeit mein Kind nicht mehr 2 mal i.d. Woche zum Training könnte.
Geschweige den Samstags an Spielen teilnehmen könnte.
.Auf der anderen Seite macht man alleinerziehenden nen Vorwurf, wenn sie sich, trotz Arbeit, in gewisser Weise um ihre Kinder kümmern wollen.
Als ich damals im Frauenhaus nen Jobangebot in meinem eigentlichen Wohnort erhielt,Gerichtsverh. zwecks Besuchsrecht bereits erledigt war, suchte ich eine Tagesstätte für mein Kind in meiner Heimatstadt.
Meine Suche beschränkte sich erstmal auf die Stadtteile in der Nähe meiner Familie.
Ne WG hatte ich ja noch nicht.
Fehlanzeige.
Suche in der Nähe meiner künftigen Arbeitsstelle.
Fehlanzeige.
Er weiterte Suche in anderen Stadtteilen, na gut, muss ich ggf. in nen ganz anderen Stadtteil ziehen.
Fehlanzeige.
Die Kigaleiterin des KIGA den mein Kind zur Zeit des Frauenhausaufenthaltes besuchte,
schaltete sich ein, telefonierte sämtliche KITA Einrichtingen meiner Heimatstadt ab.
Fehlanzeige.
Es gab in meiner Heimatstadt keinen einzigen, für Notfälle gehaltenen, KITA-Platz für ein 5 j. KInd.
So bekam ich schlussendlich nur nen KIGA Platz und musste aus ner Ganztagsstelle ne Halbtagsstelle werden lassen.
Der KV war zu diesem Zeitpunkt schon wieder in seine Heimat übergesiedelt, zahlte keinen Unterhalt.
Sollte ich als Mutter nun auf den UVG verzichten?
Weisste, ich kann es auf den Tod nicht leiden, wenn Leute vom hohen Ross Statements abgeben,
die in der Regel von der Realität total abgehen.
Denn, nicht jeder hat einen Beruf der i.d.R. Arbeitszeiten vorweist, die von bspw. 8- 16h gehen.
Und nicht jeder, der einen Ganztagsjob bekleidet, ist trotz Ausbildung so gestellt, das ihm , bei nem Minimum stundenlohn,nicht doch noch finanzielle Hilfe vom Staat gewährt wird.
Sollte man alle diesen nen Vorwurf machen?
Das sie UVG beziehen, erg. ALG2 erhalten?
Und darüber nicht vergessen, das diese Kinder haben, in nem Alter, in dem die Erziehung,ect, enorm wichtig ist um den Weg in ein normales geregeltes Arbeitsleben zu ebnen.