scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

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Nilka
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Nilka » 23.05.2020, 09:55

Da ich nicht vom Fach bin und mitbekommen habe, dass mit Härtefall - Scheidung geliebäugelt wurde, aber diese fast nie zu durchsetzen war, dachte ich, dass sie immer Vorteile für die Scheidungswillige Person hat.
LG ♥ Nilka

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gadi
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von gadi » 23.05.2020, 10:23

Ist doch alles gut. Es ist Elenas Wunsch, und sie fühlt sich damit, warum auch immer, anscheinend besser. Das ist dann ihr Vorteil. So kann man es auch sehen. Es kann ja auch nichts "Schlimmeres" passieren dabei. Viel Glück, Elena!
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elena88
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von elena88 » 23.05.2020, 12:24

ich habe das der anwältin auch schon gesagt, dass, wenn es nicht absolut sicher ist, ich das finanzielle risiko der vorzeitigen härtefallscheidung nicht tragen möchte.
natürlich möchte ich so schnell wie möglich geschieden werden, um das thema bezzness in meinem leben zu beenden. sobald ich arbeiten würde, könnten änsprüche entstehen. falls mir was passiert, entstehen auch ansprüche. ich habe immernoch alpträume.

Ariadne
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Ariadne » 23.05.2020, 14:17

elena88 hat geschrieben:
23.05.2020, 12:24
ich habe das der anwältin auch schon gesagt, dass, wenn es nicht absolut sicher ist, ich das finanzielle risiko der vorzeitigen härtefallscheidung nicht tragen möchte.
natürlich möchte ich so schnell wie möglich geschieden werden, um das thema bezzness in meinem leben zu beenden. sobald ich arbeiten würde, könnten änsprüche entstehen. falls mir was passiert, entstehen auch ansprüche. ich habe immernoch alpträume.
Liebe Elena,
Ich möchte am Anfang schon erwähnen, dass ich nicht vom Fach bin, nur Infos gelesen. Es ist tatsächlich so, dass das Erschleichen der Aufenthaltserlaubnis ein Grund für die Härtefallentscheidung sein kann. Das bedeutet aber nicht unbedingt eine schnellere Scheidung. Oft läuft das Verfahren länger als eine „normale“ Scheidung und die Beweislast liegt beim Antragsteller. Deshalb auch die längere Zeit und evtl. mehr Kosten.

Soweit ich mitbekommen habe, liegt der Vorteil darin, dass der andere Partner mit der Scheidung nicht einverstanden sein muss, allerdings sind entsprechende Beweise vorzubringen.

Da muss deine RA entscheiden, ob die Beweise ausreichen.

Nochmal, ohne Anspruch auf die fachliche Genauigkeit. Ich habe nur Aussagen der RA-Kanzleien gelesen.

Alles Gute für dich, Elena!
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elena88
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von elena88 » 23.05.2020, 15:59

auch bei der normalen scheidung muss er, in meinem fall, nicht einverstanden sein, da durch die häusliche gewalt die ehe zerrüttet ist.
wenn der richter die härtefallscheidung ablehnt, muss ich meinen anwalt zahlen, den anwalt von meinem mann u die gerichtskosten. das risiko will ich, wie gesagt, nicht eingehen. dann muss ich eben bis september warten u dann wird die normale scheidung eingereicht, weil die ja dann auch nochmal dauert in der bearbeitung. trennungsjahr ist im november rum. bis september muss man ja auch noch eine lösung wg seiner fehlenden adresse finden.

Justicia

Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Justicia » 24.05.2020, 00:44

Liebe Elena,

ich bin auch nicht vom Fach, lese jedoch sehr viel in Rechtsforen und habe selbst auch meine eigenen Erfahrungen sammeln dürfen.
ich habe das der anwältin auch schon gesagt, dass, wenn es nicht absolut sicher ist, ich das finanzielle risiko der vorzeitigen härtefallscheidung nicht tragen möchte.


Es gibt den Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Ein Anwalt, der zusichert, arbeitet nicht seriös. Er kann lediglich Prognosen abgeben. Auch diese hängen stark davon ab, wie erfahren der Anwalt in seinem Gerichtsbezirk ist, ob er den Richter einigermaßen einschätzen kann, ob er bereits vergleichbare Fälle hatte usw.

Am Ende ist es immer eine Einzelfallentscheidung.
Ich habe eine Freundin (Sozialarbeiterin), die schon in mehreren Frauenhäusern tätig war. Sie ist wirklich sehr erfahren, was häusliche Gewalt betrifft. Sie begleitet die Frauen auch durch die Scheidung und darüber hinaus. Eine andere Freundin arbeitet bei einem Verein, der Frauen in Not unterstützt. Wenn du möchtest kann ich beide fragen, was sie grundsätzlich zum Thema Härtefallscheidung denken.

Ich meine auch mal gelesen zu haben (oder habe ich das nicht sogar hier in den Thread schon geschreben?), dass durchaus ein Härtfall in Betracht kommt.

Stell dir für dich selbst die Frage, ob dir die ersparte Ehezeit das Risiko wert ist. Es geht ja auch nicht nur um das Geld, welches du zusätzlich verlierst - deine Anwältin erhält ihr Honorar so oder so.

Wie fühlst du dich, wenn ein Gericht gegen deinen Antrag entscheidet?

Es ist total nachvollziehbar, dass du diesen Albtraum beendet wissen willst. Ich möchte dich auch nicht runterziehen, nur ganz vorsichtig darauf hinweisen, dass eine Scheidung zwar rechtlich ein Schlusstrich sein kann, aber die eigentlich (Seelen-) Arbeit ist damit nicht beendet.

Vielleicht findest du die Zeit ein rechtssicheres Testament sowie eine Patienenverfügung zu erstellen. Dazu gibt es ganz hilfreiche Internetseiten oder auch Vereine, die dich dabei, meist kostenlos, unterstützen. Damit kannst du deinen Nochmann zumindest ein kleines bisschen weiter aus deinem Leben streichen.

Ich drücke dir beide Daumen, dass du die richtige Entscheidung triffst. Es würde mich sehr freuen, wenn ein Härtefallantrag Erfolg hätte. Das wäre auch ein wertvolles Zeichen für andere Betroffene. Doch am Ende musst du an dich selbst denken und was für dich am besten ist.

elena88
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von elena88 » 24.05.2020, 12:45

wegen erfahrung u alter habe ich dem alten anwalt, den ich schon länger kannte, mehr vertraut. er meinte u so glaube ich auch, im zweifelsfall lässt der richter den antrag bis november liegen.
mich sorgt wirklich nur das finanzielle.
testament habe ich schon vor ewigkeiten gemacht. das ist gültig. patientenverfügung ist eine gute idee. das habe ich nicht bedacht, dass mein mann da auch das recht hat zu entscheiden :shock:
härtefallscheidung nur wg der häuslichen gewalt reicht bei mir nicht, das weiß ich.

schon vor der verlobung hatten wir über künstliche befruchtung geredet u er war damit einverstanden, hatte keine religiösen einwände. jedes mal, als ich in tunesien war, haben wir babykleidung zusammen gekauft. als er hier war, hat er seinen ersten termin beim andrologen verschoben, dann hat er seine aufenthaltserlaubnis für 1 jahr bekommen u dann ist er zu dem termin nicht mehr hin u hat ihn auch nicht abgesagt. eine woche später war dann sein abgang.
er hatte an diesem meinem wunden punkt "kinderwunsch" angedockt u das forciert.

Sanna
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Sanna » 24.05.2020, 14:41

Hallo Elena,
das mit dem eventuellen Kinderwunsch hat mein Ex auch benutzt um mich "einzufangen", an ihn zu binden. Ich finde es extrem verletzend mit sowas zu spielen. Als bei ihm der dringende Heiratswunsch bestand war alles kein Problem für ihn, ob mit oder ohne Kind. Ein gutes halbes Jahr nach der Hochzeit als ich das Kinderthema mal anschnitt sagte er plötzlich das er es sich schwierig vorstellt, aufgrund der verschiedenen Religionen :evil: es ist unfassbar was die den Frauen antun. Später sagte er dann der Kinderwunsch wäre ein Trennungsgrund gewesen?!! :evil:

Wäre es in seinem Fall auch möglich das er den Aufenthalt aberkannt bekommt?
"Gutes kann niemals aus Lüge und Gewalt entstehen" Gandhi

Justicia

Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Justicia » 24.05.2020, 15:44

Hallo Elena,

hast du dein Testament verfasst nachdem du geheiratet hast? Wenn ja, alles okay.
Ansonsten rate ich dazu, nochmal handschriftlich das Datum zu aktualisieren.

Mir ist ein Erbstreit bekannt, in dem der Verstorbene auch ein eindeutiges Testament hinterlassen hat, sogar notariell. Seinem letzten Wunsch wurde dennoch nicht gewürdigt, denn in der Zwischenzeit zeugte er ein Kind, welches eigentlich (weil nicht im Testament bedacht, da es das Kind da noch gar nicht gab) nur den Pflichtteil bekommen sollte. Die Mutter klagte im Namen des Kindes und erhielt in der 2. Instanz Recht. Der vermeintliche Alleinerbe, auch Kind des Verstorbenen, hatte das Erbe zu teilen.
Ob das bei einem getrennt lebenden Ehemann, wo es quasi gar keine gelebte Ehe gab, ähnlich verlaufen könnte, weiß ich nicht. Aber wozu das Risiko eingehen?
Es geht ja nicht nur um das Erbe als Kapital, sondern auch um die Organisation der Beerdigung.
Innerhalb meiner Familie wurde übrigens ein falscher Erbschein ausgestellt. Das ist hoffentlich nur ein Einzelfall.

Bitte denk nicht, dass ich denke, dass du stirbst bevor die Scheidung durch ist. Alles, was dich gefühlsmäßig in Sicherheit bringt bzw. dir Kontrolle gibt, ist wertvoll.

Hallo Sanna,

ihr Nochmann kam November 2019 nach Deutschland und erhielt eine AE befristet für ein Jahr. So steht es im Anfangsbeitrag.
Rein theoretisch dürfte mit der Trennung keine weitere AE aufgrund dieser Ehe erfolgen. Rein theoretisch könnte die ABH auch die AE entziehen.
War das hier der Thread mit der fehlenden Adressmitteilung?
Wäre es in seinem Fall auch möglich das er den Aufenthalt aberkannt bekommt?
Rein theoretisch also ja. Heißt nur anders. Dann wird der Herr zur Ausreise aufgefordert werden mit einer Frist. Weist er seine Ausreise nicht nach, kommt es zu einer Abschiebung - rein theoretisch. Wir wissen alle, dass das nicht so läuft. In Zeiten von Corona sowieso nicht.

Er wird sich eine neue suchen. Diesmal dann mit gemeinsamen Kind, weil das sicherer ist als eine Ehe, wie er nun sieht. Es ist wirklich widerlich, was das dieses System zulässt.

elena88
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von elena88 » 25.05.2020, 13:32

ok, werde das testament nochmal schreiben, inclusive dem versuch des pflichtteilsentzug für meinen mann.

Justicia

Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Justicia » 25.05.2020, 15:11

Hallo Elena,
inclusive dem versuch des pflichtteilsentzug für meinen mann.
Das ist nahezu unmöglich. Dafür braucht es einen Rechtsanwalt, der sich in Erbrecht sehr gut auskennt. Das muss sehr detailliert begründet werden, mit Beweisen, die auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten.

Hier findest du den gesetzlichen Rahmen dafür:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2333.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2336.html

An deiner Stelle würde ich höchstens erwähnen, dass Herr .... ausdrücklich nicht bedacht werden soll. Aber eigentlich würde ich das auch weglassen und als Erben nur einsetzen, wen du eben einsetzen willst. Daraus ergibt sich dann, dass er einen Pflichtteilanspruch hat, aber ob er das überhaupt weiß und durchsetzen kann, ist wieder eine andere Frage.

Das Problem ist, dass das Testament als ungültig erklärt* werden kann. Natürlich alles schön mit Gerichtsverfahren, mit dem sich dann die von dir gewollten Erben auseinandersetzen müssen.

Ab Scheidungsurteil spielt dein Exmann gar keine Rolle mehr. Daher ist das alles nur präventiv gemeint. Bitte hinterlege dein Testament auch so, dass von den richtigen Personen Zugriff gewährt wird.

Als Vollwaise und mit einem Mann, der auch Vollwaise ist, und zwei weiteren Erblassern, die mich in ihren letzten Willen bedacht haben, musste ich die Erfahrung machen, dass es wirklich nicht immer einfach ist. Selbst, wenn es nicht mal Streit gibt unter den Erbberechtigten kann es zu Problemen kommen. Vor allem, wenn es um etwas mehr Geld geht und wenn Minderjährige vorhanden sind.


Es tut mir leid, dieses Thema anzusprechen. Ich möchte echt niemanden zu nahe treten. Kaum jemand macht sich gerne Gedanken über das Danach des eigenen Ablebens. Dennoch ist gerade das sehr wichtig.
Du machst es sehr gut, indem du Vorsorge triffst.

* Ein Gericht entscheidet dann darüber, was du wohl am ehesten gewollt haben könntest. Das ist nicht nur teuer, sondern auch sehr belastend.

Eclipse
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Eclipse » 25.05.2020, 18:28

Justicia hat geschrieben:
25.05.2020, 15:11
Rechtsanwalt, der sich in Erbrecht sehr gut auskennt
Ich würde ja zu einem Notar gehen statt zu einem "Rechtsanwalt"... :roll: Sicherer, besser und preisgünstiger obendrein.

Justicia

Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Justicia » 25.05.2020, 19:18

Schade, dass ich meinen Beitrag nicht mehr löschen kann.

Deinen Augenroll Smiley empfinde ich nicht als angebracht.
Du weißt nicht, welche Kraft mich ein solcher Beitrag kostet und welche Erinnerungen damit hervorgerufen werden. Ich habe es dennoch getan, weil ich Elena unterstützen möchte.

Auch Notare sind i. d. R. Rechtsanwälte, so nebenbei gesagt. Ob sich Notare wirklich besser und sicherer mit Bezeness auskennen? Jedenfalls gibt es Unterschiede, was zum einen das Bundesland betrifft, zum anderen die Abrechnungsvorgaben. Rechtsanwälte können eine Honorarverinbarung treffen, Notare dürfen dies nicht. Eine reine notarielle Beurkundung ist günstiger, wenn das Schriftstück bereits rechtssicher formuliert ist. Zumindest ist das meine Erkenntnis nach 3 Ordnern voller RA-Schreiben, Urteilen, Rechnungen, die ich noch nicht entsorgen kann. Mit einem Geburtsjahr Mitte/späte 80er ist das eine Hausnummern und auch wenn es weh tut gebe ich meine Erfahrungen weiter - gerade, weil ich den Schmerz kenne wie auch das Gefühl, wenigstens etwas in sicheren Tüchern zu wissen.

Ob Kosten-Nutzen im Verhältnis stehen, wird Elena selbst entscheiden. Das ist sowieso nur ein kleiner Teil der ganzen Herausforderungen, vor denen sie steht bei all dem, was sie schon bewältigt hat.

Ich habe übrigens nicht als erstes mit diesem Thema begonnen, sondern nur mit dem deutlichen Hinweis keine juristische Ausbildung zu besitzen meine Meinung dazu geschrieben. So wie das in diesem Forum üblich ist. Eigentlich auch mit Respekt, den ich in deinem letzten Beitrag vermisse.

Alles Gute für Elena und ein jeder, der sich mit dieser Thematik (Bezness & Folgen) beschäftigt oder beschäftigen muss!

Nilka
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Nilka » 25.05.2020, 21:01

Liebe Justicia,

nimm dir den Betrag von Eclipse nicht zu sehr zu Herzen.

Es tut mir leid, was du durchmachen musstest und danke, dass du dich trotzdem zum Aufschreiben von deinen Erfahrungen überwunden hast. Es ist auch gut, dass du das nicht löschen kannst :wink:
Es hat mich sehr betroffen gemacht, als ich deinen Beitrag am Nachmittag gelesen habe.
LG ♥ Nilka

Toleranz wird zum Verbrechen, wenn sie dem Bösen gilt. Thomas Mann

karima66
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von karima66 » 26.05.2020, 08:20

Och mensch, was ist denn da passiert, seh ich das richtig und Justicia hat sich nun abgemeldet, wie unsagbar schade, versteh ich aber auch nicht so ganz, auch wenn man bei einem Thema verletzlicher ist als sonst so muss man sich doch so ne Zeile nicht so zu Herzen nehmen, ich denke auch manchmal bei Eclipse na ja wäre auch anders gegangen, aber man "kennt" sie doch nun......
Vielleicht liebe Justicia liest du noch mit , vielleicht brauchst mal ne Pause, ich mag dich und deine Beiträge und würde dich vermissen wenn du denn nun wirklich weg bist....alles Liebe für dich!

nabila
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von nabila » 26.05.2020, 09:06

hallihallo,

M.W. wird man/frau bestellt zum Notar bestellt. . Wer mindestens 5 Jahre als Anwalt zugelassen war und mindestens 3 Jahre ohne Unterbrechung

tätig war, kann dann nach bestandener Fachprüfung je nach Menge der anhängigen Prozesse im Bundesland von der Landesregierung bestellt werden.

Fazit : Ein Notar ist immer auch ANWALT .

Insofern war das m.E. kein Einwand mit Nährwert von Eclipse. Justitia bravo für Dein outing und *kopfschüttel* für dann dann.


liebe Grüße ♥
لا يزال بإمكانك الذهاب ببطء. لأنه في النهاية سوف نعود إلى نفسك فقط.
Du kannst ruhig langsam gehen. Denn am Ende findest Du nur wieder zu Dir selbst zurück.

Anaba
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Anaba » 26.05.2020, 09:33

Nilka hat geschrieben:
25.05.2020, 21:01
Liebe Justicia,

nimm dir den Betrag von Eclipse nicht zu sehr zu Herzen.

Es tut mir leid, was du durchmachen musstest und danke, dass du dich trotzdem zum Aufschreiben von deinen Erfahrungen überwunden hast. Es ist auch gut, dass du das nicht löschen kannst :wink:
Es hat mich sehr betroffen gemacht, als ich deinen Beitrag am Nachmittag gelesen habe.
Liebe Justicia,

ich schließe mich Nilka an.
Auch ich bedauere deinen Entschluss, dich hier abzumelden.
Vielleicht muss einige Zeit vergehen und du überlegst es dir und möchtest doch wiederkommen.
Dazu reicht eine Mail an mich :wink:
Dir persönlich alles Gute.
Liebe Grüße
Anaba

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gadi
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von gadi » 26.05.2020, 10:36

nabila hat geschrieben:
26.05.2020, 09:06
hallihallo,

M.W. wird man/frau bestellt zum Notar bestellt. . Wer mindestens 5 Jahre als Anwalt zugelassen war und mindestens 3 Jahre ohne Unterbrechung

tätig war, kann dann nach bestandener Fachprüfung je nach Menge der anhängigen Prozesse im Bundesland von der Landesregierung bestellt werden.

Fazit : Ein Notar ist immer auch ANWALT .

Insofern war das m.E. kein Einwand mit Nährwert von Eclipse. Justitia bravo für Dein outing und *kopfschüttel* für dann dann.


liebe Grüße ♥
Es kommt auf das Bundesland an, ob ein "Notar auch Anwalt" ist.
Und bzgl. "man kann auch gleich zum Notar gehen": Ja, bzgl. Beratung, Entwurf und Beurkundung des Testaments ist dies tatsächlich besser (und auch preiswerter) wenn man alles dies kombiniert. Das Testament wird insgesamt "glaubhafter", beweiskräftiger.

..............

Liebe Justicia, ich möchte mich den Worten von Nilka und Anaba anschließen. Und alles Gute für dich, so oder so!
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Eclipse
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von Eclipse » 26.05.2020, 12:00

Justicia hat geschrieben:
25.05.2020, 19:18
Deinen Augenroll Smiley empfinde ich nicht als angebracht.
Du weißt nicht, welche Kraft mich ein solcher Beitrag kostet und welche Erinnerungen damit hervorgerufen werden. Ich habe es dennoch getan, weil ich Elena unterstützen möchte.
Bitte glaub mir, dass es nicht im Entferntesten meine Absicht war, Dich anzugreifen, und vor allem: Dass ich nicht im Entferntesten geglaubt hätte, jemandem mit der (nach meinem spontanen Dafürhalten) harmlosen Bemerkung zu nahe zu treten.

Es bleibt mir nichts als die Bitte, den Ausdruck meiner aufrichtigen Trauigkeit darüber zu akzeptieren. :cry:


Zum Hintergrund des inkriminierten Smileys. Ja, ich habe von "Rechtsanwälten im Allgemeinen" nicht die höchste Meinung. Der Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. (Zitat Wiki "Notar")

Bei Wiki sehe ich aber auch, dass das Notarwesen in den Bundesländern nicht einheitlich ist. In den Ländern des "Rheinischen Notariats" ist in Beurkundungssachen immer der Notar gegenüber dem "Anwalt" zu bevorzugen. Testamente sind sein tägliches Brot. Die Berufsbezeichnung "Notar" allein ist Ausweis für Qualität und Rechtssicherheit. Außerdem ist die Gebührenordnung klar und transparent geregelt. Etwas Sichereres als die Testamentshinterlegung beim Notar gibt s m. W. nicht.

Jemandem, den ich unterstützen möchte bei "tricky" Testamentfragen, würde ich aus eigener Positiverfahrung (und Negativerfahrung meiner Eltern, die bei einem RA waren und eine erheblich höhere Kostennote bekamen) stets zum Notar raten.


Sind wir bitte wieder gut? Es tut mir wirklich leid, wenn ich unwissentlich und unwillentlich bei Dir etwas getriggert habe.

nabila
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Re: scheidung von tunesier; bezness-schule hammamet

Beitrag von nabila » 26.05.2020, 18:37

hallihallo,

@gadi manche Schreiben blinken vor emojis wie ein Lichterbaum

Notar in Deutschland oder Anwaltsnotare, die zugleich als Rechtsanwalt zugelassen sind wobei für mich NurNotar leicht abwertend

klingt. Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundesnotarordnung (BNotO) geregelt. Notare müssen unabhängig

und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Hauptberufliche Nur-Notare gibt in Baden-Württemberg, Bayern

Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, im Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und in den

rheinischen Teilen Nordrhein-Westfalens. Nach in der Regel dreijährigem Anwärterdienst kann sich der Notarassessor bewerben, Auswahl

durch Justizministerium mit Anwaltskammer und mit Nachweis der fachlichen Qualifikation durch Examina mit besonders

herausragenden Ergebnissen .

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Du kannst ruhig langsam gehen. Denn am Ende findest Du nur wieder zu Dir selbst zurück.

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