brighterstar007 hat geschrieben:
meines Wissens wird eine Ehe nur in katholisch-geprägten Ländern anulliert, nicht aber nach deutschem Familienrecht.
Richtig, in Deutschland gibt es nur eine (gerichtlich verfügte) Eheaufhebung,
Die Aufhebungsgründe für eine Ehe sind im § 1314 BGB abschließend aufgeführt. Es sind dies zunächst:
Eingehung einer Ehe trotz bestehenden Eheverbots,
einer der Verlobten ist nicht ehemündig,
einer der Verlobten ist geschäftsunfähig (eheunfähig),
die Verlobten geben die Eheerklärungen nicht bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten oder
nicht persönlich oderunter einer Bedingung oder einer Frist ab,
Weiterhin sind Aufhebungsgründe:
ein Verlobter befand sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit (z. B. im Rausch),
ein Verlobter hat nicht gewusst, dass es sich um eine Eheschließung handelt,
ein Ehegatte wurde durch arglistige Täuschung oder durch Drohung zur Eingehung der Ehe bestimmt oder
die Verlobten waren sich bei der Eheschließung einig, dass keine eheliche Lebensgemeinschaft begründet werden soll (=Scheinehe).