Zweierlei "Recht" in Deutschland bei einer Scheidung

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Moppel
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Zweierlei "Recht" in Deutschland bei einer Scheidung

Beitrag von Moppel » 14.05.2012, 19:35

Es ist zwar etwas OT, gibt aber einen kleinen Einblick wie die "Rechtsprechung" auf Dauer ausgehöhlt wird. Es wird Zeit das die Politik hier mal Farbe bekennt.
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h ... schen-ehe/
Gruß
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Efendi II
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Re: Zweierlei "Recht" in Deutschland bei einer Scheidung

Beitrag von Efendi II » 14.05.2012, 19:53

Ja und worüber wunderst Du Dich ?
Die Scharia hat doch auch in Deutschland, dank fleißiger Befürworter in Politiker- und Juristenkreisen, schon längst Einzug gehalten und ihr wird auch zukünftig immer mehr Raum eingeräumt werden.

Prof. Dr. Georg Barfuß FDP, Prof. Mathias Rohe Uni-Erlangen, Juristische Fakultät der Uni-Trier u.v.a.
Einfach mal googeln, was die so von sich geben.
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Evelyne
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Re: Zweierlei "Recht" in Deutschland bei einer Scheidung

Beitrag von Evelyne » 28.06.2012, 08:24

Im Gespräch ist es im Bayerischen Ministerium ja schon länger. Es wird den Grünen allerdings nicht gefallen, dass jetzt aufgeräumt werden soll.
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Efendi II
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Re: Zweierlei "Recht" in Deutschland bei einer Scheidung

Beitrag von Efendi II » 28.06.2012, 14:30

Blume hat geschrieben: - die Frage, ob in Deutschland nach den Regeln des Internationalem Privatrechts bei einer Scheidung auch "Schariarecht" (ich nenne das jetzt mal so) angewandt wird.

Letzteres hat mit den ersten beiden Punkte nicht zu tun. Das gab es schon immmer und wird es auch immer geben.
Mit Verlaub, aber ich habe da so meine Zweifel, daß es Schariarecht "schon immer" in Deutschland gegeben hat ? Das dürfte doch wohl eher eine "Neuerung" in der Rechtssprechung darstellen, die den Gegebenheiten in der jüngeren deutschen Geschichte zuzuschreiben ist.
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Re: Zweierlei "Recht" in Deutschland bei einer Scheidung

Beitrag von Evelyne » 28.06.2012, 15:32

Vor allem Frauen leiden unter den selbst ernannten Friedensrichtern und patriarchalischen Imamen.
Aber die hat es früher wohl bei uns nicht gegeben und da gilt es einen Riegel vorzuschieben.
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Efendi II
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Re: Zweierlei "Recht" in Deutschland bei einer Scheidung

Beitrag von Efendi II » 28.06.2012, 16:34

Blume hat geschrieben:Nein Efendi, das internationale Privatrecht (kurz IPR) regelt schon immer die Frage, welches Recht - hier bei Scheidungen - zur Anwendung kommt.
Das mag so sein, aber trotzdem bin ich der Meinung, daß schariatische Bestimmungen hier in Deutschland nicht angewandt werden dürfen, weil sie ganz offensichtlich gegen den ordre public eines demokratischen Staates verstoßen.

Hierzu Wikipedia:
Unter dem ordre public (französisch für: Öffentliche Ordnung) versteht man im internationalen Privatrecht und im internationalen öffentlichen Recht das Grundlegende der inländischen Wertvorstellungen. Insbesondere versteht man darunter im Bereich des Völkerrecht den Vorbehalt gegenüber einem Schiedsspruch einer internationalen Organisation oder gegenüber der Anwendung eines völkerrechtlichen Vertrags, wenn dieser wesentlichen innerstaatlichen Rechtsgrundsätzen widerspricht.
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Re: Zweierlei "Recht" in Deutschland bei einer Scheidung

Beitrag von Efendi II » 28.06.2012, 18:18

Blume hat geschrieben: Efendi, richtig, was hier gegen ordre puplic verstößt, darf nicht angewandt werden.
Es wird ja auch nicht die Scharia, die es im übrigen so nicht gibt - so weit ich weiß - angewandt, sondern die betreffende Rechtsordnung.
...die ja aber wohl - mehr oder weniger - an den Schariavorgaben orientiert ist.
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Elisa
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Re: Zweierlei "Recht" in Deutschland bei einer Scheidung

Beitrag von Elisa » 28.06.2012, 19:01

Clara, nur mal eine Frage. Welche Menschen betrifft das ? Wenn jemand einen deutschen Pass hat, müsste er eigentlich Deutscher sein und somit der deutschen Gesetzgebung unterliegen.

Nehmen wir mal den Fall eines Ehepaares - sagen wir jetzt einfach ägyptischer Herkunft mit ägyptischem Pass. Kind hier geboren, also deutsche Staatsangehörigkeit. Im Fall einer Scheidung nach ägyptischem Recht hätte die Frau absolut kein Recht an dem Kind.
Das kann doch wohl so nicht sein ? Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du uns in kurzen Worten aufklären könntest.

Nach diesem Recht steht ihr ja auch kein Unterhalt zu, da sie ja die Brautgabe erhalten hat. Zahlt dann der Staat den Unterhalt ?

LG Elisa

Moppel
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Re: Zweierlei "Recht" in Deutschland bei einer Scheidung

Beitrag von Moppel » 28.06.2012, 19:47

Never hat geschrieben:Bayern will mit islamischer Schattenjustiz aufräumen

Vor allem Frauen leiden unter den selbst ernannten Friedensrichtern und patriarchalischen Imamen. Bayerns Justizministerin Beate Merk will jetzt Licht in das Dunkel der Scharia-Gerichte bringen.

....
Es sind vor allem zivilrechtliche Probleme, die so "gelöst" werden, Familienangelegenheiten, zum großen Teil Eheprobleme. Vor allem für Frauen besteht dabei die Gefahr, dass sie dann nicht zu ihrem Recht zu kommen. Beispielsweise wenn sich Friedensrichter auf traditionelles islamisches Recht berufen oder sich von patriarchalisch ausgeprägten Rechts- und Moralvorstellungen leiten lassen.
....

http://www.welt.de/politik/deutschland/ ... eumen.html
Merkwürdige Argumentation.
Die Scharia hat in Deutschland rein gar nichts verloren und die Begründung der Ministerin "besonders Frauen betroffen" legt bei mir den Verdacht nahe das es der Ministerin wohl recht egal wäre wenn es nur Männer treffen würde.
Die Scharia ist in ihrer Gesamtheit ein Relikt aus dem Mittelalter und enthält Zumutungen die für Frau UND Mann inakzeptabel sind und das gleich zweimal im heutigen Europa.
Gruß
Moppel

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Re: Zweierlei "Recht" in Deutschland bei einer Scheidung

Beitrag von Elisa » 28.06.2012, 20:24

Never, ich bin der Meinung, dass die Scharia nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar ist.

Außerdem wäre Dein Vorschlag nicht vorsetzbar. Nach einer Scheidung bliebe dann die Frau als Versorgerin der kleinen Kinder ohne Unterhalt zurück, und dann müsste wiederum der Steuerzahler bezahlen, da man ja niemanden verhungern lassen kann.

Die Schariagesetze sind derart im Widerspruch mit unseren Gesetzen, dass sie hier nicht mit der gesamten Konsequenz durchführbar sind.

Nimm allein das Familienrecht. Dann muss man auch Zwangsverheiratung akzeptieren, denn die Scharia gesteht dem Vater das Recht zu, die Tochter zu verheiraten.

Ich weiss, dass die Moscheen Anwälte etc. bezahlen, aber wir müssen uns für unsere GEsetze und deren Einhaltung einsetzen, alles andere wäre gegen die Menschenrechte.

Es reicht schon so, wir brauchen nicht noch offizielle Bestätigungen für den Bruch mit den Menschenrechten.

Und wenn ich den Islamanhängern das zugestehen, muss ich den Scientologen etc. auch ihre Rechte zugestehen.

Dann dürfen hier auch keine Kühe mehr geschlachtet werden, weil hier Inder leben.

LG Elisa

Efendi II
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Re: Zweierlei "Recht" in Deutschland bei einer Scheidung

Beitrag von Efendi II » 28.06.2012, 22:29

Es gibt doch genug "Islam- und Rechtsexperten", die sich die Einführung der Scharia in Deutschland auf ihre Fahnen geschrieben haben.

Weitere Kostproben des Erlanger “Islamexperten”:

» Mathias Rohe über Scharia und westliches Recht
http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/ ... thias-rohe

» Mathias Rohe über Scharia und deutschen Rechtsstaat
http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/D ... -eingehen2

» Mathias Rohe’s Geschlichtsklitterung zum Islam
Er vertritt in der aktuellen Integrationsdebatte mit Blick auf die Muslime die Auffassung, dass auch die islamische Scharia Recht sei und im Wesentlichen dieselben Funktionen erfülle wie die Rechtsordnungen westlicher Gesellschaften. So solle auch die Scharia eine gesellschaftliche Friedensordnung durchsetzen und einen Interessenausgleich zwischen den Menschen herstellen… Aus westlicher Sicht bereite das Rechtsverständnis der Scharia keine größeren Probleme.

Als Mitbegründer und langjähriger Vorsitzender der Gesellschaft für arabisches und islamisches Recht scheint er eine gewisse Affinität für selbiges verinnerlicht zu haben. Wer einigermaßen über den Islam Bescheid weiß, kann eine islamische Rechtssprechung nur von Grund auf ablehnen. Nichtmuslime haben im Islam grundsätzlich weniger Rechte und werden diskriminiert. Widersetzen sie sich, dürfen sie bekämpft und getötet werden. Von der Stellung der Frau brauchen wir erst gar nicht anfangen, die zählt eh nur halb und darf verdroschen werden, wenn sie widerspenstig ist. Das ist die trostlose Realität, die auch in allen islamischen Ländern zu beobachten ist.

Wer sich bei dem Erlanger Professor fachliche Auskünfte über die Gewaltlosigkeit, Toleranz und Friedfertigkeit des Islams holen möchte, kann dies hier tun:

mathias.rohe@jura.uni-erlangen.de

» Mathias Rohe wirbt für polygame Moslems
Im Scharia-Artikel berichtet die WELTWOCHE von einer Tagung an der Uni Zürich, wo der bei PI bestens berüchtigte Erlanger Professor Mathias Rohe auch seinen Senf abgab:

Zu diesen «fremden Rechtsvorstellungen» ­gehört beispielsweise die Polygamie. Es er­gäben sich «Konflikte», wenn ein «polygamer Muslim» nach Europa einwandere, stellte der Erlanger Rechtsprofessor und Islamwissenschaftler Mathias Rohe an der Zürcher Tagung fest. Das Rezept des deutschen Gelehrten: Er warb für «kulturelle Sensibilität», sprich: für entgegenkommendes Verständnis des Gastlandes für die fremden Sitten und Gebräuche der Migranten. Anpassen müssen sich nicht die Einwanderer, anpassen müssen sich die Aufnahmeländer.

Das Verbot der Polygamie müsse gelockert werden, fordert der Islamwissenschaftler. Man dürfe «Zweit- und Drittfrauen das Recht auf Einwanderung, Unterhalt und Erbe» nicht «verweigern, sobald sie in einem anderen Kulturkreis» lebten, so Rohe. Die «Rechte der Minderheiten» müssten «in der Alltagspraxis erlebbar» gemacht werden. Auf die «kulturell bedingten Vorstellungen und Meinungen der Einwanderer» sei Rücksicht zu nehmen. Schweizer Professoren und Juristen teilen die Ansichten des deutschen Kollegen.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Elisa
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Re: Zweierlei "Recht" in Deutschland bei einer Scheidung

Beitrag von Elisa » 28.06.2012, 22:46

Efendi,

das erinnert mich an die Menschen, die Sex mit Kindern haben, und behaupten, dass das den Kinder Spass macht. Da ist auch keine Diskussion möglich, die sind irgendwo in sich selbst gefangen.

LG Elisa

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Re: Zweierlei "Recht" in Deutschland bei einer Scheidung

Beitrag von Efendi II » 28.06.2012, 23:08

Elisa hat geschrieben: das erinnert mich an die Menschen, die Sex mit Kindern haben, und behaupten, dass das den Kinder Spass macht.
Auch das ist, nach dem Vorbild Mohammeds, völlig in Ordnung.
Da gilt ein Mädchen ab neun Jahren als ehefähig:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderheirat
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