Informationen zum Umgangsrecht

Gibt es Probleme in der Erziehung? Droht Kindesentzug oder -entführung? Wie kann man sich davor schützen? Hier könnt Ihr Euch austauschen!

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Moppel
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Re: Informationen zum Umgangsrecht

Beitrag von Moppel » 19.10.2012, 17:08

Es geht hier nicht um Unterhalt, sondern um das Recht der Väter an den gemeinsamen Kindern.
Bis jetzt waren sie komplett der Willkür der Mütter ausgesetzt und daran wird sich auch in Zukunft nix ändern.
Warum das so sein wird, dazu gibt der Artikel einen kleinen Einblick.
http://www.n-tv.de/politik/Rechte-leibl ... 93516.html
Moppel

Elisa
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Re: Informationen zum Umgangsrecht

Beitrag von Elisa » 19.10.2012, 18:09

Moppel, doch für mich gehört das schon zusammen.

Jeder sollte Rechte und Pflichten haben und diese auch wahrnehmen.

Und man sollte das alles aus der Warte des Kindes sehen, was für das Kind am besten ist.

Und niemand sollte Umgang haben, der seinen Pflichten auf Unterhalt nicht nachkommt, egal ob Vater oder Mutter.

Denn ein Kind kann nur überleben, wenn sich jemand kümmert und es ernährt und kleidet. Und dazu braucht man bekanntlich Geld. Ist leider so.

Und in dem beschriebenen Fall würde ich als Vater auf das Umgangsrecht verzichten, damit mein Kind eine Familie hat und nicht hin und her gezerrt wird. handeln würde ich nur, wenn ich wüsste, dem Kind ginge es schlecht. Und das zeichnet einen verantwortungsvollen Vater oder Mutter aus, dass sie evtl. auf ihre Rechte verzichten müssen zum Wohle des Kindes.

Und nur Rechte wollen, das geht für mich schon mal gar nicht.

Lg Elisa

Anaba
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Re: Informationen zum Umgangsrecht

Beitrag von Anaba » 19.10.2012, 18:14

Moppel hat geschrieben:Es geht hier nicht um Unterhalt, sondern um das Recht der Väter an den gemeinsamen Kindern.
Bis jetzt waren sie komplett der Willkür der Mütter ausgesetzt und daran wird sich auch in Zukunft nix ändern.
Warum das so sein wird, dazu gibt der Artikel einen kleinen Einblick.
http://www.n-tv.de/politik/Rechte-leibl ... 93516.html
Moppel
Willkür der Mütter ?
Seit ich hier im Forum bin habe ich einen ganz anderen Blick auf diese Dinge.
Wir lesen hier immer wieder, dass Mütter gezwungen werden den Vätern die Kinder hinterher zu tragen.
Oft Vätern, die sich nur für die Kinder interessieren, weil sie ihren Aufenthalt sichern.
Liebe Grüße
Anaba

Administratorin
anaba@1001Geschichte.de

“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“

Hans Kupka, hingerichtet 1942

Kindesentzug24
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Re: Informationen zum Umgangsrecht

Beitrag von Kindesentzug24 » 19.10.2012, 19:03

Elisa hat geschrieben:Oli, bezahlen sie auch Unterhalt in dem Fall ? Weil da ist von rechtlichen Eltern die Rede. Vielleicht kannst Du das kurz aber verständlicher erklären.
Wie @moppel schon angemerkt hat, änder sich am Unterhaltsrecht nichts. Zu einer Änderung dessen liegt auch kein Gesetzentwurf vor.

Gruß
Oli

Elisa
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Re: Informationen zum Umgangsrecht

Beitrag von Elisa » 19.10.2012, 23:44

Oli, ich kenne mich nicht so gut aus. Wenn der Ehemann und die Frau die rechtlichen Eltern sind, ging ich davon aus, dass sie unterhaltspflichtig sind. Oder ist es der leibliche Vater ?

Das war meine Frage.

Und eine weitere Frage: wenn dieser leibliche Vater nun ein Umgangsrecht hat, ist er dann auch zu Unterhalt verpflichet ?


Danke für eine Antwort.

Grüsse

Elisa

Kindesentzug24
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Re: Informationen zum Umgangsrecht

Beitrag von Kindesentzug24 » 20.10.2012, 00:10

Elisa hat geschrieben:Oli, ich kenne mich nicht so gut aus. Wenn der Ehemann und die Frau die rechtlichen Eltern sind, ging ich davon aus, dass sie unterhaltspflichtig sind. Oder ist es der leibliche Vater ?

Das war meine Frage.
Grunsätzlich ist, solange das Kind vom "neuen" Lebenspartner nicht adoptiert wird, der leibliche Vater unterhaltspflichtig. Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Es gibt hierzu immer wieder Ausnahmen, welche jedoch Fallspezifisch sind und daher keinen Grundsatz darstellen.
Elisa hat geschrieben:Und eine weitere Frage: wenn dieser leibliche Vater nun ein Umgangsrecht hat, ist er dann auch zu Unterhalt verpflichet ?
Ja, siehe oben. Ist er grundsätzlich sobald er die Vaterschaft anerkannt hat oder ihm diese nachgewiesen wurde. Hat er diese anerkannt oder wurde sie ihm nachgewisen, hat er sodann auch automatisch zur Unterhaltspflicht mindestens ein Umgangsrecht.

Gruß
Oli

Elisa
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Re: Informationen zum Umgangsrecht

Beitrag von Elisa » 20.10.2012, 07:56

Danke, Oli.

LG Elisa

Moppel
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Re: Informationen zum Umgangsrecht

Beitrag von Moppel » 20.10.2012, 10:11

Anaba hat geschrieben:
Moppel hat geschrieben:Es geht hier nicht um Unterhalt, sondern um das Recht der Väter an den gemeinsamen Kindern.
Bis jetzt waren sie komplett der Willkür der Mütter ausgesetzt und daran wird sich auch in Zukunft nix ändern.
Warum das so sein wird, dazu gibt der Artikel einen kleinen Einblick.
http://www.n-tv.de/politik/Rechte-leibl ... 93516.html
Moppel
Willkür der Mütter ?
Ja, der Willkür der Mutter.
Als nichtehelicher Vater bin ich der bis jetzt komplett ausgeliefert. Genau deshalb wurde Deutschland schon mehrmals vor dem Europäischen Gerichtshof verurteilt diese "Rechtspraxis" endlich zu ändern.
Seit ich hier im Forum bin habe ich einen ganz anderen Blick auf diese Dinge.
Wir lesen hier immer wieder, dass Mütter gezwungen werden den Vätern die Kinder hinterher zu tragen.
Richtig, liegt aber allein daran das die Behörden bei BiNa Ehen nicht in den Verdacht geraten möchten "Rassistisch" zu sein. Deshalb lassen sie hier der Einfachheit halber die Mutter über die Klinge springen. Ist der Vater ein Bio Deutscher, gehen sie weitaus rustikaler mit ihm um.
Oft Vätern, die sich nur für die Kinder interessieren, weil sie ihren Aufenthalt sichern.
Auch wenn es etwas schmerzt.
Erstens ist Bezness noch ein Randgruppen Thema im Sorge/Umgangsrecht und zweitens ist auch ein Bezzi ein Vater der Rechte hat ob es Frau nun mal wahrhaben will oder nicht.
Frau hat es in der Hand. Denn sie trifft die Wahl wer der Vater der gemeinsamen Kinder wird und muß im Zweifel auch die Konsequenzen für ihre Fehlentscheidung tragen.
Gruß
Moppel

Bocanda
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Re: Informationen zum Umgangsrecht

Beitrag von Bocanda » 20.10.2012, 10:28

Frau hat es in der Hand. Denn sie trifft die Wahl wer der Vater der gemeinsamen Kinder wird und muß im Zweifel auch die Konsequenzen für ihre Fehlentscheidung tragen.
Mann hat es in der Hand, denn er trifft die Wahl, wer die Mutter der gemeinsamen Kinder wird und muss im Zweifel auch die Konsequenzen für seine Fehlentscheidung tragen.
Liebe Grüße
Bocanda



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Anaba
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Re: Informationen zum Umgangsrecht

Beitrag von Anaba » 20.10.2012, 10:34

Richtig, liegt aber allein daran das die Behörden bei BiNa Ehen nicht in den Verdacht geraten möchten "Rassistisch" zu sein. Deshalb lassen sie hier der Einfachheit halber die Mutter über die Klinge springen. Ist der Vater ein Bio Deutscher, gehen sie weitaus rustikaler mit ihm um.
Das kann ich nicht beurteilen, obwohl es manchmal fast den Eindruck macht.
Wenn z.B. die Kinder schon einmal vom Vater entführt wurden und die Mutter später trotzdem zum Umgang gezwungen wird, dann ist das völlig unverständlich.

Zu deiner Anmerkung, die Mütter haben es in der Hand, wen sie zum Vater ihrer Kinder machen, kann ich mich Bocanda nur anschließen.
Das gilt auch für Väter.
Liebe Grüße
Anaba

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Re: Informationen zum Umgangsrecht

Beitrag von Jakobs_Weg » 20.10.2012, 10:44

Ja, so ist es tatsächlich.

Wenn eine körperliche Vereinigung nicht durch Gewaltanwendung, durch Drogenverabreichung, ect. erfolgt,
bräuchte heutzutage wirklich niemand ungewollt schwanger werden bzw. bleiben.

Ist es trotz Kondom +/- Pille "passiert" - auch damit muss gerechnet werden.
Sich dabei auf den Partner zu verlassen, zeigt von wenig Eigenverantwortung.

Es ist ja nichts Neues, wenn sich Männchen & Weibchen zusammen tun,
dass daraus Nachwuchs entsteht. Das ist seit Äonen so, nicht erst seit es Menschen gibt.

Darum - Augen auf bei der Elternwahl. :)
LG, Jakobs_Weg

Nein, nicht alle Orientalen sind Beznesser!

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