an mütter die keinen unterhalt für kinder bekommen

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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desertrose
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an mütter die keinen unterhalt für kinder bekommen

Beitrag von desertrose » 29.05.2008, 09:21

hier sind neue urteile abgesehen von meinem eigenen

wo unterhalt gezahl wird obwohl der vater hausmann ist oder umschulung macht,

http://www.alleinerziehend.net/artikel132.html


mütter, bitte kümmert euch darum, es kostet euch nichtmal geld, sie anzuzeigen und vor gericht zu gehen.

der unterhaltsvorschuss geht auf kosten aller steuerzahler :wink: muss ja nicht sein oder?


NUR MUT
Liebe grüße Desertrose
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cooncreole
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Beitrag von cooncreole » 29.05.2008, 10:11

Hallo desert,

mein Nochmann wurde schon verurteilt Unterhalt nach zu zahlen UND ich habe ein Vollstreckbares Urteil, welches gültig bis zur Volljährigkeit meiner Tochter ist.
Ebenso muss er das UVG auch zurück zahlen.

Natürlich hat er seit 4 Jahren noch keinen Cent bezahlt..

Er hatte vor einigen Monaten versucht das alleinige Sorgerecht zu erhalten und hat dafür einen Job angenommen UND eine 3 Zummer Wohnung angemietet (natürlich, um vor Gericht gut aus zu sehen)
Zu seinem Pech hat mir das Gericht seine Abrechnungen und seinen Mietvertrag zu geschickt..

Da ich meine Energie wieder gefunden habe, bin ich damit zur UVG Stelle gegangen, habe das Vollstreckungs-Urteil denen (erst einmal) überlassen und du kannst dir vorstellen, dass mein Sachbearbeiter sehr erfreut darüber war :lol:

Was du aber nicht vergessen darfst ist, dass er KEINEN unbefristeten Aufenthalt bekommt, solange er HartzIV erhält und das tut er in Form von dem UVG welches meine Tochter erhält!!!! :twisted:

Liebe Grüsse
cooncreole

Canim
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Beitrag von Canim » 29.05.2008, 11:14

Wohl oder nicht wohl dem, dessen Unterhaltspflichter Erzeuger hier in D lebt. Meiner hat seit 10 Jahren nicht einen Cent Unterhalt gezahlt, in der TR wird deshalb nicht ermittelt. Unterhaltsvorschuss ist nach 6 Jahren zu Ende und jetzt bekomme ich gar keinen Unterhalt mehr.

Gibt es da auch entsprechende Gerichtsurteile? Ich habe nichts gefunden. Vielleicht muss ich mich da wie Arche auch mal mit Müttern, denen es genauso geht, zusammen tun, damit hier die Gesetze geändert werden.

Wie ist das bei nicht zahlungswilligen deutschen und ausl. Vätern, die in D leben, aber weder genug Geld haben, um zu zahlen, wird da der Unterhaltsvorschuss eigentlich auch nur 6 Jahre gezahlt?

LG
Canim
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desertrose
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Beitrag von desertrose » 29.05.2008, 11:34

ja canim, nur 6 jahre, danach schaust du in die röhre :cry:

es gilt natürlich für die väter/mütter lebenden hier in D :wink:

laß deinen in ruhe, wühle nicht in der sch.... sie stinkt dann :lol:

ich würde auch lieber haben das er weg ist, dafür auf unterhalt verzichten :wink:
Liebe grüße Desertrose
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desertrose
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Beitrag von desertrose » 29.05.2008, 11:47

So sollte meiner Meinung nache ein Mindestunterhalt von € 50,00 (oder ein anderer Betrag) immer zu bezahlen sein , egal wieviel Einkommen der Verpflichtetet hat. Und wenn dies nicht fließt, dann kommt ein Fahrverbot.,oder der PKW wird mit einer Kralle versehen.

Denn die Angst vor Vollstreckung etc schreckt nach meiner Erfahrung nur die wengisten. Denn frei nach dem Motte: Wo nichts zu holen ist...

LG
clara[/quote]liebe clara,

das ist hier auch so, meiner darf kein auto haben, sonst wird es gepfändet, die melden dann über andere an, verfolgen fotografieren das er jeden tag damit fährt, dann kann man es beweisen :wink: hat alles gewirkt.

nein, die mütter werden von diesem gedanken erschreckt, das ist falsch wo nichts ist, wird man gezwungen es zu holen, meiner musste beweissen das er 40 bewerbungen geschrieben hat monatlich auch ausserhalb in ganz D und bewerbungen für nebenjobs, natürlich mit den absagen, also verurteilt und ich habe ihm so ins hemd gepist das er nun aufgegeben hat, ich war nerviger, stressiger und schlimmer als ein hepatitis B virus da waren 199 euro wohl leichter zu bezahlen :lol: :lol: :lol:

es ist aber für viele frauen auch bequemer nichts zu tun wenn man 125 unterhaltsvorschuss bekommt :wink:

ich möchte euch alle aufmuntern für etwas mit aller kraft zu kämpfen was euch und euren kindern zusteht :wink:
Liebe grüße Desertrose
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Anaba
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Beitrag von Anaba » 13.07.2008, 14:31

Aber einen Tip hab ich hier noch..wenn der Kindsvater nicht zahlt muß die Mutter (sprich Oma,des Kindes),bei entsprechendem Einkommen, für den Sohn aufkommen..
Liebe Bigi,

danke für den Tip.
Das höre ich zum ersten Mal.
Da kannst du sicher sein das sie nicht bereit ist von ihrer Rente Unterhalt für das Enkelkind zu zahlen.
Sie wird ihm schon Druck machen.
Es ist schon so schwer ein Kind allein aufzuziehen.
Wenn sich dann die Väter mit Tricks aus der Verantwortung stehlen finde ich das ehrlich gesagt zum .......(der passende Smilie ist leider nicht mehr da :cry: )
Ich wünsche dir bei deiner Klage Erfolg.
Alles Gute für dich und deine Kinder (es sind doch zwei ? :oops: )
Liebe Grüße
Anaba

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Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

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Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 13.07.2008, 16:52

Hallo, ich hab mal eine Frage.

Hat eigentlich jede Mutter (bzw. das Kind) Anrecht auf Unterhalt, auch wenn der Vater zu wenig verdient, bzw. von Hartz IV lebt und die Mutter nicht unbedingt von Unterhaltszahlungen abhängig ist?

Zählt als Unterhalt auch, wenn der Vater Umgang mit dem Kind hat und er dann Kosten hat (Essen, Fahrgeld ,Unterbringung in der Wohnung des Vater, d.H. eigenes Zimmer, Urlaubsreisen) ?

Ich habe nicht vor, den Vater meiner Tochter noch auf Unterhalt zu verklagen, es interessiert mich nur.

LG Tabiba

Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 13.07.2008, 17:16

Vielleicht findest du hier etwas

:arrow: Der Unterhaltsanspruch der Kinder (Unterhalt für Kind / Kinder; Kindesunterhalt)

Zum Thema Unterhalt für Kinder soll an dieser Stelle folgendes behandelt werden:
1. Die Anrechnung von Kindergeld ab 01.01.2008
2. Gesetzlicher Mindestunterhalt für Kinder
3. Düsseldorfer Tabelle - Unterhaltsberechnung für das gesamte Bundesgebiet
4. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen
5. Unterhalt im "vereinfachten Verfahren"
6. Besondere zusätzliche Kosten des Kindes
7. Unterhalt für eine Brufsausbildung / ein Studium
8. Unterhalt für eine völlig neue, zweite Ausbildung
9 . Wer klagt den Unterhaltsanspruchs ein?
10 . Übergangsregelungen - Reform zum 01.01.2008

Quelle : Internetratgeber Recht


LG
Arche Noah
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Anaba
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Beitrag von Anaba » 13.07.2008, 17:47

ch habe nicht vor, den Vater meiner Tochter noch auf Unterhalt zu verklagen, es interessiert mich nur.
warum eigentlich nicht, liebe Tabiba ??????? :evil:
Liebe Grüße
Anaba

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Beitrag von Arche Noah » 13.07.2008, 18:21

Wenn sie Unterhaltsvorschuß vom Amt bekommt und sie nicht klagt , dann klagt das Bundesland. :wink:

Arche
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Anaba
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Beitrag von Anaba » 13.07.2008, 18:23

Ich glaube sie verzichtet auf alles. :evil:
Liebe Grüße
Anaba

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Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 14.07.2008, 16:18

Hallo, habe erst heute wieder gelesen.
Also bei mir ist es so, daß ich bei der Scheidung gesagt habe, er braucht keinen Unterhalt zu zahlen.
Der Grund war, daß er wirklich nicht sehr viel verdient und ich ganz gut.
Da dachte ich, was soll ich mit den paar Euros, lieber verzichte ich als daß ich mir immer das Gejammer anhöre, wie arm er doch ist.

Wieviel Unterhalt kann man denn von einem Hartz IV-Empfänger erwarten?
Er hat ja auch Privatinsolvenz angemeldet und muß, bei ca. 25.000 Euro
Schulden nur 10 Euro im Monat zahlen.

Es geht mir auch um ein einigermaßen gutes Verhältnis. Meine Tochter hält sich auch oft bei ihrem Vater auf, sie hat in seiner Wohnung ein eigenes Zimmer, er fährt mit ihr weg, gibt auch sonst Geld für sie aus.
Natürlich nicht so viel wie ich, aber immerhin.

Es ging mir eigentlich um die Frage: Wenn der Vater sehr wenig verdient, muß er trotzdem Unterhalt zahlen oder hat die Mutter unabhängig von ihrem Gehalt Anspruch auf Unterhaltsvorschuß? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
Nur angenommen :Frau heiratet reichen Mann, sie haben Kinder, lassen sich scheiden. Die Frau verläßt den Mann, die Kinder aber beim Vater.
Dann muß sie doch keinen Unterhalt für die Kinder zahlen, wenn sie einen gering bezahlten Beruf ausübt. Oder ?

LG Tabiba

Anaba
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Beitrag von Anaba » 14.07.2008, 16:49

Dann muß sie doch keinen Unterhalt für die Kinder zahlen, wenn sie einen gering bezahlten Beruf ausübt. Oder ?
Meiner Meinung nach muß sie sich ihren Möglichkeiten entsprechend am Unterhalt beteiligen.
Aber das wissen unsere Experten sicher genau.
Liebe Grüße
Anaba

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Arche Noah
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Beitrag von Arche Noah » 16.07.2008, 13:33

Blume hat geschrieben:
Tabiba hat geschrieben:Hallo, ich hab mal eine Frage.

Hat eigentlich jede Mutter (bzw. das Kind) Anrecht auf Unterhalt, auch wenn der Vater zu wenig verdient, bzw. von Hartz IV lebt und die Mutter nicht unbedingt von Unterhaltszahlungen abhängig ist?

Zählt als Unterhalt auch, wenn der Vater Umgang mit dem Kind hat und er dann Kosten hat (Essen, Fahrgeld ,Unterbringung in der Wohnung des Vater, d.H. eigenes Zimmer, Urlaubsreisen) ?

Ich habe nicht vor, den Vater meiner Tochter noch auf Unterhalt zu verklagen, es interessiert mich nur.

LG Tabiba
Liebe Tabiba,

natürlich ist auch in diesem Fall Unterhalt zu zahlen.

Seine Ausgaben im Zusammenhang mit dem Unterhalt kann er nicht so ohne weiteres geltend machen. Das ist immer ein beliebte Spiel der Unterhaltsverpflichteten.

Welchen Grund gibt es (wenn ich fragen darf), daß der Kindesvater Deiner Meinung nach nicht zum Unterhalt heran gezogen wird?

Wendet er tatsächlich soviele Geldmittel im Rahmen des Umgangs auf?

LG
clara
Der Vater allein ist verpflichtet, den Barunterhalt des Kindes sicherzustellen.
Die Mutter, bei der das Schwergewicht der Betreuung liegt,könne nicht in "Quotenhaftung"genommen werden.
Mit dieser Begründung wurde das Urteil des Amtsgericht aufgehoben.
Der Sohn hat sein Lebensmittelpunkt eindeutig bei der Mutter.

Beim Vater verbringt er weniger als 25% der Übernachtungen, was sich im Rahmen üblicher Umgangskontakte hält und deshalb unterhaltsrechtlich ohne große Bedeutung ist.
(Oberlandgericht Brandenburg , 15 UF 64/06 - 10/06 )

LG
Arche
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leah_neu
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Beitrag von leah_neu » 21.02.2009, 17:35

hallo,

ich habe auch mal eine frage zum thema unterhalt.

ist es möglich, ein inkassobüro zu beauftragen, den unterhalt einzutreiben?

lg
leah

Tabiba
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Beitrag von Tabiba » 22.02.2009, 20:24

Hallo Leah, heißt das, dass dein Mann keinen Unterhalt mehr zahlt?
Ich bin nicht so auf dem Laufenden bei deiner Geschichte, aber ihr seid doch noch verheiratet?
Hast Du die Scheidung eingereicht?
Warum zahlt er keinen Unterhalt? Geht es immer noch um diese Unterschrift?? Unterschrift gegen Unterhalt? Verklag ihn oder lass Dir Unterhaltsvorschuss geben, dann holen die sich das Geld schon von ihm zurück. Er will doch den deutschen Pass haben, so wird er das nicht schaffen. Oder hat er zur Zeit mal wieder keinen Job?

Nur als Antwort auf Claras Frage : Ich habe "freiwillig" auf Unterhalt verzichtet, weil er mir gedroht hat, mich auf Unterhalt für ihn zu verklagen. Und da hätte ich mit Sicherheit mehr bezahlt als er Unterhalt für meine Tochter. Und er hätte mit Sicherheit Unterhalt von mir verlangen können.

LG Tabiba

desertrose
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Beitrag von desertrose » 23.02.2009, 09:00

hallo lea,

du musst in jedem fall eine anzeige wegen unterhaltsplichtverletzung machen bei der polizei.

gehe zum anwalt der kostet dich nichts da du ihn ja im namen deines kindes verklagst und dein kind kein geld verdient :wink:

meiner war arbeitslos und hat harz 4 bekommen, der wurde trotzdem schuldig gesprochen weil er sich nicht genung bemüht hat um arbeit, das muss er ja nachweisen, mindestes 30-40 bewerbungen im monat mit absagen muss er nachweisen, auch nebenjobs, sam und sonntage und in ganz deutschland muss er sich bewerben.
Liebe grüße Desertrose
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leah_neu
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Beitrag von leah_neu » 23.02.2009, 16:07

jep, wir werden klagen. letzte frist läuft übermorgen aus.

anzeige bei der polizei? wegen unterhalt??? das geht?

leah_neu
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Beitrag von leah_neu » 23.02.2009, 16:14

Tabiba hat geschrieben:Hallo Leah, heißt das, dass dein Mann keinen Unterhalt mehr zahlt?
Ich bin nicht so auf dem Laufenden bei deiner Geschichte, aber ihr seid doch noch verheiratet?
Hast Du die Scheidung eingereicht?
Warum zahlt er keinen Unterhalt? Geht es immer noch um diese Unterschrift?? Unterschrift gegen Unterhalt? Verklag ihn oder lass Dir Unterhaltsvorschuss geben, dann holen die sich das Geld schon von ihm zurück. Er will doch den deutschen Pass haben, so wird er das nicht schaffen. Oder hat er zur Zeit mal wieder keinen Job?

Nur als Antwort auf Claras Frage : Ich habe "freiwillig" auf Unterhalt verzichtet, weil er mir gedroht hat, mich auf Unterhalt für ihn zu verklagen. Und da hätte ich mit Sicherheit mehr bezahlt als er Unterhalt für meine Tochter. Und er hätte mit Sicherheit Unterhalt von mir verlangen können.

LG Tabiba
ja, wir sind noch verheiratet. wenn das so weitergeht, wahrscheinlich noch 100 jahre :roll:
keine ahnung, denke mal auch, er zahlt nicht, weil ich die unterschrift verweigere. er zahlt ja seit januar nicht mehr. für dezember habe ich ihn noch austricksen können :oops:
also seine probezeit läuft zum 1.3. aus. ob er übernommen wurde, weiß ich nicht.
immerhin hat er mir eine arztrechnung für unseren sohn - natürlich unbezahlt -, die versehentlich an ihn geschickt wurde (vier wochen nach erhalt :shock: :evil: ) zugeschickt, da war als absender noch seine klinikadresse angegeben. das war am wochenende. also werden sie ihn wohl übernommen haben.

wär ja noch schöner, wenn er dann auch noch von mir unterhalt einfordert und auf meine kosten die assizeit macht, weil ihn keiner mehr einstellt :evil: dann würde ich wahrscheinlich auch auf kindesunterhalt verzichten.
aber kann man das denn so aufrechnen?

lg
leah

leah_neu
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Beitrag von leah_neu » 23.02.2009, 17:58

aber anzeigen kann ich ihn auch nur, wenn ich einen titel habe?

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