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von Free » 19.10.2008, 19:44
Liebe Evelyne,
ich habe gehofft, geahnt und mir gewünscht, dass Du direkt antwortest. Herzlichen Dank. Deine Aussagen sind schon einmal recht hilfreich.
Meine Fragen betreffen allerdings 2 verschiedene Fälle.
Im 1. Fall denke ich z.B. mehr an einen Rentner oder ein Ehepaar, welches Grundbesitz und ein Häuschen in Tunesien erwerben möchte. Dieser Rentner fährt z.B. seit Jahren nach Tunesien und nennt z.B. einen netten Kellner seinen guten Freund. Dieser herzliche Kellner sagt, dass ein Europäer nur Eigentum über einen tunesischen Leumund erwerben kann, also z.B. über ihn. Er zeigt diesem Rentner auch die schönen Viertel in der Gegend, wo schon einige Europäer ihre Häuser gebaut haben.
Dass 1. ein Rechtsanwalt/Notar eingeschaltet werden sollte und es einen Grundbucheintrag geben muss, ist schon klar. Die Zustimmung des Gouverneurs wird auch auf der Seite der Deutschen Botschaft in Tunis behandelt – auch der dringende Rat einen tunesischen Anwalt einzuschalten (hoffentlich kennt der den Kellner nicht). Dies kann alles Jahre dauern, wie da steht.
Nun erneut meine Frage: Wofür braucht man einen einheimischen Kellner als Leumund beim Kauf eines Grundstücks? Reicht da nicht der Notar???
2. Fall: Eine europäische Frau will ein Grundstück erwerben, einen Tunesier heiraten und ein Geschäft eröffnen. Ist der Erwerb dieses Eigentums nur über einen Tunesier (sprich: ihren Mann möglich), oder kann sie Grund und Boden auch selber auf eigenen Namen über einen Notar vor der Ehe erwerben. Ist sie dann abgesichert, wenn sie von vornherein selber namentlich im Grundbuch steht???
In beiden Fällen glauben die Europäer, dass sie Eigentum nur über einen Tunesier (Leumund) erwerben können. Ich glaube das nicht!!! Bei mir gehen da sofort alle Alarmglocken an! Ich habe das Gefühl, dass diese tunesischen "Freunde", "Partner" nur erst einmal im Grundbuch stehen wollen. Und dann hat der/die Europäer/in keine Chance mehr. Sie können anschließend ja versuchen ihr Geld einzuklagen. Aber wie Du schon sagst, liebe Evelyne, ziehen sich die Prozesse dann so lange hin, bis alles verjährt ist.
Wie sieht es aber aus, wenn der/die Europäer/in selber direkt im Grundbuch steht – ohne tunesischen Kellner! Besteht diese Möglichkeit von Anfang an? Wenn ja, wie?
Wenn z.B. die Frau im Grundbuch steht, dann müsste ihr doch auch nach der Scheidung das Grundstück noch gehören. Wenige Chancen sehe ich, wenn das Grundstück dem Mann gehört und das Haus von der Frau errichtet und bezahlt wurde. In dem Fall kann sie eigentlich nur Geld verlangen, welches er sicher nicht zahlen kann oder wird, während die Gerichte bekanntermaßen alle Mühlen langsam mahlen lassen.
Für sachkundige Auskünfte und Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.
LG
Free
P.S.: Dass sich gerade im Immobilien-Betrug viele Tunesier (liebevolle Partner und langjährige Freunde) in den Touristenhochburgen ihr Haus erschwindelt und ihre eigenen Geschäfte aufgebaut haben, wissen die Meisten hier. Ich will jetzt nur alles etwas genauer wissen. ... Was ist Hörensagen und was ist die Realität.