scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Austausch über gemachte Bezness-Erfahrungen in diesem Land

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gadi
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von gadi » 27.05.2020, 08:28

nabila hat geschrieben:
26.05.2020, 18:37
wobei für mich NurNotar leicht abwertend
Elena, wie gesagt, es kommt auf dein Bundesland an. Falls "Nur-Notar", nicht "erschrecken", dies bedeutet einfach "Vollzeit-Notar", also könnte man es auch so sehen, dass er sich nicht verzettelt mit anderen (anwaltlichen) Tätigkeiten. Ganz unabhängig von der Bezeichnung wird man dich dort gut beraten und auch die Beurkundung vornehmen, denn du schreibst ja, wie wichtig dir dein Testament im Hinblick auf etwaige Ansprüche deines Noch-Ehemanns ist.

Und da ich von "verzetteln" schrieb. Bitte mache du das nicht. Wenn dir das mit dem Testament (falls der unwahrscheinliche Fall eintritt...) so wichtig ist, bitte erledige das und die "normale" Scheidung und dann...versuche Abstand zu gewinnen zu allem, was mit ihm zu tun hat.
Es ist dein Leben, nicht seins.
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Cimmone
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Cimmone » 27.05.2020, 08:49

Ich bin ja froh, dass Du, Elena, Dich auf die normale Scheidung einlässt.
Eine Härtefallscheidung bedeutet ja auch Kampf und eben Härte.
Ich glaube, nach so einer schlimmen Geschichte wie die Deine es besser ist, seinen Frieden zu suchen und letztlich auch zu finden.

Alles liebe
"Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht." Kurt Tucholsky

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gadi
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von gadi » 27.05.2020, 09:08

Dito.
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chavah
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von chavah » 04.06.2020, 16:25

So, dann vielleicht ein wenig Licht in den Nebel bringen.

Das Testament kann die Fragestellerin ganz alleine aufsetzen. Handschriftlich, den Göttergatten enterben, das ganze mit Datum und Unterschrift versehen, kurz begründen und gut ist. Macht Sinn, das beim Amtsgericht zu hinterlegen, kostet nicht viel. Dann ist insoweit alles klar. Bitte nicht am PC erstellen, es muss ganz altmodisch wie ein Brief verfasst sein, dann stimmen die Formalien. Allerdings sollte drinne stehen, dass er auch keinen Pflichtteil bekommen sollte. Und auf das demnächst anhängige Scheidungsverfahren verweisen. In so einem eindeutigen Fall, da kann man sich den Notar wirklich sparen.

Nochmals zur Härtefallscheidung: das bedeutet lediglich, dass das Trennungsjahr nicht abgewartet werden muss. Hier liegt aber kein Härtefall vor. Die Fragestellerin soll jetzt in zwei Monaten den Antrag auf Ehescheidung durch die Anwältin bei Gericht einreichen lassen und gut ist. Durchschrift des Antrags an die Ausländerbehörde schicken, wegen des unbekannten Aufenthalts, des Antrags auf öffentliche Zustellung. So etwas mögen die gar nicht.

Und - einerlei ob Ausländer oder Deutscher, man kann nicht verhindern, dass man ihm nochmals über den Weg läuft. Da muss man durch. Ich weiss, wovon ich schreibe. Die Taktik sollte immer sein, schnell und glatt aus der Ehe herauszukommen. Ohne viele zusätzliche Prüfungen. Das ist die sinnvollste Vorgehensweise.

Noch ein Hinweis: nein, das Ausländeramt kann erfolgreich keinen Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen, es ist nicht aktiv legitimiert. Es kann nur trotz bestehender Ehe ausweisen. Das ist der Unterschied.

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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von gadi » 04.06.2020, 19:58

chavah hat geschrieben:
04.06.2020, 16:25
Noch ein Hinweis: nein, das Ausländeramt kann erfolgreich keinen Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen, es ist nicht aktiv legitimiert. Es kann nur trotz bestehender Ehe ausweisen. Das ist der Unterschied.
Steht das irgendwo im Thread, dass jemand angeführt hat, das Ausländeramt könne einen Antrag auf Ehescheidung stellen oder ist das ein allgemeiner Hinweis, Chavah?
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von chavah » 04.06.2020, 20:27

Irgendwo ganz weit oben stand so was. Hab ich auch erst vorhin gelesen.

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nabila
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von nabila » 05.06.2020, 13:09

hallihallo,



Siehe Seite 2 vom 9.2. schreibt elena:

der ausländerbehörde habe ich alles per mail geschickt u die kann, wenn sie will, auch eine aufhebung (wg.arglistiger täuschung) der ehe beim familiengericht beantragen. scheineheverdacht hatten sie schon immer. wir waren die einzigen, die fotos, telefon, brief-/ mailkontakt nachweisen mussten u dann noch zum interview. u hotelbuchungen zeigen.


liebe Grüße ♥
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Du kannst ruhig langsam gehen. Denn am Ende findest Du nur wieder zu Dir selbst zurück.

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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von gadi » 05.06.2020, 14:33

Danke Nabila.
Dort ist nämlich nicht die Rede von einem Antrag auf Ehescheidung, sondern auf Aufhebung einer Ehe.

Und ganau dazu hat die Ausländerbehörde das Antragsrecht, insb. beim Vorliegen einer Scheinehe.
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von chavah » 05.06.2020, 15:16

Das hat aber mit der Aktiv-Legitimation gar nichts zu tun. Das Ausländeramt kann weder das eine noch das andere beantragen. Muss es ja auch nicht. Denn eine Aufhebung der Ehe/eine Scheidung muss in so Fällen gar nichts mit der Ausweisung zu tun haben. Anders ausgedrückt: auch bei Aufhebung/Scheidung einer Ehe kann der Mann eventuell hier bleiben, ohne Aufhebung/Scheidung kann er ausgewiesen werden.

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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von gadi » 05.06.2020, 15:46

Doch Chava, das Ausländeramt kann einen Antrag auf Aufhebung beim Familiengericht stellen.

Den Antrag in den Zusammenhang mit der Aktivlegitimation brachtest ja du selbst.
Noch ein Hinweis: nein, das Ausländeramt kann erfolgreich keinen Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen, es ist nicht aktiv legitimiert
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von chavah » 06.06.2020, 11:58

Und wo steht das?

§ 1306 BGB liegt doch nicht mal im Ansatz vor. Man sollte doch verschiedene Sachverhalte nicht vermischen. Wirklich nicht.

Chavah

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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von gadi » 06.06.2020, 15:10

Rechtsgrundlage ist der § 1316 BGB, die Ausländerbehörde ist grundsätzlich antragsberechtigt bzgl. Aufhebung einer Ehe.
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von gadi » 06.06.2020, 15:45

Aber warum diskutieren wir das hier überhaupt? Du hast vorgestern den Hinweis gebracht, chavah, dass dies (Antrag Ausländeramt) nicht möglich sei, bezogen auf einen Beitrag vom Februar. Der sich noch dazu auf Scheidung und nicht auf Aufhebung bezog.

Es hat sich doch dann im Laufe des Threads ergeben, dass die TE den Weg einer "normalen Scheidung" gehen will, was sehr begrüssenswert ist und dabei sollten wir es eigentlich belassen und keine weitere Verwirrung mehr stiften, meinst du nicht auch? Du hast ihr ja auch zugeraten zur "normalen Scheidung".
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elena88
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von elena88 » 09.06.2020, 21:01

hallo,
bekam heute whatsapp nachrichten von der freundin von dem mann wo er gewohnt hat u bei facebook von seiner tante aus tunesien. sie machen sich große sorgen, wissen angeblich nicht wo er sei u ob er im gefängnis sei u ob ich nachfragen kann u ob er vlt tot sei. ich will damit überhaupt nichts mehr zu tun haben.
er wurde ja zur fahndung ausgeschrieben, wird er dann bei der nächsten evtl. kontrolle festgehalten od kann er dann wieder gehen?

Nilka
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Nilka » 09.06.2020, 21:10

Elena, es muss gar nicht stimmen.
Lass dich nicht reinziehen und verrückt machen.
Abwarten bis du eventuell eine 100 % Bestätigung bekommst.
LG ♥ Nilka

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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Nilka » 09.06.2020, 21:14

Ich meine abwarten was passiert und registrieren, was für dich von Bedeutung ist.
Die Familie soll selbst recherchieren und dich damit nicht belästigen.
LG ♥ Nilka

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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von elena88 » 09.06.2020, 21:21

ja, ich weiß, aber es nervt wieder drüber nachzudenken.
wenn er mit seiner familie nix zu tun haben will, mir egal.
wenn er tot wäre, tja passiert. letztes jahr ist auch ein deutscher student betrunken nachts im fluss ertrunken.
ich dokumentiere alles, wer mir schreibt u mache screenshots als beweis, dass niemand weiß, wo er ist - für die öffentliche zustellung.

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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Nilka » 09.06.2020, 21:25

Sehr gut, dass du alles dokumentierst!
LG ♥ Nilka

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Ariadne
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Ariadne » 09.06.2020, 21:45

Hallo Elena, reagiere nicht auf die Nachrichten von Tunesien, meiner Erfahrung nach kann man ihnen nicht trauen. Gehe deinen Weg, damit du ihn loswirst. Die Familie soll einen Detektiv beauftragen oder soll beim Ausländeramt nachfragen.

Ich wünsche dir gutes Gelingen

Ariadne
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gadi
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von gadi » 10.06.2020, 09:01

Liebe Elena,

es ist wirklich nicht dein Problem, ob seine Familie ihn nun findet oder nicht. Du hast soviel Stress und Erledigungen wegen ihm die dich selbst betreffen, das ist mehr als genug.
Dokumentieren ja, Vertrauen (zu ihren Angaben) nein. Gedanken über deren Angaben sind deine kostbare Lebenszeit nicht wert. Ich hoffe, dass du sehr bald gar nichts mehr von ihm und seiner Familie hören wirst. Das wird eine schöne Zeit, freue dich jetzt schon darauf!
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