Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
Mal zurück zum Thema:
Liebe Hatikva, unter welchem Nick hast Du ihn denn bei TLR reingestellt ?
Sein Name darf ja hier nicht genannt werden. Aber mit Deinem Nick bei TLR könnte man ihn finden.
Liebe Hatikva, unter welchem Nick hast Du ihn denn bei TLR reingestellt ?
Sein Name darf ja hier nicht genannt werden. Aber mit Deinem Nick bei TLR könnte man ihn finden.
Träume nicht Dein Leben sondern lebe Deine Träume !!
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
nä, rätoromanisch, aber gut integriert innert im schweizer gefüge.Desert Dancer hat geschrieben:Ich würde jedenfalls eine Person die rätoromanisch spricht sofort einbürgern ohne zu zögern...![]()
![]()
Denn jemand der diese Sprache spricht, ist definitiv durch und durch schweizerisch!!

ich finde diese sprache klasse, leider habe ich sie schon lange nicht mehr gehört.
gut finde ich auch, daß in der gegend, wo so gesprochen wird, die ortsnamen, straßenbezeichnungen und dgl. zweisprachig, eben deutsch und räto, aufgeführt werden.
das hat mir immer sehr gefallen. ich denke, das ist auch heute noch so.
wenn nicht, wäre das sehr schade.
grüßle hulla
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
Hatikva hat geschrieben:Kennt sich da jemand aus, wie lange er in der Schweiz braucht, bis er sein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommt?
3 Jahre, wenn er nie abhängig war vom Sozialstaat und eine fixe Arbeitsstelle hat. Je nach Kanton sind die Behörden streng oder weniger streng, hier in ZH werden solche Fälle, die sich nach 3 Jahren knapp trennen und separat wohnen, sehr eingehend geprüft. Er hätte dann einen Ausweis B, der alljährlich wieder neu geprüft würde vor der Verlängerung. Meine Erfahrung (beruflich!) zeigt mir, dass vielen die B-Bewilligung entzogen wird.
Nach 5 Jahren Aufenthalt (also nach 5 erteilten B's) bekommt er das C. Trennt sich das Paar kurz nach Erhalt des C's kann es durchaus vorkommen, dass ihm das C wieder entzogen wird und er wieder in den B-Status fällt.
lg
Sony
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
Efendi II hat geschrieben:Achtung
Der gemeinsame Wohnsitz ist während der ersten 5 Ehejahre zwingend.
Nach fünf Ehejahren erhalten die ausländischen EhepartnerInnen mit Ausweis B den Niederlassungsausweis C. Dieser Ausweis berechtigt zum zeitlich unbeschränkten Aufenthalt in der Schweiz. Er wird für Kontrollzwecke in der Regel für fünf Jahre ausgestellt
stimmt so nicht. "bei fortgeschrittener Integration" bla bla bla kann gilt schon nach 3 Jahren, dass ein B unabhängig von der Ehesituation weiter verlängert wird. --> fortgeschrittene Integration = Job, finanzielle Unabhängigkeit und keine Sozialhilfeabhängigkeit
AUSSERDEM, LIEBE SCHWEIZER:
es gibt grosse Nuancen bei der Anwendung / Usus in diesem Bereich. Wo BE evtl. nicht so streng ist, kann ZH ganz krass agieren.
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
heikel, diese Aussagen, wenn sie nicht auf WISSEN basieren, tschuldigung Candy, aber nei, nüt vermische bitte....Candy hat geschrieben:Erst wenn man hier in der CH 5 Jahre festen Wohnsitz hat und 3 Jahre mit Schweizer(in) verheiratet ist, hat man das Recht auf erleichterte Einbürgerung. Erst mit der Einbürgerung ist meines Wissens der Daueraufenthalt zu 100% gesichert.
So fern ich weiss gibt es aber Kantone ( z.B. Kanton Aargau) dort muss man eine Einbürgerungsprüfung ablegen, die es in sich hat.
Diese Regelung ist für Auslânder die der EU angehören gültig.
Kann sein, dass es für sogenannte Drittstaaten-Auslânder noch eine andere Regelung gibt, da bin ich allerdings überfragt.
Ein paar Facts:
Eine Einbürgerung ist der Übertrag der Staatsbürgerschaft, nicht eines Daueraufenthaltes. Das ist schon ein bisschen etwas formeller, obschon ich weiss was Du meinst, natürlich kann ein Schweizer hier ewigs leben. Aber es tönte so bizzeli komisch für mich...

1. Wird die Staatsbürgerschaft in einem erleichterten Verfahren übergeben (konkret an den ausländischen Ehepartner eines Schweizer Bürgers), dann kann diese erleichterte Einbürgerung in begründeten Fällen (wo Scheinehe resp. schwerer Missbrauch --> Bezness nachgewiesen werden kann) NICHTIG ERKLÄRT werden. (bis zu 8 Jahre nach Erteilung der Staatsbürgerschaft könnte der Staat hier anfechten und nichtig erklären!!)
2. Eine erleichterte Einbürgerung liegt in der Kompetenz des Bundes, wohingegen die ordentliche Einbürgerung in der Kompetenz der Wohngemeinde und des Kantons liegt.
3. Bei der erleichterten Einbürgerung muss der Gesuchsteller verschiedene Formulare einreichen, die vom Bund geprüft werden. Sind die Vorgaben erfüllt (du sagtest richtig: 5 Jahre festen Wohnsitz in CH und 3 Jahren Ehe), wird dem Kanton eine Beschwerdefrist gewährt. Die kantonale Behörde gibt dann standardmässig eine Prüfung der ehelichen Gemeinschaft in Auftrag (d.h. sie schickt die Polizei vorbei an die Adresse des Paares zum schauen, ob da wirklich Mann und Frau zusammenleben und ob Einzubürgernde mindestens einen Schluck Deutsch kann. ) Die Polizei rapportiert an den Kanton. Ist dieser zufrieden mit dem Rapport, wird die Beschwerdefrist nicht benutzt und der Bund bürgert daraufhin ein.
4. Einbürgerungstests gibt es für Gesuchsteller, die in einem ORDENTLICHEN Einbürgerungsverfahren stehen. D.H. solche hierlebende Ausländer, die Schweizer werden möchten.
5. ob es für EU-Bürger andere Prüfungen gibt wie für Drittstaatler ist Spekulation.
lg
sony
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
Nein, wenn der Ehepartner ein EU-Ausländer ist, reichen 3 Jahre. Dann wird entweder ein B ausgestellt für weitere 5 jJahre der ein C.Desert Dancer hat geschrieben:Für alle gelten die 5 Jahre Aufenthalt, bevor man die C-Bewilligung erhält, oder den CH-Pass beantragen kann. Sowie dass die Eheleute zusammen leben müssen.
Dazu kommt ein sauberer Strafregisterauszug, die fliessende Beherrschung einer Amtssprache (wir haben drei, ist also für die meisten nicht wirklich), sowie drei Schweizer die schriftlich als Zeugen bestätigen, dass die Person sich gut integriert hat. Normalerweise folgt dann noch ein unangemeldeter Besuch in der Wohnung durch die örtliche Polizei, wo kontrolliert wird, ob die Ehegemeinschaft glaubwürdig ist und ziemlich individuell auch sonstige Fragen gestellt werden dürfen (z.B. nach Hobbies, Vereinstätigkeiten, Arbeit usw... ). In kleinen Gemeinde, wo jeder jeden kennt, ist das dann eher eine Formsache, weil man ja eh weiss, was der Kandidat so treibt und ob er wirklich da wohnt. (dumm, wenn man Krach mit dem Dorfpolizisten hat... haha!).
Wenn jetzt irgendeine meiner Ausführungen doch wieder kantonsabhängig ist, möge man mir verzeihen. Wir Schweizer blicken ja selbst nicht durch, wenn wir nicht Recht studiert haben...
Meine Schilderungen beziehen sich auf den Kanton Zürich und beruhen auf persönlichen Erfahrungen.
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
Danke, liebe Sony,
für die aufklärende Information. Du hast das wirklich sehr verständlich erklärt.
Das ganze Verfahren mit allem drum und dran ist für Aussenstehende recht kompliziert.
Amüsiert bin ich immer, wenn ich hier mal so mit Freunden ins Gespräch komme, denn wirklich Ahnung hat niemand.
Selbst die Leute in den Gemeindebüros (vornehmlich Dörfer) sind bei speziellen Fragen zu den Ab's etc. oftmals völlig überfordert.
Positiv an allem finde ich nur, dass es hier wirklich nicht sooo leicht ist mit der Einbürgerung wie in Dtschl.
Also, nochmals besten Dank für deine Info - ist für mich auch interessant wegen der Geschichte mit unserer Tochter.
für die aufklärende Information. Du hast das wirklich sehr verständlich erklärt.
Das ganze Verfahren mit allem drum und dran ist für Aussenstehende recht kompliziert.
Amüsiert bin ich immer, wenn ich hier mal so mit Freunden ins Gespräch komme, denn wirklich Ahnung hat niemand.
Selbst die Leute in den Gemeindebüros (vornehmlich Dörfer) sind bei speziellen Fragen zu den Ab's etc. oftmals völlig überfordert.
Positiv an allem finde ich nur, dass es hier wirklich nicht sooo leicht ist mit der Einbürgerung wie in Dtschl.
Also, nochmals besten Dank für deine Info - ist für mich auch interessant wegen der Geschichte mit unserer Tochter.
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
Heute habe ich von einem gemeinsamen Bekannten gehört, dass er wohl den Namen einer seiner in Tunesien lebenden Brüder nutzt, um in der Schweiz zu leben.
Auf diesen Namen hat er sogar ein FB-Profil angelegt mit seinen Bildern.
Den echten Bruder mit dem Namen kenne ich auch persönlich.
Irgendetwas ist hier faul.
Kein Wunder, dass er nicht hier auf der schwarzen Liste und bei TLR gefunden werden konnte
Mehrere Bilder von einem kleinen Säugling hat er auch auf seinem Profil
Wahrscheinlich seines, aber keine Fotos von seiner Frau, aber das ist bei tunesischen Männern nichts neues 
Einer seiner weiteren Brüder, von dem ich weiß, dass er im Oktober 2011 in Kairouan eine tunesische Frau geheiratet hat, hat auch ein FB-Profil und dort sind nur Bilder von ihm, von seiner tunesischen Frau oder gemeinsame Fotos gibt es nicht.
Auf diesen Namen hat er sogar ein FB-Profil angelegt mit seinen Bildern.
Den echten Bruder mit dem Namen kenne ich auch persönlich.
Irgendetwas ist hier faul.
Kein Wunder, dass er nicht hier auf der schwarzen Liste und bei TLR gefunden werden konnte

Mehrere Bilder von einem kleinen Säugling hat er auch auf seinem Profil


Einer seiner weiteren Brüder, von dem ich weiß, dass er im Oktober 2011 in Kairouan eine tunesische Frau geheiratet hat, hat auch ein FB-Profil und dort sind nur Bilder von ihm, von seiner tunesischen Frau oder gemeinsame Fotos gibt es nicht.
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
gerneCandy hat geschrieben:Danke, liebe Sony,
Also, nochmals besten Dank für deine Info - ist für mich auch interessant wegen der Geschichte mit unserer Tochter.

wegen "euch" habe ich mich auch wieder angemeldet. Eure Geschichte ist mir eingefahren.
lg
Sony
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
Kann es möglich sein, dass mein Ex die ID seines Bruders genommen hat und damit in Tunesien geheiratet hat und damit auch die Familienzusammenführung bei der Schweizer Botschaft in Tunis beantragt hat?
Wie prüfen die die Unterlagen?
Wie prüfen die die Unterlagen?
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
Theoretisch ist alles mögliche, je nach dem welche kriminelle Energie jemand hat.Hatikva hat geschrieben:Kann es möglich sein, dass mein Ex die ID seines Bruders genommen hat und damit in Tunesien geheiratet hat und damit auch die Familienzusammenführung bei der Schweizer Botschaft in Tunis beantragt hat?
Wie prüfen die die Unterlagen?
Keine Ahnung was man an Papieren für eine Hochzeit in TN braucht, aber ich glaube nicht, dass da die ID ausreicht. Er müsste, sollte es so sein, auch alle anderen nötigen Papiere auf den Namen des Bruders besorgt haben (sowohl für die Hochzeit als auch für die FZF).
Warum sollte er so einen Aufwand betreiben? Warum nicht unter seinem wirklichen Namen heiraten und über FZF einreisen?
Wenn dem so sein sollte (falsche Identität für ein Visa) hat er sich auf alle Fälle strafbar gemacht und ob die Ehe dann überhaupt rechtsgültig ist?
Vielleicht kannst du ja der Ausländerbehörde einen Tipp geben, damit sie sich den Typen mal genauer anschauen.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
Wenn dein Ex ausgewiesen oder abgeschoben wurde kommt er unter seinem Namen nicht so leicht wieder rein.
Hat wohl in der Schweiz gelebt und dann?
Identität seines Bruders ist noch unverbraucht, da kann man schon auf die Idee kommen, eine Dame dort am Strand einlullen, heiraten und dann mit FZF ab ins gelobte Land.
Hat wohl in der Schweiz gelebt und dann?
Identität seines Bruders ist noch unverbraucht, da kann man schon auf die Idee kommen, eine Dame dort am Strand einlullen, heiraten und dann mit FZF ab ins gelobte Land.
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
Anmerkung:
üblicherweise werden inzwischen bei Beantragung des Visums Fingerabdrücke genommen (ob es CH auch so macht???) und dann abgeglichen. Spätestens da wäre er doch aufgeflogen wenn was faul ist oder spätestens dann, wenn er seine Aufenthaltserlaubnis/-karte für CH beantragt, denn für die Aufenthaltskarte in CH müssen auch die Fingerabdrücke abgegeben werden.
üblicherweise werden inzwischen bei Beantragung des Visums Fingerabdrücke genommen (ob es CH auch so macht???) und dann abgeglichen. Spätestens da wäre er doch aufgeflogen wenn was faul ist oder spätestens dann, wenn er seine Aufenthaltserlaubnis/-karte für CH beantragt, denn für die Aufenthaltskarte in CH müssen auch die Fingerabdrücke abgegeben werden.
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
Fingerabdrücke werden für die Schanglis (
) immer mehr zum Problem,
gab mal eine Doc darüber, sie legen ihre Finger auf die heisse Herdplatte, dauert einige Tage bis das ganze Fingerbeeri verbrannt ist und der Knochen....brrr
Dann haben sie ein paar Wochen Zeit die Behörden zu beschei.... also zu überlisten. Dann wachsen die ursprünglichen Abdrücke wieder nach.

gab mal eine Doc darüber, sie legen ihre Finger auf die heisse Herdplatte, dauert einige Tage bis das ganze Fingerbeeri verbrannt ist und der Knochen....brrr
Dann haben sie ein paar Wochen Zeit die Behörden zu beschei.... also zu überlisten. Dann wachsen die ursprünglichen Abdrücke wieder nach.
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
An die Schweizer Frau kommt man nicht dran, nirgends auf "seinem" Profil ist eine Verbindung zu ihr und scheinbar haben die auch ein Baby Seine anderen Brüder sind auch seine Freunde auf FB und von einem weiss ich, dass er eine tunesische Frau geheiratet hat...NULL Bilder von seiner Ehefrau oder einen Vermerk "Adnan marrié Avec XY". Und auch andere Freunde, die noch aus Mahdia kenne und deutsche Frauen geheiratet haben, haben auf ihren FB-Profilen keine Verbindung zu ihren deutschen Frauen verzeichnet, keine gemeinsamen Bilder...null....Man hat den Eindruck, dass die Single-Männer sind.
Er wollte immer nur EINES: RAUS AUS TUNESIEN!!
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
ich hab auf meinem FB-Profil auch keine Verbindung zu meinem Freund oder besser gesagt, ich hab den Punkt gar nicht bearbeitet.Hatikva hat geschrieben:An die Schweizer Frau kommt man nicht dran, nirgends auf "seinem" Profil ist eine Verbindung zu ihr und scheinbar haben die auch ein Baby Seine anderen Brüder sind auch seine Freunde auf FB und von einem weiss ich, dass er eine tunesische Frau geheiratet hat...NULL Bilder von seiner Ehefrau oder einen Vermerk "Adnan marrié Avec XY". Und auch andere Freunde, die noch aus Mahdia kenne und deutsche Frauen geheiratet haben, haben auf ihren FB-Profilen keine Verbindung zu ihren deutschen Frauen verzeichnet, keine gemeinsamen Bilder...null....Man hat den Eindruck, dass die Single-Männer sind.
...und ich bin nicht die Einzige, ich kenne viele, die die Antwort auf die Frage offen lassen, genauso wie zu anderen Punkten, schlicht weil es nicht jeden Hinz und Kunz was angeht wie ich mit wem in Verbindung/Beziehung stehe, was ich grad mache oder wie ich mein Geld verdiene.
was willst du denn mit ihr?Hatikva hat geschrieben:An die Schweizer Frau kommt man nicht dran
Warnen bringt nichts, dafür ist es zu spät und sie wird eh irgendwann merken was für ein (B)engelchen sie sich da angelacht hat.
Wenn, dann wende dich gleich an die Behörden und teile denen deinen Verdacht mit, wenn du dazu noch irgendwelche Unterlagen hast (FB-Profil mit falschen Namen und vielleicht noch was woraus sein richtiger Name hervor geht) um so besser. Könnte nur sein das sie auch belangt wird wenn der Betrug (sofern es einer ist) raus kommt und sich raus stellt, dass sie davon wusste/weiß und dieses miese Spiel mitgemacht hat.
na dann hoffen wir mal, dass die Behörden (egal ob D, A oder CH) bei Verdacht solche Scheißerli einfach ein paar Wochen später noch mal einbestellen und bis dahin der Antrag nicht bearbeitet wird.Flensee hat geschrieben:Fingerabdrücke werden für die Schanglis () immer mehr zum Problem,
gab mal eine Doc darüber, sie legen ihre Finger auf die heisse Herdplatte, dauert einige Tage bis das ganze Fingerbeeri verbrannt ist und der Knochen....brrr
Dann haben sie ein paar Wochen Zeit die Behörden zu beschei.... also zu überlisten. Dann wachsen die ursprünglichen Abdrücke wieder nach.
Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen. (Platon)
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
Mein Ex wollte immer nur eines: Raus aus Tunesien!
In unseren gemeinsamen ersten drei Wochen wollte er mich schon mit zu den Eltern nach Kairouan mitnehme und auch auf die Hochzeit seines Bruders...hab ich Beides abgelehnt!!
Hat ihn aber nicht abgehalten mich nach 450 Dinar für ein Hochzeitsgeschenk anzupumpen.
Ich habe ihm nur den Vogel gezeigt!
Bei meinem zweiten Aufenthalt in Mahdia wollte er, dass wir zusammen in ein Apartment gehen, was 800 Dinar für drei Wochen (Dezember in Mahdia!!! KEINE SAISON) kosten soll. Und das sei noch ein Sonderangebot von Vermieter, wenn wir sofort zahlen, sprich: ICH IHM DAS GELD VORAB ÜBERWEISE! Als ich dann gesagt habe, dass ich ins Hotel gehe und zwar ALLEIN, hat er zu mir gesagt, dass er kein Geld für seine Miete habe und ob er "seinen Arsch am Strand für schwule Männer verkaufen soll".
Als ich nach den zweiten gemeinsamen Wochen meinen Kontakt zu ihm abgebrochen habe bekam ich einen Anruf von ihm, dass ER sehr enttäuscht von MIR sei (hahahaha) und ich "wollte nur Sex von ihm und keinen Mann, der mich liebt" hhhhh.
(Dabei kam es in meinem zweiten Urlaub "mit ihm", oder besser gesagt "In dem Ort, wo er wohnt" mit ihm von meiner Seite aus NULL Interesse an Intimität mit ihm, weil mich sein Benehmen so abgetörnt hat).
Ach so, ja Liebe: Weil er mich so liebte, wollte er in der Zeit zwischen meinen beiden Urlauben 600 Dinar für ein Schaf zu Aid haben (obwohl seine Eltern nehmen hunderten von Olivenbäumen auch eine eigene Schafherde hat, ein neues Handy, Geldüberweisung für Miete, Lebensmittel und Kleidung haben, auch Mamma war zwischendurch im Krankenhaus und Thema "Militärauszahlen" wurde von ihm auch angesprochen.
Von mir hat er NULL Dinar bekommen.
Seine Meinung über ihn selbst war, dass er ein "weißes Herz" hat und er KEIN Beznesser ist....AMEN!
In unseren gemeinsamen ersten drei Wochen wollte er mich schon mit zu den Eltern nach Kairouan mitnehme und auch auf die Hochzeit seines Bruders...hab ich Beides abgelehnt!!
Hat ihn aber nicht abgehalten mich nach 450 Dinar für ein Hochzeitsgeschenk anzupumpen.
Ich habe ihm nur den Vogel gezeigt!
Bei meinem zweiten Aufenthalt in Mahdia wollte er, dass wir zusammen in ein Apartment gehen, was 800 Dinar für drei Wochen (Dezember in Mahdia!!! KEINE SAISON) kosten soll. Und das sei noch ein Sonderangebot von Vermieter, wenn wir sofort zahlen, sprich: ICH IHM DAS GELD VORAB ÜBERWEISE! Als ich dann gesagt habe, dass ich ins Hotel gehe und zwar ALLEIN, hat er zu mir gesagt, dass er kein Geld für seine Miete habe und ob er "seinen Arsch am Strand für schwule Männer verkaufen soll".
Als ich nach den zweiten gemeinsamen Wochen meinen Kontakt zu ihm abgebrochen habe bekam ich einen Anruf von ihm, dass ER sehr enttäuscht von MIR sei (hahahaha) und ich "wollte nur Sex von ihm und keinen Mann, der mich liebt" hhhhh.
(Dabei kam es in meinem zweiten Urlaub "mit ihm", oder besser gesagt "In dem Ort, wo er wohnt" mit ihm von meiner Seite aus NULL Interesse an Intimität mit ihm, weil mich sein Benehmen so abgetörnt hat).
Ach so, ja Liebe: Weil er mich so liebte, wollte er in der Zeit zwischen meinen beiden Urlauben 600 Dinar für ein Schaf zu Aid haben (obwohl seine Eltern nehmen hunderten von Olivenbäumen auch eine eigene Schafherde hat, ein neues Handy, Geldüberweisung für Miete, Lebensmittel und Kleidung haben, auch Mamma war zwischendurch im Krankenhaus und Thema "Militärauszahlen" wurde von ihm auch angesprochen.
Von mir hat er NULL Dinar bekommen.
Seine Meinung über ihn selbst war, dass er ein "weißes Herz" hat und er KEIN Beznesser ist....AMEN!
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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
Franconia hat geschrieben:Anmerkung:
üblicherweise werden inzwischen bei Beantragung des Visums Fingerabdrücke genommen (ob es CH auch so macht???) und dann abgeglichen. Spätestens da wäre er doch aufgeflogen wenn was faul ist oder spätestens dann, wenn er seine Aufenthaltserlaubnis/-karte für CH beantragt, denn für die Aufenthaltskarte in CH müssen auch die Fingerabdrücke abgegeben werden.
Aber natürlich

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Re: Mein ex-Beznesser hat es in die Schweiz geschafft
Ein tunesisch-niederländischer Rechtsanwalt hat mir den Weg erklärt...es ist möglich, dass mein Ex die Identität seines Bruders angenommen hat und mit seinem Bild und den Namen seines Bruders ein CIN ausgestellt bekommen hat, damit geheiratet hat und ausgereist ist.
Wie gesagt, war "meiner" immer auf der Flucht vor der Polizei mit seiner wahren Identität....
Wie gesagt, war "meiner" immer auf der Flucht vor der Polizei mit seiner wahren Identität....