Liebe Ladybug,
folgende Informationen kennst du ja sicher schon:
https://tunis.diplo.de/tn-de/service/15 ... #content_2
Eheschließung in Tunesien
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Tunis ist nicht zur Vornahme von Eheschließungen ermächtigt. Die Trauung in Tunesien kann nur vor dem zuständigen tunesischen Standesbeamten bzw. vor zwei Notaren erfolgen.
Anders als in Deutschland gibt es bei Eheschließung in Tunesien nur die Wahl zwischen der Gütertrennung (frz. „Séparation de biens“) und der Gütergemeinschaft (frz. „Communauté de biens“). Sie werden beim Eheschließungstermin im tunesischen Standesamt oder im Notariat gefragt, für welchen Güterstand Sie sich entscheiden. Die Entscheidung müssen Sie explizit treffen. Einen gesetzlichen Güterstand wie in Deutschland (Zugewinngemeinschaft), also einen Mittelweg, gibt es in Tunesien nicht.
Die Botschaft weist daraufhin, dass mit der Güterstandswahl finanzielle Konsequenzen verbunden sind, die bei einer eventuellen Auflösung der Ehe von den Ehegatten zu tragen sind. Es ergeben sich z.B. Konsequenzen in Hinblick auf die Vermögensverteilung in erbrechtlicher Hinsicht und bei einer Scheidung.
Und das alles mit einem von ihm ausgesuchten Dolmetscher...
Ich hoffe sehr, dass eure Tochter bald aufwacht. Einen Hoffnungsschimmer sehe ich darin, dass sie immerhin schon selbstständig die Summe zusammenaddiert hat, die sie insgesamt für ihn ausgegeben hat. Das passt nicht mit "Totalverdrängung" zusammen.
Was wir hier im Forum gelernt haben ist, dass Bezness ein wandelbarer und anpassungsfähiger Prozess ist. Oft hat der Beznesser mehrere Frauen am Start, und je nach deren und seiner Situation ergibt sich dann sein jeweiliges Verhalten.
Von Herzen wünsche ich euch viel Kraft und Geduld bei der Gratwanderung aus Unterstützung und Warnung (wenn ich das zwischen deinen Zeilen richtig verstanden habe).