Vaterschaft, Urteil vom EGMR

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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brighterstar007

Re: Vaterschaft, Urteil vom EGMR

Beitrag von brighterstar007 » 17.09.2011, 15:46

Ihr Lieben,

bei Leuten beiderlei Geschlechts, die wirklich mit versteckten Motiven jahrelang Liebe, Treue,Interesse an der Person etc.
vorgaukeln, ist man/Frau machtlos, insbesondere, wenn man/frau es selbst ernst meint und gar nicht auf die Idee kommt,
das scheinbar aufrichtige Gegenüber empfindet/handelt ganz anders...

Mein Ex hat unser Kind sträflich vernachlässigt, in jeder Form ( jahrelang keinen Unterhalt, keinen persönlichen Kontakt) - wenn er sich alle Jubeljahre mal schriftlich zu besonderen Anlässen meldet, unterbinde ich dies auch nicht, da ich derAuffassung bin,
dass unser Nachwuchs ein Recht hat, etwas von seinem Vater zu hören oder mal eine Postkarte zu kriegen - natürlich OHNE einen Cent darin von Vaters Seite...
Ärgerlich bin schon, aber was nützt es ? Soll ich etwas unterschlagen ?
Wenn es heraus kommt, wird unser Schatz nur ärgerlich auf mich sein.

Liebe Grüße

Brighterstar

Canim
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Re: Vaterschaft, Urteil vom EGMR

Beitrag von Canim » 19.09.2011, 09:27

Liebe Imene,
sicher gibt es in diesen Ländern auch Väter, die verantwortungsvoll und liebevoll mit ihren Kids umgehen. Meist ist deren Kindererziehung aber aus ihrer eigenen begründet und nicht das, was wir von Vätern erwarten. Ich kenne kaum türkische Väter in der Türkei, die ihren Kindern vorlesen, die mit ihnen spielen, die dafür sorgen, dass die Kids ein eigenes Zimmer haben, ausreichend Schulmaterial etc...... also nicht die Art von Kindesumgang, die wir mit unseren Kindern normalerweise pflegen.
Das wird es auch geben, ist aber sicher auch abhängig von der eigenen Einstellung und Erziehung. Sicher in sehr westlich geprägten Familien durchaus gang und Gäbe, aber bei den meisten wohl eher nicht.
Und auch in D wird es tr., tn, eg. Väter geben, die für sich z. B. aus der dt. Erziehung genug ableiten, um das auch so zu machen, aber es gibt auch genug, die das nicht tun, sondern ihre Kinder in der hiesigen "Parallelwelt" so erziehen, wie es in ihren Heimatländern üblich ist.

Ich habe im Kindergarten n och in der Schule so gut wie keinen ausl. Vater bei Sommerfesten, Elternabenden etc. gesehen.....

Alles Einstellungssache oder Erziehungssache?

LG
Canim
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Elisa
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Re: Vaterschaft, Urteil vom EGMR

Beitrag von Elisa » 19.09.2011, 11:06

Canim, beides.

Sobald Eltern - und ich meine hier VATER und Mutter - wollen, dass ihre Kinder eine Bildung und Ausbildung erhalten, werden sie sich auch darum kümmern.

Man wird selbst nach einem bestimmten Schema erzogen, kommt dann zu anderen, kann Rückschlüsse ziehen, und wird so seinen eigenen Erziehungstil entwickeln. Aber dazu gehört auch, dass man Dinge in Frage stellt. Ob man dazu fähig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Und dann kommt für mich noch ein ganz wichtiger Punkt hinzu: Man muss ja erst mal wollen, dass das Kind ein selbständiger Mensch wird.

LG Elisa

Elisa
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Re: Vaterschaft, Urteil vom EGMR

Beitrag von Elisa » 19.09.2011, 11:07

Moppel, habe noch was vergessen.

Bei all diesen Urteilen müsste die individuelle Situation berücksichtigt werden. Vater ist nicht gleich Vater und Mutter nicht gleich Mutter.

Mit pauschalen Urteilen kann man meiner Meinung nach hier nichts ausrichten.


LG Elisa

Elisa
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Re: Vaterschaft, Urteil vom EGMR

Beitrag von Elisa » 19.09.2011, 11:31

Hallo Moppel,

wir können lange diskutieren, letztendlich ist Frau für ein Kind verantwortlich. Wenn Mann sich aus dem Staub macht, dann ist er weg, für eine Frau schlecht möglich.

Und bei den in dem Bericht erwähnten Männern geht es oft gar nicht um die Kinder. Er hatte ja auch die Wahl, ob er sich mit einer verheirateten Frau einliess. Und wenn Du ehrlich bist, die meisten Männer wären doch erleichtert, würde sie zum Ehemann zurückkehren.

Und ich bin hier mit Clara einer Meinung, solche Dinge dürften einfach nur im Sinne des Kindes entschieden werden.

Ich glaube, ich würde heute überhaupt nicht mehr dem Vater, dass ich schwanger bin. Vielleicht ist es auch besser, wenn Frauen sich in Zukunft einer Samenbank bedienen.

Um als Mutter und Vater im Sinne des Kindes agieren zu könnten, müssen beide doch irgendein entspanntes Verhältnis haben.

Auch Mann sollte sich überlegen, mit welcher Frau er ein Kind macht.

LG Elisa

Canim
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Re: Vaterschaft, Urteil vom EGMR

Beitrag von Canim » 19.09.2011, 15:39

Kurzes Beispiel, lieber Moppel,

Vater in D kriminell, mit § 47 AuslG abgeschoben wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit etc. pp. Heirat zum Zwecke der Wiedereinreise nach D, ungeplantes Kind zusätzlicher 6er im Lotto.
Einreise nicht erfolgt, da dt. Ehefrau und Mutter rechtzeitig klar wurde, dass er ein Beznesser ist, sie nur Mittel zum Zweck. Morddrohungen, Kindesmitnahmeandrohung etc. pp...
Scheidung erfolgt, Unterhalt kam nie, Unterhaltsvorschuss vom JA 6 Jahre, danach nur noch Kindergeld. Kein Weihnachtsgeschenk, kein Geburtstagsgeschenk, nichts...... (null Kontakt, von Mutter und Kind auch nicht gewünscht, vom Vater nicht eingefordert).
Trotzdem hätte der Vater lt. einem Informationsgespräch mit einer tr./deutschen Rechtsanwältin, das Recht, sein Kind auch noch nach z. B. 15 Jahren zu sehen, könnte hier in D, falls legal eingereist, den Umgang einfordern etc. Kindesunterhalt könnte max. die letzten 6 Monate gefordert werden, normalerweise schaffen es die wenigsten abgesch... Straftäter allerdings, über der Selbstbehaltgrenze zu verdienen.

Ein Beispiel von vielen, die variieren, sich ähnlich sind oder doch ganz anders.

Wäre da nicht individueller Recht zu sprechen z. B. beim Umgang? Schlimmstenfalls würde Kind oder Teenager sogar gewzungen, Kontakt zum Vater zulassen zu müssen.

Mutter hätte vielleicht null Probleme damit, wenn ein Vater zu seinem Kind steht, sich kümmert, Unterhalt zahlt (und der tr. Kindsvater hätte das Geld durchaus gehabt und man kann auch umgekehrt von der TR nach D mit Western Union Geld schicken :D , Kontakt ggf. zuzulassen.....; aber bei dem Desinteresse und da das Kind nur Mittel zum Zweck war?

U/rteile müssen für alle passen, sowohl für Vater, Mutter als auch Kind, da darf eigentlich keiner außen vor gelassen werden. Und selbst wenn der Vater den Rechtsanspruch hätte, sein Kind sehen zu dürfen, würde dem Verlangen des Kindes, dass das nicht will, nicht Rechnung getragen.
Und das kann es nach meiner Rechtsauffassung dann auch nicht sein.

Gruß
Canim
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Moppel
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Re: Vaterschaft, Urteil vom EGMR

Beitrag von Moppel » 19.09.2011, 18:09

Blume hat geschrieben:
Stelle gerade fest, mein Post war lückenhaft; meinte folgendes: Im Kern sage ich, dann wie es dem Kind dabei geht, mit dem "offiziellen" Vater zu leben und dann auch noch Umgang mit dem richtigen Vater zu haben, fragt niemand.
Wenn man mit dem Kind ehrlich umgeht und ihm klaren Wein einschenkt gibt das die wenigsten Schwierigkeiten.
(Moppel)
Es gibt keinen "offiziellen Vater", es gibt nur den richtigen oder einen Stiefvater.
(Blume)In dem von Dir geposteten Fall Moppel, gibt es einen offiziellen, nämlich den Ehemann. Da das Kind ehelich geboren ist, gilt dieser als Vater.
Genau das ist die juristische Degeneration die ich gemeint habe und die gehört abgeschafft. Es gibt immer nur einen Vater und das ist der leibliche. Jeder andre ist ein Stiefvater.

....
Leider wird das Abschaffen des väterfeindlichen Rechtsgebaren, wie Du es nennst, auch dem Bezzi helfen.
Das wird es mit Sicherheit, spielt bei der Problematik insgesamt, so traurig so wahr, aber nur eine Nebenrolle.
Vielleicht war es im vorliegenden Fall sogar so.
Vielleicht aber auch nicht, ist reine Spekulation.
Und ich wiederhole mich eingangs:
Das Kind fragt leider niemand. Und ich erlebe immer mehr, wie Kinder zu Versuchskaninchen mutieren müssen.
Die Folgen eine Scheidung sind für Kinder niemals erfreulich, per Gericht den Vater einfach für nichtexistent zu erklären gehört dazu.
Gruss
Rene

Moppel
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Re: Vaterschaft, Urteil vom EGMR

Beitrag von Moppel » 23.09.2011, 16:19

Blume hat geschrieben:...

Da machst es Du Dir aus meiner Sicht leider sehr einfach.

Ich erlebe fast täglich, wie Versuche am lebenden Objekt gemacht werden, alles von Vätern und Müttern, Richtern, Umgangspflegern, Verfahrenspflegern, Sozialpädagogen, Jugendamtsmitarbeiter und wer sonst noch meint, mitreden zu müssen. Und alle sagen, es ginge ihnen immer nur ums Kind.
Nein, ich korrigiere mich, es geht nur ums KIndeswohl. Das Kind steht da leider hinten an.
Ich mache es mir mitnichten einfach. Ich kenne die zutiefst unwürdigen Abläufe die so manch eine Scheidung nach sich zieht und ein Fehler dabei ist das zu viele mitreden "dürfen" die da eigentlich gar nichts verloren haben.
Es hatte schon seinen Sinn das in der DDR Scheidungen ohne Anwalt möglich waren.
Und jeder Mann, der mit einer noch verheirateten Frau ein Kind zeugt, kennt die gesetzliche Situation. Damit weiß er, der angetraute Mann gilt per Gesetz als Vater. Diese Situation nimmt er bewußt in Kauf. Und wenn er das nicht will, dann muß er vorsorgen oder warten, bis die Frau geschieden ist, oder sich eine andere Partnerin suchen.
Hier machst du dir es etwas zu einfach. Im Fall das sie ihm versichert ihren Mann verlassen zu wollen und dann trotzdem zu ihm zurückkehrt, ist er der Depp. Im bezweifle im übrigen ernsthaft das die meisten Männer wissen was ihnen in dem Fall blüht, die meisten können sich das nämlich nicht vorstellen.
An dieser Situation wird sich die nächste Zeit nichts ändern, auch nicht aufgrund des Urteils. Das sagt nur, man kann diesem Vater nicht per se verbieten, seine Rechte geltend zu machen. Es ist immer der Einzelfall zu beurteilen.
Ich habe nicht ohne Grund geschrieben "Ein Schritt in die richtige Richtung". Die deutsche Justiz wurde schon mehrmals aufgrund ihrer Väterfeindlichen "Rechtspraxis" an den Pranger gestellt, geändert hat sich bis heute nichts wesentliches.
Btw. Wer den Vater in Frage stellt, der stellt (zu Ende gedacht) langfristig auch die Mutter in Frage.
Gruss
Rene

Moppel
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Re: Vaterschaft, Urteil vom EGMR

Beitrag von Moppel » 26.09.2011, 17:41

Blume hat geschrieben:....
Ich weiß nicht, bei wie vielen Scheidungen Du live dabei warst. Ein Anwalt redet nicht mit, sondern berät seinen Mandanten. Und eine Scheidung zu DDR-Zeiten und jetzt kannst Du kaum vergleichen. Dazu ist die Materie viel zu komplex.
Im übrigen braucht der andere Ehepartner, der der SCheidung nur zustimmt, keinen eigenen Anwalt. Auch in manchen anderen FAm-SAchen brauchst du keinen Anwalt.
An zu vielen und Anwält/innen sind nicht selten Teil des Problems. Die Gebührenordnung lässt hier grüssen. Aber das nur am Rande.

(Blume)Und jeder Mann, der mit einer noch verheirateten Frau ein Kind zeugt, kennt die gesetzliche Situation. Damit weiß er, der angetraute Mann gilt per Gesetz als Vater. Diese Situation nimmt er bewußt in Kauf. Und wenn er das nicht will, dann muß er vorsorgen oder warten, bis die Frau geschieden ist, oder sich eine andere Partnerin suchen.
(Moppel)Hier machst du dir es etwas zu einfach. Im Fall das sie ihm versichert ihren Mann verlassen zu wollen und dann trotzdem zu ihm zurückkehrt, ist er der Depp. Im bezweifle im übrigen ernsthaft das die meisten Männer wissen was ihnen in dem Fall blüht, die meisten können sich das nämlich nicht vorstellen.
(Blume) Moppel, jetzt mißt Du aus meiner Sicht mit zweierlei Maß. Den Frauen hier hältst Du immer wieder vor, sie haben sich zu wenig informiert, sich dem erst besten Unguten an den Hals geworfen etc (Wortwahl stammt von mir).
Und hier nimmst Du nun Deine Geschlechtsgenossen in Schutz.
Das Mann bei Frau kräftig in die braune Masse greifen kann das weiß ich aus eigener Erfahrung, aber das ist nicht das Thema.
Es geht um den simplen Umstand das dem Vater per Paragraph abgesprochen wird der Vater zu sein, dieses ist zutiefst asozial. Diese Väterfeindliche "Rechtspraxis" gehört abgeschafft Punkt aus.
Gruss
Rene

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Re: Vaterschaft, Urteil vom EGMR

Beitrag von Moppel » 27.09.2011, 17:26

Hallo
Blume hat geschrieben:
Moppel hat geschrieben: .....

...

Und "Dein Vater" (so nenne ich ihn mal) denkt hier nur ebenfalls nur an sich, wenn er womöglich "auf Biegen und Brechen" seinen Umgang und seine Vaterschaft durchsetzen will .
Er ist nun mal der Vater, demzufolge hat er auch Rechte. Ich weiss von nicht wenigen Frauen das sie diese Selbstverständlichkeit nicht mal ansatzweise wahrhaben wollen.
Erbärmlich ist, das Mann sich bis zur "letzten Instanz" durch klagen muss um sie auch zu bekommen. Darin steckt der Skandal.
Btw.
Das ein Vater egoistisch handeln soll wenn er seine Rechte (an die auch Pflichten gebunden sind) einfordert, erschliesst sich mir absolut nicht. Die "Argumentation" macht nur dann Sinn wenn Mann ausschliesslich als "Erzeuger"(<--diffamierender Begriff hoch drei) und als Zahldepp vorgesehen ist.
Gruss
Rene

Moppel
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Re: Vaterschaft, Urteil vom EGMR

Beitrag von Moppel » 02.10.2011, 11:32

Hallo
Blume hat geschrieben:
Moppel hat geschrieben: Er ist nun mal der Vater, demzufolge hat er auch Rechte. Ich weiss von nicht wenigen Frauen das sie diese Selbstverständlichkeit nicht mal ansatzweise wahrhaben wollen.
Und ich kenne sehr viele Väter, denen ihr Kind nicht einmal das Schwarze unterm Fingernagel bedeutet.
Mit diesen pauschalen Extremen ist niemand geholfen.
Ich kenne auch Väter die es nicht wert sind als solche bezeichnet zu werden und ich kenne auch Mütter die noch nicht mal die Grundvorraussetzungen dafür erfüllen. Sie sind es rein faktisch trotzdem und niemand kann das ändern.
Den Vorwurf "alles zu pauschal" den kannst du stecken lassen. Wenn etwas pauschal ist, dann die nicht unübliche Beleidigung, Diffamierung und Herabsetzung der Väter als Erzeuger.

(Moppel)
Erbärmlich ist, das Mann sich bis zur "letzten Instanz" durch klagen muss um sie auch zu bekommen. Darin steckt der Skandal.
Btw.
(Blume)
Erbärmlich ist, wenn er es macht, nur um seine Vaterschaft festgestellt zu haben. Ich kenne den Lebenssachverhalt, der der dem Urteil zu grunde liegt nicht.
Den Lebenssachverhalt kenn ich auch nicht. Es liegt aber durchaus im Bereich des möglichen das er auf sein Recht als Vater pocht weil er es ist und auch die Verantwortung dafür übernehmen möchte.
(Blume)Ich stelle mir daher ein KInd vor, das bisher nur Mutti und Vati kennt und nichts weiß von Vater und Stiefvater und das von heute auf morgen lernen muß, ich habe nun zwei Väter (für das kleine Kind wird es so sein) und der "neue", dem Kind vollständig unbekannte Vater darf das Kind plötzlich sehen. Ein Weltbild fällt da zusammen.

Und das nenne ich egoistisch, denn das Kind - ich wiederhole mich - fragt hier niemand.
Ziemlich konstruiert.
Es gibt nur einen Vater, der Ehemann der nachweislich nicht der Vater ist, ist der Stiefvater. Dumm wird es für das Kind nur, wenn ihm der Stiefvater als Vater verkauft und es somit von A-Z belogen wird.
Das ein Vater egoistisch handeln soll wenn er seine Rechte (an die auch Pflichten gebunden sind) einfordert, erschliesst sich mir absolut nicht. Die "Argumentation" macht nur dann Sinn wenn Mann ausschliesslich als "Erzeuger"(<--diffamierender Begriff hoch drei) und als Zahldepp vorgesehen ist.
Gruss
Rene
(Blume)Wenn Du das nicht selber erkennst Moppel, solltest Du Dich mal fragen, woher Deine Verbitterung kommt und ob Dir Deine eigenen - wahrscheinlich sehr schlimmen - Erlebnisse nicht den Weg zu einer differenzierten Sichtweise versperren.
Ich habe keine Verbitterung und differenzieren kann ich auch.
Gruss
Rene

Moppel
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Re: Vaterschaft, Urteil vom EGMR

Beitrag von Moppel » 02.10.2011, 11:55

(Nachtrag zum letzten Satz.)
Das die zunehmende Diffamierung, juristische Diskriminierung, gesellschaftliche Missachtung von Vätern hat ein Ausmaß angenommen, das längst jeder Beschreibung spottet. Der gesellschaftliche Flurschaden durch diese zutiefst asoziale Politik und "Rechtsauffassung" ("Väter? Pah, wer braucht die schon!") ist bereits enorm.
Gruss
Rene

brighterstar007

Re: Vaterschaft, Urteil vom EGMR

Beitrag von brighterstar007 » 03.10.2011, 19:27

Ihr Lieben,

ich unterstelle mal, dass Moppel von halbwegs reifen erwachsenen Eltern ausgeht, obwohl bei einer Trennung/Scheidung
oft unverabeitete Kindheitsverluste getriggert werden, die Mama und Papa dann am unschuldigen Kind auslassen und nicht
erkennen, dass sie eigentlich "in einer anderen Zeit" leben, die nichts mit den aktuellen Bedürfnissen des Kindes zu tun haben.

Es sollte beim Familiengericht eine Art "Nachtrennungsmediation" zur Pflicht werden, die beide Eltern zu verantwortlichem
Handeln gegenüber ihrem Nachwuchs verpflichtetund dies auch überprüft wird - falls sie sich nicht zum Wohle des Kindes einigen können oder wollen.

Das, was die brasilianische Mutter gemacht hat, ist übelster emotionaler Missbrauch. Habe ich richtig gelesen: "BEIDE liebten ihre Tochter????" Sie ist jetzt mit großer Wahrscheinlichkeit Prostituierte und/oder drogensüchtig, sollte sie nicht unwahrscheinlich viel Glück haben und eine liebevolle (Ersatz)familie gefunden haben...Es stimmt, um Mutter oder Vater zu werden, braucht man kein Diplom, sondern nur die Geschlechtsreife - oft zum Nachteil von vielen Generationen...

LiebeGrüße

Brighterstar

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Re: Vaterschaft, Urteil vom EGMR

Beitrag von RenaII » 04.10.2011, 22:00

"Und es geht immer um die Kinder. Es gehört von Seiten des Vaters eine Menge Respekt und auch Liebe dazu, das Kind von sich wegzulieben und es in Ruhe zu lassen, wenn die Expartnerin eine neue Beziehung eingegangen ist und das Kind sich an einem neuen Vater orientiert. Das zulassen zu können ist sehr schwer. Und es bedeutet unendliche, selbstlose Liebe."

Scharade, diese Forderung empfinde ich als ungeheuerlich! Weshalb sollte ein leiblicher Vater, der sein Kind mindestens so liebt wie die Mutter, derartig reagieren? Weshalb sollte dem Kind das Recht auf den Umgang mit seinem leiblichen Vater versagt werden, -----weil Mama einen neuen Mann hat und Papa alle gefälligst in "Ruhe zu lassen hat"?!
Kind sich am neuen Partner zu orientieren und den Vater zu vergessen hat, damit Mama harmonisch leben kann?

Umgekehrt könnte das Kind auch bei Papa und dessen neuer Frau leben und Mama hat sich gefälligst auszuklinken.
Wie einfach machen es sich die Erwachsenen denn hier? Wenn ich gemeinsam ein Kind in die Welt setze, muß ich mir darüber im Klaren sein, daß ich, auch nach einer Trennung, zum Wohle des Kindes, weiterhin Kontakt zum Ex-Partner haben muß und werde. Mit Liebe zum Kind und gutem Willen, sollte erwachsenen Menschen dies gelingen.
Ich kann doch nicht allen Ernstes verlangen, ein Kind solle einen Elternteil einfach vergessen und sich neu orientieren.
Das ganze nenne ich dann unendliche, selbstlose Liebe?

Selbstverständlich spreche ich hier nicht von Beznessern, die ein Kind für die AE mißbrauchen. Diese Menschen betrachte ich nicht als "Väter oder Mütter", das dürfte, gerade in diesem Forum, wohl klar sein.

Gruß, Rena II

RenaII
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Re: Vaterschaft, Urteil vom EGMR

Beitrag von RenaII » 04.10.2011, 22:03

Nachtrag:

Den Gedanken von brighterstar, bezgl. einer Trennungs-Nachsorge, finde ich großartig.

past2009
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Re: Vaterschaft, Urteil vom EGMR

Beitrag von past2009 » 04.10.2011, 23:00

Also ich gehe jetzt mal davon aus, dass wir beznessgeschädigten Mütter nicht die Einzigen sind, die nach der Trennung zu einem Mediator geschickt wurden. Somit erscheint mir diese "Trennungs-Nachsorge" durchaus bereits gegeben und - im "normalen Trennungsfall" - auch sehr sinnvoll.
Leider greift es bei Bezzie-Vätern wohl eher nicht, weil hier ganz andere "Mechanismen" zugrunde liegen, die auch in den Fällen der Mehrzahl der Schreiberinnen hier keinen "verantwortungsbewussten Vater" erkennen lassen.
Da geht es meist um Machtausübung gegenüber der Mutter, um Gewaltausbrüche (gegenüber der Mutter und - oftmals auch gegenüber den Kindern), da geht es schlichtweg um die "AE auf zwei Beinen", die eigentlich nur das "gelobte Leben ohne tägliche Sorgen" hier garantieren soll.
Für Kinder mit solchen - eigentlich desinteressierten - Vätern ist das Urteil ein "Schlag ins Gesicht"! :twisted: :twisted:

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