@Tabiba:
Mit Interesse habe ich immer Deine Beiträge gelesen. Du bist wohl eine der wenigen hier, die positive Erfahrungen mit dem Bezzie gemacht hat - war wohl eher ein "gemässigter" bzw. "humaner" Bezzie?
Von meiner persönlichen Situation ausgehend würde mich würde daher mehr interessieren, welche Frau TROTZ vorheriger HÄUSLICHER GEWALT gute Erfahrungen mit dem Umgang gemacht hat.
Vor der Eheschließung hatte ich mich - noch in Ägypten - mit dem KV zusammengesetzt und alle Eventualitäten besprochen. Das Thema "eventuelle Kinder" und Kontakt zum Vater bei eventueller Scheidung war dabei ganz wichtig für mich, da ich EIGENTLICH den Kontakt zwischen KV und Kind BEFÜRWORTE.
Die real auftretende Sache ist aber nun die, dass es dem Bezness-Vater nur um zwei Dinge geht: Aufenthalt in Deutschland (gesichert über das Kind) UND die Wiederherstellung seiner Ehre (beschädigt, da ich als Ehefrau mich an die Polizei gewandt hatte).
Sollte der Aufenthalt hier in Deutschland nicht ohne weiteres möglich sein, hat er auch schon mit Entführung und Geldforderungen gedroht! - Entsprechende Nachweise über Geldforderungen nach der Trennung liegen dem Gericht vor!
Ich weiß nicht, wie ein unbegleiteter Umgang stattfinden soll, ohne die (noch) vorhandenen Grundfesten des Familienlebens des Kindes noch mehr zu erschüttern und die Gefahr der Kindesentführung noch zu vergrößern.
Nach seiner Gewalt mir gegenüber kann ich bspw. mit dem KV nicht mehr ruhig in einem Raum sitzen! Mir ist schon klar, dass ich dieses Trauma dringend aufarbeiten muss, aber im Moment steht halt die Sicherheit des Kindes im Vordergrund!
Wie soll unter diesen Umständen die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts erfolgen? Von Seiten des KV war für mich keine Einigung erkennbar. Dafür hätte er bspw. seine - widerlegbaren - Lügen mal offiziell zurücknehmen müssen.
Aber er darf sein Verhalten weiter praktizieren und bleibt dafür ungestraft - darf weiterhin seine Forderungen aufstellen und versuchen durchzusetzen.
WO BLEIBT DA DER IM GRUNDGESETZ VERANKERTE SCHUTZ VON MUTTER UND KIND?