Scheidung
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Hallo Zusammen
Ich bin's nochmals: Es ist mir klar, dass es halt Situationen gibt, bei denen man den "Kerl" (muss mich gleich zusammennehmen um für Beznesser keinen anderen Ausdruck zu verwenden) bei der Scheidung benötigt, insbesondere wenn man noch irgendwelche Forderungen geltend machen will.
Aber ansonsten bin ich der Ansicht, dass die Möglichkeit bestehen sollt, dass man sich von diesen Individueen (vielleicht eben bevor Schaden eingetreten ist) möglichst schnell scheiden lassen kann. Wäre schön, wenn hier die Justiz im Interesse der Opfer handeln würde.
Wünsche allen betroffenen Frauen viel Glück und alles Gute
Hedwig
Ich bin's nochmals: Es ist mir klar, dass es halt Situationen gibt, bei denen man den "Kerl" (muss mich gleich zusammennehmen um für Beznesser keinen anderen Ausdruck zu verwenden) bei der Scheidung benötigt, insbesondere wenn man noch irgendwelche Forderungen geltend machen will.
Aber ansonsten bin ich der Ansicht, dass die Möglichkeit bestehen sollt, dass man sich von diesen Individueen (vielleicht eben bevor Schaden eingetreten ist) möglichst schnell scheiden lassen kann. Wäre schön, wenn hier die Justiz im Interesse der Opfer handeln würde.
Wünsche allen betroffenen Frauen viel Glück und alles Gute
Hedwig
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Der letzte Beitrag ist ja schon eine Weile her, aber vielleicht ist es doch wichtig, einige Informationen zur Scheidung in der Schweiz reinzusetzen:
Gegen den Willen des Ehegatten kann eine Scheidung erst nach zweijähriger Trennung ausgesprochen werden - also den Bezzie, sofern er abtaucht, so rasch wie möglich abmelden, damit die Trennung bei der Gemeinde registriert wird.
Sollte der Bezzie einverstanden sein, ist eine Scheidung auch früher möglich (gemeinsames Scheidungsbegehren)
Vor Ablauf vor zwei Jahren ist eine Scheidungsklage auch möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen, die nicht die Ehefrau zu verantworten hat, und die einen weiteren Verbleib in der Ehe unzumutbar machen. Das kann auch ein Verschwinden sein oder auch, dass der Bezzie sich bloss die Aufenthaltsbewilligung hat erschleichen wollen (KEIN wichtiger Grund ist es, wenn BEIDE bloss eine Scheinehe für den Aufenthalts eingegangen sind).
Auf jeden Fall hat der Bezzie Anspruch, am Verfahren teilzunehmen, weshalb er grundsätzlich vorgeladen werden und über das laufende Scheidungsverfahren informiert sein muss. Die Ehefrau muss sich deshalb darum bemühen, den Aufenthaltsort bzw. Wohnsitz heraus zu finden und ihre Bemühungen darlegen. Ist der Bezzie im Ausland, so wird die Vorladung auf dem Rechtshilfeweg (d.h. vom Gericht auf dem diplomatischen Weg ins Ausland zugestellt... sofern denn dort eine Zustellung auch erfolgt). Das dauert natürlich sehr lange.
Sofern die Ehefrau beim besten Willen nicht weiss, wo sich der Bezzie aufhält, obwohl sie sich darum bemüht hat, so erfolgt die Vorladung öffentlich im entsprechenden Amtsblatt, das Verfahren findet dann ohne ihn statt (es sei denn, er liest das amtsblatt...
).
Also mein Rat: Taucht ein Bezzie ab, mal die Abmeldebestätigung der Gemeinde abwarten. Mit Sicherheit keine Vermutungen gegenüber dem Gericht anstellen, dass und wo er sich in der Heimat aufhält, um eine Zustellung dorthin auf dem Rechtshilfeweg zu vermeiden.
Und leider ist es tatsächlich so, dass v.a. das Kriterium der ZUMUTBARKEIT des Verbleibes in der Ehe eine Frage des gerichtlichen Ermessens ist und dass deshalb unterschiedlich geurteilt wird, nicht nur von Kanton zu Kanton, sondern sogar von Gericht zu Gericht.... Das schweizerische Scheidungsrecht ist in dieser Form noch relativ "jung", weshalb auch noch keine sehr gefestigte Gerichtspraxis besteht.
Hoffe, das hilft weiter, wenn sich solche Fragen stellen.
Gegen den Willen des Ehegatten kann eine Scheidung erst nach zweijähriger Trennung ausgesprochen werden - also den Bezzie, sofern er abtaucht, so rasch wie möglich abmelden, damit die Trennung bei der Gemeinde registriert wird.
Sollte der Bezzie einverstanden sein, ist eine Scheidung auch früher möglich (gemeinsames Scheidungsbegehren)
Vor Ablauf vor zwei Jahren ist eine Scheidungsklage auch möglich, wenn wichtige Gründe vorliegen, die nicht die Ehefrau zu verantworten hat, und die einen weiteren Verbleib in der Ehe unzumutbar machen. Das kann auch ein Verschwinden sein oder auch, dass der Bezzie sich bloss die Aufenthaltsbewilligung hat erschleichen wollen (KEIN wichtiger Grund ist es, wenn BEIDE bloss eine Scheinehe für den Aufenthalts eingegangen sind).
Auf jeden Fall hat der Bezzie Anspruch, am Verfahren teilzunehmen, weshalb er grundsätzlich vorgeladen werden und über das laufende Scheidungsverfahren informiert sein muss. Die Ehefrau muss sich deshalb darum bemühen, den Aufenthaltsort bzw. Wohnsitz heraus zu finden und ihre Bemühungen darlegen. Ist der Bezzie im Ausland, so wird die Vorladung auf dem Rechtshilfeweg (d.h. vom Gericht auf dem diplomatischen Weg ins Ausland zugestellt... sofern denn dort eine Zustellung auch erfolgt). Das dauert natürlich sehr lange.
Sofern die Ehefrau beim besten Willen nicht weiss, wo sich der Bezzie aufhält, obwohl sie sich darum bemüht hat, so erfolgt die Vorladung öffentlich im entsprechenden Amtsblatt, das Verfahren findet dann ohne ihn statt (es sei denn, er liest das amtsblatt...

Also mein Rat: Taucht ein Bezzie ab, mal die Abmeldebestätigung der Gemeinde abwarten. Mit Sicherheit keine Vermutungen gegenüber dem Gericht anstellen, dass und wo er sich in der Heimat aufhält, um eine Zustellung dorthin auf dem Rechtshilfeweg zu vermeiden.
Und leider ist es tatsächlich so, dass v.a. das Kriterium der ZUMUTBARKEIT des Verbleibes in der Ehe eine Frage des gerichtlichen Ermessens ist und dass deshalb unterschiedlich geurteilt wird, nicht nur von Kanton zu Kanton, sondern sogar von Gericht zu Gericht.... Das schweizerische Scheidungsrecht ist in dieser Form noch relativ "jung", weshalb auch noch keine sehr gefestigte Gerichtspraxis besteht.
Hoffe, das hilft weiter, wenn sich solche Fragen stellen.
Niemand kann euch etwas zeigen, was euch nicht schon nahezu klar geworden ist.
(Khalil Gibran)
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Es wäre schön, wenn sich mal nur 30% aller Menschen, die eine Ehe eingehen, darüber Gedanken machen würden, welche Verpflichtung sie damit übernehmen und welche Folgen eine (niemals auszuschlie0ende) Scheidung hat. Allein die Kenntnis über die reine Rechtslage würde derart viele abschrecken, dass sich die Opferzahlen drastisch reduzieren würden (im übrigen nicht nur bei Bezznes und auch nicht nur bei Frauen). Davon bin ich überzeugt.Aber ansonsten bin ich der Ansicht, dass die Möglichkeit bestehen sollt, dass man sich von diesen Individueen (vielleicht eben bevor Schaden eingetreten ist) möglichst schnell scheiden lassen kann. Wäre schön, wenn hier die Justiz im Interesse der Opfer handeln würde
Liebe moni, danke für die Infos. Gibt’s da irgend ein Gesetz oder sonst was, was Du uns mal posten kannst, das wäre sehr nett.
Liebe Güße, Stern

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Hallo TabibaTabiba hat geschrieben:Liebe Anne, Du hast hier nie geschrieben, ob Deine Ehe auch hier in Deutschland registriert ist, also Du auch in Deutschland als "verheiratet" giltst.
Ich glaube du hast es überlesen.....
LGAnna Elfriede hat geschrieben:Hallo Katrin, leider finde ich in Deutschland keinen Anwalt, der sich mit dem Tunesischen Scheidungsrecht auskennt. Dummer weise habe ich meine Eheschließung hier in Deutschland gemeldet.
Danke auch für deine Post
LG--- Anna Elfriede
Arche
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Liebe Stern
Habe in diesen thread schon eine Weile nicht herein geschaut.
Das sog. materielle Scheidungsrecht (Scheidungsgründe) ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Da gibt es 3 Scheidungsgründe
- gemeinsames Scheidungsbegehren, direkt beim Gericht einzureichen (im Kanton Zürich kann dafür sogar direkt bei Gericht ein Formular bezogen werden);
- Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung, auch gegen den Willen des andern Ehegatten;
- Scheidungsklage aus wichtigen Gründen, welche nicht in der Person des klagenden liegenden und für diesen ein Verbleib in der Ehe als nicht zumutbar werden lässt. Ein kürzlicher Entscheid des Bundesgericht erachtet es als solch wichtigen Grund, wenn der beklagte Ehegatte die Ehe bloss aus aufenthaltsrechtlichen Gründen eingegangen ist (sofern das beide so wollten, nicht)
Das prozessuale Vorgehen ist zurzeit noch in den verschiedenen kantonalen Prozessordnungen geregelt - eine gesamtschweizerische ist im Tun, aber noch nicht in Kraft.
In aller Regel geht einer Scheidungsklage eine sog. Sühnverhandlung voraus.
Die Frage der Vorladung ist auch eine prozessrechtliche Frage, deshalb je nachdem auch unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich haben beide Parteien das Recht, an einem solchen Verfahren teilzunehmen (Bundesverfassungsmässig garantierter Anspruch auf rechtliches Gehör), was eben dazu führt, dass beide vorgeladen werden müssen, die klagende Ehefrau nachweisen muss, dass sie sich darum bemüht hat, den letzten Wohnsitz/Aufenthalt ausfindig zu machen. (Es gibt da einen thread von Coralia - zu lernen daraus ist, dass Frau sich nicht allzu sehr bemühen sollte. Es lohnt sich da nicht, allzu anständig und fair zu sein, sondern es mag besser sein, zu sagen, dass frau keine Ahnung hat, wohin ihr Ehemann abgetaucht ist!)
Viele Gemeinden haben Beratungsstellen für Familienberatungen (Paar- und Eheberatungsstellen). Die können gut erste Auskünfte erteilen, was zu tun ist.
Und im übrigen hast Du Recht, Stern, es gibt keinen so umfassenden Vertrag, der mit einem bloss "Ja, ich will" abgeschlossen werden kann. Das Problem ist, wenn der Partner Ausländer ist, dass wegen des Aufenthalts geheiratet wird, weil frau entweder die Beziehung ganz bleiben lassen muss (was im verliebten Zustand oft gar nicht möglich ist) oder es dann eben zur Heirat kommt. Frage mich, warum politisch noch nie jemand auf die Idee gekommen ist, in solchen Situationen eine provisorische, begrenzte AE zu erteilen, damit so eine Beziehung mal zuerst auf längere Probe gelebt werden kann. In der CH ist es so, dass bei Vorliegen der Heiratspapiere eine prov. Bewilligung ausgestellt wird - die ist allerdings begrenzt auf 3 Monate, innert welcher geheiratet werden oder eben die Beziehung beendet werden muss. Das reicht auf keinen Fall, um vielleicht die rosa Brille abzulegen.
Habe in diesen thread schon eine Weile nicht herein geschaut.
Das sog. materielle Scheidungsrecht (Scheidungsgründe) ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Da gibt es 3 Scheidungsgründe
- gemeinsames Scheidungsbegehren, direkt beim Gericht einzureichen (im Kanton Zürich kann dafür sogar direkt bei Gericht ein Formular bezogen werden);
- Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung, auch gegen den Willen des andern Ehegatten;
- Scheidungsklage aus wichtigen Gründen, welche nicht in der Person des klagenden liegenden und für diesen ein Verbleib in der Ehe als nicht zumutbar werden lässt. Ein kürzlicher Entscheid des Bundesgericht erachtet es als solch wichtigen Grund, wenn der beklagte Ehegatte die Ehe bloss aus aufenthaltsrechtlichen Gründen eingegangen ist (sofern das beide so wollten, nicht)
Das prozessuale Vorgehen ist zurzeit noch in den verschiedenen kantonalen Prozessordnungen geregelt - eine gesamtschweizerische ist im Tun, aber noch nicht in Kraft.
In aller Regel geht einer Scheidungsklage eine sog. Sühnverhandlung voraus.
Die Frage der Vorladung ist auch eine prozessrechtliche Frage, deshalb je nachdem auch unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich haben beide Parteien das Recht, an einem solchen Verfahren teilzunehmen (Bundesverfassungsmässig garantierter Anspruch auf rechtliches Gehör), was eben dazu führt, dass beide vorgeladen werden müssen, die klagende Ehefrau nachweisen muss, dass sie sich darum bemüht hat, den letzten Wohnsitz/Aufenthalt ausfindig zu machen. (Es gibt da einen thread von Coralia - zu lernen daraus ist, dass Frau sich nicht allzu sehr bemühen sollte. Es lohnt sich da nicht, allzu anständig und fair zu sein, sondern es mag besser sein, zu sagen, dass frau keine Ahnung hat, wohin ihr Ehemann abgetaucht ist!)
Viele Gemeinden haben Beratungsstellen für Familienberatungen (Paar- und Eheberatungsstellen). Die können gut erste Auskünfte erteilen, was zu tun ist.
Und im übrigen hast Du Recht, Stern, es gibt keinen so umfassenden Vertrag, der mit einem bloss "Ja, ich will" abgeschlossen werden kann. Das Problem ist, wenn der Partner Ausländer ist, dass wegen des Aufenthalts geheiratet wird, weil frau entweder die Beziehung ganz bleiben lassen muss (was im verliebten Zustand oft gar nicht möglich ist) oder es dann eben zur Heirat kommt. Frage mich, warum politisch noch nie jemand auf die Idee gekommen ist, in solchen Situationen eine provisorische, begrenzte AE zu erteilen, damit so eine Beziehung mal zuerst auf längere Probe gelebt werden kann. In der CH ist es so, dass bei Vorliegen der Heiratspapiere eine prov. Bewilligung ausgestellt wird - die ist allerdings begrenzt auf 3 Monate, innert welcher geheiratet werden oder eben die Beziehung beendet werden muss. Das reicht auf keinen Fall, um vielleicht die rosa Brille abzulegen.
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Das passt jetzt zwar nicht ganz zum Thema scheidung wollte aber nicht extra einen neuen Beitrag schreiben.
Wenn ich euch mit ehe so gut auskennt wisst ihr denn wie lange es ca. dauern kann wenn ein tunesier geheiratet hat bis die papiere fertig sind damit er dann nach Deutschland einreisen kann?
Vielen Dank
Alyssa
Wenn ich euch mit ehe so gut auskennt wisst ihr denn wie lange es ca. dauern kann wenn ein tunesier geheiratet hat bis die papiere fertig sind damit er dann nach Deutschland einreisen kann?
Vielen Dank
Alyssa
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Bei meinem EX Mann hat es ca 1/2 Jahr gedauert bis alle erforderlichen Papiere für das deutsche Standesamt zusammen waren. Durch den mittlerweile Gott sei Dank erforderlichen Deutschtest verlängerst sich natürlich diese Zeit jetzt noch erheblich
Solang bis die Jungs auch hier einen Weg gefunden haben um zu beschummeln
LG Lippi

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Ich wollte lieben,
ich wollte geliebt werden.
Also verliebte ich mich
Mit anderen Worten:
Ich machte mich zum Narren
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Bei meinem Mann hat es nur 2 Monate gedauert,aber das war vor dem Deutschtest.
Heute weiss ich von Bekannten dass es wenigstens 6-8 Monate dauert,oft bis zu 1 Jahr.
Finde es ,auch wenn es eine lange Zeit ist,sehr gut dass sie erst deutsch lernen müssen,ohne Sprachkenntnisse haben sie überhaupt keine Chance eine Arbeit zu finden und gehören dann auch zu den vielen Anderen die nur rumsitzen,vom geld ihrer Frauen leben oder auf dumme Gedanken kommen.
Wer es ernst meint der hat die Geduld und lernt und kann sich hier dann leichter integrieren und wer nur ein Sprungbrett nach Europa sucht den halten die Mühe und Kosten vielleicht davon ab.
LG Karin
Heute weiss ich von Bekannten dass es wenigstens 6-8 Monate dauert,oft bis zu 1 Jahr.
Finde es ,auch wenn es eine lange Zeit ist,sehr gut dass sie erst deutsch lernen müssen,ohne Sprachkenntnisse haben sie überhaupt keine Chance eine Arbeit zu finden und gehören dann auch zu den vielen Anderen die nur rumsitzen,vom geld ihrer Frauen leben oder auf dumme Gedanken kommen.
Wer es ernst meint der hat die Geduld und lernt und kann sich hier dann leichter integrieren und wer nur ein Sprungbrett nach Europa sucht den halten die Mühe und Kosten vielleicht davon ab.
LG Karin
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Liebe ocean, Alyssa kommt aus Deutschland (nicht aus der Schweiz). In Deutschland gibt es so ein "Ehevorbereitungs - ausprobier - Visa" nicht (sondern nur in der Schweiz).
Alyssa, kein Mensch kann vernünftige Angaben über die voraussichtliche Dauer eines Visaverfahrens machen. Das ist in jedem Falle anders und von vielen Faktoren abhängig, ob es überhaupt klappt, ist auch nicht sicher, das wird eben alles von der Botschaft und der Ausländerbehörde geprüft.
Nutze die Zeit und lese alles was Dir in die Finger kommt über die Grundlagen der Gesellschaft aus der Habibi kommt (und nicht nur das, was Dir gefällt) - wäre mein dringender Rat.
Liebe Grüße, Stern
Alyssa, kein Mensch kann vernünftige Angaben über die voraussichtliche Dauer eines Visaverfahrens machen. Das ist in jedem Falle anders und von vielen Faktoren abhängig, ob es überhaupt klappt, ist auch nicht sicher, das wird eben alles von der Botschaft und der Ausländerbehörde geprüft.
Nutze die Zeit und lese alles was Dir in die Finger kommt über die Grundlagen der Gesellschaft aus der Habibi kommt (und nicht nur das, was Dir gefällt) - wäre mein dringender Rat.
Liebe Grüße, Stern
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oh, sorry - hab ich nicht aufgepasst - naja, eigentlich gehört das alles ja eh nicht in diesen Strang.
Aber wieviele dieser Probieraufenthaltstitel letzlich erteilt und dan weiterführend zu Eheschließung genutzt werden, wäre ja mal interessant.
Liebe Grüße, Stern (menno, ich hab gar keine Zeit, aber im Forum passiert soooo viel interessantes derzeit - das macht süchtig)
Aber wieviele dieser Probieraufenthaltstitel letzlich erteilt und dan weiterführend zu Eheschließung genutzt werden, wäre ja mal interessant.
Liebe Grüße, Stern (menno, ich hab gar keine Zeit, aber im Forum passiert soooo viel interessantes derzeit - das macht süchtig)
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Hallo Ocean,
finde ich ja interessant, dass es diese Art des Kennenlernens in der CH gibt. Gilt das für alle Nationalitäten?
Allerdings ergibt sich für mich die Frage, wer die Haftung des/der Einreisenden übernimmt? Denn bei Nichtzustandekommen der Heirat ist doch die Wahrscheinlichkeit gross, dass derjenige/diejenige nicht ausreist, sondern "abtaucht".
Und gesetzt der Fall, die einreisende Braut wird in diesen 9 Monaten schwanger, der Künftige will sie aber nicht heiraten, wie geht's dann weiter? Ausreise? Bleiberecht aufgrund des Kindes?
Lb. Gr. Agadirbleu
finde ich ja interessant, dass es diese Art des Kennenlernens in der CH gibt. Gilt das für alle Nationalitäten?
Allerdings ergibt sich für mich die Frage, wer die Haftung des/der Einreisenden übernimmt? Denn bei Nichtzustandekommen der Heirat ist doch die Wahrscheinlichkeit gross, dass derjenige/diejenige nicht ausreist, sondern "abtaucht".
Und gesetzt der Fall, die einreisende Braut wird in diesen 9 Monaten schwanger, der Künftige will sie aber nicht heiraten, wie geht's dann weiter? Ausreise? Bleiberecht aufgrund des Kindes?
Lb. Gr. Agadirbleu
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Ja, Ocean, Du hast Recht, diese Möglichkeit (Heiratsvorbereitungsvisum von 9 Monaten, unabhängig von der Nationalität) gibt es.
Ich meinte, dass dann, wenn alle Papiere für eine Eheschliessung eingereicht sind, die Heirat dann innert 3 Monaten stattfinden muss. Für diese Dauer wird dann eine provisorische Aufenthaltsbewilligung erteilt, in jedem Fall. Diesen Weg bin ich - leider - eingegangen, hätte mich wohl besser um das 9-monatige Visum bemüht..., wäre vielleicht besser gewesen
Es ist grundsätzlich gut, sich in dieser Zeit besser kennen zu lernen. Allerdings habe ich persönlich die Erfahrung gemacht, dass Probleme bzw. schwieriges Verhalten von "habibi" auf die Problematik geschoben wurde, von frau abhängig zu sein und kein eigenes Einkommen zu erzielen. Was ja durchaus zutreffen mag - aber das findet frau leider erst nachher heraus...
Deshalb fände ich es viel besser, die Dauer auf jeden Fall zu verlängern, ein solches Heiratsvorbereitungsvisum von 9 Monaten oder besser noch mehr (!) in jedem Fall zu erteilen - mit Arbeitserlaubnis... Dann kann prüfen, wer sich "ewig" bindet......
Aber das ist "Zukunftsmusik"...
Ich meinte, dass dann, wenn alle Papiere für eine Eheschliessung eingereicht sind, die Heirat dann innert 3 Monaten stattfinden muss. Für diese Dauer wird dann eine provisorische Aufenthaltsbewilligung erteilt, in jedem Fall. Diesen Weg bin ich - leider - eingegangen, hätte mich wohl besser um das 9-monatige Visum bemüht..., wäre vielleicht besser gewesen

Es ist grundsätzlich gut, sich in dieser Zeit besser kennen zu lernen. Allerdings habe ich persönlich die Erfahrung gemacht, dass Probleme bzw. schwieriges Verhalten von "habibi" auf die Problematik geschoben wurde, von frau abhängig zu sein und kein eigenes Einkommen zu erzielen. Was ja durchaus zutreffen mag - aber das findet frau leider erst nachher heraus...
Deshalb fände ich es viel besser, die Dauer auf jeden Fall zu verlängern, ein solches Heiratsvorbereitungsvisum von 9 Monaten oder besser noch mehr (!) in jedem Fall zu erteilen - mit Arbeitserlaubnis... Dann kann prüfen, wer sich "ewig" bindet......
Aber das ist "Zukunftsmusik"...

Niemand kann euch etwas zeigen, was euch nicht schon nahezu klar geworden ist.
(Khalil Gibran)
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Hallo Ocean,
danke für die Infos. Ich glaube auch, dass die Möglichkeit der "Testphase" nicht sehr bekannt ist, zumindest bei den Schweizer Bürger(innen.) Für den Künftigen/die Künftige sind diese 9 Monate weniger interessant, da diese Möglichkeit ein gewisses Risiko für ihn behinhaltet u. die Heirat u.U. nicht zustande kommt.
"Der Mann muss z.B. nachweisen, dass er über genügend eigenes Geld verfügt, um 90 Tage hier zu leben.
Der marokkanische Familienverband schafft die Summe! Bewegt sie sich in etwa in der Höhe von marok. Studenten, die in Europa studieren?
Lb.Gr. Agadirbleu
danke für die Infos. Ich glaube auch, dass die Möglichkeit der "Testphase" nicht sehr bekannt ist, zumindest bei den Schweizer Bürger(innen.) Für den Künftigen/die Künftige sind diese 9 Monate weniger interessant, da diese Möglichkeit ein gewisses Risiko für ihn behinhaltet u. die Heirat u.U. nicht zustande kommt.
"Der Mann muss z.B. nachweisen, dass er über genügend eigenes Geld verfügt, um 90 Tage hier zu leben.
Der marokkanische Familienverband schafft die Summe! Bewegt sie sich in etwa in der Höhe von marok. Studenten, die in Europa studieren?
Lb.Gr. Agadirbleu
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Nachtrag:
"Ich glaube auch, dass die Möglichkeit der "Testphase" nicht sehr bekannt ist, zumindest bei den Schweizer Bürger(innen.) "
Also bei den Marokkanern/Innen scheint es nicht unbekannt zu sein.
Jedenfalls ist mir jetzt klar, warum eine Marokkanerin, die nun in D lebt, vorher in der CH für mehrere Monate war, angeblich bei der Schwester, aber weder Studentin noch einen Arbeitsvertrag mit einer schweizer Firma hatte. Sie hatte sich dortmals in ihrern Erzählungen sehr vage ausgedrückt, aber jetzt geht mir ein Licht auf
Lb.Gr. Agadirbleu
"Ich glaube auch, dass die Möglichkeit der "Testphase" nicht sehr bekannt ist, zumindest bei den Schweizer Bürger(innen.) "
Also bei den Marokkanern/Innen scheint es nicht unbekannt zu sein.

Jedenfalls ist mir jetzt klar, warum eine Marokkanerin, die nun in D lebt, vorher in der CH für mehrere Monate war, angeblich bei der Schwester, aber weder Studentin noch einen Arbeitsvertrag mit einer schweizer Firma hatte. Sie hatte sich dortmals in ihrern Erzählungen sehr vage ausgedrückt, aber jetzt geht mir ein Licht auf

Lb.Gr. Agadirbleu
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- Registriert: 30.04.2008, 22:26
Liebe Ocean,
danke, ich bin absolut deiner Meinung, dass dies ein guter Weg ist, um jemanden kennenzulernen, vorallem dann, wenn er/sie tatsächlich finanziell aus eigener Tasche zum Familienleben beitragen muss, weil das Leben teuer geworden ist. Ein Mensch mit unlauteren Absichten wird dies nicht durchhalten, da bin ich mir (fast) sicher.
Lb.Gr. Agadirbleu
danke, ich bin absolut deiner Meinung, dass dies ein guter Weg ist, um jemanden kennenzulernen, vorallem dann, wenn er/sie tatsächlich finanziell aus eigener Tasche zum Familienleben beitragen muss, weil das Leben teuer geworden ist. Ein Mensch mit unlauteren Absichten wird dies nicht durchhalten, da bin ich mir (fast) sicher.
Lb.Gr. Agadirbleu
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Liebe Ocean,
danke, ich bin absolut deiner Meinung, dass dies ein guter Weg ist, um jemanden kennenzulernen, vorallem dann, wenn er/sie tatsächlich finanziell aus eigener Tasche zum Familienleben beitragen muss, weil das Leben teuer geworden ist. Ein Mensch mit unlauteren Absichten wird dies nicht durchhalten, da bin ich mir (fast) sicher.
Lb.Gr. Agadirbleu
danke, ich bin absolut deiner Meinung, dass dies ein guter Weg ist, um jemanden kennenzulernen, vorallem dann, wenn er/sie tatsächlich finanziell aus eigener Tasche zum Familienleben beitragen muss, weil das Leben teuer geworden ist. Ein Mensch mit unlauteren Absichten wird dies nicht durchhalten, da bin ich mir (fast) sicher.
Lb.Gr. Agadirbleu
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- Registriert: 02.04.2008, 17:41
[quote="ocean12"]Natürlich können die Familienclans das Geld zusammenlegen.
Aber für eine Arbeitslose, Sozialhilfeempfängerin wird es schwierig, 9 Monate so durchzuhalten, wenn er wirklich kein Geld mitbringt.
Hallo Ocean
Du bringst da was ziemlich durcheinander
Die normale Regelung ist; Das este Kriterium für das Einreisevisum ist die Garantiererklärung.
Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger haben gar keine Chance diese Anforderung zu erfüllen, ausser jemand anders bürgt. Nur ich denke die wenigsten bürgen mit Sfr. 30000.- für jemanden den Sie nicht kennen. (Gibt sicher Ausnahmefälle)
Dann kriegt der Gatte erst nach der Heirat, die Aufenthaltsbewilligung, (damit er arbeiten dard) heisst aber nicht, das er gleich Arbeit findet. Somit bleibt es immer noch an der Frau, die Lebenskosten zu bezahlen etc.
Die 9 Monate sind nicht als Testphase zu betrachten, sondern in dieser Zeit sind alle Papiere zu besorgen und die 3-4 weiteren Kriterien zu erfüllen
.. habe da noch was raus kopiert !
http://www.bdm.bs.ch/merkblatt_vorberei ... .2009_.pdf
liebe grüsse
nikita
Aber für eine Arbeitslose, Sozialhilfeempfängerin wird es schwierig, 9 Monate so durchzuhalten, wenn er wirklich kein Geld mitbringt.
Hallo Ocean
Du bringst da was ziemlich durcheinander

Die normale Regelung ist; Das este Kriterium für das Einreisevisum ist die Garantiererklärung.
Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger haben gar keine Chance diese Anforderung zu erfüllen, ausser jemand anders bürgt. Nur ich denke die wenigsten bürgen mit Sfr. 30000.- für jemanden den Sie nicht kennen. (Gibt sicher Ausnahmefälle)
Dann kriegt der Gatte erst nach der Heirat, die Aufenthaltsbewilligung, (damit er arbeiten dard) heisst aber nicht, das er gleich Arbeit findet. Somit bleibt es immer noch an der Frau, die Lebenskosten zu bezahlen etc.
Die 9 Monate sind nicht als Testphase zu betrachten, sondern in dieser Zeit sind alle Papiere zu besorgen und die 3-4 weiteren Kriterien zu erfüllen

http://www.bdm.bs.ch/merkblatt_vorberei ... .2009_.pdf
liebe grüsse
nikita
Leben und leben lassen (aber nicht auf Kosten anderer), den man hat nur eines
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grins ..ocean12 hat geschrieben:Trotzdem kann man sich in dieser Zeit näher kennen lernen.
Und es sind mehr Freunde, als du meinst, die diese Bürgschaft übernehmen.
Glaub mir, ich verwechsle nichts.
ocean
Das ist schon so, lieber 9 Monate als nur die 3 vom Touristenvisum.
Es sind beide nicht viel, wenn jemand verarschen will, ist das leider keine Zeit!

Melde mich noch bei Dir
Liebe Grüsse
nikita
Leben und leben lassen (aber nicht auf Kosten anderer), den man hat nur eines