JustAnotherGirl hat geschrieben:Das er nicht automatisch Sorgerecht erhält durch die Anerkennung der Vaterschaft weiß ich, er könnte aber ein geteiltes leicht beantragen, auch ohne meine Einwilligung und dann würde es zur Konfrontation kommen wie es aussieht.
Das kann er ja auch alles ohne das du ihn erst mal als Vater nennst. Er weiß das du schwanger bist und wird, sobald das Kind da ist, darauf bestehen, dass er als Vater eingetragen wird. Das kann er zur Not auch vor Gericht einklagen wenn du nicht freiwillig dazu bereit bist. Im Zweifel ordnet dann das Gericht vielleicht noch einen DNA-Test an um sicher zu sein, aber dann hat er sein Ziel erreicht und das geteilte Sorgerecht ist für ihn ein Kinderspiel.
Du gewinnst also höchstens ein paar Wochen, aber mehr nicht und hast dafür aber umso mehr Scherereien mit den Behörden.
JustAnotherGirl hat geschrieben:wie siehts denn mit seiner Mutter aus??? Er erwähnte mehrmals das er sie für einen Urlaub oder so nach D holen wollen würde, wäre die Einreise hier, Länge des erlaubten Aufenthaltes etc. dann auch anders? Praktisch als Familienzusammenführung??????
Die Mutter hier her holen bedeutet, entweder die Familie hat das nötige Kleingeld um alle Kosten zu decken oder es findet sich hier jemand der für sie bürgt (eine VE abgibt).
Mehr als ein Touristenvisum wird sie kaum bekommen, denn FZF zum volljährigen Kind, was er ja ist, gibt es nur in ganz begrenzten Ausnahmefällen und da es genug noch Familienangehörige in TN gibt hat sie eigentlich keine Chance als Härtefall.
Wie lange sie dann bleibt/bleiben kann hängt von der Dauer des Visums ab und das muss sie dann auch erst einmal bekommen.
JustAnotherGirl hat geschrieben: Ich habe Gerüchte gehört das dass JA auch die finanziellen Möglichkeiten der Eltern durchleuchtet, sprich das diese im Ernstfall Unterhaltspflichtig gemacht werden können wenn der Sohn von ihnen untersützt wird... ist das korrekt??? Könnten die mir aus dem Grund sozusagen auf´s Dach steigen? Wenn dem nämlich so wäre bin ich mir extrem sicher das sie sehr negativ reagieren würden... finanzielle Vorteile und AE ist super.. aber finanziell durchleuchtet werden oder gar zahlen müssen......
ob das der Fall ist, dass quasi die Großeltern für den Unterhalt vom Enkel aufkommen müssen wenn der Sohn nicht zahlen kann, weiß ich nicht, könnte mir das aber eigentlich nur Vorstellen wenn der KV noch minderjährig ist.
Außerdem würde es wohl eh wenig Sinn machen da die Familie im Ausland lebt, keiner genau nachvollziehen kann wie sie finanziell wirklich gestellt sind und es zudem so gut wie unmöglich ist das Geld dann auch von ihnen zu bekommen (Pfändung kannst du in so einem Fall vergessen)
Außerdem könnte die Familie in dem Fall auch noch auf die Idee kommen "ihre Rechte" am Kind geltend zu machen oder dich unter Druck zu setzen (z. B. Ferien in TN) worauf du wahrscheinlich gerne verzichten kannst.
JustAnotherGirl hat geschrieben:Das er durch die Vaterschaft auch Anspruch auf soziale Hilfsleistungen hat wusste ich ehrlich nicht
bei Familiennachzug zum deutschen Kind oder Ehegatten muss der LU nicht mehr gesichert sein und da er als Vater aber ein Recht hat bei seinem Kind zu sein bzw. sein Kind ein Recht auf seinen Vater hat, hat er ein Recht auf ALG2 (oder evtl. als Student dann BaFöG) wenn er für seinen LU nicht oder nicht ganz aus eigener Kraft aufkommen kann.
Würdet ihr z. B. heiraten und wärt auf ALG2 angewiesen, dann hätte er als Teil der Bedarfsgemeinschaft auch ab der Hochzeit ein Anrecht darauf (auch ohne Kind). Das sind die kleinen "Vorzüge" wenn man seinen Aufenthalt von einem Deutschen ableiten kann und wenn das dann noch ein Kind ist, dann kann er davon die kommenden 18 Jahre profitieren.
Das er im Gegensatz dazu keinen Unterhalt zahlt (oder sich nicht mal ansatzweise darum bemüht dieser Pflicht durch angemessene Arbeit nachzukommen) interessiert keinen. Er bekommt quasi ohne Gegenleistung.
JustAnotherGirl hat geschrieben:Das mit der Botschaft...
ich habe auf Kindesentzug24 gelesen das es die Möglichkeit gibt mit der Botschaft Kontakt aufzunehmen und so im Vorfeld schon die Ausstellung von einem Pass fürs Kind durch den KV zu verhindern. Ob das möglich ist und auch funktioniert weiß ich allerdings nicht. Aber wenn ja, dann wäre dies zumindest schon mal eine kleine Sicherheit das er nicht einfach so mit dem Kind verschwinden kann (auch wenn es dafür keine 100%ige Garantie gibt)
Bocanda hat geschrieben:Was macht so eine Behörde, sollten junge Menschen im Urlaub von einem ONS schwanger werden und wissen nur das der junge Mann, Ali, Pedro, oder Knut heißt?
Druck ausüben? Wie denn?
Der Unterschied bei einer Schwangerschaft nach einem Urlaubs-ONS zur TS ist ja, dass der KV weiß, es ist ein Kind unterwegs von dem er profitieren kann. Daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er dieses Wissen zu seinen Gunsten nutzt auch extrem hoch und das wiederum könnte negative Folgen für die TS haben wenn sie ihn wissentlich verschweigt.
Eine Urlaubsliebe, die nichts von einem Kind weiß, kann daraus für sich auch kein Kapital schlagen (z. B. AE) und wird daher auch nicht von selbst mit den Behörden in Kontakt treten.