Trennung/Scheidung
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Trennung/Scheidung
Mein Mann und ich haben vor etwas über einem Jahr in Tunesien geheiratet.
Leider hat sich mein Mann nach der Hochzeit sehr verändert, er hat keinerlei Anstalten gemacht, Deutsch zu lernen und hat dann auch noch angefangen, Geldforderungen an mich zu stellen.
Nachdem ich ihm gesagt habe, dass ich in unserer Ehe keinen Sinn mehr sehe und mich nicht ausnutzen lassen möchte, hat er nun auf einmal eine Arbeit gefunden und ist fleißig am Deutsch lernen...und denkt, dass er mich so umstimmen kann.
Ich will und kann diese Ehe nicht weiterführen, denn er hat es von Anfang an nicht ernst gemeint und jetzt sieht er seine Felle davon schwimmen...Ich habe ihm zwei mal die Schule (auf der er überhaupt nicht gewesen ist) und drei Mal seinen A1 Test bezahlt..
Nun habe ich folgende Fragen:
Auch wenn er den Deutschtest bestehen sollte, kann er ohne mein Einverständis nach Deutschland kommen?
Kann ich mich ohne sein Einverständis scheiden lassen und ist das in Deutschland möglich oder muss die Ehe in Tunesien geschieden werden?
Kann man die Ehe auch annulieren lassen?
Habe ich ihm gegenüber-auch wenn wir nie zusammengelebt haben und uns seit 8 Monaten nicht mehr gesehen haben- irgendwelche Verpflichtungen wie z.B Unterhalt oder Rentenanspruch? Nach tunesischem Recht haben wir Gütertrennung vereinbart.
Was für Auswirkungen hat es, wenn ich den Kontakt abbreche, aber mich nicht scheiden lasse?
Wie kann ich mir Hilfe suchen, falls er mich auf irgendeine Art und Weise bedrohen sollte (er hat Freunde/Bekannte in Deutschland)
Vielen Dank für eure Hilfe!
Leider hat sich mein Mann nach der Hochzeit sehr verändert, er hat keinerlei Anstalten gemacht, Deutsch zu lernen und hat dann auch noch angefangen, Geldforderungen an mich zu stellen.
Nachdem ich ihm gesagt habe, dass ich in unserer Ehe keinen Sinn mehr sehe und mich nicht ausnutzen lassen möchte, hat er nun auf einmal eine Arbeit gefunden und ist fleißig am Deutsch lernen...und denkt, dass er mich so umstimmen kann.
Ich will und kann diese Ehe nicht weiterführen, denn er hat es von Anfang an nicht ernst gemeint und jetzt sieht er seine Felle davon schwimmen...Ich habe ihm zwei mal die Schule (auf der er überhaupt nicht gewesen ist) und drei Mal seinen A1 Test bezahlt..
Nun habe ich folgende Fragen:
Auch wenn er den Deutschtest bestehen sollte, kann er ohne mein Einverständis nach Deutschland kommen?
Kann ich mich ohne sein Einverständis scheiden lassen und ist das in Deutschland möglich oder muss die Ehe in Tunesien geschieden werden?
Kann man die Ehe auch annulieren lassen?
Habe ich ihm gegenüber-auch wenn wir nie zusammengelebt haben und uns seit 8 Monaten nicht mehr gesehen haben- irgendwelche Verpflichtungen wie z.B Unterhalt oder Rentenanspruch? Nach tunesischem Recht haben wir Gütertrennung vereinbart.
Was für Auswirkungen hat es, wenn ich den Kontakt abbreche, aber mich nicht scheiden lasse?
Wie kann ich mir Hilfe suchen, falls er mich auf irgendeine Art und Weise bedrohen sollte (er hat Freunde/Bekannte in Deutschland)
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Re: Trennung/Scheidung
Hallo, Susann
da hat er sich ja schnell von der Seite gezeigt,wie er es wirklich meint.
Zum Glück für Dich,so kannst Du alles in die Wege leiten und brauchst ihn gar nicht herkommen lassen,denn ohne Deine Einwilligung
und die nötigen Formulare,kann er nicht kommen.
Alles andere über die Scheidung in Tunesien,können Dir hier andere User besser sagen.
Dir ist sicher vieles an Problemen erspart geblieben,wenn er hergekommen wäre.
Viele Grüße,Morena
da hat er sich ja schnell von der Seite gezeigt,wie er es wirklich meint.
Zum Glück für Dich,so kannst Du alles in die Wege leiten und brauchst ihn gar nicht herkommen lassen,denn ohne Deine Einwilligung
und die nötigen Formulare,kann er nicht kommen.
Alles andere über die Scheidung in Tunesien,können Dir hier andere User besser sagen.
Dir ist sicher vieles an Problemen erspart geblieben,wenn er hergekommen wäre.
Viele Grüße,Morena
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Re: Trennung/Scheidung
Hallo Susann,
willkommen auf 1001Geschichte.
Es kommt darauf an, ob Deine Ehe auch in Deutschland rechtskräftig eingetragen wurde.
Wenn er nach Deutschland einreisen will, mußt Du ja einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt haben.
Wenn das nicht der Fall ist, kannst Du eine Einreise verhindern, in dem Du die AB informierst.
willkommen auf 1001Geschichte.
Es kommt darauf an, ob Deine Ehe auch in Deutschland rechtskräftig eingetragen wurde.
Wenn er nach Deutschland einreisen will, mußt Du ja einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt haben.
Wenn das nicht der Fall ist, kannst Du eine Einreise verhindern, in dem Du die AB informierst.
Evelyne
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Re: Trennung/Scheidung
Hallo Susann,
schön das du hierher gefunden hast.
Ich würde auf jeden Fall mal einen Anwalt kontaktieren, der sich auch in der Scheidung von Binationalen Ehen auskennt.
Investiere da lieber ein bisschen Geld, bevor du es in einen gemachten Fehler und deinen Noch Ehemann investierst.
Möchtest du uns noch ein bisschen mehr erzählen, wie und wo ihr euch kennengelernt habt, usw.?
schön das du hierher gefunden hast.
Ich würde auf jeden Fall mal einen Anwalt kontaktieren, der sich auch in der Scheidung von Binationalen Ehen auskennt.
Investiere da lieber ein bisschen Geld, bevor du es in einen gemachten Fehler und deinen Noch Ehemann investierst.
Möchtest du uns noch ein bisschen mehr erzählen, wie und wo ihr euch kennengelernt habt, usw.?
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Re: Trennung/Scheidung
Kennengelernt haben wir uns vor zwei Jahren während meines Urlaubs in Hammamet - er war damals in der Tourismusbranche tätig.
Ich war dann fünf Mal bei ihm- beim sechsten Mal haben wir geheiratet. Vor der Hochzeit war alles super und er war der liebste Mann überhaupt...(wie das wohl oft so ist). Immerhin war er so dumm, dass er gedacht hat, mit der Hochzeit ist sein Teil erfüllt und sich dann doch sehr schnell verändert hat. Er hat nicht mehr gearbeitet, weil er ja angeblich für den A1 Test lernen musste und hat angeblich (von mir finanziert) die Sprachschule besucht- bei meinem nächsten Urlaub bei ihm drei Monate nach der Hochzeit war sein Deutsch aber eher schlechter als besser! Dann fing er damit an, dass seine Mutter krank ist und er Geld braucht (was ich ihm nicht gegeben habe), machte mir ständig Vorwürfe, dass ICH mich verändert hätte (wahrscheinlich ist er davon ausgegangen, dass er nach der Hochzeit kräftig Unterstützung von mir bekommt) und so weiter...
Ich habe lange gebraucht, bis auch der letzte Rest Liebe weg war, leider war ich ganz schön lange vor Liebe blöd und blind.
Momentan hätte ich echt Schwierigkeiten, einen Anwalt zu bezahlen. Hilfe bekomme ich keine, da ich "zu viel" verdiene, aber da die ganzen Tunesienurlaube (bis letztes Jahr im September), Telefonate etc. leider sehr viel gekostet haben und ich außerdem noch einen Sohn habe, sind Anwaltskosten für mich momentan nicht drin.
Die Ehe habe ich sofort nach unserer Hochzeit in Deutschland rechtskräftig eintragen lassen.
Liebe Grüße,
Susann
Ich war dann fünf Mal bei ihm- beim sechsten Mal haben wir geheiratet. Vor der Hochzeit war alles super und er war der liebste Mann überhaupt...(wie das wohl oft so ist). Immerhin war er so dumm, dass er gedacht hat, mit der Hochzeit ist sein Teil erfüllt und sich dann doch sehr schnell verändert hat. Er hat nicht mehr gearbeitet, weil er ja angeblich für den A1 Test lernen musste und hat angeblich (von mir finanziert) die Sprachschule besucht- bei meinem nächsten Urlaub bei ihm drei Monate nach der Hochzeit war sein Deutsch aber eher schlechter als besser! Dann fing er damit an, dass seine Mutter krank ist und er Geld braucht (was ich ihm nicht gegeben habe), machte mir ständig Vorwürfe, dass ICH mich verändert hätte (wahrscheinlich ist er davon ausgegangen, dass er nach der Hochzeit kräftig Unterstützung von mir bekommt) und so weiter...
Ich habe lange gebraucht, bis auch der letzte Rest Liebe weg war, leider war ich ganz schön lange vor Liebe blöd und blind.
Momentan hätte ich echt Schwierigkeiten, einen Anwalt zu bezahlen. Hilfe bekomme ich keine, da ich "zu viel" verdiene, aber da die ganzen Tunesienurlaube (bis letztes Jahr im September), Telefonate etc. leider sehr viel gekostet haben und ich außerdem noch einen Sohn habe, sind Anwaltskosten für mich momentan nicht drin.
Die Ehe habe ich sofort nach unserer Hochzeit in Deutschland rechtskräftig eintragen lassen.
Liebe Grüße,
Susann
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Re: Trennung/Scheidung
Im Zuge der Familienzusammenführung sicherlich nicht.Susann hat geschrieben:Auch wenn er den Deutschtest bestehen sollte, kann er ohne mein Einverständis nach Deutschland kommen?
Wenn er einen diesbezüglichen Visumsantrag stellt, wird die Ausländerbehörde in Deutschland um Zustimmung ersucht und wird sich mit Dir in Verbindung setzen. Dann solltest Du denen gegenüber Dein Ablehnung klar und deutlich zum Ausdruck bringen.
Eine Information der Ausländebehörde Deinerseits könnte auch jetzt schon sinnvoll sein.
Du kannst Dich auch hier in Deutschland scheiden lassen (voher müßte die Ehe allerdings beim deutschen Standesamt registriert sein). Das kann, bei fehlender Mitwirkung Deines Ehemannes zwar etwas langwieriger sein, aber ist letzendlich möglich.Kann ich mich ohne sein Einverständis scheiden lassen und ist das in Deutschland möglich oder muss die Ehe in Tunesien geschieden werden?
Kann man die Ehe auch annulieren lassen?
Eheannullierung gibt es in Deutschland nicht, es müßte eine "Nichtehe" (einfach mal googeln) festgestellt werden, was aber wohl in Deinem Fall nicht gegeben ist.
Ehepartner sind sich zum Unterhalt vepflichtet.Habe ich ihm gegenüber-auch wenn wir nie zusammengelebt haben und uns seit 8 Monaten nicht mehr gesehen haben- irgendwelche Verpflichtungen wie z.B Unterhalt oder Rentenanspruch? Nach tunesischem Recht haben wir Gütertrennung vereinbart.
Mit einem cleveren Anwalt könnte Dein Mann diesen Anspruch auch durchsetzen.
Das könnte erhebliche finanzielle Auswirkungen für Dich haben. Zum Trennungsunterhalt bist Du ohnehin verpflichtet, ob nachehelcher Unterhalt gewährt werden muß, hängt wesentlich von der Ehedauer ab.Was für Auswirkungen hat es, wenn ich den Kontakt abbreche, aber mich nicht scheiden lasse?
Also je länger Du verheiratet bist, umso wahrscheinlicher.
Zumindest stehen ihm Rentenanwartschaften für den Zeitraum der bestehenden Ehe zu.
Dafür ist die Polizei zuständig, aber so lange da nichts passiert (ist), wird die kaum tätig werden (können).Wie kann ich mir Hilfe suchen, falls er mich auf irgendeine Art und Weise bedrohen sollte (er hat Freunde/Bekannte in Deutschland)
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
- Aristoteles -
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Re: Trennung/Scheidung
Hallo Susann,Hilfe bekomme ich keine, da ich "zu viel" verdiene, aber da die ganzen Tunesienurlaube (bis letztes Jahr im September), Telefonate etc. leider sehr viel gekostet haben und ich außerdem noch einen Sohn habe, sind Anwaltskosten für mich momentan nicht drin.
willkommen auch von mir.
Selbst wenn du arbeitest kann es sein das du Beratungshilfe für den Anwalt bekommst.
Du solltest mit allen Papieren (Mietvertrag, Lohnabrechnungen, Nachweisen über sonstige Verpflichtungen, zu dem für dich zuständigen Amtsgericht gehen und dich dort beraten lassen.
Liebe Grüße
Anaba
Administratorin
anaba@1001Geschichte.de
“Am Ende wird die Wahrheit siegen, über Ängste und gut getarnte Lügen.
Am Ende wird sich alles fügen und was jetzt am Boden liegt, wird schließlich lächelnd fliegen...“
Hans Kupka, hingerichtet 1942
Anaba
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Re: Trennung/Scheidung
Hallo Susann,
also annulieren kannst du die Ehe nicht, soweit ich weiß.
Ohne Anwalt kannst du dich nicht scheiden lassen!
Weder hier noch in Tunesien.
Du schreibst, dass du noch keine 3 Jahre verheiratet bist. Dann findet i.d.R. noch keine Versorgungsausgleich bei der Scheidung statt. Allerdings müßtest du dafür die Scheidung so schnell wir möglich einreichen. Wenn du weiterhin verheiratet bleibst und arbeitest (und er nicht oder nur gelegentlich) musst du im Falle der Scheidung evtl. Rentenpunkte an ihn abgeben.
Zu bedenken ist auch, dass er von dir erbt, solltest du - was niemand hofft - versterben. Und das willst du bestimmt nicht, oder?
Ich bin keine Juristin. Aber Scheidungen - besonders bina-Scheidungen - sind kompliziert und langwierig.
Ich gehen davon aus, dass du die Scheidung (weil hier anerkannt) einreichen kannst. Dein Anwalt wird aber das alles auch mit Tunesien 'verwurschteln' müssen.
Bitte informiere die Ausländerbehörde über die gescheiterte Ehe. Das ist ganz wichtig! Auch die Gründe hierfür nennen. Vielleicht können die irgendwelche Vermerke setzen.
Das Geld, das du ihn ihn investiert hast, musst du unter 'Spende für Tunesien' abhaken.
Habe ich in meinem Fall auch getan. Und viele andere Frauen auch.
Ich habe so viele gespendet, dass es mein Leben lang reicht
Von mir kommt kein Cent mehr - auch nicht in Form von Urlaubsreisen.
Du hast Glück im Unglück, dass du ein Anfänger-Bezzie erwischt hast.
Denn die Profis ziehen die Romatikmasche länger durch - solange bis Sie ihr Etappenziel erreicht haben. Dann kriegst du 'nen Tritt und die nächste Frau kommt dran.
Ute
also annulieren kannst du die Ehe nicht, soweit ich weiß.
Ohne Anwalt kannst du dich nicht scheiden lassen!
Weder hier noch in Tunesien.
Du schreibst, dass du noch keine 3 Jahre verheiratet bist. Dann findet i.d.R. noch keine Versorgungsausgleich bei der Scheidung statt. Allerdings müßtest du dafür die Scheidung so schnell wir möglich einreichen. Wenn du weiterhin verheiratet bleibst und arbeitest (und er nicht oder nur gelegentlich) musst du im Falle der Scheidung evtl. Rentenpunkte an ihn abgeben.
Zu bedenken ist auch, dass er von dir erbt, solltest du - was niemand hofft - versterben. Und das willst du bestimmt nicht, oder?
Ich bin keine Juristin. Aber Scheidungen - besonders bina-Scheidungen - sind kompliziert und langwierig.
Ich gehen davon aus, dass du die Scheidung (weil hier anerkannt) einreichen kannst. Dein Anwalt wird aber das alles auch mit Tunesien 'verwurschteln' müssen.
Bitte informiere die Ausländerbehörde über die gescheiterte Ehe. Das ist ganz wichtig! Auch die Gründe hierfür nennen. Vielleicht können die irgendwelche Vermerke setzen.
Das Geld, das du ihn ihn investiert hast, musst du unter 'Spende für Tunesien' abhaken.
Habe ich in meinem Fall auch getan. Und viele andere Frauen auch.
Ich habe so viele gespendet, dass es mein Leben lang reicht

Du hast Glück im Unglück, dass du ein Anfänger-Bezzie erwischt hast.
Denn die Profis ziehen die Romatikmasche länger durch - solange bis Sie ihr Etappenziel erreicht haben. Dann kriegst du 'nen Tritt und die nächste Frau kommt dran.
Ute
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Re: Trennung/Scheidung
Hallo Susann
Auch ich kenne das Problem. Mir ging es genauso. Auch ich merkte nach der Hochzeit sehr schnell das er ein Falsches Spiel spielt. Er drohte mir sogar das er mich umbringt. Ich wannte mich dann auch an 1001 und ich fand super Hilfe nocheinmal vielen Dank dafür. Bei der ABH stieß ich auf offene Ohren. Sie bedankten sich auch bei mir das ich so offen war. Er wird nie nach DE einreisen dürfen. Aber ich hab da ein Problem mit der registrierung der Ehe. Mir fehlt ein Papier das Standesamt konnte dadurch die Ehe nicht regestrieren. Hab ich damit etwa glück??? Auch meiner wollte immer mehr. Einen Laptop das man ja immer Skypen kann, eine teure Markenuhr,ein Markenhandy. Alles nur vom feinsten. Aber nicht mit mir nie wieder fahr ich in dieses Land. Ich hab genug Nordafrika hilfe geleistet.
Auch ich kenne das Problem. Mir ging es genauso. Auch ich merkte nach der Hochzeit sehr schnell das er ein Falsches Spiel spielt. Er drohte mir sogar das er mich umbringt. Ich wannte mich dann auch an 1001 und ich fand super Hilfe nocheinmal vielen Dank dafür. Bei der ABH stieß ich auf offene Ohren. Sie bedankten sich auch bei mir das ich so offen war. Er wird nie nach DE einreisen dürfen. Aber ich hab da ein Problem mit der registrierung der Ehe. Mir fehlt ein Papier das Standesamt konnte dadurch die Ehe nicht regestrieren. Hab ich damit etwa glück??? Auch meiner wollte immer mehr. Einen Laptop das man ja immer Skypen kann, eine teure Markenuhr,ein Markenhandy. Alles nur vom feinsten. Aber nicht mit mir nie wieder fahr ich in dieses Land. Ich hab genug Nordafrika hilfe geleistet.
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Re: Trennung/Scheidung
Hallo Namensvetterin,
soweit ich informiert bin, kann eine rechtskräftige Anerkennung der Eheschließung in Deutschland erst dann erfolgen, wenn er bereits hier ist, da seine Unterschrift benötigt wird. So war es zumindest bei uns und das Standesamt hier hat sogar eine eigene Abteilung für "internationale Ehen". Ich würde mich demnach dort Genaustens informieren, ob Eure Ehe wirklich hier anerkannt ist.
Vor der Visaerteilung setzt sich die Auslandsvertretung in Tunis mit der für euch zuständigen AB in Verbndung um sich die Zustimmung zur Visaerteilung einzuholen. Diese wird Dich dann vorladen, zwecks Beibringung der notwendigen Papiere - hier kannst Du dann deutlich machen, dass Du an einer Fortführung der Ehe nicht interessiert bist. An Deiner stelle würde ich dies sofort machen - sicher ist sicher.
VG der Hase
soweit ich informiert bin, kann eine rechtskräftige Anerkennung der Eheschließung in Deutschland erst dann erfolgen, wenn er bereits hier ist, da seine Unterschrift benötigt wird. So war es zumindest bei uns und das Standesamt hier hat sogar eine eigene Abteilung für "internationale Ehen". Ich würde mich demnach dort Genaustens informieren, ob Eure Ehe wirklich hier anerkannt ist.
Vor der Visaerteilung setzt sich die Auslandsvertretung in Tunis mit der für euch zuständigen AB in Verbndung um sich die Zustimmung zur Visaerteilung einzuholen. Diese wird Dich dann vorladen, zwecks Beibringung der notwendigen Papiere - hier kannst Du dann deutlich machen, dass Du an einer Fortführung der Ehe nicht interessiert bist. An Deiner stelle würde ich dies sofort machen - sicher ist sicher.
VG der Hase
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Re: Trennung/Scheidung
Zumindest hätte es aber zunächst hier für Sie keine rechtlichen Auswirkungen und darum ging es ihr ja auch.
Mir ist zumindest momentan ziemlich egal ob ich noch nach türkischem Recht verheiratet bin, hauptsache ich kriege die Scheidung hier über die Bühne
Mir ist zumindest momentan ziemlich egal ob ich noch nach türkischem Recht verheiratet bin, hauptsache ich kriege die Scheidung hier über die Bühne

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Re: Trennung/Scheidung
Es bedarf keiner "Eheanerkennung" in Deutschland, sofern sie nach Ortsrecht im Ausland geschlossen wurde.KeinOhrHase hat geschrieben: soweit ich informiert bin, kann eine rechtskräftige Anerkennung der Eheschließung in Deutschland erst dann erfolgen, wenn er bereits hier ist, da seine Unterschrift benötigt wird. So war es zumindest bei uns und das Standesamt hier hat sogar eine eigene Abteilung für "internationale Ehen". Ich würde mich demnach dort Genaustens informieren, ob Eure Ehe wirklich hier anerkannt ist.
Was Du hier ansprichst und Ihr hier beim Standesamt erledigt habt, war die Registrierung im Eheschließungsregister, die zwar empfehlenswert, aber nicht unbedingt erforderlich ist.
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft.
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Re: Trennung/Scheidung
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten, ich werde auf alle Fälle am Montag gleich die AB anrufen.
Und dann doch eine baldige Scheidung in die Wege leiten, alles andere hört sich doch sehr unsicher an!! Kann mir jemand einen Anwalt im Raum Stuttgart empfehlen? Es wäre auch schön, wenn sich jemand per PN melden könnte, der in einer ähnlichen Situation war wie ich und die Scheidung schon hinter sich gebracht hat!
Die Ehe gilt in Deutschland als rechtskräftig anerkannt, das hatte mir das dt. Standesamt bei der Vorlage der übersetzten und beglaubigten Heiratsurkunde bestätigt. Wobei ich auch schon gelesen habe, dass das eigentlich keine Rolle spielt.
Ich bin aber trotzdem etwas geschockt, dass mein Mann trotz Gütertrennung und keiner zusammen gelebten Ehe Forderungen an mich stellen könnte...hätte ich nicht gedacht.
Liebe Grüße,
Susan
Und dann doch eine baldige Scheidung in die Wege leiten, alles andere hört sich doch sehr unsicher an!! Kann mir jemand einen Anwalt im Raum Stuttgart empfehlen? Es wäre auch schön, wenn sich jemand per PN melden könnte, der in einer ähnlichen Situation war wie ich und die Scheidung schon hinter sich gebracht hat!
Die Ehe gilt in Deutschland als rechtskräftig anerkannt, das hatte mir das dt. Standesamt bei der Vorlage der übersetzten und beglaubigten Heiratsurkunde bestätigt. Wobei ich auch schon gelesen habe, dass das eigentlich keine Rolle spielt.
Ich bin aber trotzdem etwas geschockt, dass mein Mann trotz Gütertrennung und keiner zusammen gelebten Ehe Forderungen an mich stellen könnte...hätte ich nicht gedacht.
Liebe Grüße,
Susan
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Re: Trennung/Scheidung
Die immer wieder erwähnte Annullierung einer Ehe gibt es im deutschen Recht überhaupt nicht. Das ist ein Begriff aus dem (katholischen) Kirchenrecht.Ute H. hat geschrieben: also annulieren kannst du die Ehe nicht, soweit ich weiß.
Eine Ehe kann im deutschen Recht nur Aufgehoben werden, was aber bestimmte an Voraussetzungen geknüpft ist.
Im vorliegenden Falle treffen sie wohl auch kaum zu, sodaß es auf ein normales Scheidungsverfahren hinauslaufen wird.
Grundsatz
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann eine Ehe unter verschiedenen Voraussetzungen aufgehoben werden. Die Folgen der Aufhebung entsprechen grundsätzlich denen der Scheidung.
Eine Aufhebung ist möglich, wenn
ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht volljährig war
ein Ehegatte bei der Eheschließung geschäftsunfähig war
ein Ehegatte, der eine Ehe eingehen will, noch mit einer dritten Person verheiratet ist (Doppelehe)
wenn ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie (Kinder – Eltern) sowie zwischen voll- und halbbürtigen Geschwistern besteht
ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie durch Annahme als Kind begründet wurde
ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustande der Bewusstlosigkeit oder vorübergehende Störung der Geistestätigkeit befand
ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt
ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe vor der Eingehung der Ehe abgehalten hätten
ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist
beide Ehegatten sich bei der Eheschließung darüber einig waren, dass sie eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht begründen wollen.
Allerdings ist in vielen dieser Fällen eine Aufhebung der Ehe ausgeschlossen, wenn z. B. die Ehegatten die Ehe trotz dieser Ehehindernisse fortsetzen wollen. Insoweit gilt § 1315 BGB.
Bei der Anwendung dieser Vorschriften ist natürlich zu berücksichtigen, dass es sich um Ausnahmetatbestände handelt. Wer also solche Tatbestände vorträgt, muss das sehr detailliert darlegen. Es ist nicht anzuraten, hier Gründe zu konstruieren, nur um etwa das Trennungsjahr zu vermeiden. Wer eine Aufhebung anstrebt, sollte zudem auch berücksichtigen, dass ein Hilfsantrag, die Ehe scheiden zu lassen, zusätzlich zum Aufhebungsantrag äußerst sinnvoll ist. Denn wenn das Gericht dem Vortrag zur Aufhebung nicht folgt, kann immer noch der Hilfsantrag auf Ehescheidung erfolgreich sein.
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Re: Trennung/Scheidung
Weder durch Gütertrennung, noch durch einen Ehevertrag kann man sich der Unterhaltsverpflichtung entziehen.Susann hat geschrieben: Ich bin aber trotzdem etwas geschockt, dass mein Mann trotz Gütertrennung und keiner zusammen gelebten Ehe Forderungen an mich stellen könnte...hätte ich nicht gedacht.
Es wäre ja auch noch schöner, wenn sich ein Ehepartner davon lossagen könnte, weiterhin in Sauss und Brauß lebt, während der andere staatliche Transferleistungen in Anspruch nehmen und von der Allgemeinheit alimentiert werden muß.
Eine derartige Regelung verstößt gegen den ordre public und ist mit unseren Rechtsempfinden unvereinbar.
Wenngleich es im hier dargelegten Fall auch unangemessen zu sein scheint, wenn für den Bettnässer Unterhaltszahlungen eingefordert werden können, sollte man sich jedoch über diesen Umstand bereits vorher im Klaren sein bevor man eine Ehe eingeht. Ein Abweichen von dieser Regelung würde nämlich andrerseits eine Einseitige Benachteiligung für viele Geschiedene darstellen und wäre nicht hinnehmbar.
Das es nun allerdings auch gebessnesste Damen betrifft ist zwar bedauerlich, aber letzendlich wohl der eigenen Unbelehrbarkeit und dem AMIGA-Syndrom der Betroffenen zuzurechnen.
Leider gibt es eben Menschen, die erst durch Schaden klug werden.
Diesen Vertrag "kannste in die Tonne kloppen".Katzenschmaus hat geschrieben: Eine Freundin von mir hat in TN geheiratet und ihn hier sofort einen Vertrag unterschreiben lassen, der zu ca. 99,9% sicher ist und besagt, dass er nie finanzielle Ansprüche an sie stellen kann.
Wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, wird der Vertrag nicht mehr viel wert sein.
Das Gericht wird sicherlich nicht die Ansprüche des Bedürftigen dem Steuerzahler auf's Auge drücken,
sondern dem Besserverdienenden in die Pflicht nehmen - Vertrag hin oder her.
.
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Re: Trennung/Scheidung
@Katzenschmaus:
Bisher....
Kredit über 5000 Euro zur Finanzierung der Urlaube und "Mitfinanzierung" der Hochzeit (zumindest bin ich davon ausgegangen, dass die Familie
auch etwas daran gezahlt hat)
ca. 500 Euro für die "Schule" und die Tests
2 Jahre lang sämtliche Telefongespräche bezahlt
und dann noch diverse Geschenke, die ich aber nicht aufrechnen möchte, weil da zumindest von seiner Familie immer viel zurückkam.
Mann war ich bescheuert!! Zum Glück habe ich ihm Krankheiten in der Familie etc nicht abgenommen und bin dann eigentlich erst stutzig geworden.
Trotz allem sehe ich es auch so, dass ich Glück gehabt habe, dass er nicht hiergergekommen ist!!!
@Efendi II:
für ein Zusammemleben in Deutschland war mir schon klar, dass hier eine Gütertrennung nicht möglich ist...
ich bin aber davon ausgegangen, dass solange er in Tunesien lebt, die in Tunesien vereinbarte Gütertrennung gilt.
So wie ich hier auch nicht steuerlich davon profitiere, solange er nicht in Deutschland lebt!!
Bisher....
Kredit über 5000 Euro zur Finanzierung der Urlaube und "Mitfinanzierung" der Hochzeit (zumindest bin ich davon ausgegangen, dass die Familie
auch etwas daran gezahlt hat)
ca. 500 Euro für die "Schule" und die Tests
2 Jahre lang sämtliche Telefongespräche bezahlt
und dann noch diverse Geschenke, die ich aber nicht aufrechnen möchte, weil da zumindest von seiner Familie immer viel zurückkam.
Mann war ich bescheuert!! Zum Glück habe ich ihm Krankheiten in der Familie etc nicht abgenommen und bin dann eigentlich erst stutzig geworden.
Trotz allem sehe ich es auch so, dass ich Glück gehabt habe, dass er nicht hiergergekommen ist!!!
@Efendi II:
für ein Zusammemleben in Deutschland war mir schon klar, dass hier eine Gütertrennung nicht möglich ist...
ich bin aber davon ausgegangen, dass solange er in Tunesien lebt, die in Tunesien vereinbarte Gütertrennung gilt.
So wie ich hier auch nicht steuerlich davon profitiere, solange er nicht in Deutschland lebt!!
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Re: Trennung/Scheidung
Eine Gütertrennung ist auch in Deutschland möglich, ein genereller Unterhaltsausschluß allerdings nicht.Susann hat geschrieben: @Efendi II:
für ein Zusammemleben in Deutschland war mir schon klar, dass hier eine Gütertrennung nicht möglich ist...
ich bin aber davon ausgegangen, dass solange er in Tunesien lebt, die in Tunesien vereinbarte Gütertrennung gilt.
So wie ich hier auch nicht steuerlich davon profitiere, solange er nicht in Deutschland lebt!!
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Re: Trennung/Scheidung
Unterhalt ausschließen, Geht nicht !
Haben wir auch versucht, kann man auch gern im Ehevertrag festhalten/ wir haben auch einen Absatz mit drin(total sinnlos)!
Efendi hat es schon richtig erklärt, es verstößt gegen den orde public.
Unsere Anwältin hat es sogar mit den Worten "sittenwidrig" erklärt.
Kommt man nicht mit durch und schon garnicht wenn eine Person dadurch abhängig wird von Sozialleistungen.
Erst Recht wenn Kinder ins Spiel kommen, du kannst da keinen Unterhalt ausschließen, vielleicht kann man die Höhe festlegen ?
LG
Haben wir auch versucht, kann man auch gern im Ehevertrag festhalten/ wir haben auch einen Absatz mit drin(total sinnlos)!
Efendi hat es schon richtig erklärt, es verstößt gegen den orde public.
Unsere Anwältin hat es sogar mit den Worten "sittenwidrig" erklärt.

Kommt man nicht mit durch und schon garnicht wenn eine Person dadurch abhängig wird von Sozialleistungen.
Erst Recht wenn Kinder ins Spiel kommen, du kannst da keinen Unterhalt ausschließen, vielleicht kann man die Höhe festlegen ?
LG
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Re: Trennung/Scheidung
Da "seine" Absichten eindeutig auf Bezness hinweisen, solltest du dich an die AB wenden. Falls es "ihm" gelingt" nach Deutschland einzureisen, solltest du den Weißen Ring einschalten.
Durch die Ehe hat "er" einen Freifahrtschein nach Europa erhalten - doch er hat nicht bedacht, dass du sein "Spiel" früh erkannt hast. Wende dich auf jeden Fall an die Ausländerbehörde und schildere seine "Veränderung".
Durch die Ehe hat "er" einen Freifahrtschein nach Europa erhalten - doch er hat nicht bedacht, dass du sein "Spiel" früh erkannt hast. Wende dich auf jeden Fall an die Ausländerbehörde und schildere seine "Veränderung".
Ich habe keine Angst - ich habe Kinder
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Re: Trennung/Scheidung
Sorry, aber ich kann und will es vielleicht immer noch nicht glauben...
Er ist (und bleibt!!) in Tunesien und wir haben noch nie zusammengelebt...
Ich habe keinerlei steuerliche Vergünstigungen, solange er in Tunesien ist (wo er auch bleiben soll!!!)
Und ich muss ihm- falls er es denn geschickt anstellt - dennoch Unterhalt zahlen?? (so habe ich zumindest den Beitrag von Efendi verstanden)
Dann würde doch kein Bezzi mehr nach Europa kommen wollen, sondern sich gleich nach der Hochzeit trennen und sich dann ganz bequem von der Europäerin aushalten lassen!? Selbst wenn ich ihm "nur" 200 Euro Unterhalt zahlen müsste (was ich gar nicht könnte, aber nur mal angenommen), davon könnte er in Tn ja ein super Leben führen?!?
Stehe ich gerade wirklich so sehr auf dem Schlauch? Es wäre super, wenn mich jemand nochmals ausführlicher aufklären könnte...
Liebe Grüße,
Susann (total geschockt und verwirrt)
Er ist (und bleibt!!) in Tunesien und wir haben noch nie zusammengelebt...
Ich habe keinerlei steuerliche Vergünstigungen, solange er in Tunesien ist (wo er auch bleiben soll!!!)
Und ich muss ihm- falls er es denn geschickt anstellt - dennoch Unterhalt zahlen?? (so habe ich zumindest den Beitrag von Efendi verstanden)
Dann würde doch kein Bezzi mehr nach Europa kommen wollen, sondern sich gleich nach der Hochzeit trennen und sich dann ganz bequem von der Europäerin aushalten lassen!? Selbst wenn ich ihm "nur" 200 Euro Unterhalt zahlen müsste (was ich gar nicht könnte, aber nur mal angenommen), davon könnte er in Tn ja ein super Leben führen?!?
Stehe ich gerade wirklich so sehr auf dem Schlauch? Es wäre super, wenn mich jemand nochmals ausführlicher aufklären könnte...
Liebe Grüße,
Susann (total geschockt und verwirrt)