Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Malina
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Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Malina » 25.08.2011, 22:02

Hallo,

ich war 15 Jahre mit einem Libanesen verheiratet und wir sind bereits nach deutschem Recht geschieden. Wir haben damals auch nach islamischen Recht im Libanon geheiratet. Nun will er ganz schnell auch dort die Scheidung, weil er wieder heiraten möchte (natürlich eine Libanesin, die er dann nach Deutschland holt). Meine Bedenken sind nun, welches Recht ich nach an den Kindern hätte, wenn er mit ihnen in den Libanon fliegt und sich dann entschließt, dort zu bleiben. Hat nach der Scheidung dort nicht immer der Mann das Sorgerecht, sobald die Kinder nicht mehr so klein sind?

Hoffe, dass mir die Frage jemand beantworten kann oder gar eigene Erfahrungen damit gemacht hat.

LG
Malina

Anaba
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Anaba » 25.08.2011, 22:40

Liebe Malina,

willkommen auch von mir.

Im Libanon sind deine Kinder Libanesen und du hast kein Recht egal ob du in Deutschland das Sorgerecht hast.
Die Kinder können z.B. ohne Erlaubnis des Vaters das Land nicht verlassen.
Liebe Grüße
Anaba

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Malina
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Malina » 26.08.2011, 05:58

Hallo Anaba,

danke für deine Antwort!
Wir haben hier das gemeinsame Sorgerecht. Aber würde es im Libanon nicht einen Unterschied machen, ob ich dort noch nach islamischem Recht mit ihm verheiratet bin oder nicht? Nach meinen Kenntnissen kann doch der Mann durch dreimalige Aussprache allein die Scheidung erwirken ohne Erlaubnis der Frau. Warum sagt mir mein Ex, dass ich einen Notar beauftragen soll?

LG
Malina

Anaba
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Anaba » 26.08.2011, 06:04

Malina hat geschrieben:Hallo Anaba,

danke für deine Antwort!
Wir haben hier das gemeinsame Sorgerecht. Aber würde es im Libanon nicht einen Unterschied machen, ob ich dort noch nach islamischem Recht mit ihm verheiratet bin oder nicht? Nach meinen Kenntnissen kann doch der Mann durch dreimalige Aussprache allein die Scheidung erwirken ohne Erlaubnis der Frau. Warum sagt mir mein Ex, dass ich einen Notar beauftragen soll?

LG
Malina
Guten Morgen Malina,

Wofür sollst du einen Notar beauftragen ?
Liebe Grüße
Anaba

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Malina
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Malina » 26.08.2011, 06:31

Guten Morgen Anaba,

ich soll hier in Deutschland einen Notar beauftragen, der wiederum einen Notar im Libanon beauftragt, für mich die Scheidung dort zu vollziehen. Meinst du, da steckt irgendetwas anderes dahinter? ich traue meinem Ex alles zu. Er hat mich all die Jahre hintergangen und geheiratet hat er mich wahrscheinlich auch nur, um eines Tages eine Frau von dort nach Deutschland zu bringen. Ich habe leider viel zu lange alles ertragen, um den Kindern so lange wie möglich das Gefühl "heile Familie" zu erhalten bis ich nicht mehr konnte. Und seltsamerweise, kaum sind wir einen Monat geschieden taucht schon eine Frau auf, die er heiraten will.

Nun muss ich in die Arbeit.

LG Malina

Anaba
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Anaba » 26.08.2011, 07:42

Malina hat geschrieben:Guten Morgen Anaba,

ich soll hier in Deutschland einen Notar beauftragen, der wiederum einen Notar im Libanon beauftragt, für mich die Scheidung dort zu vollziehen. Meinst du, da steckt irgendetwas anderes dahinter? ich traue meinem Ex alles zu. Er hat mich all die Jahre hintergangen und geheiratet hat er mich wahrscheinlich auch nur, um eines Tages eine Frau von dort nach Deutschland zu bringen. Ich habe leider viel zu lange alles ertragen, um den Kindern so lange wie möglich das Gefühl "heile Familie" zu erhalten bis ich nicht mehr konnte. Und seltsamerweise, kaum sind wir einen Monat geschieden taucht schon eine Frau auf, die er heiraten will.

Nun muss ich in die Arbeit.

LG Malina
Liebe Malina,

warum solltest du einen Notar beauftragen (und bezahlen) weil er die Scheidung im Libanon will ?
Soll er sich kümmern und das selbst erledigen.

Du lebst in Deutschland und hier bist du geschieden. Mehr brauchst du nicht.
Libanon ist sein Part. Er möchte die libanesische Frau nach Deutschland holen. Wie kommst du dazu ihm das noch zu erleichtern ?

Du solltest aber sehr vorsichtig wegen der Kinder sein und möglichst verhindern das er sie mit in den Libanon nimmt. Es spielt keine Rolle das ihr hier geteiltes Sorgerecht habt. Dort sind sie Libanesen und er hat alle Rechte.
Liebe Grüße
Anaba

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Efendi II
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Efendi II » 26.08.2011, 08:23

Anaba hat geschrieben: warum solltest du einen Notar beauftragen (und bezahlen) weil er die Scheidung im Libanon will ?
Soll er sich kümmern und das selbst erledigen.
Genau richtig.
Du bist in Deutschland geschieden, alles andere sollte Dich nicht weiter interessieren.
In den Libanon willst Du ja wahrscheinlich nicht mehr fahren, also soll er selber sehen wie er damit klar kommt.
Eine deutsche Scheidungsurkunde ist doch in seinem Besitz.
Du solltest aber sehr vorsichtig wegen der Kinder sein und möglichst verhindern das er sie mit in den Libanon nimmt. Es spielt keine Rolle das ihr hier geteiltes Sorgerecht habt. Dort sind sie Libanesen und er hat alle Rechte.
Die Kinder sollten keinesfalls in den Libanon fahren, denn dort interessieren die Sorgerechtsentscheidungen eines deutschen Gerichts niemanden.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

Malina
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Malina » 26.08.2011, 14:14

Euch allen vielen Dank für die Antworten! Den Notar will er ja bezahlen, aber hingehen müsste ich natürlich selbst. Ich kenne meinen Ex. Wenn ich das nicht mache, wird er mir wahrscheinlich keinen Unterhalt mehr für meine Tochter (sie ist fast 10)zahlen und ich muss wieder sehen, wie ich an mein Geld komme. Aber ihr habt schon recht, ich sollte nicht zum Notar gehen. Mein Sohn (er ist fast 13) war übrigens schon mit ihm im Libanon. Eigentlich glaube ich nicht, dass mein Ex mit den Kindern oder einem Kind dort bleiben würde, weil er da nicht mehr leben kann, aber man weiß ja nie. Blume, bist du sicher, dass ich ihm die Reise mit den Kindern verweigern kann? Eine Anwältin für binationales Eherecht hat es mir einmal so erklärt, dass ich das nur verweigern kann, wenn die Möglichkeit besteht, dass er sie dort lassen würde. Da er aber hier integriert ist und einen guten Job hat, wäre das bei ihm nicht der Fall. Gibt es da eine eindeutige Rechtssprechung?

Anaba
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Anaba » 26.08.2011, 14:19

Das hat Blume zum gemeinsamen Sorgerecht zusammengefasst.

Gemeinsames Sorgerecht

Hier einige Erläuterungen zum gemeinsamen Sorgerecht:

- Gemeinsames Sorgerecht bedeutet automatisch auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.

- Trotz gemeinsamen Sorgerechts und gemeinsamem Aufenthaltsbestimmungsrechts kann ein Elternteil
dem anderen verbieten, das Kind mit ins Ausland zu nehmen.

- will der andere Elternteil das Verbot nicht akzeptieren, kann man das Verbot gerichtlich klären lassen.

- man kann trotz gemeinsamem Sorgerecht bei Gericht einen Antrag auf alleiniges
Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Dies muss man begründen.

- Diese o.g. Regelungen gelten auch für Elternpaare, die nicht verheiratet sind.
Unabhängig davon, ob sie zusammen leben oder getrennt.
Liebe Grüße
Anaba

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Bocanda
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Bocanda » 26.08.2011, 14:22

Hallo Malina,

den Unterhalt für das 10 jährige Kind würdest Du eventuell weiter vom Jungendamt erhalten. Da der Vater in Deutschland lebt, holt sich das Jungendamt den Unterhalt zurück. Musst Du mal von einem Anwalt für Familienrecht prüfen lassen.

Die Kinder auf keinen Fall ausreisen lassen!!! Die Familien, die dort untern leben sind sicherlich gern bereit die Erziehung Deiner Kinder dort unten
zu übernehmen. Während er sich in Deutschland mit seiner neuen Familie ein schönes Leben macht.

Liebe Grüße
Bocanda
Liebe Grüße
Bocanda



Der klügste Trick des Teufels ist, uns davon zu überzeugen, dass es ihn nicht gibt (Baudelaire)

nabila
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von nabila » 26.08.2011, 16:11

Liebe Malina !

Du schreibst >> ....eigentlich glaube ich nicht, dass....."--------- und was ist, wenn doch ? Ist es nicht so, dass man/frau solange etwas nicht glaubt, bis es eintritt, um dann zu sagen >>> ...hätt ich niiiiie gedacht ...." ?????

.".......er sei dort nicht mehr integriert, wolle/könne dort nicht mehr leben ....." Nein, er vielleicht nicht, aber er könnte den Sohn dort "parken" zur emotinalen Erpressung, um DIr Probleme zu machen. Im Land der Väter haben die Kinder die Nationalität der Väter, unabhängig davon, wo sie geboren sind.

Und nein, damit wärest Du kein Einzelfall !!! ------ Lass es bitte nicht darauf ankommen !!! --


Liebe Grüße Nabila
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Du kannst ruhig langsam gehen. Denn am Ende findest Du nur wieder zu Dir selbst zurück.

Efendi II
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Efendi II » 26.08.2011, 16:33

nabila hat geschrieben:Du schreibst >> ....eigentlich glaube ich nicht, dass....."--------- und was ist, wenn doch ? Ist es nicht so, dass man/frau solange etwas nicht glaubt, bis es eintritt, um dann zu sagen >>> ...hätt ich niiiiie gedacht ...." ?????
Glauben ist nicht wissen.
Natürlich kannst Du das halten wie Du willst, aber bitte erwarte im nachhinein nicht von den deutschen Behörden, daß sich irgendjemand drei Beine ausreist, um Deine Kinder zurückzuholen.

Wir hatten kürzlich erst einen Fall, wo eine deutsch-libanesische Doppelstaaterin entgegen allen (behördlichen) Warnungen in die Heimat zu ihren Mann gepflogen ist und jetzt dort festsitzt, weil ihr Mann ihre Wiederausreise nichtr erlaubt.

Jetzt erwartet´sie und ihre (deutsche) Familie, daß der deutsche Staat sich darum bemüht, sie wieder zurückzubringen. Wie soll das gehen ? Sollen deutsche Soldaten dort einmarschieren und sie heraushauen ?

Sie war vorher auch felsenfest davon überzeugt, daß ihr Man so etwas nie tun würde.

Persönlich bin ich strikt dagegen, daß für die Naivität (um nicht zu sagen Dummheit) und Ignoranz solcher Frauen auch nur ein €uro seitens des Staates aufgewendet wird, schließlich sind das alles Steuergelder von uns allen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

morena
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von morena » 02.09.2011, 18:51

Hallo,suhan

heißt das,dass Du 3x mit einem Orientalen verheiratet warst ?
Immer wieder die Hoffnung,dass es besser gehen könnte ,als beim vorherigen Mal.

Dann kann ich Dir nur wünschen,dass Du endgültig "geheilt" bist und keinen Mann aus diesem Kulturkreis mehr in Dein Leben lässt.

Alles Gute,Morena

Kindesentzug24
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Kindesentzug24 » 13.09.2011, 17:58

Das ist so nicht ganz richtig.
Anaba hat geschrieben:
- Gemeinsames Sorgerecht bedeutet automatisch auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auch bei gemeinsamen Sorgerecht getrennt und unabhängig voneinander entschieden werden. Das gleiche gilt z.B. auch für die Gesundheitsfürsorge. Aktueller Fall: Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei der Mutter. Der KV hat jedoch die alleinige Gesundheitsfürsorge.
Anaba hat geschrieben: - Trotz gemeinsamen Sorgerechts und gemeinsamem Aufenthaltsbestimmungsrechts kann ein Elternteil
dem anderen verbieten, das Kind mit ins Ausland zu nehmen.
Letztendlich entscheidet das ein Gericht, das bloße Aussprechen der Verneinung reicht nicht um daraus später einen Straftatbestand nach §235 zu konstruieren.

Anaba hat geschrieben: man kann trotz gemeinsamem Sorgerecht bei Gericht einen Antrag auf alleiniges
Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Dies muss man begründen.
Mit dem reinen begründen kommt man heutzutage aufgrund der immer mehr zunehmenden Stärkung der Väterrechte nicht mehr weit. Heute sollte man eine Gefahr beweisen oder zumindest glaubhaft darlegen.

Grüße

Anaba
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Anaba » 13.09.2011, 18:17

Hallo Kindesentzug,

warum du die von mir eingestellten Hinweise zerpflückst verstehe ich gerade nicht.
Diese Anmerkung zum gemeinsamen Sorgerecht wurden von unserer Anwältin erstellt und sagen nichts anderes aus als du schreibst.
Hier noch einmal mein Beitrag.
Das hat Blume zum gemeinsamen Sorgerecht zusammengefasst.

Gemeinsames Sorgerecht

Hier einige Erläuterungen zum gemeinsamen Sorgerecht:

- Gemeinsames Sorgerecht bedeutet automatisch auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht.

- Trotz gemeinsamen Sorgerechts und gemeinsamem Aufenthaltsbestimmungsrechts kann ein Elternteil
dem anderen verbieten, das Kind mit ins Ausland zu nehmen.

- will der andere Elternteil das Verbot nicht akzeptieren, kann man das Verbot gerichtlich klären lassen.

- man kann trotz gemeinsamem Sorgerecht bei Gericht einen Antrag auf alleiniges
Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen. Dies muss man begründen.

- Diese o.g. Regelungen gelten auch für Elternpaare, die nicht verheiratet sind.
Unabhängig davon, ob sie zusammen leben oder getrennt.
Liebe Grüße
Anaba

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“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Kindesentzug24 » 13.09.2011, 19:48

Ich wollte es nicht zerpflücken, sondern etwas verständlicher klarstellen. Denn bei uns kamen dann die Mails frei nach dem Motto.... ja aber bei 1001 steht... Gemeinsames Sorgerecht bedeutet automatisch auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Punkt fertig aus. Dies leider nicht nur einmal. Der Rest hat scheinbar nicht sonderlich interessiert oder wurde überlesen.

Ihr wisst vermutlich selbst wie es ist. Da wird eine Aussage im Internet gelesen, der passende Satz gefunden, teilweise aus dem Zusammenhang gerissen, aus einer "Kann"-Besimmung wird schnell eine "Muss"-Bestimmung gemacht und in der Not an dem festgeklammert.

Deshalb habe ich mir erlaubt es anders darzustellen um uns Arbeit zu ersparen. :lol:

Grüße
Oli

Tabiba
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Tabiba » 13.09.2011, 21:52

Hallo Malina, noch mal zu deiner Frage wegen Notar bei islamischer Scheidung.

Bist Du sicher, dass Du im Libanon nur islamisch verheiratet bist??? Ist das nicht dort in
irgendeinem Standesamt registriert?

In Deutschland wird eine rein islamische Heirat nicht als Ehe anerkannt. Da könnte dein
Exmann die neue Frau im Libanon auf dem Standesamt heiraten. Ich nehme an er hat den
deutschen Pass. Dann bekommt die "Neue" ein Visum für Deutschland. Ich weiss nicht,
ob im Libanon die Mehrehe noch erlaubt ist.

Um die Scheidung im Libanon soll sich mal dein Exmann kümmern. Das kann man nicht von
Deutschland aus machen. Da muss er dorthin fliegen und die Scheidung einreichen (falls
dort überhaupt registriert).
Wenn es dort so ist wie in Ägyppten, kann er sich mit deinem schriftlichen Einverständnis dort
ohne Dich scheiden lassen. Und nur er muss das bezahlen.

Tabiba

Stern
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Registriert: 21.09.2008, 15:37

Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Stern » 24.09.2011, 20:02

Hallo Malina,

Ich hoffe, Du hast noch nichts unterschrieben. Dein Ex braucht die Unterschrift unter eine Spezialvollmacht, um die in D vollzogene Scheidung im Libanon anerkennen zu lassen.

Kannst Du hier nachlesen, wenn Du das entsprechende Merkblatt herunterlädst: http://www.libanesische-botschaft.info/ ... events.htm

Allerdings würde ich ihm den Gefallen nicht so ohne weiteres tun.

Wie sich die Scheidung im Libanon regeln läßt, hängt schließlich dort allein von der Religionszugehörigkeit ab. Der Libanon hat kein ziviles Familienrecht. Jede der 18 Konfessionen regelt das selbst. Was auf diese Art geregelt wurde ist anschließend in eine Art Familienregister einzutragen. Das kann auch die Anerkennung einer in D durchgeführten Scheidung sein.

Aber: In der sunnitischen Rechtsprechung des Libanon wird im Falle der Scheidung dem Vater für die Tochter ab dem neunten Lebensjahr und für Söhne ab dem siebten Lebensjahr das Sorgerecht zugesprochen. Deshalb wird ohne eine besondere Regelung kaum ein Schariagericht die Sorgerechtsregelung eines deutschen Gerichtes anerkennen,wenn das Ergebnis abweichend ist (wie bei Euch).

Wie die Schiiten im Libanon das handhaben kann ich nicht sagen, aber die Sunniten haben auch die Möglichkeit, eine einvernehmliche Trennung mit Folgeregelung durchzuführen. Dafür wäre natürlich eine notarielle Vereinbarung gut - allerdings nur von beiden Ehepartnern unterschrieben. Dort könntet Ihr vereinbaren, dass Ihr nun (islamisch) geschieden seid, die Kinder im Haushalt der Mutter aufwachsen werden und Du einen Betrag X erhältst. Insbesondere das mit den Kindern ist ein Versuch, den nicht jedes Schariagericht anerkennt, auch dann nicht, wenn beide Elternteiledas freiwillig so wollen (und nicht "nur" ein deutsches Gericht das so entschieden ha). Manchmal funktioniert es aber auch. Besser könntest Du die Kinder jedenfalls nicht schützen, denn wenn ein Schariagericht das anerkennt, dann wird es ein entsprechendes Urteil erlassen. Mit diesem könntest Du, wenn Dein Ex dagegen verstößt, beantragen, dass er den Libanon erst wieder verlassen kann, wenn er sich an alle Bestimmungen des Urteils hält (ich habe noch nie einen Libanesen getroffen oder auch nur von einem gehört, der es nach 15 Jahren D längere Zeit im Libanon noch aushalten kann). Dies Festhalten im Libanon wird auch immer mal wieder als Druckmittel wegen versprochener aber nicht geleisteter Zahlungen angewandt.

Ob das so gehen würde hängt aber auch davon ab, welche Eheschließung im Libanon registriert ist. Das wissen wir ja nicht (Eheschließung im Libanon oder in D, sunnitisch oder schiitisch). Aber das wirst Du ja sicher wissen.

Du wirst nach 15 Jahren Ehe mit einem Libanesen vermutlich auch wissen, dass im Libanon allein die Väter die Staatsbürgerschaft weitergeben, die Mütter nicht und dass Polygamie für Muslime erlaubt ist. Er hat also kein Problem eine zweite Frau zu heiraten, auch wenn er nicht geschieden ist. Das erkennt D nach dem Ortsprinzip auch als wirksame Ehe an. Ich habe leider vergessen, ob in einem solchen Fall Familiennachzug der neuen Frau möglich ist (ja, weil in D ja die 1. Ehe vor der zweiten Eheschließung geschieden ist / nein, weil eine im Libanon ohne vorherige Scheidung geschlossene Zweitehe gegen den sogenannten ordre de public verstößt und damit nicht dem Schutz von Art. 6 GG unterliegt). Im Forum 4 alien kannst Du das erfragen.

Davon und von der Art der im Libanon registrierten Ehe würde es abhängen, ob er die Scheidung im Libanon registrieren lassen muss, um die Frau herholen zu können. Evtl. braucht er keine Scheidung zu registrieren und damit auch keine Unterschrift von Dir, solange er das aber glaubt, kannst Du das ja wengstens für Dich nutzen und versuchen, mit einer Vereinbarung die Kinder zu schützen.

Einen 100%igen Schutz gegen das Festhalten der Kinder im Libanon gibt es leider nicht - auch nicht mit Urteil eines Schariagerichtes, denn das ist abänderbar. Aber es ist der beste Schutz, der derzeit möglich ist (außer natürlich das strikte Fernhalten der Kinder vom Libanon, was ich dringend jeder Mutter eines libanesischen Kindes empfehlen möchte-leider ist das aber nicht in jedem Falle möglich).

Liebe Grüße, Stern, die Dir viel Kraft und alles Gute wünscht.

Tabiba
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Re: Islamische Scheidung im Libanon- wer erhält Sorgerecht?

Beitrag von Tabiba » 25.09.2011, 11:43

Ich hoffe, deine Kinder sind in einem Alter, wo sie selbst entscheiden können,
ob sie mit ihrem Vater verreisen wollen.
Hadt Du mit ihnen darüber gesprochen, dass er sie dort lassen kann und niemand
sie ohne seine Einwilligung ausreisen lassen kann?

Tabiba

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