Mit Skyrock fing es an!

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Despapi
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Re: Mit Skyrock fing es an!

Beitrag von Despapi » 28.04.2010, 23:42

Meine Kinder sind 9 und 10.

Auf Rechtsmittel wurde wohl verzichtet.
Ist meine erste Scheidung gewesen,hatte keine Ahnung was das sollte.
Der Richter hat das gesagt und der Anwalt hats abgenickt.
Mich hat keiner gefragt :P

Unterhalt gehn wir an wenn sie in Tunesien ist,
Anwalt meinte jetzt mache das noch keinen Sinn.

Wüsteninsel
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Re: Mit Skyrock fing es an!

Beitrag von Wüsteninsel » 29.04.2010, 18:00

steckchen hat geschrieben:
Despapi hat geschrieben: Also wenn dem Vater keine gravierenden Versäumnisse anzulasten sind, kann dann die Mutter so einfach mit den Kindern verschwinden, wenn diese bereits schulpflichtig sind und die deutsche Staatsangehörigkeit haben? Wenn die Kinder jedoch kleiner sind, würde dir wahrscheinlich aber auch niemand helfen, denn Kindesentziehung durch die Mutter gilt doch als Kavaliersdelikt, welches in der Regel nicht geahndet wird.

LG
Steckchen

Nein die Mutter kann nicht so einfach verschwinden, wenn beide Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Das wäre dann Kindesentführung und dass ist auch bei Müttern kein Kavaliersdelikt.

Kann mir sogar gut vorstellen, dass Du das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen könntest für die Kinder, da es sicherlich nicht dem Kindeswohl entspricht jetzt die Schule zu wechseln und in Tunesien zur Schule zu gehen. Den Kindern fehlt ja die gewohnte Umgebung und die Sicherheit im Leben.

Sollten die Kinder bei Dir bleiben, muss Deine Ex-Frau Unterhalt zahlen, sobald sie dazu in der Lage ist.

Gegen das Scheidungsurteil kannst Du innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung einlegen es sei denn, Du hast im Termin auf Rechtsmittel verzichtet. Allel anderen Folgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindesunterhalt etc. werden nur auf gesondertem Antrag bei Gericht verhandelt. D. h. Du müsstest noch einmal einen Antrag durch Deinen Rechtsanwalt beim Familiengericht einreichen.

Wüsteninsel
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Re: Mit Skyrock fing es an!

Beitrag von Wüsteninsel » 29.04.2010, 18:07

Im Übrigen kannst Du einen Unterhaltsvorschuss für die Kinder beim Jugendamt beantragen. Deine Ex muss dieses Geld dann dorthin zurückzahlen, wenn sie irgendwann Arbeit hat.

Es ist schon traurig, dass manche Mütter ihre Kinder hier stehen lassen und ins Ausland gehen. Deine Kinder werden sicherlich nach dem ersten Aufenthalt freiwillig bei Dir bleiben.

Ich kann nur Dich verstehen, wie Deine Ex-Frau so egoistisch denken kann. Kinder sollten immer vorgehen.

Kennen die Kinder den Tunesier überhaupt?

habbibbti
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Re: Mit Skyrock fing es an!

Beitrag von habbibbti » 30.04.2010, 00:48

das sehe ich genauso wie Wüsteninsel. Man gibt seine Kinder nicht für einen anderen Mann auf, vor allem nicht wenn sie erst 9 und 10 sind. Bild
habbibbti
... und dann haut die Realität der Hoffnung ein's in die Fresse!!!
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null... und das nennen Sie dann Ihren Standpunkt.

luna2000
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Re: Mit Skyrock fing es an!

Beitrag von luna2000 » 30.04.2010, 01:48

Hallo Despapi,
Despapi hat geschrieben: Auf Rechtsmittel wurde wohl verzichtet.
Ist meine erste Scheidung gewesen,hatte keine Ahnung was das sollte.
Der Richter hat das gesagt und der Anwalt hats abgenickt.
Mich hat keiner gefragt :P
ich finde es grob fahrlässig von Deinem Rechtsanwalt, solch eine wichtige Entscheidung sozusagen über Deinen Kopf hinweg getroffen zu haben, ohne Dich vorher über die rechtlichen Konsequenzen informiert zu haben.

Das ist nun vermutlich nicht mehr zu ändern, aber Du solltest Deine Konsequenzen daraus ziehen: soviel wie möglich selber informieren und immer selber mitdenken. Nie auf etwas verzichten, wenn man nicht genau über die Konsequenzen Bescheid weiß.

Dies soll jetzt von mir keine Schlaumeierei sein, aber ich habe selber schon mal einen im Grunde totsicheren Arbeitsgerichtsprozeß verloren, weil ich alles dem Anwalt überlassen und nicht selbst mitgedacht habe. (Ich hatte dem Anwalt meine Unterlagen + meiner milchmädchenhaft berechneten Forderung übergeben. Der Anwalt hatte dann selbst anhand der Unterlagen eine wesentlich höhere Forderung berechnet und eingeklagt, konnte diese Forderung dann vor Gericht aber nicht plausibel begründen. Daraufhin habe ich den Prozeß verloren, mußte die Gerichtskosten zahlen und natürlich auch meinen Anwalt. Das Anwaltshonorar berechnete sich nach der Höhe der gestellten Forderung, d.h. um etliches mehr als das, was meiner ursprünglichen Forderung entsprochen hätte.)
Bei mir ging es nur um etwas Geld. Bei Dir gehts um Deine Kinder - also garnicht zu vergleichen in der Konsequenz.

Und frag doch hier. Manch einfache aber wichtige Hinweise kann Blume Dir doch sicher geben.

Liebe Grüße
Luna2000

Haram
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Re: Mit Skyrock fing es an!

Beitrag von Haram » 30.04.2010, 08:46

So einen Anwalt hätte ich schon längst in den Wind geschossen.

Gruss
haram


PS : Wie sagte der Richter vor Beginn meines Prozesses wegen Schmerzensgeld zum gegnerischen Anwalt so schön :
Ich garantiere ihnen, dass, falls sie nicht zustimmen, es für ihren Klienten noch teurer wird. :lol:
Die grösste aller Kampfkünste ist Jura

Moppel
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Re: Mit Skyrock fing es an!

Beitrag von Moppel » 30.04.2010, 09:07

Hallo
@ Despapi
Oh je.
Du benötigst dringend kompetente Hilfe, alles weitere per PN.
IMHO (Ich hoffe das ich mich irre!!!)
Deine EX wird die Kinder als Druckmittel benutzen um Unterhalt von Dir zu erpressen, wenn es ganz dumm läuft verbleiben die Kleinen in Tunesien. Hier ist höchste Vorsicht anggebracht.
Gruss
Rene

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