begleiteter Umgang

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Arche Noah
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von Arche Noah » 22.11.2011, 21:58

Was ist, wenn das Kind beim Umgang nach einer Std keine Lust mehr hat oder weint, rufen die mich dann an oder muss es da durch koste es was es wolle?
Keine Ahnung Amica , in solch einer Situation
bin ich nicht gekommen....

Es war eher so , dass sich ein Kind von meinen beiden Söhnen von Anfang an gewehrt hat.
Ich habe ihn dann nicht mehr hingebracht und es wurde vom Gericht aus ein psychologisches Gutachten beantragt.

Einen kleinen Einblick des Umgangsverfahren kannst du hier in dem Umfragenthread bekommen.

http://forum.1001geschichte.de/viewtopic.php?f=16&t=479

Gruß
Arche
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Amica
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von Amica » 23.11.2011, 22:51

Hallo arche,
hab ich das richtig verstanden, eines deiner Kinder hat sich von anfang an gewehrt? Und du hast ihn dann nicht mehr hingebracht und es wurde ein psych. Gutachten erstellt? Und dann? Musste er trotzdem hin? Ich fass das gar nicht bei eurer Vorgeschichte... und das andere Kind ist freiwillig hingegangen??

ich habe meinem Kind heute von unserem Kennenlerntreffen mit der Tante vom Amt erzählt und dass in zukunft dort die Treffen mit Papa stattfinden sollen. Kind fing an zu weinen und sagte da geh ich nicht hin und war sauer auf mich, das ich das abgemacht hätte ohne Kind vorher zu fragen ob es das überhaupt will. Ich habe so gut es ging versucht zu erklären warum das so sein soll usw. (sachlich: weil der Papa ja nicht so gut deutsch spricht und so lange nicht da war, aber nicht möchte, dass ich bei den Treffen dabei bin).....usw.

Geht ja schon gut los. Kind war echt etwas verstört danach, klammerte ziemlich was sonst nicht so ist.

Amica
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von Amica » 23.11.2011, 22:53

P.S. @ Arche Noah-
ich frage mich, wo das alles wohl dem KINDESWOHL dienen soll....
Kinder zwingen, Müttern unterstellen, sie beeinflussten das Kind, psych. Gutachten.... echt super, da wird das Kind den Papa aber auf ewig lieb haben....

brighterstar007

Re: begleiteter Umgang

Beitrag von brighterstar007 » 24.11.2011, 13:13

Ihr Lieben,

Fakt ist, dass Trennung und Scheidung nie einfach sind und natürlich keines der Elternteile "objektiv" handelt
und somit die Entscheidungsbefugten beim JA auch keine leichte Aufgabe haben. Ich unterstelle mal, sie wollen allen-
insbesondere dem Kind, einigermaßen gerecht werden- auch wenn dies praktisch unmöglich ist....

Ein Kind zum Umgang zu zwingen, halte ich für wenig sinnvoll. Wie wäre es, bevor die ganze "Machinerie" (Gutachten,
Anhörung, Verhandlungen usw.) anspringt, die Mitarbeiter/innen des JA mit dem Nachwuchs aufzusuchen ???
Wenn sich bereits im Vorfeld zeigt, dass das Kind verwirrt/traurig/agressiv/ablehnend auf die Aussicht, den Vater zu sehen,
reagiert, sollte dies berücksichtigt werden oder versucht werden, den Grund zu erforschen.
Meiner Meinung nach sollte es beim Familiengericht eine feste Mediationsstelle für solche Fälle geben, die auch
das Kind mit einbezieht. Da kann ein längerer Prozess entstehen, wo sich die Eltern im Beisein eines kundigen Sozial-
arbeiters wieder annähern/ verhandeln, bis eine-für-das-Kind-stimmige Lösung erreicht wird.

Liebe Grüße

Brighterstar

Ute H.
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von Ute H. » 24.11.2011, 17:00

Liebe Brighterstar007,

wenn die Kinder noch ganz klein sind (so wie das bei mir damals war), wird die Mutter gezwungen, einen Umgang - wenn auch begleitet - mit dem KV zuzulassen. Selbst wenn das Kind (damals war mein Sohn 6 Monate alt) weint, tagelang Schlafstörungen und Verlustängste (Klammern und die Mama nicht außer Sichtweite lassen) hat, passiert nichts.
Einzig und allein mein Kinderarzt hat Verständnis. Selbst dieser kann aber in so einem Fall nichts tun, weil Schlafstörungen, Verlustängste usw. vom JA/Gericht etc...als vorübergehende Erscheinung abgetan wird.... tralala....das Kind muss sich eben an die Situation gewöhnen. Und wer hat den Schlamassel zu Hause? Die Mütter.

Als Mutter - so meine Erfahrung - wir einem unterstellt (das schwingt immer unterschwellig mit), dass man sich an dem KV rächen möchte.
Niemals wird einer Mutter geglaubt, dass sie nur das Beste für ihr Kind will... mir klingt es immer in den Ohren... Herr XXX ist aber der Vater. Und egal, was er für ein Vater ist, ist es für die Entwicklung des Kindes wichtig. Das Kind muss den KV kennenzulernen (so die derzeit gängige Meinung - es gibt bestimmt aber auch andere Meinungen; nur sind die gerade nicht en vogue). Grund: Sonst bekommen die Kinder Identitätsprobleme und projizieren Dinge in den unbekannten Vater - so à la Superman - was sich dann im Umkehrschluss negativ für die Mutter auswirkt.
Das passiert aber auch, wenn sie den KV kennen - so meine Erfahrung. Denn der KV nutzt die Ungänge natürlich, um sich gut darzustellen/zu beeinflussen, was ein kleines Kind natürlich überhaupt nicht einschätzen kann. Und somit hat die Mutter anschließend wieder das Problem, das Kind zu 'erden'.

Kinder sollten einfach so alt sein, dass sie sich schon ein klein wenig ein Bild vom Gegenüber machen können, sich artikulieren können und dann der Wusnch des Kindes auch respektiert wird. Das wird er aber nur, wenn das Kind Kontakt haben will. Will es diesen Kontakt nicht, wird in Betracht gezogen, dass die Mutter dahinter steckt. Oder das Kind ist in einem Loyalitätskonflikt und, und, und...
Für jedes nicht gewünschte Verhalten wird hier ein Grund gesucht, um die gängige Praxis durchzuboxen.
Rücksicht/EQ/Kindswohl - Fehlanzeige.

Arche Noah
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von Arche Noah » 24.11.2011, 22:14

Amica hat geschrieben:Hallo arche,
hab ich das richtig verstanden, eines deiner Kinder hat sich von anfang an gewehrt? Und du hast ihn dann nicht mehr hingebracht und es wurde ein psych. Gutachten erstellt? Und dann? Musste er trotzdem hin? Ich fass das gar nicht bei eurer Vorgeschichte... und das andere Kind ist freiwillig hingegangen??
Ja er musste mit gehen , damit sein kleinerer Bruder
nicht in einem Loyalitätskonflikt gerät....
P.S. @ Arche Noah-
ich frage mich, wo das alles wohl dem KINDESWOHL dienen soll....
Kinder zwingen, Müttern unterstellen, sie beeinflussten das Kind, psych. Gutachten.... echt super, da wird das Kind den Papa aber auf ewig lieb haben...
Ja ist alles nicht einfach....

Arche
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luna2000
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von luna2000 » 25.11.2011, 20:57

Ich finde solche Zwangsmaßnahmen, die zu Verhaltensstörungen wie Schlafstörungen oder Einnässen bei eigentlich "trockenen" Kindern oder noch Schlimmers führen echt grauenvoll.
In Gesprächen über diese Problematik wurde mir nun schon mehrfach entgegen-argumentiert, daß viele Kleinkinder in ganz normalen Kindertagesstätten oder Krippen dort in der Eingewöhnungszeit stundenlang weinen und auch die o.g. Symptome zeigen. Ich wurde gefragt, warum dies in ganz normalen Familien o.k. ist, beim betreuten Umgang mit Vätern aber nicht o.k. sein soll. Ich wußte auf diese Frage und Argumentation keine Antwort.

Kann es sein, daß z.B. Richter bei ihren Gerichtsurteilen genau die o.g. Argumentation im Kopf haben? Ist es das Empfinden von ganz "normalen" Familien und deren Anforderungen an Kleinkinder, welches einfach pauschal auf alle Betroffene angewendet wird?

Mir ist die Problematik von Bezness und anderen binationalen Beziehungen durchaus bewußt und wünsche mir einen Schutz für die betroffenen Kinder und Mütter. Aber wie kann ich dies als (Laien-)Anwältin dieser Kinder und Mütter argumentativ vermitteln?

Liebe Grüße
Luna2000

past2009
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von past2009 » 25.11.2011, 22:40

Tja, so sind sie halt... - die Pädagogen!

Da haben sie jahrzehntelang eine Diskussion darüber geführt, ob der situationsbezogene Ansatz im Kindergarten den Kindern schaden könnte. Ich habe noch gut die Argumentation meines Profs im Kopf, der sich gegen diesen Ansatz aussprach, weil sein Kind damals in eben so einem Kiga gewesen war und man dort mit ihm im Krankenhaus gewesen sei. Dieser Besuch hätte das Kind so verstört, dass es noch wochenlang danach bspw. unkontrolliert geweint hätte usw. usf.
Als logisch denkender Mensch folgert man daraus, dass es eigentlich die Aufgabe der Eltern und der Kinderbetreuungseinrichtungen ist, die zarte Kinderseele vor diesen Erschütterungen zu schützen.
Dann kommt aber von anderer Seite wieder das Argument, Kinder müssten schon frühzeitig lernen, sich mit den harten Gegebenheiten des Lebens abzufinden. Die Mütter sollten diese Kinder nicht überbehüten usw. usf.
Ich bin froh, dass mein Kind sich bisher in Kinderkrippe und Kindergarten immer wohl gefühlt hat. Das hat wohl auch damit zu tun, dass ich immer versucht habe, eine starke Vertrauensbasis aufzubauen und es auch bisher nur halbtags im Kindergarten lasse. Mein Kind soll wissen, dass es sich auf seine Mutter verlassen kann. Sollte es - wie in der Kinderkrippenzeit - einmal vorkommen, dass ich es später abholen muss, dann versuche ich, dies kindgerecht zu vermitteln.
Übrigens war mein Kind das einzige, das in der Übergangseingewöhnungszeit von Kinderkrippe zu Kindergarten nicht geweint hat! Ich war sehr erstaunt darüber, dass doch viele Krippenkinder damals den Übergang nicht so einfach überstanden haben.
Hätten wir dieses "morgendliche Drama" erleben müssen, hätte ich wahrscheinlich vollends meine Arbeit aufgegeben, denn ich halte nichts davon Kinder tagtäglich mit Zwang irgendwohin zu bringen, wo sie nicht hinwollen! Wenn sie dann noch "pathogene Symptome" - wie Einnässen - entwickeln, dann kann ja dieses nicht gesund sein!
Da ich als alleinerziehende Mutter die meiste Zeit mit meinem Kind verbringe, bin ich wirklich auch so etwas wie der "Anwalt meines Kindes". Das hat m.E. mit "Überbehütung" usw. nichts zu tun, sondern mit Mutterliebe und gesundem Menschenverstand - vor allem bei sehr kleinen Kindern!

Pädagogenmeinungen ändern sich vielfach hin und her im Verlaufe der Jahrzehnte - einfühlsame Mutterliebe unterliegt diesen "akademischen Schwankungen" nicht!

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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von past2009 » 25.11.2011, 22:54

Und wenn wir schon bei Pädagogen- und Psychologenmeinungen sind:
Leider können die wenigsten erkennen, dass es für dieses Berufsbild kein Schema XY geben kann. M.E. kann man nur immer von der jeweiligen Einzelsituation ausgehen, dazu muss man aber dieses genau analysieren.
Schon in Kiga etc. wird oft versucht, bestimmte "pädagogische Modelle" zu "kopieren" - ohne weiter zu hinterfragen oder auch mal Kritik zu üben.
Bspw. habe ich nichts gegen den Ansatz einer Maria Montessori - allerdings sollte man schon wissen, dass sie zwar gute Erfolge bei - zuerst behinderten Kindern - mit ihrer Vorgehensweise hatte, aber ihr eigenes Kind nicht selbst großgezogen hat! Gleiche Probleme bei der Kindererziehung gibt es bei Pestalozzi oder auch bei Rousseau (seine Lebensgefährtin musste die Kinder gleich nach der Geburt ins Waisenhaus abgeben). Diese großen Denker und Philosophen gelten noch heute - wegen ihrer theoretischen Ideen - als "Klassiker der Pädagogik". In der Theorie sind sie auch wirklich super - in der Praxis haben sie selbst als Eltern jedoch kläglich versagt!!

Ausgebildete Pädagogen und Psychologen, die natürlich im Studium mit den verschiedensten Lehrmeinungen konfrontiert wurden, müssen sich daher auch nach dem Studium nicht einfach auf eine Lehrmeinung/einen Ansatz stützen, sondern offen für andere, neue - auch mal über das psychologische Feld hinausgehende - Informationen sein. Sie brauchen diese nämlich dringend für die PRAXIS!

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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von luna2000 » 25.11.2011, 23:24

past2009 hat geschrieben:Tja, so sind sie halt... - die Pädagogen!

Da haben sie jahrzehntelang eine Diskussion darüber geführt, ob der situationsbezogene Ansatz im Kindergarten den Kindern schaden könnte. Ich habe noch gut die Argumentation meines Profs im Kopf, der sich gegen diesen Ansatz aussprach, weil sein Kind damals in eben so einem Kiga gewesen war und man dort mit ihm im Krankenhaus gewesen sei. Dieser Besuch hätte das Kind so verstört, dass es noch wochenlang danach bspw. unkontrolliert geweint hätte usw. usf.
Als logisch denkender Mensch folgert man daraus, dass es eigentlich die Aufgabe der Eltern und der Kinderbetreuungseinrichtungen ist, die zarte Kinderseele vor diesen Erschütterungen zu schützen.
Dann kommt aber von anderer Seite wieder das Argument, Kinder müssten schon frühzeitig lernen, sich mit den harten Gegebenheiten des Lebens abzufinden. Die Mütter sollten diese Kinder nicht überbehüten usw. usf.
Ich bin froh, dass mein Kind sich bisher in Kinderkrippe und Kindergarten immer wohl gefühlt hat. Das hat wohl auch damit zu tun, dass ich immer versucht habe, eine starke Vertrauensbasis aufzubauen und es auch bisher nur halbtags im Kindergarten lasse. Mein Kind soll wissen, dass es sich auf seine Mutter verlassen kann. Sollte es - wie in der Kinderkrippenzeit - einmal vorkommen, dass ich es später abholen muss, dann versuche ich, dies kindgerecht zu vermitteln.
Übrigens war mein Kind das einzige, das in der Übergangseingewöhnungszeit von Kinderkrippe zu Kindergarten nicht geweint hat! Ich war sehr erstaunt darüber, dass doch viele Krippenkinder damals den Übergang nicht so einfach überstanden haben.
Hätten wir dieses "morgendliche Drama" erleben müssen, hätte ich wahrscheinlich vollends meine Arbeit aufgegeben, denn ich halte nichts davon Kinder tagtäglich mit Zwang irgendwohin zu bringen, wo sie nicht hinwollen! Wenn sie dann noch "pathogene Symptome" - wie Einnässen - entwickeln, dann kann ja dieses nicht gesund sein!
Da ich als alleinerziehende Mutter die meiste Zeit mit meinem Kind verbringe, bin ich wirklich auch so etwas wie der "Anwalt meines Kindes". Das hat m.E. mit "Überbehütung" usw. nichts zu tun, sondern mit Mutterliebe und gesundem Menschenverstand - vor allem bei sehr kleinen Kindern!

Pädagogenmeinungen ändern sich vielfach hin und her im Verlaufe der Jahrzehnte - einfühlsame Mutterliebe unterliegt diesen "akademischen Schwankungen" nicht!
Danke Past, für Deine Erläuterungen.

Ich erinnere meine eigene Kindheit dahingehend, daß ich meine Mutter massiv unter Druck gesetzt habe, wenn ich z.B. krank war und sie trotzdem morgens zur Arbeit (bis Mittags) ging. Und das, obwohl mein Vater mich in dieser Zeit liebevoll und fachgerecht betreut hat, innerhalb einer "intakten" Familie. Ich habe geweint und ihr vorgeworfen, sie wäre so gemein zu mir. Ich glaube, meine Mutter hat das mehr traumatisiert als mich, aber wer weiß das wirklich.

Ich frage mich, ob das Thema des Kindeswohls beim Umgang mit den Vätern an der Reaktion des Kindes gemessen werden sollte, oder vielmehr an der Eignung der Väter zur Realisierung des Kindeswohls. Allgemein gesagt: Ist ein kriminelles Elternteil förderlich für die Entwicklung eines Kindes? Steht die Entwicklung des Kindes im Vordergrund oder die Resozialisierung eines kriminnellen Elternteils? Ist es aus rechtsstaatlichen Prinzipien heraus legitim, ein Kind einem Elternteil auszuliefern, dessen Eignung zur Betreuung eines Kindes zwar zu recht bezweifelt wird, aber nicht bewiesen ist?

Wenn wir die bedrohliche Situation für Kinder und Mütter z.B. aus binationalen Beziehungen ändern wollen, wie könnten die entsprechenden Gesetze aussehen?

past2009
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von past2009 » 25.11.2011, 23:46

@luna2000:
"Allgemein gesagt: Ist ein kriminelles Elternteil förderlich für die Entwicklung eines Kindes? Steht die Entwicklung des Kindes im Vordergrund oder die Resozialisierung eines kriminnellen Elternteils? Ist es aus rechtsstaatlichen Prinzipien heraus legitim, ein Kind einem Elternteil auszuliefern, dessen Eignung zur Betreuung eines Kindes zwar zu recht bezweifelt wird, aber nicht bewiesen ist?"


Aus logischen Gründen würde ich sagen: Das Kindeswohl muss im Vordergrund stehen! Und: Nein, es ist daher - aus Gründen des Kindeswohls - nicht legitim, ein Kind einem solchen Elternteil auszuliefern. (Auch wenn dies heutzutage immer mehr "in Mode kommt", weil beide Elternteile ja soooo wichtig sind!)

Ich stimme Deinem Post hundertprozentig zu, allerdings habe ich z.Z. keine Idee, wie man die Gesetze entsprechend gestalten könnte, um stärker auf die Einzelsituation eingehen zu können. - Ich bin nun mal auch kein Jurist.
Eventuell ist es ja wirklich so, dass wir als Betroffene eine Gestaltung eines solchen Gesetzes aktiver einfordern müssen - mit Hinweisen auf den jeweiligen "Einzelfall". Und - wie schon im anderen Thread geschrieben - um den jeweiligen "Einzelfall" wirklich für die Sachverständigen durchschaubar zu machen, bedarf es genau geschulter Leute, die sich sowohl mit Bezness als auch mit kulturellen Hintergründen auskennen und kritisch reagieren können. (Andere Kulturkreise haben z.B. eine teilweise gleiche, aber in bestimmten Bereichen auch wieder unterschiedliche "Körpersignale", andere Auffassungen von "Lüge" und "Wahrheit" usw..)
Das ist allerdings alles mehr als schwierig!

Amica
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von Amica » 27.11.2011, 02:06

Tja,
es wäre schön, wenn für solche Jobs Leute eingestellt werden, die sich in die Materie individuell einarbeiten, d.h. in diesem Fall die Bezness- Problematik. Ich glaube, darüber wissen die JA MitarbeiterInnen in den meisten Fällen nur wenig und wenn man als Mutter darauf hinweist steht man wieder als "negativ beeinflussende" Mutter da.... wie eigentlich immer. ich meine, generell wenn man von einem Mann getrennt ist, hat man wenig positives über ihn zu sagen, schätze ich. Aber in dieser speziellen Problematik ist das ja wohl noch was anderes. Wenn man von einem Bezznesser nur benutzt wurde um den Aufenthalt zu sichern, inklusive Lügen und Betrügereien. Mein Ex ist nicht "straffällig" geworden oder besonders gewalttätig oder sowas. aber in meinen Augen ist jeder kriminell der solche Machenschaften durchzieht ohne mit der Wimper zu zucken. Was weiß ich was von all dem was er mir seinerzeit erzählt hat, stimmte. und was von dem was er heute erzählt, stimmt. Das Einkommen schonmal nicht, so viel ist klar. Und eine Gerichtsverhandlung anzuleiern, wofür ich als Mutter seines Kindes viel Geld bezahlen muss, was ja nicht nur mir, sondern auch dem Kind schadet, und das ohne Not. Es gab ja bereits 1. eine gerichtliche Vereinbarung und 2. eine Vereinbarung beim jugendamt, und an beide hat er sich nicht gehalten. also kein Grund, einen Antrag beim Gericht zu stellen, das ist reine Schikane.
Er will einfach auf biegen und brechen seinen Willen durchsetzen und mir zeigen, dass er Macht hat, immer noch. Als Retourkutsche, weil ich ihn zu Zahlung von Unterhalt aufgefordert habe. Ware gegen Geld. Besitzdenken. Er hat überhaupt kein echtes interesse an dem Kind.

Wenn jetzt betreute Umgangskontakte stattfinden, muss er sich zum ersten mal in seinem Leben um das Kind kümmern, sprich: die Zeit mit Inhalt füllen. das kann ja was werden.

-----wenn ich das richtig verstanden habe, was andere wie zB Pamela geschrieben haben, ist in den Ländern der Vater nicht für Betreuung und Erziehung zuständig sondern die Frauen der Familie. darüber wüsste ich auch gern mehr. so von wegen Zugehörigkeit zum Clan des Vaters und so.-----

Himmel, was muss man sich immer noch über diese Typen ärgern, ich meine reicht es nicht dass er jetzt das Visum hat, soll er doch glücklich sein und uns in Ruhe lassen, dem Kind geht es gut, es hat noch nie nach dem Vater gefragt. das kind kennt es ja nicht anders, es hat ja nie mit dem Vater zusammen gelebt.

Gestern wurde ich Zeuge wie ein Kind, das zum spielen hier war, über seinen inzwischen von der Mutter geschiedenen Vater, mit dem es regelmäßig jede Woche mehrere Umgangskontakte hat, und mit dem es zusammen gelebt hat bis es 7 Jahre alt war, gesagt hat: "... mein früherer Vater..."-- seine Mutter hat einen neuen Partner. Das sagt dieses Kind ohne sich was böses dabei zu denken. Aber wehe, die Mutter würde so etwas beim Amt oder beim Gericht erzählen dann würde sie sofort des "PAS" beschuldigt und weiß ich was noch. Immer die bösen Mütter. Mir wurde in der Gerichtsverhandlung von der Anwältin des Vaters vorgeworfen, ich sei so "dominant". Ich bin nicht dominant, ich bin einfach nur jeden Tag immer für mein Kind da und deshalb besteht da natürlich eine enge Bindung, zu dem Vater halt gar keine. Und das wollen sie dann noch gegen einen verwenden oder wie.

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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von Tabiba » 27.11.2011, 11:37

Hallo, hab mal eine Frage.

Hat eigentlich einer von euch, also ihr Mütter mit Kindern von Bezzievätern auch mal
(einigermassen) gute Erfahrungen mit dem Umgang gemacht?

Ich denke, bei uns geht es ganz gut, wenn ich so lese was sich bei vielen anderen
an Dramen abspielt.

Der Anfang war vielleicht nicht ganz so einfach aber wir konnten uns immer ohne
Gericht und Jugendamt einigen.
Dazu muss ich sagen, dass mein Exmann seine Tochter wirklich gern hat (er sagt, er liebt
sie sogar mehr als sein 2. Kind, welches auch ein Mädchen ist). Ich glaube ihm das auch.

Wir hatten nie feste Umgangszeiten, als meine Tochter älter wurde, habe ich es ihr überlassen,
wann sie ihren Vater besucht. Das läuft so ganz gut. Sie versteht sich auch gut mit seiner neuen
Frau und ihrer Halbschwester.

Ich bin jetzt froh, dass sie Kontakt zum Vater hat obwohl es auch Zeiten gab, wo ich mir wünschte,
dass er nicht da wäre. Ich denke, es ist für sie wichtig zu wissen, dass sie einen Vater hat, auch
wenn sie ihn nicht immer mag. Sie hat ihm sogar vor kurzem ein Geburtstagsgeschenk gekauft.
Auch das gute Verhältnis zu ihrer Schwester sehe ich als positiv an.

Natürlich spielt sich 90% ihres Lebens bei mir ab.

Noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung was man tun muss (zum Beispiel welche Behörden zuständig sind),
wenn eine 14jährige nicht mehr Muslima sein möchte )wenn, wird sie ohne Religion sein)?

Tabiba

sedial
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von sedial » 27.11.2011, 11:53

Bei mir ist es so, das ich dann einfach die Religionzugehörigeit frei lasse.
Es gibt und gab keine Beschwerden :wink:
Warum auch?
Wir sind weder getauft, noch zahlen wir Kirchen- oder "Moschee"Steuer oder sonstiges, was eben dann erfasst werden müsste.
Man/frau lebt dann einfach sein Leben normal weiter :wink:

Tabiba
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von Tabiba » 27.11.2011, 12:02

Wo lässt Du denn die Religionszugehörigkeit aus?

Beim Einwohnermeldeamt ist meine Tochter noch als Muslima gemeldet, da
sie das von Anfang an war und es wurde nach jedem Umzug übernommen.

Das kann ich ja nicht so einfach löschen lassen oder doch???

Tabiba

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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von sedial » 27.11.2011, 12:10

Ich hatte letztens einige Sachen zu befüllen und da war das drinnen, habe ich weggelassen obwohl ich auch seit Kind an als Moslem eingetragen war.

Ok, jetzt fällt mir ein, dass es noch in meinen Sozialversicherungsunterlagen steht -> keine Religionswächter > keine Problem :D

Wieso dann den Aufwand mit der Löschung? Wie gesagt, dadurch dass wir keine Religionssteuer zahlen, ist es echt nur Papier.
Ich lasse es bei neuen Unterlagen weg und fertig.

Tabiba
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von Tabiba » 27.11.2011, 12:31

Bist Du ein Kind aus einer binationalen Beziehung?
Meine Tochter ist erst 13 und hat eben ausser diesem Eintrag keine
Interessen am Islam. Das heisst, sie weiss nichts davon (oder fast nichts).
Da ich (früher streng katholisch) auch kein Kirchenmitglied mehr bin, hat es
bei uns also keine religiöse Erziehung gegeben. Bis auf 1 1/2 Jahre Religions-
unterricht am Gymnasium. Hat meine Tochter aber abgewählt und hat jetzt
Philosophie.

Tabiba

Leider trägt sie den Familiennamen ihres Vaters. Und der ist schon sehr eindeutig.

sedial
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von sedial » 27.11.2011, 12:48

ich bin Voll-Ausländerin mit rein moslemischen Hintergrund :wink:
Bei uns gab es auch keine strenge moslemisch "Lebensführung", sondern ganz normal - obwohl meine Mutter für sich religiös ist :wink:
Unsere Feiertage werden eingehalten und bei meinen Eltern, wie auch bei mir und meiner Schwester gibt es kein Schweinefleisch.
Ok mit Lamm, Ente und Kaninchen kann man mich auch jagen :mrgreen:

Du siehst, dass das was im Glaubensbekenntnis steht, nicht 100% eingehalten werden muss oder wird.
Ist ja bei den Christen auch so.

Und die Fanatiker (egal welche Zugehörigkeit) sowie fanatischen Konvertierten, gehen mir sonstwo vorbei 8)


P.S.: ich habe schon eine 4 vor meinen Geburtstag stehen :wink:

sedial
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von sedial » 27.11.2011, 12:59

Nachtrag:

P.S.: ich trage nicht nur einen "offensichtlichen" Familiennamen sondern auch Vornamen :mrgreen:

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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von past2009 » 27.11.2011, 13:02

@Tabiba:
Mit Interesse habe ich immer Deine Beiträge gelesen. Du bist wohl eine der wenigen hier, die positive Erfahrungen mit dem Bezzie gemacht hat - war wohl eher ein "gemässigter" bzw. "humaner" Bezzie? :o

Von meiner persönlichen Situation ausgehend würde mich würde daher mehr interessieren, welche Frau TROTZ vorheriger HÄUSLICHER GEWALT gute Erfahrungen mit dem Umgang gemacht hat.

Vor der Eheschließung hatte ich mich - noch in Ägypten - mit dem KV zusammengesetzt und alle Eventualitäten besprochen. Das Thema "eventuelle Kinder" und Kontakt zum Vater bei eventueller Scheidung war dabei ganz wichtig für mich, da ich EIGENTLICH den Kontakt zwischen KV und Kind BEFÜRWORTE.

Die real auftretende Sache ist aber nun die, dass es dem Bezness-Vater nur um zwei Dinge geht: Aufenthalt in Deutschland (gesichert über das Kind) UND die Wiederherstellung seiner Ehre (beschädigt, da ich als Ehefrau mich an die Polizei gewandt hatte).
Sollte der Aufenthalt hier in Deutschland nicht ohne weiteres möglich sein, hat er auch schon mit Entführung und Geldforderungen gedroht! - Entsprechende Nachweise über Geldforderungen nach der Trennung liegen dem Gericht vor!
Ich weiß nicht, wie ein unbegleiteter Umgang stattfinden soll, ohne die (noch) vorhandenen Grundfesten des Familienlebens des Kindes noch mehr zu erschüttern und die Gefahr der Kindesentführung noch zu vergrößern.

Nach seiner Gewalt mir gegenüber kann ich bspw. mit dem KV nicht mehr ruhig in einem Raum sitzen! Mir ist schon klar, dass ich dieses Trauma dringend aufarbeiten muss, aber im Moment steht halt die Sicherheit des Kindes im Vordergrund!
Wie soll unter diesen Umständen die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts erfolgen? Von Seiten des KV war für mich keine Einigung erkennbar. Dafür hätte er bspw. seine - widerlegbaren - Lügen mal offiziell zurücknehmen müssen.
Aber er darf sein Verhalten weiter praktizieren und bleibt dafür ungestraft - darf weiterhin seine Forderungen aufstellen und versuchen durchzusetzen.
WO BLEIBT DA DER IM GRUNDGESETZ VERANKERTE SCHUTZ VON MUTTER UND KIND?

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