Hallo Naschkatze,naschkatze hat geschrieben:Hallo ,
ehe jemandem die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wird, muss schon einiges passieren. Ich glaube nicht, dass so eine "Kleinigkeit" reicht. Irgendjemand hat vor ein paar Monaten unten genannten Beitrag hier im Forum eingestellt. Paßt auch zum Thema:
"Welt Online" vom 15.02.2008
Eingebürgerte behalten trotz Täuschung Pass
Eine Einbürgerung kann trotz arglistiger Täuschung Jahre später nicht mehr rückgängig gemacht werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat mehreren Berliner mit ausländischen Wurzeln ihren deutschen Pass endgültig zugesprochen. Einer der Betroffenen hatte bei der Einbürgerung die Zweitfrau verschwiegen.
Staat zahlt Unterhalt für Frauen von Polygamisten
Das Land Berlin wollte die Einbürgerung einiger Hauptstädter mit ausländischen Wurzeln nach acht bis elf Jahren rückgängig machen, weil es getäuscht wurde. Die Betroffenen haben dagegen geklagt und nun in Leipzig beim Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. Nach Auffassung der Richter ist seit der Täuschung jedoch eine zu lange Zeit vergangen. Sie beriefen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mai 2006, wonach derartige Entscheidungen "zeitnah" zu treffen sind. (Az.: BVerwG 5 C 4.07, 5.07, 14.07 und 15.07)
Davon könne in den vorliegenden Fällen nicht mehr gesprochen werden, entschieden die Leipziger Richter. Eine konkrete Zeitgrenze nannten sie allerdings - wie schon die Karlsruher Richter - nicht. Zugleich forderten sie den Gesetzgeber auf, eine klare Regelung zu schaffen. Der 5. Senat schloss sich damit der Kritik des Bundesverfassungsgerichts an.
Mit ihrem Urteil bestätigten die Bundesrichter Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sowie in einem Fall des Verwaltungsgerichts Berlin. Diese hatten bereits die Bescheide zur Rücknahme der Einbürgerung aufgehoben. Damit behalten alle Kläger die deutsche Staatsbürgerschaft.
Die Betroffenen stammen aus Pakistan, der Türkei und dem Libanon und haben Familien mit mehreren Kindern. Im Rahmen ihrer Einbürgerungsverfahren hatten sie gegenüber den Behörden falsche Angaben gemacht. Ein gebürtiger Pakistani verschwieg seine Zweitehe in der Heimat und gab nur seine deutsche Ehefrau an. Ein anderer Kläger gab an, aus dem Libanon zu stammen. Die Behörden fanden jedoch später heraus, dass er in der Türkei geboren wurde.
Gruß Naschkatze
eigentlich ist so etwas ja unglaublich, da erschleicht sich jemand die deutsche Staatsbürgerschaft durch falsche Angaben, und man billigt dieses Verhalten, indem dies keine Folgen für die Personen hat, welche uns belügen. Mich würde mal interessieren, was diese Fälle den deutschen Steuer-und Beitragszahler an Geld (z.B. Sozialleistungen) gekostet haben. Außerdem wird durch solche Urteile ein Signal ausgesendet, nämlich das, dass wir es in Ordnung finden, wenn man uns täuscht.
Grüße
Leo