Tunesier entführt seine Tochter in die Heimat

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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kramboli
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Tunesier entführt seine Tochter in die Heimat

Beitrag von kramboli » 20.02.2012, 21:24

Hallo zusammen
Da ich nicht sicher war, ob ich den Link einfügen darf (Artikel: 20min), habe ich einmal den Text kopiert:

Da es zwischen der Schweiz und Tunesien kein gültiges Rechtshilfe-Abkommen über die Rückführung von umstrittenen Kindern gibt, gelten nur die vollendeten Tatsachen. Dafür hat auch ein heute 42-jähriger Hotelportier aus Zürich gesorgt.

Es war am 9. März 2010, als der im Zürcher Kreis 4 wohnhafte Vater heimlich in seine Heimat Tunesien ausreiste. Wobei er ohne Wissen der Mutter die damals einjährige Tochter Lara (Name geändert) mitnahm und danach bei seinen Grosseltern in Nordafrika ablieferte. Die schockierte Mutter bemerkte zu spät, was passiert war. Ihr blieben nur noch Trauer, Schmerz und Tränen. Und ein fast aussichtsloser Kampf um Gerechtigkeit.

Vater vor Gericht

Es war kein Wunder, dass die anfänglich glückliche Ehe der gebürtigen Griechin mit dem arabischen Einwanderer bald in der Form einer Trennung zerbrach. Auch infolge der Strafanzeige, welche die Mutter gegen ihren Mann einreichte.

Mit der Folge, dass die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl im Februar 2011 den in der Sache geständigen Vater per Strafbefehl wegen Entziehens von Unmündigen zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 90 Franken sowie 500 Franken Busse verurteilte. Wogegen der Beschuldigte Einsprache einlegte und am Montag vor Gericht seinen Anwalt auf einen vollen Freispruch plädieren liess.

Tochter schützen wollen

Vor den Schranken wollte der Vater sein Vorgehen rechtfertigen. So habe er die Tochter bloss vor ihrer überforderten Mutter schützen wollen. Diese habe seit der Geburt Laras kaum mehr geschlafen und habe sich nicht mehr um den Haushalt gekümmert, erklärte er. Da auch die Vormundschaftsbehörde ratlos geblieben sei, habe er auf eigene Faust gehandelt und das Kind zu seiner Verwandtschaft gebracht.

Der Verteidiger führte dazu aus, dass die Tochter gar nicht bei ihrer Mutter sein wolle. Dazu stehe es der Geschädigten frei, jederzeit telefonischen oder gar persönlichen Kontakt mit Lara aufzunehmen. So sei man von Zürich aus schneller in Tunesien als in Genf, sagte der Anwalt und sprach von einer Reisezeit von einer Stunde und 45 Minuten.

Schwacher Trost für die Mutter

Die im Gerichtssaal anwesende Mutter widersprach und führte aus, dass sie Lara seit bald zwei Jahren nicht mehr gesehen habe und sehr traurig sei. So werde sie von den Verwandten ihres Mannes abgelehnt. Deshalb stellte für sie der Schuldspruch des Gerichts nur einen schwachen Trost dar.

Der Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 35 Franken verurteilt. Der zuständige Richter hielt fest, dass der Vater das unmündige Kind seiner Mutter ohne Einwilligung entzogen habe.

Tat war nicht spontan

Die Argumente des Verteidigers fegte das Gericht vom Tisch. «So besitzt ein Kind im Alter Laras noch gar keinen eigenen Willen», führte der Vorsitzende klipp und klar aus. Er machte der Mutter aber auch keine grossen Hoffnungen. So würden Rechtshilfegesuche der Schweiz in Tunesien ins Leere laufen, machte er klar. Dem Beschuldigten lastete er dagegen einen deliktischen Willen an.

So lag laut Urteil der Verbringung des Kindes nach Afrika eine gewisse Planung zugrunde. Zum Schluss appellierte der Richter an die Parteien, da heute in Bezug auf Lara keine gute Situation vorliege. «Jetzt muss irgendetwas vereinbart werden», zeigte er sich überzeugt. Die Gerichtsgebühr von 900 Franken wurde dem verurteilten Vater auferlegt.


Wenn ich das lese und an meinen Kampf mit der vom Gericht bestellten Amtsbeiständin, die dafür zuständig ist, dass der Erzeuger meines Sohnes den Kleinen regelmässig sehe darf, denke, wird mir nur noch schlecht! Wer hat bloss die Macht, uns vor solchen Richtern zu schützen? Warum kommt dieser kriminelle Vater nicht in Beugehaft, bis die Tochter wieder wohlbehalten bei der Mutter eingetroffen ist?

ich bin sprachlos!
Kramboli
David Lloyd George, Earl of Dwyfor, engl. Staatsmann, 1863-1945
"Der Beweis von Heldentum liegt nicht im Gewinnen einer Schlacht, sondern im Ertragen einer Niederlage."

kramboli
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Re: Tunesier entführt seine Tochter in die Heimat

Beitrag von kramboli » 20.02.2012, 21:35

David Lloyd George, Earl of Dwyfor, engl. Staatsmann, 1863-1945
"Der Beweis von Heldentum liegt nicht im Gewinnen einer Schlacht, sondern im Ertragen einer Niederlage."

Anaba
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Re: Tunesier entführt seine Tochter in die Heimat

Beitrag von Anaba » 20.02.2012, 21:42

Wenn ich das lese und an meinen Kampf mit der vom Gericht bestellten Amtsbeiständin, die dafür zuständig ist, dass der Erzeuger meines Sohnes den Kleinen regelmässig sehe darf, denke, wird mir nur noch schlecht!
Liebe Kramboli,

danke für das Einstellen des Artikels.
Es macht immer wieder sprachlos, wie leicht diese Männer davon kommen.

Deine Gefühle dazu kann ich gut nachvollziehen.
Es gibt ja einige Mütter hier im Forum, die ihre Kinder den Vätern förmlich hinterher tragen müssen und immer in Angst vor
einer Entführung leben.
Liebe Grüße
Anaba

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Andrea65

Re: Tunesier entführt seine Tochter in die Heimat

Beitrag von Andrea65 » 21.02.2012, 07:37

Der Artikel scheint an einigen Stellen sich sehr kurz zu fassen: die Mutter hatte wohl etliche Probleme, wenn hier steht, die Vormundschaftsbehörde sei ratlos gewesen. Dass dann ein Vater, der im Hotelgewerbe, also wohl mit Schichtdienst, arbeitet, ein Kind zu seiner Familie bringt, mag der Richter nicht völlig abwegig gefunden haben.

Elisa
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Re: Tunesier entführt seine Tochter in die Heimat

Beitrag von Elisa » 21.02.2012, 08:10

Andrea, das kann man nur beurteilen, wenn man den Fall näher kennt.

Nur den Vater scheint das Kind ja auch nicht zu interessieren, sonst wäre er ja nicht weiter hier. Und wenn er 42 ist, ist seine Mutter schon weiter über 60, auch woll nicht das richtige Alter, um ein 2-jähriges Kind zu erziehen. Also, dass er es gut mit dem Kind meint, das bezweifele ich in dem Fall schon sehr. Es gehört doch schon viel Hartherzigkeit dazu, so ein kleines Kind in einer totel fremden Welt und ihm fremden Menschen auszusetzen.


LG Elisa

Anaba
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Re: Tunesier entführt seine Tochter in die Heimat

Beitrag von Anaba » 21.02.2012, 10:57

Andrea65 hat geschrieben:Der Artikel scheint an einigen Stellen sich sehr kurz zu fassen: die Mutter hatte wohl etliche Probleme, wenn hier steht, die Vormundschaftsbehörde sei ratlos gewesen. Dass dann ein Vater, der im Hotelgewerbe, also wohl mit Schichtdienst, arbeitet, ein Kind zu seiner Familie bringt, mag der Richter nicht völlig abwegig gefunden haben.

Der Vater bringt das Kind zu Verwandten, ohne es mit der Mutter abzusprechen, lebt selbst weiter in der Schweiz und das Kind nun ohne Eltern in Tunesien.
Was ist daran denn positiv ?
Wenn er so ein toller Vater ist, gibt es viele Möglichkeiten die Mutter bei der Erziehung zu unterstützen.
Er hätte die Arbeit tauschen können, das Kind hätte eine Kita (oder ähnliches) besuchen können, alles wäre besser, als ohne Eltern in Tunesien zu leben, bei Verwandten, die das Kind nur aus dem Urlaub kennt.

Solche Väter gibt es viele. Sie verbringen die Kinder in ihre Heimat und sind selbst schnell wieder hier und führen ihr Leben hier ohne Kind weiter.
Die Kinder sehen ihre Väter meist nur im Urlaub und die Mutter oft bis zur Volljährigkeit nie wieder.
Liebe Grüße
Anaba

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Moppel
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Re: Tunesier entführt seine Tochter in die Heimat

Beitrag von Moppel » 21.02.2012, 17:33

Hallo
kramboli hat geschrieben:.....

... Wer hat bloss die Macht, uns vor solchen Richtern zu schützen? Warum kommt dieser kriminelle Vater nicht in Beugehaft, bis die Tochter wieder wohlbehalten bei der Mutter eingetroffen ist?

ich bin sprachlos!
Kramboli
Weil das Gesetz ein solches Vorgehen ausschließt.
Richter sind an Gesetze gebunden und nicht daran wie es eine Prozesspartei oder unbeteiligte Dritte gerne hätten.
Btw. Bevor wieder moralinsaure Vorwürfe kommen.
Nein, ich bin mit dem Vorgehen des Vaters NICHT einverstanden.
Gruß
Moppel

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