begleiteter Umgang

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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sedial
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von sedial » 27.11.2011, 12:59

Nachtrag:

P.S.: ich trage nicht nur einen "offensichtlichen" Familiennamen sondern auch Vornamen :mrgreen:

past2009
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von past2009 » 27.11.2011, 13:02

@Tabiba:
Mit Interesse habe ich immer Deine Beiträge gelesen. Du bist wohl eine der wenigen hier, die positive Erfahrungen mit dem Bezzie gemacht hat - war wohl eher ein "gemässigter" bzw. "humaner" Bezzie? :o

Von meiner persönlichen Situation ausgehend würde mich würde daher mehr interessieren, welche Frau TROTZ vorheriger HÄUSLICHER GEWALT gute Erfahrungen mit dem Umgang gemacht hat.

Vor der Eheschließung hatte ich mich - noch in Ägypten - mit dem KV zusammengesetzt und alle Eventualitäten besprochen. Das Thema "eventuelle Kinder" und Kontakt zum Vater bei eventueller Scheidung war dabei ganz wichtig für mich, da ich EIGENTLICH den Kontakt zwischen KV und Kind BEFÜRWORTE.

Die real auftretende Sache ist aber nun die, dass es dem Bezness-Vater nur um zwei Dinge geht: Aufenthalt in Deutschland (gesichert über das Kind) UND die Wiederherstellung seiner Ehre (beschädigt, da ich als Ehefrau mich an die Polizei gewandt hatte).
Sollte der Aufenthalt hier in Deutschland nicht ohne weiteres möglich sein, hat er auch schon mit Entführung und Geldforderungen gedroht! - Entsprechende Nachweise über Geldforderungen nach der Trennung liegen dem Gericht vor!
Ich weiß nicht, wie ein unbegleiteter Umgang stattfinden soll, ohne die (noch) vorhandenen Grundfesten des Familienlebens des Kindes noch mehr zu erschüttern und die Gefahr der Kindesentführung noch zu vergrößern.

Nach seiner Gewalt mir gegenüber kann ich bspw. mit dem KV nicht mehr ruhig in einem Raum sitzen! Mir ist schon klar, dass ich dieses Trauma dringend aufarbeiten muss, aber im Moment steht halt die Sicherheit des Kindes im Vordergrund!
Wie soll unter diesen Umständen die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts erfolgen? Von Seiten des KV war für mich keine Einigung erkennbar. Dafür hätte er bspw. seine - widerlegbaren - Lügen mal offiziell zurücknehmen müssen.
Aber er darf sein Verhalten weiter praktizieren und bleibt dafür ungestraft - darf weiterhin seine Forderungen aufstellen und versuchen durchzusetzen.
WO BLEIBT DA DER IM GRUNDGESETZ VERANKERTE SCHUTZ VON MUTTER UND KIND?

Andrea65

Re: begleiteter Umgang

Beitrag von Andrea65 » 27.11.2011, 14:29

Tabiba hat geschrieben:Wo lässt Du denn die Religionszugehörigkeit aus?

Beim Einwohnermeldeamt ist meine Tochter noch als Muslima gemeldet, da
sie das von Anfang an war und es wurde nach jedem Umzug übernommen.

Das kann ich ja nicht so einfach löschen lassen oder doch???

Tabiba
Tabiba, eigentlich erfasst das Einwohnermeldeamt nur Konfessionen, die eine öffentlich-rechtliche Körperschaft sind, wo es also um Kirchensteuer geht. Ich habe tatsächlich noch nie gehört, dass Muslimsein dort eingetragen würde - halte das auch für falsch. Insofern könntest du es tatsächlich einfach löschen lassen. In Deutschland hat das eh keine Konsequenzen.
Da es aber eben keine offizielle Körperschaft gibt, kann sie nirgendwo ihren Austritt erklären. Rein islamrechtlich geht es ohnehin nicht.

Efendi II
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von Efendi II » 27.11.2011, 16:39

Tabiba hat geschrieben: Noch eine Frage: Hat jemand Erfahrung was man tun muss (zum Beispiel welche Behörden zuständig sind),
wenn eine 14jährige nicht mehr Muslima sein möchte )wenn, wird sie ohne Religion sein)?
Auf deutscher Seite interessiert es keinen (abgesehen vom Finanzamt wegen eventuell fälliger Kirchensteuer), welcher Konfession man angehört.

Die muslimische Ansicht dazu, kannst Du am Besten im Koran nachlesen, z.B. hier:
4:89
Sie möchten gern, ihr würdet ungläubig, wie sie ungläubig sind, so daß ihr ihnen gleich würdet. So nehmt euch niemanden von ihnen zum Freund, bis sie auf dem Weg Gottes auswandern. Wenn sie sich abkehren, dann greift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet, und nehmt euch niemanden von ihnen zum Freund oder Helfer,

Eine allgemeine Übersicht dazu, findest Du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -

sedial
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von sedial » 27.11.2011, 17:56

@Effendi

Sie hat nicht gefragt, was die Folgen laut Koran sind.

sedial
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von sedial » 27.11.2011, 18:24

Die, die es kennen - hier allein kriegt man/frau alle naselang mit - werden trotzdem so leben, wie SIE wollen.
Nicht jeder Moslem steht mit dem Koran in der Hand auf und geht damit schlafen.
Und nicht jeder Moslem ist Ultra und läuft mit dem Schwert gegen die bösen andersdenkenden rum oder hofft welche zu "erwischen"

past2009
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von past2009 » 27.11.2011, 18:34

Vielleicht kann man sich ja da informieren?:
http://www.ex-muslime.de/indexVerein.html

Tabiba
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von Tabiba » 27.11.2011, 20:57

Hallo, mir ist durchaus klar, was einem Muslim in seinem Heimatland passieren kann,
wenn er vom Islam konvertieren will. Das kann tödlich enden.

Aus euren Antworten entnehme ich, dass es hier in Deutschland den Behörden
egal ist, ob meine Tochter Muslima ist oder nicht.
Sie ist es ja auch nur, weil ihr Vater Muslim ist und er davon ausgeht dass seine
Tochter das dann auch ist.
Aber meine Tochter hat keinerlei Interesse am Islam. Sie hatte keinen Koranunterricht,
hat noch nie gebetet, weiss also im Prinzip nichts. Sie glaubt auch nicht an Gott.
Das ist wahrscheinlich meine Schuld, aber ich kann ein Kind nicht von etwas überzeugen,
an das ich selbst nicht glaube. Und ihrem Vater ist es nicht gelungen, sie für den
Islam zu gewinnen.
Trotzdem ist sie für ihn Muslima.
Sie wird wahrscheinlich auch für alle arabischen Länder weiter Muslima bleiben.

Mein Problem bzw. Frage ist, welche Religion man angibt wenn es gefragt wird.
Kann sie oder ich einfach bei Religion "keine" schreiben?
Was ist, wenn sie (was auch sehr wahrscheinlich ist) einen nichtmuslimischen Mann
heiraten will?
Ich denke, der einzige der dann Probleme machen wird, ist ihr Vater. Aber bis dahin
ist noch viel Zeit.
Mein Problem ist, dass meine Tochter überall als Muslima angesehen wird oder wurde,
weil ihr Vater es allen verkündet hat (Kindergarten und Schule). Alle wissen es,
da es eben Ärger gab wegen "unerlaubtem Religionsunterricht).

Also meint ihr, wir sollen einfach sagen, sie ist keine Muslima mehr??
Wahrscheinlich gibt es keine Bescheinigung wie beim Kirchenaustritt da ja keine
"Moscheesteuer" gezahlt wird.

Tabiba (etwas verwirrt) :roll:

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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von past2009 » 27.11.2011, 21:14

Meine Meinung:
Lass es doch einfach so laufen wie im Moment!
Wenn sie nicht in die Koranschule will, dann eben nicht. Soll sie doch essen und trinken und anderweitig tun, was sie denkt, was das Beste für sie ist, oder? Sie ist doch nun schon älter, oder?
Wenn ich an die SV denke, der es anscheinend sogar wichtig war, dass mein Dreijähriger kein Schweinefleisch ist (hat es extra nachkontrolliert), dann würde ich sagen: Vermeide jeden Konflikt mit dem Vater! Erfreue dich daran, dass der Umgang so gut läuft und lasse sie glauben, was sie will.
Mein älteres Kind wollte mal zum Islam konvertieren - hatte sich damals so gut mit meinem Ex verstanden, der auch immer für den Glauben warb.
Meine Bedingung war nur, dass er sich auch mit den anderen Glaubensrichtungen auseinandersetzen sollte - er ist katholisch getauft, hat aber in den letzten Schuljahren zu Ethik gewechselt.
Nachdem er dann meinen Ex "richtig kennengelernt" hatte, war von Konvertieren keine Rede mehr. Wir hatten uns allerdings auch intensiv mit dem Vergleich der Religionen beschäftigt.
Meinem kleinen Sohn biete ich in "kleinen Häppchen" (er ist ja erst 3) Informationen über verschiedene Glaubensrichtungen an. Offiziell ist auch er Muslim, so dass wir uns noch an "kleine Vorgaben" halten. Registriert als Muslim ist er allerdings hier in Deutschland nirgendwo. So kann es meinetwegen auch bleiben!

sedial
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von sedial » 27.11.2011, 23:49

@Tabiba

Nein es gibt keine Bescheinigung. Das ist doch gut so, da es keinen Papierkrieg gibt und auch keinen Grund für Deinen Ex, was er nicht weiss, wird ihn nicht "stören".... :wink:

An meiner Schule gab Ethik-Unterricht für die nicht-Christen oder Atheisten. War für mich auch kein Problem.

Nilopa
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Re: begleiteter Umgang

Beitrag von Nilopa » 28.11.2011, 16:21

Hallo Tabiba,

aus Wikipedia ("Religionsfreiheit"):
Negative Religionsfreiheit (Freiheit vor Religion) ist die Freiheit eines Menschen, zu keiner oder nicht zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft zu gehören bzw. eine solche verlassen zu können und auch nicht zu einer Teilnahme an kultischen Handlungen, Feierlichkeiten oder sonstigen religiösen Praktiken gezwungen oder genötigt zu werden.
Ich denke, du solltest Deine Tochter darauf aufmerksam machen, daß sie hier in Deutschland diese Freiheit der Wahl hat und daß dies ihr Vater aber möglicherweise anders sieht.
siehe auch "Religionsmündigkeit"(Wikipedia):
n Deutschland ist die Religionsmündigkeit im Gesetz über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921 geregelt. Bereits ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Kind zu hören, wenn es in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden soll. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres darf ein Kind nicht mehr gegen seinen Willen in einem anderen Bekenntnis als bisher erzogen werden. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben.
Daraus ergibt sich vermutlich dann die Frage: wie kann sie sich am besten selbst vor eventuellen Versuchen des Vaters sie zu religiösen Praktiken zu zwingen, schützen?
Wo könnte sie sich Hilfe holen, etc.?

8) LG Nilopa
»Your rights matter because you never know when you're going to need them.« – Edward Snowden-

brighterstar007

Re: begleiteter Umgang

Beitrag von brighterstar007 » 01.12.2011, 22:13

Ihr Lieben,

für strenggläubige Christen gibt es dieses "Gebot" auch im NT : in etwa: "Lasst euch nicht unter ein fremdartiges Joch
mit Ungläubigen (alle Nicht-Christen) spannen, denn welche Verbindung haben Beelzebub und Christus , Schatten und Licht ?"

Dies gilt besonders für die Ehe, da durch widerstreitende Werte andernfalls die Gemeinschaft bedroht/ zerstört wäre.

Leider ist es so, dass es heute nicht viel bedeutet - auch bei Christen gibt es oft mehr Schein als Sein. Ich glaube auch,
dass der Mensch Mensch bleibt, sprich : Fehler macht, unvollkommen ist - daher sind Enttäuschungen vorprogrammiert.
Es ist schön, wenn zwei Menschen im Glauben "eines Sinnes" sind. Dies ist eher eine kostbare seltene Ausnahme.

Liebe Grüße

Brighterstar

Arabella
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Registriert: 07.04.2008, 10:58

Re: begleiteter Umgang

Beitrag von Arabella » 05.12.2011, 23:53

brighterstar007 hat geschrieben:Ihr Lieben,

für strenggläubige Christen gibt es dieses "Gebot" auch im NT : in etwa: "Lasst euch nicht unter ein fremdartiges Joch
mit Ungläubigen (alle Nicht-Christen) spannen, denn welche Verbindung haben Beelzebub und Christus , Schatten und Licht ?"

Dies gilt besonders für die Ehe, da durch widerstreitende Werte andernfalls die Gemeinschaft bedroht/ zerstört wäre.

Leider ist es so, dass es heute nicht viel bedeutet - auch bei Christen gibt es oft mehr Schein als Sein. Ich glaube auch,
dass der Mensch Mensch bleibt, sprich : Fehler macht, unvollkommen ist - daher sind Enttäuschungen vorprogrammiert.
Es ist schön, wenn zwei Menschen im Glauben "eines Sinnes" sind. Dies ist eher eine kostbare seltene Ausnahme.

Liebe Grüße

Brighterstar
Grad hatte ich die Vorstellung beim durchlesen ein leibhaftiger Zeuge Jehovas steht vor mir.
und schon wieder wech bin...................... :-)
LG vom Beelzebub °unverschämt grins°
Ganz gleich wie beschwerlich das Gestern war-
du kannst im Heute stets neu beginnen !

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